Protokoll der Sitzung vom 17.10.2024

sehen, was jetzt tatsächlich die konkreten Ermittlungen ergeben. Im Zweifel werden dann die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet.

Vielen Dank, Herr Senator! – Dann geht die erste Nachfrage an die Kollegin Aydin.

Ich verstehe das Ganze dann so, dass Sie jetzt nichts machen, um solche Umgehungsmöglichkeiten irgendwie zu bekämpfen. Verstehe ich das richtig?

[Katrin Schmidberger (GRÜNE): Der Senat macht nichts!]

Herr Senator, bitte schön!

Nein. Es gibt solche Umgehungsmöglichkeiten. Sie sind gesetzlich untersagt und müssen dann, wenn sie tatsächlich vorhanden sind, geahndet werden. Bisher gibt es keine Belege, dass das tatsächlich so ist.

[Zuruf von Katrin Schmidberger (GRÜNE)]

Es hat in den vergangenen Jahren auch Prüfungen durch die IBB gegeben, die jedenfalls aktuell keine Verstöße in den Jahren 2021 und 2023 ergeben haben. Insofern muss es ja erst einmal einen konkreten Beleg dafür geben. Das Bezirksamt geht dem nach. Das ist vom Bezirksamt in der BVV auch so bestätigt worden. Wenn es einen Anlass gibt, gesetzlich nachzuarbeiten, dann werden wir den nutzen. Im Moment geht es aber erst einmal darum, den Tatbestand festzustellen, und wenn der so ist, dann gibt es auch die gesetzlichen Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, unter anderem mit monatlichen Zahlungen, die eingefordert werden können, also einer Art Zwangsgeld. Es kann darüber hinaus auch ein Bußgeld verhängt werden.

Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage geht an die Kollegin Schmidberger.

Vielen Dank, Herr Senator! Sie wissen ja auch: Das Bußgeld wird dann aus der Portokasse bezahlt und denen wahrscheinlich nicht weh tun. – Ich würde Sie gern trotzdem noch einmal fragen: Hat der Senat denn sichergestellt, dass es sich bei dieser Zweckentfremdung von Sozialwohnungen durch die Ziegert Group wirklich um einen Einzelfall handelt und nicht noch andere so

(Präsidentin Cornelia Seibeld)

genannte Investoren so verfahren? Oder kann er das nicht ausschließen? – Das würden wir gerne wissen.

Herr Senator, bitte schön!

Im Moment liegt kein Beleg für eine Zweckentfremdung vor. Eine Umwandlung in Eigentumswohnungen ist keine Zweckentfremdung, solange die Sozialbindung bei der Vermietung eingehalten wird. Es ist ein bisschen kompliziert, aber so ist es. Es gibt aktuell also noch keinen Beleg für eine Zweckentfremdung – außer der Frage, ob dort Wohnungen leer stehen, ohne dass tatsächlich Bautätigkeiten stattfinden. Das ist aber ein ganz anderes Thema als die Frage, ob eine Vermietung nicht zu Sozialbindungskonditionen erfolgt ist.

Insofern sage ich, dass wir konkret ermitteln müssen, beziehungsweise: Das Bezirksamt Neukölln ist dabei, und wir unterstützen es da, wo es Unterstützung braucht. Was tatsächlich die Sachlage ist, wissen wir aber nicht. Bisher gibt es ja nur den Bericht der Zeitung, dass den möglichen Käufern angeboten wird, Bußgelder für Zweckentfremdungen zu übernehmen. Es gibt aber auch dafür aktuell keinen Beleg. Insofern verstehe ich die Unruhe, aber wir gehen dem nach. Aus unserer Sicht ist bisher der gesetzliche Rahmen ausreichend, und es liegt auch kein konkreter Beleg für einen Verstoß vor.

Es gibt aus unserer Sicht aktuell auch keine anderen Fälle an der Stelle. Die Bezirksämter sind gehalten, dem weiterhin nachzugehen. Ich glaube, dass es sich hier aber auch um einen Sonderfall handelt, der aber im gesetzlichen Rahmen geahndet werden kann.

Vielen Dank, Herr Senator!

Die nächste Frage geht an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und den Kollegen Wesener. – Bitte schön!

Ganz herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Gestern hat der Aktionstag #BerlinIstKultur stattgefunden und ich habe heute auch schon viele Kunst- und Kulturschaffende hier im Haus gesehen. Deswegen würden meine Fraktion und ich gerne wissen: Wie verhält sich der Senat zu den begründeten Sorgen von Berlins Kunst- und Kulturschaffenden, dass eine Umsetzung der angekündigten Kürzungen in der Kulturförderung in Höhe von 10 Prozent verheerende Auswirkungen auf die städtische Kulturlandschaft hätte, einschließlich der Schließung

wichtiger Kulturorte und dem Kollaps ganzer Förderstrukturen?

Herr Senator Chialo, bitte schön!

Zunächst einmal möchte ich die Gelegenheit nutzen und den Einrichtungen und allen Akteuren der Kulturszene für ihren Einsatz am Aktionstag gestern danken. Es war eine friedliche Aktion, die wir gestern erleben durften. Sie hat über die Grenzen Berlins hinaus gezeigt, welche Rolle die Kultur spielt – auch im Bundeskontext.

Die Kulturschaffenden haben in Erinnerung gerufen, wie wichtig diese Kultur für unsere Stadt ist. Sie haben noch einmal betont, dass die Kultur im Zuge der Einsparungen nicht in ihrer Breite verschwinden darf, sondern dass wir sie in jedem Falle erhalten müssen. Das empfinde ich natürlich auch als einen Weckruf, einen Warnruf an uns alle, dass wir das zum Anlass nehmen – und das tun wir in unserer Senatsverwaltung bereits –, alles kritisch zu hinterfragen. Auf der anderen Seite – und das wurde ja auch mehrfach kolportiert – befinden wir uns in einer Situation, in der wir alle hier im Senat unsere Leistungen werden erbringen müssen. In diesem Spagat hoffen wir, eine für die Kultur – die der Motor unserer Stadt ist – gute und stabile Lösung zu finden, damit das Aushängeschild der Stadt auch eine Zukunft hat.

Vielen Dank, Herr Senator! – Die erste Nachfrage geht an den Kollegen Wesener.

Ganz herzlichen Dank, Herr Senator, auch für Ihre Unterstützung! Nun haben wir ja das Problem, dass wir zum einen diese noch nicht aufgelöste PMA im Jahr 2025 und eine faktische Haushaltssperre haben.

[Zuruf von Heiko Melzer (CDU)]

Deswegen interessiert mich und meine Fraktion, aber natürlich vor allem auch die Betroffenen: Wie können wir denn verhindern, dass bereits ab dem 1. Januar 2025 viele Kunst- und Kulturschaffende – gerade in der Projektförderung – in die Erwerbslosigkeit gehen müssen beziehungsweise viele Kulturorte, wichtige Bestandteile der kulturellen Infrastruktur, gekündigt beziehungsweise nicht weiterfinanziert werden können?

Vielen Dank! – Herr Senator Chialo!

(Katrin Schmidberger)

Vielen Dank für Ihre Frage! – Sehr verehrte Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Wir haben ja hier in Berlin 6 000 Beschäftigte in den Staatsbetrieben. Das heißt, sie sind hier im Land Berlin beschäftigt. Insofern muss man an der Stelle festhalten, dass eine unmittelbare Entlassung nicht droht. Das ist in dieser schwierigen Situation vielleicht schon einmal eine gute Nachricht.

Trotzdem ist es ja so, dass wir schon seit geraumer Zeit modellieren und versuchen herauszufinden, wie wir die Einsparungen, die in der Modellierung für uns zur Zeit 10 Prozent betreffen, umsetzen können. Wir stellen dabei einfach auch fest, dass es hier wichtig ist, mit den Kulturschaffenden einen engen Kontakt zu halten. Das tun wir derzeit, warten aber letztlich auch die finale Größe ab, um dann eben in die konkrete Umsetzung gehen zu können.

Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Mirzaie. – Bitte schön!

Vielen herzlichen Dank! – Ich frage den Senat: Infolge der angekündigten Kürzungen im Kulturbereich und der faktischen Haushaltssperre droht auch jetzt schon ein relevanter Teil der kulturellen Infrastruktur in Berlin wegzubrechen. Was unternimmt der Senat, damit Mietverträge für künstlerische Arbeitsräume, Ausstellungs- und Aufführungsorte nicht zum Jahresende gekündigt werden müssen und endgültig verloren gehen?

Herr Senator, bitte schön!

Verehrte Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Abgeordnete! Wir sind uns hier natürlich der dramatischen Situation bewusst, die Sie gerade auch skizziert haben. Wir versuchen von Fall zu Fall in meinem Haus, meine Mitarbeiter, mit den Zuwendungsempfängern, mit den Institutionen, mit den Künstlerinnen und Künstlern ins Gespräch zu kommen, um passgenaue Lösungen zu erarbeiten, aber auch an dieser Stelle kann ich sagen: Wir haben noch nicht die finale Einspargröße vorliegen. – Das ist natürlich auch etwas, das für uns eine generelle Lösung noch nicht zulässt, aber Einzelfallentscheidungen, gerade die, die dramatisch sind, versuchen wir auch in direkten Gesprächen mit unseren Kolleginnen und Kollegen in der Kulturlandschaft abzuwenden.

[Tobias Schulze (LINKE): Es sind ja noch acht Wochen! – Zuruf von den GRÜNEN: Es ist fünf vor zwölf!]

Vielen Dank, Herr Senator!

Die nächste Frage geht an die Linksfraktion und da die Kollegin Brychcy. – Bitte schön!

Vielen Dank! – Ich frage den Senat: Trifft es zu, dass neben den Zuschüssen für Klassenfahrten für die Lehrkräfte auch die Kostenübernahme für Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe mindestens bis Ende November gesperrt ist, und welche konkreten Auswirkungen hat dies?

Frau Senatorin Günther-Wünsch! Bitte schön!

Vielen Dank Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Abgeordnete! In dem Rundschreiben, das an alle öffentlichen Schulen ergangen ist, sind nicht, ich betone es noch mal, explizit Klassenfahrten ausgeschlossen worden, sondern es ist darauf hingewiesen worden, was von der Finanzverwaltung alle Fachverwaltungen erreicht hat und wie sie angewiesen worden sind, nämlich dass bis zum 30. November keine Verträge abzuschließen sind, die im Haushaltsjahr 2025 wirksam werden.

Ich bedauere, dass das Thema Klassenfahrten für die nächsten sechs Wochen mit darunter fällt, genauso wie Sie alle, und Sie können sich sicher sein: Als ehemalige, auch über zehn Jahre lang tätige Pädagogin weiß ich sehr wohl um den Mehrwert von Klassen- und Schülerfahrten, kann aber in der aktuellen Haushaltslage auch nur nach Recht und Gesetz entscheiden, und das ist das, zu dem momentan alle Fachverwaltungen verpflichtet sind.

Ihre Frage bezieht sich auf die Auszahlung der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Sie sind davon nicht betroffen. Das hat auch keinen Zusammenhang mit dem Thema, das wir jetzt haben.

Sie haben auch für das Jahr 2024 gefragt. Wenn das Schülerfahrten sind, die im Jahr 2024 anfallen, werden die ganz regulär über die bezirklichen Strukturen oder über das Jobcenter beantragt und nicht direkt über die Bildungsverwaltung und über den Einzeletat, sodass dort ganz normal weitergearbeitet werden kann.

Zum Thema Klassenfahrten bezieht sich das ausschließlich auf die Beantragung der Kostenerstattung für pä

dagogisches Personal, also Lehrerinnen, Erzieherinnen, Sozialarbeiterinnen, die gegebenenfalls auf Klassenfahrten mitfahren.

Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass wir nach dem 30. November auch wieder zum Thema Klassenfahrten zurückkommen können. Das heißt, ich gehe fest davon aus, dass es auch im Jahr 2025 ein Budget zum Thema Klassenfahrten geben wird. Wir werden aber schon schauen müssen, wie wir maßvoll damit umgehen, denn wir sehen, dass beim Thema Klassenfahrten, das ist auch nachvollziehbar, in den letzten ein, zwei Jahren ein enormer Anstieg zu beobachten ist; wie gesagt, das ist nach Jahren der Pandemie, zu denen keine Klassenfahrten stattfinden konnten, nachvollziehbar.

Gleichzeitig ist dieser Anstieg aber auch sehr unterschiedlich auf alle zwölf Bezirke verteilt. Wenn ich also sage, dass ich mir sehr wohl vorstellen kann, dass es 2025 wieder ein Budget für Klassenfahrten und damit für die Reisekostenerstattung geben wird, werden wir darüber reden müssen, wie wir mit diesem Budget maßvoll umgehen und dieses auch gleichmäßig an alle Bezirke und an alle Schulformen durchgeben. Klassenfahrten sollen an unseren Berliner Schulen aber auch in Zukunft wieder möglich sein. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU]

Vielen Dank! – Dann geht die erste Nachfrage an die Kollegin Brychcy. – Bitte schön!

Vielen Dank! – Ich frage dann konkret: Hat die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung ein Rundschreiben rausgegeben, in dem sie ganz klar gemacht hat, dass jetzt die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket für betroffene Schülerinnen und Schüler bis Ende November nicht verausgabt werden dürfen?