Protokoll der Sitzung vom 30.01.2025

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Abgeordnete Franco das Wort. – Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Fundament unserer Demokratie bildet der Wahlakt. Dieser ist der unmittelbare Ausdruck der Mitbestimmung in unserer parlamentarischen Demokratie. Die Wahlen sind der wiederkehrende Festakt unserer Demokratie. Bereits die unmittelbar nach der Wahl eingesetzte Expertenkommission hat es klar und unmissverständlich formuliert: Das Funktionieren von Wahlen und Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit. Demokratie muss immer wieder neu erkämpft, verteidigt und aktiv gelebt werden. Dem gerecht zu werden, ist Verpflichtung aller Staatsorgane. Dieses Parlament, also auch wir alle als Abgeordnete, ist darauf angewiesen, dass Wahlen funktionieren, denn nur dadurch gewinnen unsere Entscheidungen im Parlament ihre Legitimität.

Die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus vor drei Jahren wurden diesem Anspruch nicht gerecht. Wenn die Organisation und Durchführung der Wahlen nicht funkti

oniert, dann schadet das dem Vertrauen in das demokratische System. Falsche Wahlbenachrichtigungen und Stimmzettel, verloren gegangene Wahlunterlagen, lange Schlangen bis nach Schließung der Wahllokale, die massive Häufung von Wahlfehlern und Wahlpannen bei den Wahlen 2021 waren Ausdruck organisierter Unzuständigkeit und Verantwortungslosigkeit. Das muss uns Mahnung und Lehre sein. Dieser Schaden darf sich nicht wiederholen.

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD und der LINKEN]

In allererster Linie gilt mein Dank dem 2022 neu ernannten Landeswahlleiter Dr. Stephan Bröchler, der uns hoffentlich zusieht. Sie waren nicht nur Mitglied der Expertenkommission, Sie haben in einer schwierigen Zeit dieses wichtige Amt übernommen. Seitdem hatten Sie wohl auch keine ruhige Minute. Wiederholungswahl, Teilwiederholung der Bundestagswahl, Europawahl und nun auch noch eine vorgezogene Bundestagsneuwahl – das ist wohl der härteste Marathon, den unsere Stadt je gesehen hat. Dank Ihnen, aber auch Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Bezirkswahlämtern, den beteiligten Beschäftigten das Landes und der Bezirke wie auch allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern! Diese Aufgabe erfordert ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein. Das zeigen Sie, und dafür muss Berlin Ihnen auch dankbar sein.

[Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN]

Das ist einen Applaus wert. – Seitdem hat sich zum Glück auch viel getan. In Organisation und Durchführung wurden Konsequenzen gezogen, Prozesse evaluiert, angepasst und verbessert. Auch die Abstimmung zwischen Land und Bezirken wurde neu aufgestellt. Als Parlament haben wir den Bericht der Expertenkommission sehr ernst genommen und die Fehler des Wahlchaos aufgearbeitet. An dieser Stelle möchte ich dennoch meine Enttäuschung darüber ausdrücken, dass die Koalition auf der Zielgeraden ohne Not von einer gemeinsamen interfraktionellen Einbringung abgesprungen ist. Gleichwohl möchte ich ausdrücklich den Kollegen Herrmann, Dörstelmann und dem ehemaligen Linken-Abgeordneten Schlüsselburg für die vorangegangenen und auch sehr konstruktiven Gespräche danken. Dadurch konnte unter den demokratischen Fraktionen einiges an Verbesserung erzielt werden. Ich hoffe daher inständig, dass wir in den Ausschussberatungen zu diesem kollegialen Modus zurückfinden werden, denn auch wenn das Wahlrecht nur allein mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit geändert werden könnte, hoffe ich auf eine gemeinsame Einigung, die in diesem Parlament breit getragen wird.

Inhaltlich hat Herr Herrmann schon einiges gesagt. Neben einer verzahnten Struktur wird auch eine an konkreten Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts ausgerichtete Wahlprüfung im Gesetz über den Verfassungsgerichtshof verankert. Wenn Wahlfehler zu einer Wahl

(Alexander Herrmann)

wiederholung oder Teilwiederholung führen, die nur die Wahl zum Abgeordnetenhaus oder nur die für die Bezirksverordnetenversammlungen betreffen, muss künftig nur eine Ebene neu gewählt werden. Auch die proaktive Kommunikation mit der Öffentlichkeit und der Presse, die der Landeswahlleiter bereits pflegt, wird in den gesetzlichen Aufgabenkatalog mit aufgenommen.

Eine große Baustelle möchte ich dennoch benennen, denn es ist ein Schlupfloch für ein Durchgriffsrecht des Senats. Die Innenverwaltung könnte die Arbeit der Landeswahlleitung komplett und jederzeit torpedieren, ohne dass es dagegen eine Klagemöglichkeit gäbe. Auch wenn ich das jetzt niemandem in dieser Koalition zutraue, gerade angesichts der Debatten über die Resilienz unserer Verfassung und der Demokratie wäre ein so weit gehendes Durchgriffsrecht ein Einfallstor für antidemokratische Kräfte bei einer Regierungsbeteiligung, und das gilt es zwingend zu verhindern.

Lassen Sie uns in den nächsten Wochen daran arbeiten, dass auch die kommenden Wahlen wahre Feste der Demokratie werden! Gerade in Zeiten, in denen Autokraten und Extremisten die Demokratie von außen sowie von innen destabilisieren, delegitimieren und schwächen wollen, ist die beste Antwort ein Einstehen für eine lebendige und wehrhafte Demokratie. – Vielen Dank!

[Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN]

Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Dörstelmann das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Freie, gleiche und geheime Wahlen sind das Fundament unserer Demokratie; und ihre reibungslose und makelfreie Durchführung führt erst zur Legitimation allen weiteren staatlichen Handelns. Deshalb muss man jeden Fehler, der begangen worden ist, und jede Unwägbarkeit, dort, wo man sie erkennt, ausschließen.

Das Bundesverfassungsgericht hat zu den vergangenen Wahlen 2021 letztlich die rechtlich bindende Entscheidung vorgelegt. Es hat gesagt: Mandatsrelevanz ist der eine Aspekt im Wesentlichen, und der schonende Eingriff als Antwort der andere.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall von Heiko Melzer (CDU)]

Wahlen dürfen nicht makelbehaftet sein. Und tatsächlich ist es so, Ende 2021, als Frau Innensenatorin Spranger ihren Dienst antrat, ihr Amt antrat, da fand sie eine Wahl mit Anfechtung vor. Eine extrem schwierige Situation. Deshalb, Frau Innensenatorin, möchte ich Ihnen an dieser

Stelle auch noch einmal ausdrücklich danken für das, was Sie und der Landeswahlleiter, Professor Bröchler, den Sie für diese Aufgabe gewinnen konnten, in der Folge geleistet haben. Es ist ganz bemerkenswert, in welcher Kürze, aber natürlich auch mit welchem Engagement, welcher Übersicht und – im positiven Sinne – Akribie Sie dafür gesorgt haben, dass schon kurze Zeit später reibungslose Wahlen möglich waren. Berlin kann das, war damit bewiesen, und das ist gut für Berlin.

[Beifall bei der SPD – Beifall von Heiko Melzer (CDU) und Katharina Senge (CDU)]

Ich begrüße den jetzt vorgelegten Entwurf der Koalition sehr. Er wird uns weiterhelfen. Es sind darin die Empfehlungen der Expertenkommission wie auch der AG Wahlen eingearbeitet, sie sind berücksichtigt und, ich glaube, wirklich sehr gut formuliert. Im Wesentlichen ist das natürlich die Schaffung eines ständigen Landeswahlamts und von Bezirkswahlämtern. Es ist die Aufsicht des Landeswahlleiters über die Wahlorganisation. Es ist eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten, was insbesondere bei einem Aufbau mit Landes- und Bezirksunterbau eine große Rolle spielt. Ich denke, dass wir an dieser Stelle einen riesigen Schritt vorangekommen sind. Zu den Änderungen des Verfassungsgerichtsgesetzes wurde bereits ausgeführt. Das ist auch ein großer Schritt.

Herr Franco! Ich teile Ihre Einschätzung nicht, dass hier noch eine spezielle Klagemöglichkeit gegeben sein muss. Aber darüber haben wir uns ausgetauscht. Wir werden das im Innenausschuss wieder aufrufen. Es sind bereits viele wichtige und interessante Aspekte in der AG Wahlen erörtert worden. Deshalb darf ich mich auch noch einmal ganz ausdrücklich bei allen Beteiligten für diese kollegiale Zusammenarbeit sehr bedanken. Ich denke, wenn wir jetzt diese Einbringung vornehmen und schnell dieses Gesetz verabschieden, dann haben wir einen großen Schritt nach vorne gemacht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Vielen Dank! – Und für die Fraktion Die Linke hat Herr Abgeordneter Schrader das Wort. – Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach der Erfahrung mit der Wiederholungswahl und den Vorschlägen der Expertinnen- und Expertenkommission waren sich hier alle einig, dass es einen Verbesserungsbedarf im Landeswahlrecht gibt. Ich will zunächst einmal festhalten, dass wir schon einigermaßen irritiert waren, dass die Koalition einfach einen Gesetzentwurf eingebracht hat, nachdem über längere Zeit fraktionsüber

(Vasili Franco)

greifend und auch kollegial an diesem Projekt gearbeitet wurde. Auch wir haben daran mitgewirkt und Vorschläge eingebracht, und einige davon sind ja auch jetzt in der Vorlage enthalten. Insofern hätten wir erwartet, dass wir uns über eine gemeinsame Einbringung verständigen oder dass dies zumindest versucht wird. Das, liebe Koalition, muss ich schon sagen, ist kein guter Stil und diesem wichtigen Thema Wahlrecht und funktionierende Wahlen, an dem wir alle ein Interesse haben, nicht angemessen. Das mal vorab.

[Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Beifall von Vasili Franco (GRÜNE)]

Wir sind in die Beratungen anfangs auch mit etwas grundsätzlicheren Aspekten des Wahlrechts gegangen. Wir hätten uns vorstellen können, da auch noch über weitere Fragen als über das reine Funktionieren zu sprechen, wie zum Beispiel das Wahlrecht für alle seit fünf Jahren hier lebenden Menschen oder die Absenkung der Sperrklausel oder geschlechterparitätische Listenaufstellungen. Da haben wir aber schnell festgestellt, dass an einer Debatte über solche größeren Wahlrechtsänderungen leider wenig Interesse besteht. Das nehmen wir zur Kenntnis, finden das bedauerlich, aber wir haben uns dennoch weiter an der Gesetzesnovellierung beteiligt.

Jetzt zum Entwurf – erst mal das Positive, davon gibt es ja schon einiges –: die neuen Kompetenzen der Wahlleitungen und das Anordnungsrechts des Landeswahlleiters, das auch gegenüber den Bezirkswahlleitungen, um dann einheitliche Standards sicherzustellen. Das begrüßen wir ausdrücklich, und wir werden deshalb am Ende dieser Vorlage auch zustimmen, da das der Kern des Gesetzentwurfs ist.

Was wir auch begrüßen – das ist noch nicht genannt worden –: In der Folge der Wiederholungswahl gab es ja auch im Hinblick auf die Bezirksamtsmitglieder sehr große Unsicherheiten, die nur durch Gesetzesauslegungen geklärt werden konnten. Jetzt wird gesetzlich geregelt – da vor allen Dingen der finanzielle Aspekt –, dass es keine hundertprozentige Lohnfortzahlung für die Ausgeschiedenen gibt. Das wird dann wie bei einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode geregelt. Das ist auch ein richtiger Schritt, neben einigen anderen, die ich hier nicht noch extra nennen will.

Wir hätten uns an der einen oder anderen Stelle auch noch mehr vorstellen können und gewünscht und würden auch darum bitten, dass wir dann in der Ausschussberatung kollegial zusammenarbeiten und auch noch weitere Anregungen aufgenommen werden können. Ich will hier nur auf wenige eingehen. Wir hätten es zum Beispiel besser gefunden, dass eine Regelung im Landeswahlgesetz verankert worden wäre, die verhindert, dass Großveranstaltungen die Wahl gefährden können. Wir wissen alle, was im Zusammenhang mit dem Marathon passiert ist. So eine Art Lex Großveranstaltung, die hätten wir uns noch mal klarstellend im Gesetz vorstellen können, prä

ventiv gegen künftige Problemlagen. Unerklärlich ist uns auch, warum das Sitzzuteilungsverfahren für die BVVs und das Abgeordnetenhaus unterschiedlich sind. Das könnte man auch noch mal diskutieren. Ich finde, auch aus Sicht der Verwaltung müsste doch ein Interesse an einem einheitlichen Verfahren bestehen. Außerdem haben wir auf eine Rechtsschutzlücke hingewiesen, die aus unserer Sicht noch mal besprochen werden sollte.

Wir halten es für schwierig, dass es nach wie vor keine klare gesetzliche Regelung für einen Anspruch auf Nachzählungen gibt. Wir haben ja die Situation, dass das Verwaltungsgericht sagt: Wir sind nicht zuständig – und dass der Verfassungsgerichtshof sagt, dass ein Anspruch auf Nachzählung nicht daraus hergeleitet werden kann, dass ein Bewerber oder eine Bewerberin nicht berufen oder zu Unrecht berufen worden ist. – Es gibt also keine Möglichkeit, eine Nachzählung zu erzwingen. Das finden wir demokratietheoretisch durchaus schwierig. Darüber bitte ich noch mal nachzudenken. Das korrespondiert im Übrigen auch mit einem weiteren Problem, nämlich dass Wahlkreisbewerbende nach dem Gesetz auch nicht selbst Einspruch beim Landesverfassungsgerichtshof einlegen können. Da wäre aus unserer Sicht neben einigen anderen Punkten noch Diskussionsbedarf. Das würde ich mir wünschen nachzubessern, wenn man wirklich aus der Wiederholungswahl die richtigen Lehren ziehen will.

Ich hoffe, in der Ausschussberatung gibt es noch Offenheit, das aufzunehmen. Ich bin gespannt. Und zur bevorstehenden Wahl kann ich nur noch allen raten: Wählen Sie Demokratinnen und Demokraten! – Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Vallendar.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! So liegt die neue Wahlrechtsreform auf dem Tisch. Zwar wurden wir als Oppositionspartei immerhin bei den Vorabsprachen in der Arbeitsgruppe Wahlen informiert und zu unserer Meinung gefragt, was ja im Vergleich zu anderen Vorhaben immerhin einen Fortschritt darstellt, aber am Ende haben sich Union und SPD dann doch entschieden, im Alleingang einen Entwurf in das Plenum einzubringen.

Kommen wir noch mal kurz zur Vorgeschichte. Warum ist diese Reform notwendig geworden? – Sie ist notwendig geworden wegen der Pannenwahl von 2021, die unter anderem aufgrund der erfolgreichen Klage meiner Partei im Jahr 2023 dann wiederholt werden musste. Diverse Mängel in der Wahlorganisation wurden festgestellt: zu

(Niklas Schrader)

wenig Wahlkabinen, zu wenig Wahlzettel, zu lange Öffnungszeiten der Wahllokale und vieles mehr. Das wurde hier schon angesprochen.

Der vorliegende Entwurf basiert im Wesentlichen auf den Vorschlägen der Senatsinnenverwaltung und der Expertenkommission und auch dem neuen Landeswahlleiter, Herrn Dr. Bröchler, dem ich auch meinen großen Dank aussprechen möchte. Er hat es in seiner bisherigen Amtszeit vollbracht, dass Wahlen in Berlin wieder reibungslos abliefen, trotz der alten Vorschriften, die immer noch galten.

Der vorliegende Entwurf stärkt in erster Linie den Landeswahlleiter in seiner Funktion und räumt diesem auch Weisungsrechte gegenüber den Bezirkswahlämtern, insbesondere bei der Organisation der Wahl, ein. Auch werden die Wahlorgane nun endlich präzisiert und anstatt in einer bloßen Verwaltungsvorschrift geregelt zu sein, in den Gesetzestext aufgenommen. Auch die ständigen Bezirkswahlämter werden im neuen § 26d geregelt und nehmen nun eine zentrale Rolle ein, was wir auch begrüßen. Es werden sinnvolle Änderungen zur Wählerregistrierung und zur Aktualisierung von Wählerdaten vorgenommen. Ebenfalls werden sinnvolle Änderungen bei der Frage vorgenommen, was mit Kandidaten geschieht, die vor der Sitzung des Landeswahlausschusses aus der Partei austreten. Auch Fälle einer Wahlwiederholung sind geregelt. Standardisierung der Wahlzettel sowie regelmäßige verpflichtende Schulungen für Mitglieder der Wahlausschüsse finden ebenfalls Einzug in den Entwurf. Und Sie schaffen Regelungen für EU-Bürger bei den Kommunalwahlen und der Überprüfung der Wahlqualifikation von Kandidaten, um Betrug und Unstimmigkeiten zu verhindern.

Im Ergebnis, das haben wir auch bereits in der AG Wahlen mitgeteilt, sind wir mit den vorgeschlagenen Verbesserungen einverstanden. Positiv anzumerken ist, dass Sie den in der AG Wahlen geäußerten vereinzelten Vorschlägen, die Wahlüberprüfung durch den Landesverfassungsgerichtshof einzuschränken oder abzuändern, nicht nachgekommen sind. Dort sehen wir nämlich ebenfalls keinen Handlungsbedarf. Wir sind der Meinung, dass der Landesverfassungsgerichtshof weitestgehend reibungslos funktioniert.

Was Sie jetzt jedoch nicht ändern wollen, das sind die Regelungen zur Festsetzung des Wahltermins. An die Berliner Verfassung wollen Sie auch nicht herangehen. Dabei gab es auch hier Regelungsbedarf, insbesondere Regelungen für oder gegen das Zusammenfallen von Wahlen und Volksbegehren, aber auch ein Verbot von Großveranstaltungen, welche geeignet erscheinen, die Wahlorganisation und Durchführung zu behindern, Stichwort Berlin-Marathon. Das hätte auch aus unserer Sicht Einzug in diese Wahlrechtsreform finden müssen. Man muss auch daran erinnern, dass die Entscheidung,

den Berlin-Marathon nicht zu verlegen, damals unter SPD-Führung unter Herrn Senator Geisel getroffen wurde, und das, obwohl es vorher schon Warnungen gab, dass das schiefgehen könnte.

Ob wir dies nun noch nachträglich in den Ausschussberatungen eingepflegt bekommen, das darf leider bezweifelt werden. Dennoch ist das Vorhaben ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung der zukünftigen Durchführung von reibungslosen Wahlen im Land Berlin und findet daher unsere Unterstützung. – Vielen herzlichen Dank!

[Beifall bei der AfD]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. – Widerspruch höre ich nicht. Dann können wir so verfahren.