Protokoll der Sitzung vom 07.11.2024

Erstens, durch die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen nur um den Sockelbetrag und die lineare Anpassung erhöhen sich die Kosten schon im nächsten Jahr um 530 Millionen Euro. Wir wissen alle um die Haushaltssituation, und deshalb muss man damit maßvoll umgehen und kann nicht mehr versprechen als drin ist.

Zweitens haben wir in den vergangenen Jahren schon viel erreicht. Der Abstand der Berliner Besoldung zur Besoldung im Bund hat sich von 10,2 Prozent im Jahr 2016 auf inzwischen, Ende 2023, 1,9 Prozent reduziert. Das ist der richtige Pfad, auf dem wir sind. Das ist der richtige Weg. Den werden wir auch weitergehen. Der erste Schritt ist heute die Übernahme der Tarifanpassung, weil es notwendig ist und eine Wertschätzung für unsere Beamtinnen und Beamten. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke hat die Kollegin Dr. Schmidt das Wort. – Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich sage es ungern, doch mich erinnert das Ganze an einen Film: „Und täglich grüßt das Murmeltier.“ Wie oft haben wir an dieser Stelle schon über die Anpassungen der Besoldung und Versorgung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Land Berlin, in der Berliner Verwaltung, gesprochen.

Natürlich begrüßen wir die Übernahme des Tarifergebnisses, doch bei diesem Gesetz geht es auch um ein Versprechen an die Mitarbeitenden in der Berliner Verwaltung. Wie oft schon hat gerade die CDU etwas versprochen, und wie oft hat sie es auch gleich wieder gebrochen.

Auch in diesem Jahr wurden der Senat und diese Koalition erneut wortbrüchig gegenüber den Beschäftigten, und das bereits zum zweiten Mal. Nachdem Ende Februar das Versprechen kassiert wurde, dass in absehbarer Zeit die freien Träger ihren Angestellten die Hauptstadtzulage zahlen können, fiel jetzt die Anpassung der Beamtenbe

soldung an das sogenannte Bundesgrundniveau den Kürzungsplänen der Koalition zum Opfer. Menschen, die indirekt oder direkt für das Land arbeiten, können sich auf diese Regierung und diese Koalition eben nicht verlassen.

Schon in den Sarrazin-Jahren sind die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in beispielsloser Weise zur Konsolidierung des Berliner Haushalts herangezogen worden, ein Haushaltschaos, das uns die damalige schwarz-rote Regierung hinterlassen hatte. Am Ende lag Berlin bei der Beamtenbesoldung im Ländervergleich auf dem letzten Platz. Erst mit Rot-Rot-Grün ist es gelungen, die Beamtenbesoldung bis 2021 wieder auf den Bundesdurchschnitt anzuheben.

Seitdem ist der Abstand aber wieder auf mehr als 0,5 Prozent gewachsen, in erster Linie, weil andere Länder nachgezogen sind und die Besoldung ebenfalls über das Maß der Tariferhöhungen gesteigert haben.

Die Vielzahl der Krisen in den letzten Jahren, das hat Herr Goiny zu Recht gesagt, hat jeder und jedem Einzelnen in der Berliner Verwaltung eine Menge abverlangt. Da gebieten es Respekt und Wertschätzung, dass sich die Beschäftigten auf Versprechen und Zusagen verlassen können.

[Beifall von Anne Helm (LINKE)]

Das Versprechen der Koalition war die Anhebung auf Bundesgrundniveau, doch dem gegenüber steht nun ein Haushalt mit der höchsten pauschalen Minderausgabe in der Geschichte des Landes Berlin. Wieder wird dies zulasten des Personals aufgelöst, also wieder: versprochen und gebrochen. Wertschätzung gegenüber denen, die das Land am Laufen halten, geht nun mal anders.

[Beifall bei der LINKEN]

Wir hätten erwartet, dass zumindest die erste Rate zur Angleichung an das Bundesgrundniveau umgesetzt würde, denn dann wären wir wenigstens wieder im Länderdurchschnitt. Angesichts der demnächst folgenden Anhebung der Lebensarbeitszeit von Beamtinnen und Beamten auf 67 Jahre ist diese aktuelle Entscheidung für die Beschäftigten doppelt bitter.

In den Beratungen zu diesem Gesetz werden wir Vorschläge vorlegen, wie wir im Durchschnitt der Länder bleiben können. Denn das Bundesgrundniveau, das haben wir von Anfang an gesagt, halten wir angesichts der Haushaltslage von Beginn an für ein verantwortungsloses Versprechen.

Eine stabile Haushaltslage und langfristig gute Löhne und Besoldungen, vor allem aber Verlässlichkeit von Versprechen: Das bekommen die Beschäftigten von Links. Für nicht eingehaltene Versprechen bleiben wohl Sie als CDU und SPD die Ansprechpartner. – Schade!

(Lars Rauchfuß)

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Wiedenhaupt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion über diese Vorlage ist eine Diskussion, die das Signal aussenden soll, dass wir das Beamtentum als Rückgrat unserer Gesellschaft stärken wollen, und das unterstützen wir als AfD ausdrücklich.

Unsere Beamten und Richter sind das Rückgrat einer funktionierenden Verwaltung, die den Rechtsstaat erhält, die innere Sicherheit sichert, und die dafür sorgt, dass der öffentliche Dienst zum Wohl aller Bürger arbeitet. Die Verlässlichkeit und Unparteilichkeit, die das Berufsbeamtentum bieten, sind von unschätzbarem Wert, gerade in einer Zeit, in der das Vertrauen in staatliche Institutionen dringend notwendig ist.

Es ist daher unsere Pflicht, dass wir die von den Vorgängersenaten viel zu lange vernachlässigte, übrigens auch gesetzwidrig vernachlässigte, Erhöhung und Anpassung der Einkommen unserer Beamten jetzt nachholen. Das Alimentationsprinzip, verankert in unserem Grundgesetzt, verpflichtet uns, die Versorgung und Besoldung an die finanziellen Entwicklungen anzupassen und unseren öffentlichen Dienst angemessen zu entlohnen.

Zum 1. November 2024 ist das Grundgehalt der beamteten und richterlichen Dienstkräfte um 200 Euro gestiegen, gefolgt von einer weiteren Erhöhung um 5,5 Prozent im Februar 2025. Zusätzlich werden die Zulagen für ungünstige Dienstzeiten angepasst, und was wir besonders begrüßen und unterstützen, ist, dass damit die Beschäftigten in der Justiz und im Polizeidienst entlastet werden.

[Beifall bei der AfD]

Das Ziel ist klar, und das unterstützen wir ebenfalls: Berlin soll für qualifiziertes Personal attraktiv bleiben, auch in Konkurrenz zu anderen Bundesländern. Wir begrüßen die geplanten Erhöhungen der Besoldung, insbesondere für kinderreiche Familien. Das sind Schritte zur Sicherstellung einer angemessenen Alimentation. Wir begrüßen auch die Modernisierung, die das traditionelle Modell der Alleinverdiener-Familie ablöst. Aber wir gehen nicht mit bei einem angeblichen gesellschaftlichen Wandel, der die Institution des sogenannten Verheiratetenzuschlags als überkommen ansieht. Deshalb kritisieren wir den Wegfall des Verheiratetenzuschlags seit dem 1. November dieses Jahres.

[Beifall bei der AfD]

Gleichzeitig müssen wir natürlich die finanziellen Belastungen sehen, die in den kommenden Jahren hinzukom

men. Deshalb war es seitens der Koalition unverantwortlich, zunächst so riesige Erwartungen zu wecken, die heute richtigerweise kritisiert worden sind, die dann nicht eingehalten werden können. Trotzdem ist das, was wir hier als Vorlage sehen, ein wichtiger und richtiger Schritt. Deshalb, denke ich, werden wir in den Beratungen vielleicht noch den einen oder anderen Punkt dazu setzen, aber wir sind auf dem richtigen Weg. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der AfD]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Tagesordnungspunkt 17 steht auf der Konsensliste.

Zum nächsten Tagesordnungspunkt ist eine geheime Wahl vorgesehen. Die Präsidiumsmitglieder sind derzeit jedoch noch mit der Auszählung der vorherigen geheimen Wahl befasst. Deshalb unterbreche ich die Sitzung für etwa 15 Minuten. Das heißt, wir machen um 15.55 Uhr weiter. – Bis gleich!

[Unterbrechung der Sitzung von 15.39 Uhr bis 15.56 Uhr]

Sehr geehrte Damen und Herren! Bitte nehmen Sie Ihre Plätze wieder ein, denn die Sitzung wird fortgesetzt!

Ich darf Ihnen zunächst die Ergebnisse der geheimen verbundenen Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 4 bis 11 mitteilen. Punkt 4 der Tagesordnung, Wahl eines stellvertretenden Mitglieds und Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln (UntA Neukölln II) – Drucksache 19/0909: Auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion entfielen folgende Stimmen: als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Robert Eschricht, 138 abgegebene Stimmen, 2 ungültige Stimmen, 18 Ja-Stimmen, 113 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen – damit ist er nicht gewählt –, als stellvertretenden Vorsitzenden Herr Abgeordneter Karsten Woldeit, 138 abgegebene Stimmen, eine ungültige Stimme, 20 Ja-Stimmen, 112 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen – damit nicht gewählt.

Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10-Kommission des Landes Berlin – Drucksache 19/0915: Auf die Wahlvorschläge der AfDFraktion entfielen folgende Stimmen: als Mitglied Herr Abgeordneter Martin Trefzer, 138 abgegebene Stimmen, 2 ungültige Stimmen, 15 Ja-Stimmen, 116 NeinStimmen, 5 Enthaltungen – damit nicht gewählt –, als

stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Carsten Ubbelohde, abgegebene Stimmen waren 138, 2 ungültige Stimmen, 15 Ja-Stimmen, 115 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen – damit nicht gewählt.

Auf die Wahlvorschläge zur Wahl von zwei Mitgliedern des Präsidiums des Abgeordnetenhauses – Drucksache 19/0936 – entfielen folgende Stimmen: für die AfDFraktion Herr Abgeordneter Marc Vallendar, 138 abgegebene Stimmen, 5 ungültige Stimmen, 18 Ja-Stimmen, 114 Nein-Stimmen, eine Enthaltung – damit nicht gewählt –, Herr Abgeordneter Thorsten Weiß, 138 abgegebene Stimmen, 5 ungültige Stimmen, 16 Ja-Stimmen, 116 Nein-Stimmen, eine Enthaltung – damit nicht gewählt.

Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz – Drucksache 19/1000. Auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion entfielen folgende Stimmen: als Mitglied Herr Abgeordneter Gunnar Lindemann, 138 abgegebene Stimmen, 2 ungültige Stimmen, 16 Ja-Stimmen, 118 NeinStimmen, 2 Enthaltungen – damit nicht gewählt –, als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Tommy Tabor, 138 abgegebene Stimmen, 2 ungültige, 17 JaStimmen, 115 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen – damit nicht gewählt.

Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung – Drucksache 19/1008: Auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion entfielen folgende Stimmen: als Mitglied Herr Abgeordneter Frank-Christian Hansel, 138 abgegebene Stimmen, 3 ungültige Stimmen, 19 JaStimmen, 111 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen – damit nicht gewählt – und als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Harald Laatsch, 138 abgegebene Stimmen, 3 ungültige Stimmen, 17 Ja-Stimmen, 113 NeinStimmen, 5 Enthaltungen – damit nicht gewählt.

Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Lette-Vereins – Stiftung des öffentlichen Rechts – Drucksache 19/1057. Auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion entfielen folgende Stimmen: als Mitglied Herr Abgeordneter Rolf Wiedenhaupt, 138 abgegebene Stimmen, 2 ungültige Stimmen, 21 Ja-Stimmen, 111 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen – damit nicht gewählt – und als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Karsten Woldeit, 138 abgegebene Stimmen, 2 ungültige Stimmen, 20 Ja-Stimmen, 112 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen – damit nicht gewählt. Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Pestalozzi-Fröbel-Hauses, Drucksache 19/1058. Auf die Wahlvorschläge der AfDFraktion entfielen folgende Stimmen: Als Mitglied Frau Jeannette Auricht, abgegebene Stimmen 138, davon 2 ungültige, 18 Ja-Stimmen, 114 Nein-Stimmen, 4 Enthal

tungen, damit nicht gewählt, und als stellvertretendes Mitglied Herrn Alexander Bertram, abgegebene Stimmen 138, ungültige 2, 18 Ja-Stimmen, 113 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen, damit nicht gewählt.

Schließlich Wahl eines Mitglieds des Beirats der Berliner Stadtwerke GmbH, Drucksache 19/1247. Auf den Wahlvorschlag der AfD-Fraktion entfielen folgende Stimmen: für Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit, abgegebene Stimmen 138, ungültige Stimmen 3, 20 Ja-Stimmen, 110 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen, und damit nicht gewählt.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 18:

Wahl der Präsidentin des Kammergerichts

Wahl Drucksache 19/1989

Der Senat schlägt gemäß § 11 Absatz 2 des Berliner Richtergesetzes Frau Dr. Andrea Diekmann als Präsidentin des Kammergerichts vor. Frau Dr. Diekmann sitzt auf der Tribüne, und ich darf sie herzlich im Abgeordnetenhaus willkommen heißen.

[Beifall]

Gemäß Artikel 82 Absatz 2 der Verfassung von Berlin wird die Präsidentin des Kammergerichts auf Vorschlag des Senats vom Abgeordnetenhaus mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. Das sind bei 159 Abgeordneten mindestens 80 Ja-Stimmen. Die Wahl erfolgt gemäß § 88 des Berliner Richtergesetzes geheim.