Protokoll der Sitzung vom 30.01.2025

Die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion für diese Gremien haben in den letzten Sitzungen keine Mehrheit gefunden. Die AfD-Fraktion schlägt heute zur Wahl vor: für den Untersuchungsausschuss Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als stellvertretendes Mitglied und Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als stellvertretenden Vorsitzenden; für die G-10-Kommission Herrn Abgeordneten Rolf Wiedenhaupt als Mitglied und Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel als stellvertretendes Mitglied; für das Präsidium Herrn Abgeordneten Alexander Bertram und Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als Mitglieder; für den Ausschuss für Verfassungsschutz Herrn Abgeordneten Alexander Bertram als Mitglied und Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß als stellvertretendes Mitglied; für das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker als Mitglied und Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson als stellvertretendes Mitglied; für das Kuratorium des LetteVereins Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker als Mitglied und Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson als stellvertretendes Mitglied; für das Kuratorium des Pestalozzi-Fröbel-Hauses Herrn Abgeordneten Ronald Gläser als Mitglied und Herrn Abgeordneten Marc Val

lendar als stellvertretendes Mitglied; für den Beirat der Berliner Stadtwerke GmbH Herrn Abgeordneten Alexander Bertram als Mitglied.

Die AfD-Fraktion hat eine geheime Wahl beantragt. Die Fraktionen haben einvernehmlich vereinbart, diese Wahlen in einem Wahlgang durchzuführen. Sie erhalten acht Stimmzettel in verschiedenen Farben. Der Stimmzettel sieht jeweils die Möglichkeit vor, „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ anzukreuzen. Für jeden Vorschlag darf nur ein Feld angekreuzt werden. Stimmzettel ohne ein Kreuz, mit mehreren Kreuzen für einen Vorschlag, anders als durch ein Kreuz gekennzeichnet oder mit zusätzlichen Bemerkungen oder Kennzeichnungen sind ungültig. Die Stimmzettel dürfen nur in den Wahlkabinen und nur mit den darin bereitgestellten Stiften ausgefüllt werden. Die Stimmzettel sind noch in der Wahlkabine einmal zu falten und in den Umschlag zu legen. Abgeordnete, die ihre Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine kennzeichnen oder in den Umschlag legen, sind nach § 74 Absatz 2 der Geschäftsordnung zurückzuweisen. Der Umschlag ist erst dann in die Wahlurne zu legen, wenn die Stimmabgabe von einer Beisitzerin oder einem Beisitzer vermerkt worden ist. Bitte geben Sie dazu Ihren Namen an, und warten Sie, bis Ihr Name auf der Liste abgehakt worden ist.

Es stehen wieder acht Wahlkabinen zur Verfügung. Abgeordnete, deren Namen mit A bis K beginnen, wählen bitte von Ihnen aus gesehen auf der linken Seite. Abgeordnete, deren Namen mit L bis Z beginnen, nutzen bitte die rechte Seite. Ich weise darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden dürfen. Alle Plätze hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum bitte ich jetzt freizumachen.

Die Sitzung wird nach dem Ende der Wahlen direkt fortgesetzt und nicht für die Auszählung unterbrochen. Ich bitte den Saaldienst, die vorgesehenen Tische und Wahlkabinen aufzustellen. Ich bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, ihre vorgesehenen Plätze einzunehmen, mit dem Namensaufruf zu beginnen und die Stimmzettel auszugeben.

[Aufruf der Namen und Abgabe der Stimmkarten]

Ich frage: Hatten jetzt alle Mitglieder des Abgeordnetenhauses einschließlich der Präsidiumsmitglieder die Gelegenheit zur Wahl? – Das ist offensichtlich der Fall. Ich schließe den Wahlgang und bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir setzen wie angekündigt die Sitzung fort, und die Wahlergebnisse werden später bekannt gegeben.

Ich fahre in der Tagesordnung fort. Tagesordnungspunkt 12 war Priorität der Fraktion der CDU unter der Nummer 3.1.

Ich rufe auf

(Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour)

lfd. Nr. 13:

Keine Drogen-Hot-Spots und keine Straßenprostitution in der Nähe von Kindern (Zweites Berliner Gesetz zum Schutz und Wohl des Kindes)

Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2178

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion. – Bitte schön, Herr Abgeordneter Tabor, Sie haben das Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Berliner! Liebe Eltern! Glückliche Kinder, die ausgelassen auf einem Spielplatz spielen, sieht man nicht nur aufgrund der geringen Geburtenrate immer weniger in Berlin. Die angeblich kinderfreundliche Stadt Berlin hat nicht nur im Bildungsbereich und in der frühkindlichen Erziehung massive Probleme, sondern auch auf unseren Spielplätzen. Es ist wohl das Horrorszenario schlechthin aller Eltern: Ein Kind verletzt sich auf dem Spielplatz an einer benutzten Drogenspritze; die tödliche Aufnahme von Krankheiten ist da nicht ausgeschlossen. Von solchen Fällen müssen wir leider immer wieder mal in der Presse lesen. Statistiken über die Stichverletzungen durch Spritzen gibt es nicht, aber das Wissen um die Gefahr ist da, und damit sind die Ängste und Sorgen der Eltern allgegenwärtig.

Rund 7 000 Heroinspritzen werden pro Jahr alleine in Kreuzberg gefunden. Die Reinigung von Spielplätzen ist nicht ausreichend. Müllvermeidung statt Müllentstehung muss hier oberste Priorität sein.

[Beifall bei der AfD]

Dass auf Spielplätzen mittlerweile Boxen aufgestellt werden, damit Eltern mit Handschuhen die Spritzen einsammeln können – ein Skandal! Diese Maßnahme zeigt einmal mehr, dass sich die Berliner mit diesem Missstand arrangieren sollen. Die AfD tut das allerdings nicht.

[Beifall bei der AfD]

Ich habe den Berliner Senat gefragt, welche rechtliche Handhabe es gebe, Kinder vor der offenen Drogenszene zu schützen. Die Antwort hat Frau Staatssekretärin Haußdörfer zu verantworten. Mit Erlaubnis – Frau Präsidentin! – zitiere ich die Antwort des Senats:

„Dem Senat ist keine Regelung bekannt, die Kinder rechtlich vor einer Konfrontation mit der offenen Drogenszene schützt. Darüber hinaus ist es fraglich, ob eine solche rechtliche Regelung sinnvoll wäre, da Kinder,“

und jetzt bitte genau zuhören! –

„die in einer Großstadt aufwachsen, mit vielfältigen Phänomenen konfrontiert werden, mit denen

sie einen Umgang finden müssen. Es ist Aufgabe der erziehungsbeauftragten Personen, mit ihren Kindern die unterschiedlichen Phänomene zu besprechen ….“

Frau Haußdörfer! Bitte schämen Sie sich für dieses Geschriebene! Sie tragen dafür die Verantwortung. Das ist wirklich empathielos, und ich finde dafür wirklich keine Worte.

[Beifall bei der AfD]

Übersetzt heißt das nämlich nur Folgendes: Schwarz-Rot möchte öffentliche Parks zu Begegnungszonen von Drogensüchtigen und Kleinkindern machen; die offene Drogenszene als Lernort der soziokulturellen Bildung für Kinder – aber nicht mit uns!

[Beifall bei der AfD]

Achtlos weggeworfene Spritzen sind nicht die einzige Gefahr, die von der Drogenszene ausgeht. Alkohol und Drogen senken die Schwelle zu Aggression und Gewalt. Diese Gewalt kann völlig sinnlos über die Opfer herkommen. Erinnern Sie sich noch an den 3. Mai 2023? – An diesem Tag stach Berhan S. auf einem Schulhof in Berlin-Neukölln mit einem Messer auf zwei unschuldige Mädchen ein. Berhan S. war Wiederholungstäter, hatte ein Gewaltproblem. Die Liste seiner Delikte ist lang. Das Entscheidende aber nun: Berhan S. hat jahrelang Drogen konsumiert, lebte zuletzt in einer Unterkunft für Obdachlose. Sosehr diese Einzelschicksale einen traurig machen können, aber diese Menschen dürfen nicht in die Nähe unserer Kinder gelangen!

[Beifall bei der AfD]

Besonders tragisch ist nun auch noch der Messerangriff in Aschaffenburg – andere Stadt, gleiches Problem. Berlin und Aschaffenburg sind überall. Wir müssen handeln, präventiv, aktiv und nicht reaktiv und passiv. All diese Verbrechen lassen uns fassungslos zurück. Daher frage ich Sie: Warum müssen unsere Kinder solch einer Gefahr immer wieder ausgesetzt werden? Warum können unsere Kinder nicht unbehelligt in Frieden und ohne Angst aufwachsen? Warum schafft man es nicht, Drogensüchtige von Orten, die von Kindern besucht werden, fernzuhalten? Wir haben deshalb einen Gesetzentwurf verfasst, der die Kinderrechte stärkt: Keine Drogen-Hot-Spots und keine Straßenprostitution in der Nähe von Kindereinrichtungen. – Dafür stehen wir als AfD ein, dafür werben wir um Ihre Unterstützung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der AfD]

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Simon das Wort. – Bitte schön!

(Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute einen Antrag auf Änderung des Gesetzes zur Förderung der Gesundheit von Kindern und des Kinderschutzes. Das Berliner Kinderschutzgesetz soll im § 9 um einen zweiten Absatz ergänzt werden: Das Land Berlin solle sicherstellen, dass weder verstärkter Drogenkonsum noch Straßenprostitution in der Nähe von Kindern stattfinden. Das Ganze soll mit der Polizei und mit Bußgeldern durchgesetzt werden, so die antragstellende Fraktion.

Der CDU ist wichtig, dass wir dann Gesetze verabschieden und damit im Regelfall die Regelungsdichte erhöhen und dann der Staat Aufgaben übernimmt, wenn dies notwendig und sinnvoll ist. Staatliches Handeln sollte erforderlich sein. Wir haben auf allen staatlichen Ebenen eine Vielzahl von kinder- und jugendschützenden Vorschriften. Ich bin froh und dankbar dafür, dass das so ist. Zum Beispiel haben wir den § 184g Strafgesetzbuch. In diesem findet sich die Regelung, dass Prostitution in der Nähe einer Schule oder anderen Örtlichkeit, die zum Besuch durch Personen unter 18 Jahren bestimmt ist, strafbar ist. Das ist richtig so. Wir wollen und wir brauchen Kinder- und Jugendschutz. Wenn aber etwas durch ein Gesetz schon strafbewehrt ist, braucht man dann noch ein weiteres Gesetz, um etwas mit einem Bußgeld belegen zu können? – Ich habe da meine Zweifel, denn wieso sollte jemand, der eine Freiheits- oder Geldstrafe durch sein Handeln in Kauf nimmt, durch ein Bußgeld abgeschreckt werden?

Wir haben Menschen in der Stadt, die krank sind, die süchtig sind, die drogensüchtig sind. In Großstädten, auch in Berlin, haben wir auch prozentual mehr solche Menschen als in anderen Gegenden Deutschlands. Solche Menschen leiden zum Teil unter Wahnvorstellungen oder unter großen Entzugserscheinungen bis zum nächsten Schuss. Für den Fall, dass so etwas vorkommt, meine ich, dass die Drogensüchtigen sich sicherlich nicht absichtlich in der Nähe von Kindern einen Schuss setzen. Sie sind zum Teil nicht mehr in der Lage, ihren Konsum und ihre Abhängigkeit zu steuern. Im Regelfall werden sie aber versuchen, ungestört Drogen zu konsumieren.

In der Nähe von Kindern sind oft auch viele andere Menschen: Eltern, Erzieher, Lehrer, Sozialpädagogen und so weiter. Die Nähe vieler Menschen suchen Drogenabhängige nicht. Es gibt in Berlin Straßensozialarbeit und mobile Jugendsozialarbeit, das ist auch gut so, und es gibt die wichtigen gesetzlichen Vorschriften des Kinder- und Jugendschutzes, die ich zum Teil erwähnt habe. Es gibt auch restriktive Maßnahmen der Polizei, auch ganz richtig und wichtig. Das wollen wir auch so.

Aber die Szene ist mobil, was auch sonst? Wenn am Ort A ein Polizeieinsatz läuft, wird die Drogenszene Ort B aufsuchen. Selbstverständlich laufen auch heute

schon Polizeieinsätze an Orten, an denen sich die Drogenszene aufhält. Natürlich ist das aus Sicht der CDU richtig so. Wir wollen das so. Wir meinen, dass präventive und repressive Maßnahmen richtig sind.

Was aber bringt es, wenn etwas, das schon passiert, in ein Gesetz geschrieben wird, und zwar so weitgehend, dass man außerhalb der Berliner Wälder und sonstigen Naherholungsgebiete fast zu einem flächendeckenden Polizeieinsatz kommen müsste?

Wir haben in Berlin mehr als 800 Schulen, wir haben mehr als 2 800 Kindergärten, wir haben mehr als 700 Kindertagespflegestellen, und wir haben mehr als 1 800 Spielplätze, mal ganz abgesehen von den Jungendfreizeiteinrichtungen, die es ja auch gibt und die richtig und wichtig sind. Wenn man das alles addiert, kommt man auf über 6 000 Einrichtungen.

Stellen Sie sich vor, da steht überall den ganzen Tag eine Doppelstreife der Polizei davor. Das kann man so machen, aber man muss sich doch mal fragen: Was wollen Sie mit Ihrer Gesetzesänderung erreichen? – Wollen Sie erreichen, dass die Berliner Polizei Kriminalität, die nicht den Bereich Drogen und Prostitution betrifft, nicht mehr bekämpft? – Das kommt für mich und die CDU-Fraktion nicht infrage. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der CDU – Beifall von Alexander Freier-Winterwerb (SPD)]

Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Kollege Franco.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Antrag ist ein sinnbildliches Beispiel für die parlamentarische Arbeit der AfD. Sie beschreiben ein Problem, Sie dramatisieren, Sie polemisieren, Sie zeichnen das komplette Chaos, aber eine Lösung liefern Sie mal wieder nicht.

[Ronald Gläser (AfD): Doch!]

Ich weiß ja nicht, wer Ihnen diesen Gesetzentwurf geschrieben hat, aber damit wären Sie durch jede juristische Erstsemesterprüfung gefallen.

Nun ist es ja kein Geheimnis: Berlin hat ein Problem mit Drogenkonsum, Verwahrlosung und Verelendung im öffentlichen Raum, aber jetzt tun Sie doch nicht so, als würden Abhängige und Prostituierte in dieser Stadt Schulen und Kitas belagern. Wer seine Realität nur noch von Desinformationsplattformen und aus Telegram-Chats bezieht, sollte nichts von Jugendschutz erzählen.

Inhaltlich, wollen Sie hier gesetzlich festschreiben, soll das Land mit Polizei und Ordnungsämtern kooperieren. Das ist eine gesetzliche Regelung, die ungefähr so sinnvoll ist, wie ein Gesetz, das festschreibt, dass die Erde um die Sonne kreisen soll. Was wollen Sie denn eigentlich konkret? Dass bald vor jeder Kita und jeder Schule Polizei und Ordnungsamt stehen? Meine Güte, die Probleme im öffentlichen Raum sind komplexer, als es Ihr Weltbild zulässt.