Protokoll der Sitzung vom 17.10.2024

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Der Plan der Regierung war ja, das Wohnraumversorgungsgesetz anzupassen, weil bei der WBV nach der Kritik des Rechnungshofs eine Anpassung nötig ist. Dazu will ich ein paar Sachen sagen.

Erstens kennen wir die Geschichte. Die haben wir hier vorne – oder auch im Ausschuss – schon sehr häufig erzählt: Die Wohnraumversorgung Berlin hatte einen guten Auftrag, es war eine sehr gute Idee, und sie war durch den Mietenvolksentscheid erkämpft. Die politische Arbeit der Wohnraumversorgung Berlin wurde aber jahrelang durch die Besetzung der Vorstände blockiert; dadurch, dass da Vorstände gewählt wurden, die nicht miteinander arbeiten können. Die Wohnraumversorgung Berlin hatte in den letzten Jahren immer wieder Studien und gute Ideen, die sie aber am Ende nicht veröffentlichen durfte, zum Beispiel zum Wohnungsbau und dazu, wie da mehr Kooperationen und Synergieeffekte erhoben werden können. Es gab eine Studie zur Baukostensenkung oder zu der Frage, wie eine warmmietenneutrale Modernisierung möglich ist. All das wollte die Wohnraumversorgung Berlin tatsächlich gerne machen. Immer, wenn die Wohnraumversorgung Berlin etwas gestartet hat, was der SPD im Senat nicht gefallen hat, dann wurde es entsprechend aufgehalten. Das müssen wir mal zur Kenntnis nehmen.

Dann war die eigentliche Idee, den Anforderungen des Rechnungshofs Genüge zu tun, und ehrlicherweise will ich in Abrede stellen, dass das mit dieser Reform tatsächlich gelingt. Gehen wir mal die einzelnen Dinge durch, die die Wohnraumversorgung Berlin jetzt machen soll. Erstens: Beratung, Unterstützung der Mieter, Gremien in den landeseigenen Wohnungsunternehmen. – Das machen die ja schon jetzt; das ist keine neue Aufgabe.

Dann errichtet die Wohnraumanstalt eine Ombudsstelle für Angelegenheiten zwischen landeseigenen Wohnungsunternehmen und den Mieterinnen und Mietern. – Das ist gut. Das finden wir auch gut; es ist aber ehrlicherweise wenig wert, wenn die Ombudsstelle gar nicht die entsprechenden Kompetenzen hat, um sich gegenüber den landeseigenen Wohnungsunternehmen durchzusetzen. Vielleicht wäre es wichtig, dass wir hierzu mal eine erste Bilanz im Ausschuss hören.

Und dann rühmen Sie sich jetzt sehr damit, dass Sie eine Prüfstelle bei der Wohnraumversorgung Berlin installieren wollen. Im Ausschuss konnten Sie uns noch nicht beantworten, für welche Bereiche das jetzt gilt. Soll die Wohnraumversorgung Berlin jetzt also künftig bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse tätig werden? Geht es also um mietrechtliche Angelegenheiten? – Höchstwahrscheinlich ja nicht, denn man muss wohl noch mal feststellen, dass sieben Leute bei der Wohnraumversorgung Berlin sicherlich nicht das Aufkommen, das wir in zwölf Bezirken mit kostenfreien, offenen Mieterberatungen haben, bewältigen können. Jetzt haben Sie hier dargestellt, dass es um die Verfolgung von Mietwucher geht. Auch da wäre es interessant, wenn Sie darstellen würden, was Sie damit eigentlich meinen. Der mit viel Sachkenntnis ausgestattete Kollege Herr Nas konnte uns hier leider nicht darstellen, was die

Wohnraumversorgung Berlin jetzt machen soll. Übernehmen die jetzt die Aufgaben der Bezirke? Werden die dann tatsächlich einfach tätig, indem sie zum Beispiel gegen Vermieter klagen?

Was soll die Wohnraumversorgung Berlin am Ende machen? Soll die Wohnraumversorgung Berlin sich mit den Leuten einzeln hinsetzen und dann die Miete durchrechnen, und dann schaut man mal, ob das an die Bezirke geht oder nicht? Ehrlicherweise ist es alles von vorne bis hinten nicht so richtig durchdacht.

Das ist wirklich sehr ärgerlich, weil – jetzt komme ich noch mal darauf zurück – die landeseigenen Wohnungsunternehmen das wichtigste wohnungspolitische Instrument in Berlin sind. Bisher ist weiterhin völlig ungeklärt: Wer schreibt die Berichte zur Kooperationsvereinbarung? Welche Inhalte sind darin? Wie wird hier eigentlich die parlamentarische Bearbeitung bei diesem so entscheidenden Thema sichergestellt, und wer entwickelt die Konzepte zur Weiterentwicklung der landeseigenen Wohnungsunternehmen?

Wir haben gerade bei unseren Antrag im anderen Tagesordnungspunkt darüber gesprochen. Wie schaffen wir es, dass die landeseigenen Unternehmen einerseits die Mieten bezahlbar halten, andererseits die Wohnungen bauen, die wir brauchen, und zudem den Gebäudebestand energetisch modernisieren, und zwar so, dass die Mieterinnen und Mieter nicht aus den Wohnungen fliegen? Der Senat entwickelt dafür die Konzepte, müssen wir zur Kenntnis nehmen, und deswegen wäre eine Wohnraumversorgung Berlin, die dieser Aufgabe gerecht wird, wirklich sehr wichtig. Sie wollen diese in dieser Form leider abschaffen. Deswegen werden wir dagegen stimmen.

[Beifall bei der LINKEN – Beifall von Werner Graf (GRÜNE) und Katrin Schmidberger (GRÜNE) – Katalin Gennburg (LINKE): Dann gibt es einen neuen Volksentscheid! Ganz einfach!]

Dann folgt für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Laatsch.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Wohnraumversorgung Berlin hat nie irgendeinen Berliner mit Wohnraum versorgt und wird nie irgendeinen Berliner mit Wohnraum versorgen. Stattdessen werden mit dieser Mogelpackung getreue Freundeskreise jeweils herrschender Parteien versorgt.

Angesichts des maroden Berliner Haushalts muss es darum gehen, Steuerverschwendung zu vermeiden. Statt

das verschwendete Geld in den Bau neuer Wohnungen zu investieren, wird es seit Jahren in dieser Freunderlwirtschaft versenkt.

Die regierende CDU selbst hat im April 2022 den Antrag gestellt, die Wohnraumversorgung Berlin abzuwickeln, so wie es im Übrigen auch der Rechnungshof empfiehlt, nachdem wir als AfD bereits 2018 erstmalig den Antrag stellten – „Abschaffung der ‚Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts‘“. Es folgten 2019 ein Antrag der FDP, 2022 ein weiterer Antrag der AfD und dann im April 2022 besagter Antrag der CDU.

Warum diese Antragsflut? – Weil jeder weiß, dass hier Steuern verschwendet werden, um Freunde mit Jobs zu versorgen.

[Beifall bei der AfD]

Denn niemand, wirklich niemand, braucht diese sozialistische Mogelpackung Wohnraumversorgung Berlin, die wirklich niemanden mit Wohnraum versorgt. Das muss man den Menschen immer wieder sagen. Das ist eine reine Falschdarstellung. Was anderes darf ich hier leider nicht sagen.

Vor einigen Monaten hat die Präsidentin des Rechnungshofs von Berlin ein vernichtendes Urteil gefällt, und ich zitiere gekürzt aus dem Bericht des Rechnungshofs:

„Dringender Handlungsbedarf bei der Wohnraumversorgung Berlin … Die Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts – hat auch sieben Jahre nach ihrer Errichtung in zentralen Bereichen ihres gesetzlichen Auftrags noch keine Erfolge vorzuweisen. … Der Rechnungshof empfiehlt, die Anstalt aufzulösen …“

[Beifall bei der AfD – Frank-Christian Hansel (AfD): Hört, hört!]

Es kann nicht angehen, dass wir erst eine Behörde konstruieren – wir basteln uns erst mal eine Behörde, verursachen Kosten, und das seit 2016 –, und regelmäßig erfinden Sie neue Aufgaben für diese Behörde und suchen danach, wie Sie die neu beschäftigen können. Das ist, glaube ich, jetzt der zweite oder dritte oder ich-weißnicht-wievielte Versuch, diese Institution zu retten, um weiterhin Ihre Freunde mit irgendwelchen Beschäftigungen zu finanzieren.

Heute haben Sie in Zeiten knapper Kassen wegen weitgehender Steuerverschwendung die Gelegenheit, Einsparpotenzial zu nutzen und Ihren maroden Haushalt ein wenig zu entlasten. Alles andere wäre ein Schlag ins Gesicht derer, die sich für die höchste Steuer- und Abgabenquote der Welt täglich krummmachen. Dieses Relikt aus sozialistischen Zeiten gehört abgewickelt. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der AfD]

(Niklas Schenker)

Dann werden wir gleich über ein Gesetz abstimmen. Dazu bitte ich alle, die irgendwo verstreut stehen, sitzen, liegen, sich in ihre jeweiligen Blöcke der Fraktionen zu setzen. Ich habe nicht vor, mir die Mehrheiten einzeln im Raum zusammenzuzählen.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/1851 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen die Oppositionsfraktionen – die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1961 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer stimmt dagegen? –

[Katalin Gennburg (LINKE): Aber ganz deutlich!]

Das sind die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion, die AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 14:

Gesetz zum Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Pflege vom 16. September 2024 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 9. Oktober 2024 Drucksache 19/1963

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1383

Zweite Lesung

Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 der Gesetzesvorlage und das anliegende Abkommen und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/1383 empfehlen die Ausschüsse einstimmig – mit allen Fraktionen – die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß den Beschlussempfehlungen auf Drucksache 19/1963 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion, die AfD-Fraktion und beide fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich? – Das kann eigentlich niemand sein. Damit ist die Gesetzesvorlage einstimmig angenommen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 15:

Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitalisierung und Datenschutz vom 23. September 2024 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 9. Oktober 2024 Drucksache 19/1964

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1882

Zweite Lesung

Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Paragrafen 1 bis 3 der Gesetzesvorlage sowie den anliegenden Staatsvertrag und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/1882 empfehlen die Ausschüsse einstimmig – bei Enthaltung der AfDFraktion – die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß den Beschlussempfehlungen auf Drucksache 19/1964 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion, beide fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das ist niemand. Wer enthält sich? – Das ist entsprechend die AfD-Fraktion. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 16:

Gewaltschutz für Frauen verbessern – Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1923

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie mitberatend an den Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Ich rufe auf