Herr Kollege! Bitte entschuldigen Sie einen Moment! Ich möchte darauf hinweisen, dass es nicht gestattet ist, von
Der Landesmusikrat – ein geschätztes Gremium. Dennoch ist es unüblich, Fachvorträge oder Fachvorschläge, -konzepte eins zu eins zu übernehmen, so, wie Sie es in dem Antrag fordern. Auch das wird sicherlich der Prüfung unterliegen. Wir arbeiten mittelfristig an einem Musikschulgesetz; das können Sie dem Koalitionsvertrag entnehmen. Wir arbeiten – der Senat hat das unterstrichen, der Senator vorhin – gerade sehr intensiv und sehr kurzfristig an einer Lösung für die Festanstellungsfrage, und zwar in den Gesprächen mit den Bezirken, Musikschulen und Sozialversicherungsträgern, also allen Stakeholdern, die irgendwie daran beteiligt sind. Darauf können Sie sich verlassen und können sich das auch gern noch mal im Ausschuss darstellen lassen, wo wir diesen Antrag dann sehr wahrscheinlich ablehnen werden; das kann ich Ihnen auch schon mal sagen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Erst mal in Richtung der AfD: Das ist natürlich billig, was Sie hier machen. Sie haben sich in der Vergangenheit noch nicht ein Stück für die Anstellungsverhältnisse der Musikschullehrkräfte interessiert. Insofern würde ich Sie bitten – –
Der AfD, nicht der SPD! – Nein, Sie natürlich, genau, Richtung AfD. Insofern: Hören Sie auf, für Ihren Populismus und für Ihre Deutschtümelei die Musikschulen zu instrumentalisieren!
[Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN – Carsten Ubbelohde (AfD): Mehr fällt Ihnen nicht ein?]
„Musikschulen sichern für alle“, so steht es auf der Postkarte vom Landesmusikrat, mit der sie auf die schwierige Situation an den Musikschulen aufmerksam machen wollen. Auch der Kultursenator Herr Chialo und verschiedene CDU-Abgeordnete sowie auch solche der SPD haben sich mit der Postkarte fotografieren lassen. Da frage ich mich schon: Ist Ihnen das nicht peinlich? Ist es Ihnen nicht peinlich, monatelang verschlafen zu haben, sich um dieses Problem zu kümmern und jetzt Gespräche mit der Rentenversicherung anzukündigen, jetzt, nicht
einmal zwei Monate vor dem 31. Juli, an dem die Verträge auslaufen werden, dem Stichtag, an dem, wenn es dazu keine Lösung gibt, 2 000 Musikschullehrkräfte nach dem Sommer keinen Job und 50 000 Schülerinnen und Schüler keinen Musikschulplatz mehr haben werden? Ist Ihnen das eigentlich nicht peinlich?
[Beifall von André Schulze (GRÜNE) – Dr. Robbin Juhnke (CDU): Wer war denn vorher in der Regierung? – Beifall von Melanie Kühnemann-Grunow (SPD)]
Das Urteil liegt tatsächlich noch in der Zeit der alten Regierung. Allerdings war die Begründung noch nicht da, und dann kam die Wahlwiederholung; wir kennen das alle. Die erste Anfrage zu dem Thema hat die Grünenfraktion schon im Dezember des letztes Jahres gestellt. Jetzt sind wir im Juni dieses Jahres. Insofern ist da, glaube ich, schon ein bisschen Zeit vergangen.
Es ist natürlich gut, dass Sie sich jetzt mit der Rentenversicherung um Gespräche bemühen. Es ist noch unklar, was dabei herauskommt. Klar ist aber auch: Der Schaden ist bereits angerichtet, und das nicht nur bei den Musikschullehrkräften und bei den Schülerinnen und Schülern, sondern auch, was die Bezirksstadträtinnen und -stadträte, die Amtsleitungen und die Musikschulleitungen angeht, die gerade ein persönliches Risiko eingehen, indem sie Verträge über den Sommer hinaus verlängern. Da kann ich auch ein eigenes Beispiel nennen: die Stadträtin Richter-Kotowski von der CDU aus SteglitzZehlendorf, die selbst von einer großen Verunsicherung spricht, die es da gibt. Das heißt, die Bezirke warten da auch auf Antworten, und wir erwarten auch diese Antworten, nicht nur, was die Musikschulen angeht, sondern auch, was die Volkshochschulen und die Jugendkunstschulen angeht, die genauso betroffen sind, wo die Lage anders gelagert ist, wo aber trotzdem eine Lösung gefunden werden muss.
Insofern wünsche ich viel Glück für die Gespräche mit der Rentenversicherung und freue mich natürlich über die Fotos und die öffentliche Unterstützung. Aber ich glaube, noch viel mehr freuen sich alle, wenn es jetzt wirklich eine Lösung gibt. – Danke schön!
[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Beifall von Derya Çağlar (SPD), Mirjam Golm (SPD) und Melanie Kühnemann-Grunow (SPD)]
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man kann es nicht oft genug betonen: Unsere zwölf Berliner Musikschulen bieten Kindern,
Jugendlichen und Erwachsenen ein qualitativ hochwertiges Angebot der musisch-kulturellen Bildung und der Musikpflege. Die Musikschulen nehmen außerdem Aufgaben der außerschulischen Musikerziehung, der musikalischen Bildung und Kulturarbeit sowie der Aus-, Fort- und Weiterbildung wahr. Sie ermöglichen vielfältige Zugänge zur musikalischen Betätigung, suchen und fördern Begabungen und bereiten auf das Berufsstudium vor. Neben der Ausbildung in vokalen und instrumentalen Fächern, im Einzel- und Gruppenunterricht bieten die Musikschulen Anleitung zur gemeinsamen musikalischen Betätigung in Orchestern, Instrumentalgruppen, Chören, Jazzcombos, vielfältigen Bands. – Und ja, all diese Angebote sind akut gefährdet. Aber es verwundert mich, dass die AfD das jetzt zum Thema macht, dass es ihr jetzt auffällt. Der Kollege hat es gerade erwähnt: Das Herrenberg-Urteil ist fast zwei Jahre alt, und seit zwei Jahren sprechen wir im Endeffekt darüber, wie wir Musikschulkräfte fest anstellen können. Das ist eine Debatte, die wir auch in der Vorgängerkoalition diskutiert haben, und es braucht zur Überwindung dieser Herausforderung garantiert keinen AfD-Antrag.
Was wir brauchen, ist jetzt schnelles, exekutives Handeln. Wir wissen, was die Berliner Musikschulen leisten. Zumindest wir Kulturpolitikerinnen und Kulturpolitiker setzen uns seit Jahren dafür ein, dass die Musikschullehrkräfte fest anzustellen sind. Bereits 2016, noch unter RotRot-Grün, haben wir uns dazu entschlossen, die Quote der fest angestellten Lehrkräfte an den Berliner Musikschulen sukzessiv zu steigern. Wir sind im Übrigen heute bei 27 Prozent. – Und ja, das reicht nicht, wissen wir.
Es hat zwei Jahre gedauert, bis das Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Sommer 2022 die Musikschulen und die Berliner Bezirke in Bedrängnis gebracht hat. Der Kollege Krüger hat gerade gesagt, Ausführungsvorschriften, die Erklärungen waren noch nicht da, denn mit dem Urteil stellte das Bundessozialgericht fest, dass an Musikschulen kaum die Rahmenbedingungen für eine echte unternehmerische Tätigkeit gegeben sind. Die Konsequenz: Eine Beschäftigung von Musikschullehrkräften auf Honorarbasis ist rechtswidrig. Im Übrigen sind die
Voraussetzungen für eine Honorarbeschäftigung im Sommer 2023 noch mal verschärft worden, und ich muss dem Kollegen Wesener aus der Fragestunde Recht geben: Die Zeit wird eng, die Zeit rennt. Inzwischen haben sechs Bezirke entschieden, keine Honorarverträge mehr abzuschließen, was eine eklatante Einschränkung des Angebots an Musikschulunterricht nach sich zieht, abgesehen davon, dass bei vielen Musikschulen bis zu 2 000 Kinder und Jugendliche auf der Warteliste stehen. Ich kann für Tempelhof-Schöneberg sagen: An der Leo Kestenberg Musikschule ist das der Fall.
Andere Bezirke machen so weiter, ohne rechtliche Klärung, und gehen damit voll ins Risiko. Das ist auch ein Problem. So schwierig die Situation auch gerade ist, der Deutsche Musikrat begrüßt die Klarstellung des Bundessozialgerichts, dass Musikschullehrkräfte sozialversichert anzustellen sind, und unsere Gespräche mit dem Landesmusikrat und den vielen Musikschulkräften zeigen, dass auch ein großes Interesse daran besteht, fest angestellt zu werden; weil ganz häufig auch das Gegenteil behauptet wird.
Wie dem auch sei: Es kann und darf nicht so bleiben, dass die wichtige Musikschularbeit vorrangig durch Honorarkräfte getragen wird.
Was ist nun zu tun? – Der Kultursenator ist dringend aufgefordert, die Herausforderungen der Umstrukturierung zu meistern; angesichts der aktuellen Haushaltssituation keine ganz einfache Situation, da sind wir uns, glaube ich, auch einig. Wir brauchen nicht nur eine rechtsverbindliche Lösung, sondern auch eine bedarfsgerechte Finanzierung. Es braucht kluge Stufenlösungen, um das Angebot der Musikschulen im vollen Umfang zu erhalten. Die Bezirke werden die Aufgabe kaum alleine stemmen können, auch das ist hier ja schon angeklungen. Der Senator hat ja bereits angedeutet, dass es erste Ideen gibt. Wir sind gespannt, davon zu hören und zu erfahren, was der Plan ist.
Wir sind aber auch gefordert, die Strukturen der Berliner Musikschulen neu zu denken. Das haben wir mit dem Musikschulgesetz, das die Koalition noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen wird, verabredet. Insbesondere in Zeiten knapper Kassen schafft ein Musikschulgesetz den verbindlichen Rahmen und setzt qualitative wie quantitative Standards, die wir im Übrigen dringend brauchen, um unsere kulturelle Bildung in den Bezirken zu erhalten, denn immer dann, wenn gespart wird, gerät vor allem die Kultur unter Druck.
Eine gelingende Musikschularbeit mit abgesicherten Lehrkräften, die sich für die kulturelle Bildung in den Bezirken starkmachen, ist eine Investition in die nach
kommenden Generationen und ein großer Gewinn für alle Bürgerinnen und Bürger. Vielleicht hat das HerrenbergUrteil dann etwas Gutes, wenn es am Ende zu einer Stärkung der Musikschulen beiträgt. Und im Übrigen, als Partei der Guten Arbeit: Festanstellungen verringern die Gefahr von Altersarmut und damit auch die finanziellen Belastungen der öffentlichen Kassen.
Ich komme gleich zum Ende. – Die Herausforderung, vor der wir stehen, ist klar und auch der Zeitrahmen. Wir brauchen eine wirklich schnelle Lösung, da das Schuljahr fast vorüber ist und sich die Musikschulen auf den Weg machen, das neue Schuljahr zu planen. Dafür brauchen sie einen verbindlichen Rechtsrahmen und angemessene finanzielle Mittel. Sonst gehen wirklich die Lichter aus, und das kann keiner wollen. Also packen wir es an! – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich: Musik ist so viel mehr als ein Hobby; sie ist wesentlicher Bestandteil von Bildung. Kinder, die Musik praktizieren, lernen auch in anderen Bereichen besser, sind aufmerksamer, denken schneller, sind resilienter für den Alltag, der für unsere Kinder ja doch immer größere Herausforderungen bereithält. Genau deshalb brauchen wir unsere kommunalen Musikschulen und braucht es gut ausgebildete Musikschullehrkräfte in ausreichender Zahl und mit der ihnen gebührenden Wertschätzung, denn die Musikschulen der Bezirke bieten Kindern und Jugendlichen genau das, was wichtig ist: musikalische Bildung, unabhängig vom Portemonnaie der Eltern.
Schon hier ergibt sich für uns der erste Dissens zum Antrag der AfD: Wir wollen unsere kommunalen Musikschulen stärken. Gewinnorientierte Unternehmen adressieren ihre Angebote eben gerade nicht an den kleinen Geldbeutel. Oder wollen Sie hier mehr, als nur die Kinder
und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien ausschließen? Will die AfD auch hier deutsche Identität verteidigen und Kulturpolitik grundsätzlich neu ausrichten, wie Sie das ja in einem Antrag der AfDBundestagsfraktion schon formulieren? Aber musikalische Bildung für Kinder und Jugendliche braucht eine verlässliche Basis, wie sie gewinnorientierte Unternehmen mit Sicherheit so nicht bieten können.
Dazu gehören die Musikschullehrkräfte ebenso wie eine gesetzliche Grundlage. Das ist schon mehrfach gesagt worden. Wir haben deshalb in der letzten Wahlperiode auch schon mit der Festanstellung von Musikschullehrkräften angefangen. Wir sind inzwischen bei circa 23 Prozent angekommen. Nun zwingt das HerrenbergUrteil dazu, den Anteil umgehend auf mindestens 80 Prozent zu erhöhen. Dass das geht, haben uns Städte wie Mainz, Dresden, Leipzig, Sankt Augustin oder Bielefeld bereits vorgemacht. Länder wie Bayern, BadenWürttemberg oder Hamburg haben gar keine beziehungsweise kaum Honorarkräfte an ihren Musikschulen.
Deshalb fordern wir den Senat auf, den hier begonnenen Weg weiterzugehen und dem Parlament schnellstmöglich die Lösung vorzulegen. Eine gute Lösung wird aber nur gemeinsam mit den Bezirken gelingen, denn die Bezirke sind in der Verantwortung und in der Pflicht, die Angebote der Musikschulen in guter Qualität und Quantität zu sichern. Dazu brauchen sie natürlich die entsprechende finanzielle Ausstattung, und natürlich über die Globalsumme und nicht über eine zweckgebundene Zuweisung, wie es die AfD in ihrem Antrag vorschlägt. Hören Sie auf, die Bezirke hier unentwegt entmündigen zu wollen! Das ist weder sach- noch fachgerecht.