Protokoll der Sitzung vom 20.06.2024

Der Dringlichkeit haben Sie eingangs bereits zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 3 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden.

Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist

nicht vorgesehen. Zu dem Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/1708 empfiehlt der Hauptausschuss einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion

die Annahme. Wer den Gesetzesantrag gemäß der Be

schlussempfehlung auf Drucksache 19/1763 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der Linken, von Bündnis 90/Die Grünen, der SPD sowie der CDU und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer stimmt dagegen? Das sehe ich nicht. Enthaltungen sehe ich bei der AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzesantrag angenommen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 20:

Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1560

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön, Herr Kollege Krüger, Sie haben das Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! 27 000 so viele Schulplätze fehlen in Berlin statistisch. Aber was heißt das konkret? Das bedeutet zum Beispiel, dass die Rixdorfer Grundschule mitten in NordNeukölln ihren Freizeitraum für die Kinder an der Schule aufgeben muss, weil ein neuer Klassenraum geschaffen werden muss. Es bedeutet, dass die hochgelobte HeinzBrandt-Schule in Pankow ihr pädagogisches Konzept über den Haufen schmeißen muss, weil eine neue Klasse eingerichtet werden muss. Es bedeutet, dass Shirin den Platz in ihrer Wunschschule nicht bekommen hat und im neuen Schuljahr 45 Minuten Schulweg jeden Tag auf sich nehmen muss. Und es bedeutet, dass wir in Berlin viele Klassen haben, die viel zu voll sind.

Das führt zu einer hohen Arbeitsbelastung bei den Beschäftigten, zum Beispiel bei Herrn Wagner, Lehrer an einer Grundschule, der in seiner Klasse 28 Schülerinnen und Schüler hat. Und es bedeutet auch schlechte Lernbedingungen für alle seine Schülerinnen und Schüler. Dementsprechend sollte das politische Ziel klar sein, langfristig die Klassengrößen in Berlin zu reduzieren.

(Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour)

Dafür wurde in der Vergangenheit auch schon einiges getan, zum Beispiel beim Schulbau mit der Berliner Schulbauoffensive, mit der in den letzten Jahren viele Schulplätze geschaffen wurden, oder mit dem Ausbau der Studienplätze in der Lehrkräftebildung. Gleichzeitig ist uns klar, dass nicht absehbar ist, wann wir dieses Ziel erreichen werden. Es wird noch einige Zeit dauern, bis genug Lehrkräfte und Räume dort sind. Die Frage ist: Wie gehen wir mit dem Übergangszeitraum um? Auch hier brauchen wir Lösungen und kurzfristige Maßnahmen zur Entlastung der Beschäftigten und zur Steigerung der Bildungsqualität.

Deswegen haben wir hier einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der einerseits die Klassengröße im Schulgesetz festschreibt, genauso wie ein Rechtsanspruch auf Entlastung, wenn die Klassengröße überschritten wird. Das ist ein wichtiger Schritt, auch um Lehrkräfte im Land Berlin zu halten, denn wir haben aktuell eine Situation, in der besonders viele Lehrkräfte freiwillig den Schuldienst verlassen. Also nicht nur, dass wir Lehrkräfte haben, die in den Ruhestand gehen, sondern welche, die auch nach ein, zwei, drei, vier Jahren Schuldienst relativ früh sagen: Sie verlassen den Schuldienst aufgrund unattraktiver Arbeitsbedingungen. Deswegen braucht es Entlastung auch bei vollen Klassen. Die Art und den Umfang der Entlastung haben wir hier nicht im Schulgesetz festgeschrieben, weil das auch systematisch nicht passen würde. Wir überlassen es der SenBJF, das in einer Rechtsvorschrift zu regeln.

Nichtsdestotrotz wollen wir natürlich auch ein Beispiel geben, weil die Frage natürlich kommen wird: Wie kann eine entsprechende Entlastung aussehen? Wir können uns zum Beispiel vorstellen, dass es Ermäßigungsstunden für Klassenleitungen gibt. Davon würden insbesondere Grundschulen profitieren. Vor allen Dingen geht es um die Klassenleitungen, die insbesondere von den sogenannten unterrichtsfernen Tätigkeiten betroffen sind, also Elternabende, Klassenkonferenzen und so weiter, wo einfach die Belastung immer stärker wird, je mehr Schülerinnen und Schüler ich in der Klasse haben. Das bedeutet natürlich auch wieder, dass wir einen höheren Lehrkräftebedarf haben. Das ist mir klar. Es ist ein relativ überschaubarer Bedarf, nichtsdestotrotz wäre unsere Hoffnung, dass wir Lehrkräfte hätten, die freiwillig die Teilzeit aufstocken, denn diese unterrichtsfernen Tätigkeiten machen gerade schon ungefähr Zweidrittel der Arbeitszeit einer Lehrkraft aus. Das sind Aufgaben, die in der Regel erledigt werden, ohne dass sie honoriert werden. Das heißt, es wäre eine Möglichkeit, die Aufgaben, die gerade schon da sind, zu honorieren. Ich glaube, dass das für Lehrkräfte auch attraktiv wäre und sie das tun würden.

Falls die SenBJF oder die Koalition andere Vorschläge zur kurzfristigen Entlastung der Lehrkräfte und der Beschäftigten haben, habe ich auch nichts dagegen, würde

ich mich freuen über die Debatte. Aber klar ist: Es muss hier etwas passieren. Der Senat und die Koalition müssen ins Handeln kommen und müssen den Kopf aus dem Sand ziehen. Sie haben es in der Hand. Wir hatten heute wieder 1 500 Beschäftigte vor dem Abgeordnetenhaus, und diese Beschäftigten warten auf eine Antwort. Vie

len Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Vielen Dank! Und für die CDU-Fraktion hat die Kollegin Khalatbari das Wort. Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörende! Der Antrag der

licher, aber auch aus fachlicher Sicht abgelehnt.

Aus rechtsförmlicher Sicht bestehen folgende Bedenken: Der Gesetzentwurf regelt die Klassengrößen erstmals gesetzlich wie Sie gesagt haben, Herr Krüger und

zielt auf einen Rechtsanspruch von Entlastungsmaßnahmen ab, wenn die vorgegebenen Klassengrößen nicht eingehalten werden können. Die Klassengrößen sind bereits auf Verordnungsebene festgelegt, und daraus folgt für uns, dass eine schulgesetzliche Verankerung nicht erforderlich ist. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet gemäß § 69 Absatz 1 Nummer 6 des Schulgesetzes über den Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte und des sonstigen pädagogischen Personals. Durch den neu eingefügten Absatz 7 in Ihrem Antrag würde die Entscheidungsbefugnis des Schulleiters oder der Schulleiterin hinsichtlich des Einsatzes der Lehrkräfte eingeschränkt. Im Sinne der Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Schulen und somit der Schulleitungen wollen wir diese Einschränkung nicht.

Aus fachlicher Sicht bestehen folgende Bedenken: Die Klassenfrequenzen sind, wie wir es gerade schon gesagt haben, bisher in der schulartbezogenen Verordnung geregelt. Die gültige Bandbreite der Einrichtungsfrequenz hat sich bewährt, da äußere und innere Schulangelegenheiten eine homogene Ausstattung der Klassen unmöglich machen und die Entscheidungskompetenz der Schulleitung erneut in erheblichem Maße einschränke. Sie sollte daher beibehalten werden. In den Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften wird eine Zumessungsfrequenz verwendet, in deren Folge die Lehrkräftestunden zugemessen werden. Dabei ist eine Frequenz von 24 die Basis für einen Schülerfaktor. Das heißt, die Zumessung erfolgt in der Regel durch die Schülerfaktoren. Insofern ist sie zur Messung der Stunden für die Lehrkräfte bereits so realisiert, dass bei einer höheren Einrichtungsfrequenz automatisch auch mehr Stunden zugemessen werden.

(Louis Krüger)

Eine Ermäßigung für Lehrkräfte, die große Klassen unterrichten, in Form von Anrechnungsstunden und/oder Ermäßigungsstunden zöge logischerweise eine Reduzierung des verfügbaren Lehrkräftebestands nach sich.

In der aktuellen Zeit des strukturellen Lehrkräftemangels ist eine solche Maßnahme für uns einfach nicht sinnvoll.

[Beifall bei der CDU]

Sie würde das bereits bestehende Fehl vergrößern und die Absicherung des Unterrichts in frage stellen. Das kann keinesfalls im Sinne der Schülerinnen und der Schüler sowie deren Sorgeberechtigten sein und würde darüber hinaus möglicherweise die Erfüllung des Rahmenlehrplans konterkarieren. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

[Beifall bei der CDU Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Vielen Dank! Und für die Fraktion Die Linke hat nun die Kollegin Brychcy das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute Mittag haben wieder Tausende streikende Lehrkräfte, Sozialpädagoginnen und -pädagogen und Schulpsychologinnen und -psychologen vor dem Abgeordnetenhaus gestanden mit der nachdrücklichen Forderung an den Senat, endlich für bessere Arbeits- und Lernbedingungen zu sorgen. Und die Situation ist an vielen Schulen wirklich inakzeptabel. Die Pädagoginnen, die ihren Beruf lieben und für die Kinder und Jugendlichen im Schulalltag wirklich auch alles geben, sind überlastet. Sie werden krank und gehen in den Burn-out, übrigens auch deswegen, weil der Mangel nach wie vor über die Bezirke extrem ungleich verteilt ist und es der Senat weiterhin versäumt, schon die Einstellung von Pädagoginnen und Pädagogen zu steuern. Und nein, es handelt sich bei den Streiks für Entlastungstarifverträge auch nicht um sinnlose Streiks, wie Senator Evers heute früh in der Fragestunde wieder bekundet hat. Es ist der Normalzustand in den Kitas und den Schulen, der nur auf dem Rücken der Kinder, Jugendlichen, Pädagoginnen und Pädagogen möglich ist.

[Beifall bei der LINKEN]

Da fragt man sich schon, ob Sie sich im Senat eigentlich Gedanken machen, wie so ein Kommentar bei den überlasteten Beschäftigten und bei den Kindern und Jugendlichen ankommt, die die individuelle Förderung gerade faktisch nicht bekommen, oder ob Ihnen das völlig egal ist. Ich erwarte vom Berliner Senat Sensibilität, Wertschätzung und einen professionellen Umgang auf Augenhöhe mit unseren Pädagoginnen und Pädagogen.

[Beifall bei der LINKEN]

Aufgrund der desaströsen Arbeitsbedingungen haben allein im letzten Jahr 1 000 ausgebildete Lehrkräfte weit vor Renteneintritt den Dienst quittiert, von denen die meisten zwischen 30 und 45 Jahre alt sind, die den Beruf verlassen, weil sie einfach nicht mehr können. Darauf braucht es eine politische Antwort des Senats. Vor dieser Verantwortung können Sie sich auch nicht wegducken. Da reicht auch keine Verordnung, Frau Khalatbari, weil ja die Klassenfrequenzen regelhaft überschritten werden, und Sie lassen die Lehrkräfte damit allein.

[Zuruf von Sandra Khalatbari (CDU)]

Wenn Sie der Auffassung sind, das Land könne keinen Entlastungstarifvertrag verhandeln, können Sie sofort auf gesetzlichem Wege für Entlastungsmechanismen für überfrequentierte Klassen sorgen. Der Grünen-Antrag macht dafür einen Vorschlag für das Schulgesetz. Das wäre ein erster Schritt, die vorgegebenen Klassengrößen, die es jetzt schon gibt, im Gesetz zu verankern, aber es braucht darüber hinaus einen Stufenplan, wie die Entlastung der Kolleginnen und Kollegen perspektivisch aussehen kann. Wir sehen es am Entlastungstarifvertrag von Charité und Vivantes, der bundesweit Goldstandard ist, dass es möglich ist. Daher kommen Sie ins Handeln für die Kolleginnen und Kollegen und für die Kinder und Jugendlichen! Sie dürfen sich nicht länger wegducken.

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Für die SPD-Fraktion spricht nun die Abgeordnete Dr. Lasi. Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute früh demonstrierten vor unserem Hohen Haus Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte, Eltern sowie Pädagoginnen und Pädagogen unserer Stadt gemeinsam für bessere Arbeitsbedingungen und kleinere Klassen. Die begleitende mediale Debatte empfand ich als toxisch, und sie hat mich auch geärgert, denn man kann sich natürlich dahinter verstecken, dass es für die formale Abstimmung zum Tarifvertrag auf der Landesebene keine Zuständigkeit gäbe, und das ist eine Auseinandersetzung, die man auch mit den Gewerkschaften führen kann, aber die Menschen, die vor unserem Haus standen, sind Betroffene. Das sind Pädagoginnen und Pädagogen, egal ob in Kitas oder Schulen, die von uns Antworten wollen.

[Beifall von Katalin Gennburg (LINKE)]

Da kann man sich nicht hinter der Zuständigkeit der Bundesebene verstecken, sondern da muss man ehrlich sein, und das ist die Aufgabe von uns als Politik.

[Beifall von Anne Helm (LINKE)]

(Sandra Khalatbari)

Zu der Aufgabe gehört, und da werden Sie gleich nicht mehr klatschen,

[Anne Helm (LINKE): Deswegen habe ich jetzt geklatscht!]

tatsächlich ehrlich zu sagen, was jetzt geht und was jetzt nicht geht.