weil wir dann ein gemeinsames parlamentarisches Gremium haben, wo Sie dann konkret mitarbeiten und Ihre Vorschläge in die Diskussion einbringen können. Ich finde, das ist der richtige Weg, den wir gemeinsam gehen wollen. Ich lade Sie zur Mitarbeit ein. – Vielen Dank!
[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Torsten Schneider (SPD) – Stefan Evers (CDU): Blödsinn! Das eine tun, ohne das andere zu lassen!]
Herzlichen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung an den Ausschuss für Engagement, Bundesangelegenheiten und Medien. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Die laufende Nummer 4.6, die Priorität der Fraktion Die Linke, wurde bereits unter Tagesordnungspunkt 4.3 behandelt. Tagesordnungspunkt 5 steht auf der Konsensliste.
Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage federführend an den Ausschuss für Mobilität sowie mitberatend an den Ausschuss für Umwelt, Verbraucher- und Klimaschutz und an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke und der Fraktion der FDP Drucksache 19/0151
Der Dringlichkeit haben Sie eingangs bereits zugestimmt. Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist heute nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrages an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Wer das Kuratorium „Louise-Schroeder-Medaille“, wie in der Drucksache vorgesehen, einsetzen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen und die Oppositionsfraktionen. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist das Kuratorium „Louise-Schroeder-Medaille“ für die 19. Wahlperiode eingesetzt.
In der 5. Plenarsitzung am 27. Januar 2022 erfolgte die Wahl der Mitglieder der G10-Kommission des Landes Berlin. Für den Vorschlag der AfD-Fraktion gab es keine Mehrheit. Die AfD-Fraktion schlägt erneut zur Wahl vor Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als Beisitzer und Herrn Abgeordneten Martin Trefzer als stellvertretenden Beisitzer. Die Fraktionen haben sich auf eine Wahl mittels einfacher Abstimmung durch Handaufheben verständigt. Wer die von mir eben Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich daher jetzt um sein Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Die Gegenprobe! – Das sind die Fraktionen der SPD, der Grünen, der Linken und der FDP und der Abgeordnete Dr. Pätzold von der CDUFraktion. Dann frage ich nach Enthaltungen. – Das sind die restlichen Mitglieder der CDU-Fraktion. Damit haben
die Wahlvorschläge erneut keine Mehrheit gefunden, und die vorgeschlagenen Personen sind damit nicht gewählt.
In der 5. Plenarsitzung am 27. Januar 2022 erfolgte die Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses. Für den Vorschlag der AfD-Fraktion gab es keine Mehrheit. Die AfD-Fraktion schlägt erneut zur Wahl vor Herrn Abgeordneten Marc Vallendar als ständiges Mitglied und Herrn Abgeordneten Antonin Brousek als ständiges stellvertretendes Mitglied. Gemäß § 88 Abs. 1 Satz 1 des Berliner Richtergesetzes erfolgt die Wahl geheim.
Ich darf Ihnen erneut das Wahlverfahren erläutern: Bitte bleiben Sie gleich auf Ihren Plätzen, bis Sie aufgerufen werden. Bitte nutzen Sie den Ihnen zur Verfügung gestellten Kugelschreiber für die Wahl. – Heute gibt es auch wieder das Luxusmodell. – Wenn Sie aufgerufen worden sind, kommen Sie bitte mit diesem Stift nach vorne. Bitte setzen Sie zuvor Ihre Maske auf und denken Sie daran, Abstand zu halten. Ein Mitglied des Präsidiums händigt Ihnen dann den Stimmzettel und den Umschlag aus. Abgeordnete, deren Namen mit A bis K beginnt, wählen bitte von Ihnen aus gesehen auf der linken Seite. Abgeordnete, deren Namen mit L bis Z beginnt, nutzen bitte die rechte Seite. Sie haben für beide Wahlvorschläge die Möglichkeit, jeweils mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ abzustimmen. Sollte in einer Zeile kein Kreuz oder mehrere Kreuze gemacht werden, gilt dies für den jeweiligen Wahlvorschlag als ungültige Stimme. Auch Stimmzettel, die zusätzliche Bemerkungen enthalten, sind insgesamt ungültig. Der Stimmzettel darf gleich nur in der Wahlkabine ausgefüllt werden und ist noch in der Wahlkabine zu falten und in den Umschlag zu legen. Abgeordnete, die ihren Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine kennzeichnen oder in den Umschlag legen, sind nach § 74 Abs. 2 der Geschäftsordnung zurückzuweisen. Der Umschlag ist erst dann in die Wahlurne zu legen, wenn die Stimmabgabe von einer Beisitzerin oder einem Beisitzer vermerkt worden ist. Bitte warten Sie, bis Ihr Name auf der Liste abgehakt worden ist. Ich bitte den Saaldienst, die vorgesehenen Tische aufzustellen.
Ich weise darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden dürfen und alle Plätze direkt hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum freigemacht werden müssen. Das betrifft die Kolleginnen und Kollegen des Senats. Außerdem bitte ich, darauf zu achten, dass es zu keinen Ansammlungen kommt und der erforderliche Abstand zu jeder Zeit eingehalten wird. Mitglieder, die noch nicht zur Wahl aufgerufen worden sind oder bereits gewählt haben,
bitte ich, auf ihrem Platz sitzen zu bleiben oder sich außerhalb des Plenarsaals aufzuhalten. Ich weise allerdings jetzt schon darauf hin, dass die Sitzung nach Abschluss der Wahl unmittelbar fortgesetzt und nicht für die Auszählung unterbrochen wird.
Nun bitte ich die Beisitzerinnen und Beisitzer, Ihre Plätze einzunehmen, die Ausgabe der Stimmzettel vorzunehmen und deren Abgabe zu kontrollieren.
Es sind nun alle Kolleginnen und Kollegen aufgerufen worden. Wer seinen oder ihren Namen überhört hat, sollte jetzt noch zum Wählen schreiten. Ich frage auch die Kolleginnen und Kollegen des Präsidiums: Hatten alle die Gelegenheit, hier ihre Stimme abzugeben? – Auch die Beisitzerinnen und Beisitzer haben alle gewählt. Dann schließe ich den Wahlgang und bitte die ausgewählten Beisitzerinnen und Beisitzer, jetzt mit der Auszählung zu beginnen.
Wir setzen wie angekündigt noch kurz fort. Ich bitte den Saaldienst, die Aufbauten wieder zu Abbauten zu machen. – Mir wird soeben mitgeteilt, dass wir unsere Zeit wieder gerissen haben und dass wir jetzt doch in die 30minütige Lüftungspause gehen müssen. Damit geht es hier um 17.20 Uhr, dann aber bitte pünktlich, mit dem Ergebnis und noch ein paar Minuten Beratung weiter. Bitte verlassen Sie alle jetzt den Sitzungssaal, damit wir dann auch wirklich in 30 Minuten komplett durchgelüftet haben! – Vielen Dank!
Meine Damen und Herren! Wir treten wieder in die Sitzung ein. Ich darf das Ergebnis der Wahl des Richterwahlausschusses – Drucksache 19/0100 – verkünden. Auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion entfielen folgende Stimmen, und zwar als Mitglied auf den Abgeordneten Vallendar: gültige abgegebene Stimmen: 130, JaStimmen: 14, Nein-Stimmen: 102, Enthaltungen: 14. Damit ist der Abgeordnete Vallendar nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied entfielen auf den Abgeordneten Brousek: gültige abgegebene Stimmen: 130, Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 102, Enthaltungen: 14. Damit ist auch der Abgeordnete Brousek nicht gewählt.
In der 4. Plenarsitzung am 13. Januar 2022 erfolgte die Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Verfassungsschutz. Für den Vorschlag der AfD-Fraktion gab es keine Mehrheit. Die AfD-Fraktion schlägt nunmehr zur Wahl vor: Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als Mitglied und Herrn Abgeordneten Martin Trefzer als stellvertretendes Mitglied.
Die Fraktionen haben sich auf eine Wahl mittels einfacher Abstimmung durch Handaufheben verständigt. Wer die von mir genannten beiden Kandidaten zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der FDP. Enthaltungen? – Die Fraktion der CDU. Damit sind die vorgeschlagenen Personen nicht gewählt.