Inhaltlich, wollen Sie hier gesetzlich festschreiben, soll das Land mit Polizei und Ordnungsämtern kooperieren. Das ist eine gesetzliche Regelung, die ungefähr so sinnvoll ist, wie ein Gesetz, das festschreibt, dass die Erde um die Sonne kreisen soll. Was wollen Sie denn eigentlich konkret? Dass bald vor jeder Kita und jeder Schule Polizei und Ordnungsamt stehen? Meine Güte, die Probleme im öffentlichen Raum sind komplexer, als es Ihr Weltbild zulässt.
Wenn wir schon bei Ihrem Weltbild sind: Am Montag war der Holocaust-Gedenktag. Da hat ein Abgeordneter Ihrer Fraktion im Innenausschuss noch die Kriegsverbrechen der Nazis relativiert,
und heute zitieren Sie in Ihrem Antrag Janusz Korczak, einen jüdischen Arzt, der von Nazis im Vernichtungslager Treblinka ermordet wurde. Wie bodenlos und widerlich, dass Sie sich dafür nicht schämen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich muss sagen, ich bin ein weiteres Mal entsetzt über die Art und Weise, wie die AfD zu Themen arbeitet, die die Menschen in unserer Stadt selbstverständlich bewegen. So zu tun, als wäre es möglich, die Probleme der Menschen, die drogenabhängig sind, der Menschen, die auf der Straße leben oder die als Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter arbeiten, einfach mit so einer Kinderschutzgesetzveränderung und möglichen Geldstrafen zu lösen, ist ja wohl ein Witz.
Wir müssen gucken, dass wir diese Menschen aus diesen prekären Situationen herausbekommen. Dafür braucht es selbstverständlich Straßensozialarbeit. Wir brauchen Angebote, wo die Leute unterkommen können, und wir müssen Ihnen helfen, aus diesen elenden Situationen wegzukommen, denn gerade diese Menschen werden häufig auch selbst Opfer von Straftaten.
Wenn wir über das Thema Kinderschutz und Kindeswohl sprechen, dann finde ich es an dieser Stelle auch mal gut zu sagen: Was tun Sie eigentlich tagtäglich Kindern und Jugendlichen in unserem Land an? – Wenn man sich
und wie gewalttätig Sie in ihrer Sprache sind, dann ist das ein Unding! Ich finde, darauf muss man auch noch mal hinweisen.
Was macht das eigentlich mit Kindern und Jugendlichen, wenn sie nicht wissen, ob ihre Familien abgeschoben werden sollen, ob sie ihren Lebensweg, den sie hier bestritten haben, auch weiterführen können?
Was macht das mit queeren Jugendlichen, wenn sie von Ihnen abgelehnt werden und als nicht in Ordnung dargestellt werden? Was macht es mit starken Mädchen und jungen Frauen, die auf diese Art und Weise, wie Sie das immer wieder machen, bloßgestellt werden?
Ich finde, wenn wir über wirksamen Kinder- und Jugendschutz sprechen, oder wenn Sie dieses Thema in den Mund nehmen, dann müssen Sie auch immer noch mal gucken: Was tun Sie Kindern und Jugendlichen an?
[Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN – Carsten Ubbelohde (AfD): Das ist doch lächerlich!]
Sehr geehrte Damen und Herren! – Frau Präsidentin! Der vorliegende Antrag der AfD ist tatsächlich reiner Populismus. Das Berliner Kinderschutzgesetz soll regeln, dass es im öffentlichen Raum in der Nähe von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche weder Drogenkonsum noch Prostitution gibt. Die Grundidee kennen wir schon. Es geht darum, den öffentlichen Raum irgendwie sauber zu halten. Diese Vorstellung gehört zum Weltbild der AfD, egal, ob ein Kiez sauber gehalten werden soll, eine Stadt oder ein Land.
Dieses weltferne Sauberhalten wird allerdings nicht gelingen. Dinge verschwinden nicht, nur weil wir sie gesetzlich verbieten. Drogenkonsum und Prostitution verschwinden nicht, wenn wir sie verbieten oder wegschieben. Das Einzige, was hilft: Wir müssen an die Situationen ran, uns mit ihnen auseinandersetzen, genau hinsehen. Das ist mühsam, komplex und keine schnelle Lösung, wirkt aber.
Es braucht zum Beispiel für Drogenkonsumierende und Sexarbeitende gute Hilfe- und Versorgungsstrukturen, Ausstiegsperspektiven. Es braucht gute soziokulturelle Bildungsangebote in allen Quartieren, die Kinder und Familien stärken, positive Stimulanz statt negativer Verstärkung.
Ihr Antrag weist keinerlei zielführende Lösungsansätze auf. Er zielt im Kern auf die Verdrängung und Bestrafung von zwei vulnerablen Bevölkerungsgruppen: Drogenkonsumierenden und Sexarbeitenden. Ihr Antrag argumentiert vorgeblich mit dem Kinderschutz, dabei verfügt Berlin über ein hervorragendes Kinderschutzgesetz aus Zeiten von Rot-Rot, das es nicht verdient hat, für Ihre Agenda der Ausgrenzung benutzt zu werden.
Ich denke auch nicht, dass wir Kindern eine heile Welt vorgaukeln sollten. Wir sollten Kinder auf ihrem Weg begleiten, so wie das der große jüdische Pädagoge Janusz Korczak getan hat, den ausgerechnet die AfD hier perfiderweise in ihrer Antragsbegründung zitiert. Janusz Korczak leitete ein jüdisches Waisenhaus in Warschau. 1942 wurden die Kinder von den Nazis ins Vernichtungslager Treblinka deportiert. Korczak und seine Mitarbeiterin Stefania Wilczyńska gingen freiwillig mit. Sie begleiteten die Kinder bis in die Gaskammer, bis in den Tod.
Ihre Herleitung aus seinen Schriften, Kinder hätten das Recht, in einer heilen Welt ohne den Anblick von Drogenkonsumierenden und Prostituierten aufzuwachsen, ist sehr weit hergeholt. Gerade Janusz Korczak plädierte dafür, alle Emotionen des Kindes inklusive Angst, Sorge und Befremden voll anzuerkennen und aufzufangen. Dies lässt sich zweifelsohne auf unser Großstadtleben und auf sichtbare soziale Gefälle übertragen. Das Ausbalancieren von kindlichen Schutzansprüchen und notwendiger Alltagskonfrontation ist und bleibt Aufgabe aller Eltern, Lehrerinnen, Erzieherinnen und sonstiger Bezugspersonen.
Es gibt nicht das richtige Leben im falschen. Lassen Sie uns das Thema im Ausschuss ausführlicher behandeln! Ich freue mich nicht wirklich darauf, aber ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. – Danke!
[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Alexander Freier-Winterwerb (SPD)]
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU. – Bitte schön, Herr Herrmann, Sie haben das Wort!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer, hier vor Ort der eine und die ganz vielen daheim an den Empfangsgeräten! Die Notwendigkeit der Wahlwiederholung war ein Tiefpunkt für das Ansehen Berlins in Deutschland und der Welt und ein wohl einmaliger Vorgang in der Geschichte der Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland. Da sind wir uns, glaube ich, alle einig. Umso wichtiger war es daher, die Pannen bei der Chaoswahl 2021, aber auch die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs Berlin sowie des Bundesverfassungsgerichts genau zu analysieren und die notwendigen rechtlichen und strukturellen Änderungen vorzunehmen und anzugehen.
Die beiden verfassungsgerichtlichen Entscheidungen und auch die Berliner Expertenkommission haben Fehler bei den Wahlen 2021 klar benannt: unzureichende Verantwortungszuständigkeit zwischen den Akteuren auf Landes- und Bezirksebene, fehlende Standards bei der Wahlorganisation, zum Beispiel fehlende oder falsche oder gar kopierte Stimmzettel, kein strukturelles Controlling, Landeswahlleiter ohne Entscheidungs- und Durchsetzungsrechte, rechtlose Wahlorgane in den Bezirken. Diese Fehler definieren damit ganz klar das Ziel unserer Arbeit, gesetzliche Rahmenbedingungen für eine Organisationsstruktur mit klarer Abgrenzung der Verantwortlichkeiten und der Aufsicht zu schaffen. Das Ergebnis dieser Arbeit liegt heute als Antrag vor.
An dieser Stelle möchte ich mich zunächst ganz herzlich bei den Mitgliedern der parlamentarischen Arbeitsgruppe Wahlen, unserer Innensenatorin Iris Spranger, dem Landeswahlleiter Professor Bröchler und auch unserer Parlamentspräsidentin Cornelia Seibeld für die konstruktive Zusammenarbeit auf dem Weg zur Änderung des Landeswahlgesetzes bedanken.
Der vorliegende Antrag enthält folgende konkrete Maßnahmen zur Änderung des Landeswahlgesetzes und weiterer wahlbezogener Normen – erstens: Etablierung eines Landeswahlamts mit klarer Zuständigkeit, Einrichtung ständiger Bezirkswahlämter als zweiten Punkt, Drittens Stärkung des Landeswahlleiters. Der war bisher, wenn man das so flapsig sagen darf, ein König ohne Land, jetzt hat er die Gesamtverantwortung für die Wahlvorbereitung und -durchführung, ist aber auch, und das war uns hier im Parlament sehr wichtig, damit wir frühzeitig informiert werden, zu entsprechenden Berichten gegenüber der Innensenatorin, aber auch dem Berliner Abgeordnetenhaus verpflichtet.
Vierter Punkt sind die Schaffung und Stärkung der Aufgaben des Verfassungsgerichtshofs. Auch das hat sich in der Debatte in den letzten Monaten gezeigt, in den unterschiedlichen Bewertungen in den Gerichtsentscheidungen des Verfassungsgerichtshofs Berlin und des Bundesverfassungsgerichts. Es war uns wichtig, das mit aufzunehmen und zu schauen, was wir aus den Fehlern und Entscheidungen lernen können, damit es in Zukunft besser klappt. Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss. Klar ist heute schon: Berlin kann Wahlen!