Protokoll der Sitzung vom 20.06.2024

Sie sprechen die Asylbegehrenden an, die im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes ein Asylverfahren durchlaufen müssen. Das ist eigentlich der übliche Weg, den Asylsuchende bei uns auch suchen. Die aktuelle Regelung der Massenzustromrichtlinie ist so, dass das eine Entscheidung der Europäischen Union angesichts dieses Angriffs auf die Ukraine war. Diese Entscheidung, das so zu machen, wurde im Übrigen auch jüngst bis zum Jahr 2026 verlängert. Also das ist europäisches Gesetz. Das heißt, wir könnten das in Deutschland auch rechtlich gar nicht ändern. Insofern funktioniert die Forderung, die Ukrainerinnen und Ukrainer in das Asylrecht zu verschieben, auch rechtlich gar nicht. Danke!

Vielen Dank!

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Franco jetzt das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich frage: Bis wann wird der Senat die Zuständigkeiten und die Ausgestaltung der Voraussetzungen zur Beantragung und Genehmigung für Cannabisanbauclubs beschließen und öffentlich bekanntmachen?

[Zuruf von der AfD: Andere Sorgen haben Sie wohl nicht!]

Frau Senatorin Dr. Czyborra, bitte schön!

Vielen Dank für diese Frage! Wir haben ja in der

Suchtpolitik einen Paradigmenwechsel. Es geht um die Entkriminalisierung des Besitzes und Konsums von Cannabis für Erwachsene, die Schaffung legaler Bezugsquellen und Maßnahmen zur Suchtprävention und Frühintervention. Wir haben jetzt einen ersten Entwurf einer Rechtsverordnung. Der liegt vor und soll am 27. Juni ressortübergreifend auf Ebene der Staatsekretärinnen und Staatsekretäre diskutiert werden. Wir haben noch eine zusätzliche Arbeitsgemeinschaft mit Trägern und Projekten der Suchtprävention und Suchthilfe geplant. In diesem Zusammenhang werden die weitergehenden Fragen, auch des Anbaus und der Kontrolle, selbstverständlich von uns zeitnah umgesetzt und die entsprechenden Aufgaben im Senat definiert und verteilt. Vielen Dank!

Vielen Dank, Frau Senatorin! Dann geht die erste

Nachfrage an den Kollegen Franco. Bitte schön!

Vielen Dank! Sie wissen ja sicherlich, dass in § 33 Absatz 2 des Konsumcannabisgesetzes steht, dass die Länder sicherstellen müssen, dass die Aufgaben nach diesem Gesetz ordnungsgemäß wahrgenommen werden können. Das Gesetz gilt für die Anbauclubs ab dem 1. Juli. Wenn Sie sagen, die Staatsekretäre treffen sich am 27. Juni, stellen Sie dann sicher, dass das Gesetz ab dem 1. Juli umgesetzt werden kann?

Frau Senatorin, bitte schön!

Wir hatten ja hier eine sehr kurze Frist. Das ist von den Bundesländern auch entsprechend kritisiert worden, dass die Umsetzung dieses Gesetzes tatsächlich sehr ambitioniert ist und dass es hier unter Umständen zu Umsetzungsdefiziten aufgrund dieser extrem kurzen Zeitschiene kommen wird. Das Land Berlin hat mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln daran gearbeitet, dieses Gesetz zeitnah umzusetzen, und wie gesagt, wir haben hier den Entwurf einer Rechtsverordnung. Wir werden schnellstmöglich mit allen Beteiligten und das sind ja sehr viele Beteiligte, weil es hier ja tatsächlich ressortübergreifende Fragen gibt: unter Beteiligung natürlich meiner Verwaltung, des Verbraucherschutzes, der Innenbehörde, der Justiz und der Jugendbehörde und der Bezirke, das sind ja

alles involvierte Verwaltungen, Bezirke, wie gesagt, auch wir all diese Umsetzungsfragen klären, so schnell es nur geht.

Es ist aber eben auch ein komplexes Thema, und selbstverständlich hat es Gespräche mit Bezirksstadträtinnen

gegeben,

aber wir haben es hier gerade bei der Kontrolle von Anbau eben auch mit Aufgaben im Verbraucherschutz zu tun. Das ist ein komplexes Thema. Wir haben es so schnell wie möglich auf den Weg gebracht. Wir sind da gut im Prozess und werden, wie gesagt, noch in diesem Monat zu entsprechenden Vorschlägen kommen, die auch in den Senat eingebracht werden können, sodass Berlin handlungsfähig ist.

Wir wollten aber auch vermeiden, dass es starke Unterschiede in der Umsetzung gibt mit anderen Bundesländern, insbesondere mit dem Nachbarbundesland. Das sind alles umfangreiche Abstimmungen, die nötig sind, und, wie gesagt, wir haben das mit großer Energie vorangetrieben und stimmen uns auf Hochtouren ab, sodass wir denken, dass wir als Land Berlin hier gut in der Zeit liegen bei der Umsetzung des Gesetzes.

[Vasili Franco (GRÜNE): Aber nicht zum 1. Juli! Das ist doch das Problem!]

Vielen Dank! Herr Abgeordneter Ubbelohde! Bitte

schön!

Wir haben vorhin über Verkehrssicherheit gesprochen, und zwar sehr ausgiebig, und wir wissen, dass Cannabis nach der Einnahme und nach dem in Anführungszeichen Genuss

[Zuruf von der LINKEN Unruhe bei der LINKEN]

viele Tage nachwirkt. Ich frage den Senat: Welche Handreichung, welche Maßnahmen sieht er für die Polizei vor, um bei entsprechenden Kontrollen, bei Verkehrsdelikten Cannabis nachzuweisen, um dann entsprechende Verkehrssünder auch zu disziplinieren?

Herr Staatssekretär Hochgrebe! Bitte schön!

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Ich danke Ihnen für die Nachfrage. In der Tat ist es ja so, dass die THCGrenzwerte im Bereich der Verkehrsüberwachung, der Verkehrssicherheit eine wesentliche Rolle spielen. Auch

das ist übrigens bundesrechtlich bereits normiert. Der Bundestag hat die entsprechende Rechtsetzung bereits vorgenommen, die auf dem Weg in den Bundesrat ist.

Aus Sicht der Verkehrssicherheitsbehörden, insbesondere der Polizeien aller Länder, wäre es hier begrüßenswert, die Grenzwerte niedrig zu halten. Das befindet sich aber gegenwärtig sowohl im Land Berlin als auch insgesamt zwischen den Ländern noch in der finalen Abstimmung. Insofern ist die Arbeit da noch nicht ganz vollbracht, aber es ist natürlich insgesamt sicherzustellen, dass hier die entsprechenden Kontrollmöglichkeiten und Überwachungsmöglichkeiten geschaffen werden und die dann entsprechend auch gewahrt und eingehalten werden können.

[Beifall von Kurt Wansner (CDU)]

Vielen Dank, Herr Staatssekretär!

Dann geht die nächste Frage an die Linksfraktion und da die Kollegin Gennburg. Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich frage den Senat: Wie beabsichtigt der Senat, die Trinkwassergebühren in Berlin zu stabilisieren, wie vor einem Jahr vollmundig durch die Fraktionsvorsitzenden von CDU und SPD angekündigt, sowie gleichzeitig die Investitionsfähigkeit der Berliner Wasserbetriebe sicherzustellen und sein Versprechen gegenüber den Berlinerinnen und Berlinern einzuhalten?

Frau Senatorin Giffey! Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Das Versprechen, das gegeben wurde, steht zu keinem Zeitpunkt in Frage. Es gibt eine klare Vereinbarung für die Stabilität der Wassergebühren in den Jahren 2024, 2025 und 2026. Das haben wir zugesagt. Das haben wir im Aufsichtsrat mit den Berliner Wasserbetrieben ganz klar erörtert, und so ist die Wirtschaftsplanung der Wasserbetriebe auch aufgestellt.

Wir haben in diesem und im nächsten Jahr vor, das Investitionsvolumen noch einmal zu erhöhen. Das Investitionsvolumen ist im letzten Jahr in Höhe von 37 Prozent des Umsatzes erfolgt. Das heißt, es wird in das Berliner Wassernetz, das in Berlin zu den größten in Europa gehört, mit einer Länge, die in etwa der Entfernung von hier bis Neuseeland entspricht, investiert und es werden in den

nächsten beiden Jahren über 600 Millionen Euro im Jahr investiert werden. Das heißt, wir haben hier eine Größenordnung von über einer Million Euro Investitionsvolumen pro Tag.

Dennoch ist klar, und das haben wir auch von Anfang an immer wieder gesagt, dass es für die Zeit nach 2026 eine Perspektive geben muss, die auch diese weiteren Investitionen, die dann in unser Netz erforderlich sind, ermöglichen wird. Deshalb geht es darum das ist verabredet, und das ist auch im Hauptausschuss im Übrigen schon mitgeteilt , dass wir für 2027, für die Zeit nach 2027 moderate Erhöhungen vorsehen werden müssen. Wie hoch die sind, das steht im Moment noch nicht fest. Das sind alles Prognosewerte, und es sind Werte, die verhandelt und diskutiert werden müssen, auch mit den Wasserbetrieben, auch mit denjenigen, die in den Fraktionen dafür Verantwortung tragen.

Wir haben auch schon im Hauptausschuss thematisiert, dass es einen Arbeitsprozess geben soll. Es ist bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die dafür Vorschläge erarbeitet, und natürlich sind es kommunizierende Röhren. Es ist so, dass das Budget, das wir investieren wollen und müssen in ein stabiles Wassernetz, in eine stabile, qualitätsvolle Wasserversorgung der Berlinerinnen und Berliner und aber auch in den Erhalt und den Bestand der Netze, auch für neue Entwicklungen, was Klärwerke, was zusätzliche Wasserwerkskapazitäten angeht in Zukunft nötig sein wird. Wir haben eine Verantwortung, nicht nur für die gute Trinkwasserversorgung, sondern auch für eine gute Abwasserentsorgung und zum Dritten auch für ein gutes Regenwassermanagement einzutreten.

Diese drei Aspekte werden in den kommenden Jahren massive zusätzliche Investitionen bedeuten. Wir müssen in Verantwortung für unser Landesunternehmen handeln, und deswegen ist es so wichtig, sich eben auch zu fragen: Wie wird dieses Landesunternehmen zukünftig auf gute finanzielle Beine gestellt, auf der einen Seite, und wie sichern wir aber auch bezahlbare, verträgliche Wasserpreise für die Berlinerinnen und Berliner?

Das Versprechen, das gegeben worden ist 2024 und 2025 und 2026 keine Erhöhung halten wir, das haben wir versprochen, und es ist Gegenstand der Wirtschaftsplanung der Wasserbetriebe. Aber wir haben auch immer gesagt, dazu stehe ich auch als Aufsichtsratsvorsitzende, dass wir für die Zeit ab 2027 in einem gemeinsamen Prozess darüber sprechen müssen, wie auch die zukünftigen Investitionen, die nötig sind, finanziert werden können, und das bedeutet, dass wir eben auch darüber sprechen müssen, wie die Einnahmeseite ab 2027 aussieht. Dass das immer ein Balanceakt, immer ein Abwägungsprozess ist zwischen dem, was leistbar ist, und dem, was notwendig ist, ist völlig klar. Insofern sind wir am Anfang eines Prozesses, aber auch an einem Punkt, der sagt: für drei Jahre, 2024, 2025, 2026, Sicherheit für die

(Staatssekretär Christian Hochgrebe)

Berlinerinnen und Berliner , und diese Koalition hält ihr Versprechen, und so ist die Arbeit, die wir auch im Moment leisten, gestaltet. Vielen Dank!

Vielen Dank, Frau Senatorin! Dann geht die erste

Nachfrage an die Kollegin Gennburg. Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Senatorin! Wir als Linke finden ja, dass die Wasserverteilung eine soziale Frage ist, und deswegen frage ich Sie jetzt noch mal: Warum stellt der Senat bis heute keine Transparenz über den gigantischen und saugünstigen Wasserverbrauch von privaten Großabnehmern und Wirtschaftsbetrieben her, wie andere Bundesländer es ja beispielsweise tun, um eine ehrliche Debatte über die Wasserverbräuche mit den Berlinerinnen und Berlinern führen zu können?

Frau Senatorin! Bitte schön!

Ich will hier an dieser Stelle noch einmal betonen, dass für alle Berlinerinnen und Berliner, und dazu zähle ich auch unsere Unternehmen, unsere Wirtschaft, gilt, dass das Wasser, das notwendig ist, verfügbar ist.

Ich finde an dieser Stelle eine Diskussion, die quasi den Unternehmen unserer Stadt, die Arbeit schaffen, die Wohlstand schaffen, unterstellt, dass sie hier zu Unrecht an günstige Wasserpreise kommen, nicht in Ordnung, Frau Abgeordnete,

[Beifall von Melanie Kühnemann-Grunow (SPD) Beifall bei der AfD Vereinzelter Beifall bei der CDU]

sondern es muss ja darum gehen, dass für alle Berlinerinnen und Berliner, auch für unsere Betriebe für die kleinen Handwerksbetriebe, auch für die großen Betriebe, die einen Wasserverbrauch haben, egal, ob es unsere Krankenhäuser sind oder ob es Unternehmen sind, die hier zum Wachstum beitragen der Wasserbedarf, der da ist, gut gedeckt wird, dass er bezahlbar ist, und das sollte für alle gelten.

[Hendrikje Klein (LINKE): Das spricht nicht gegen Transparenz!]