Niemand bestreitet, dass künstliche Intelligenz zunehmend alle Lebensbereiche durchdringt. Umso wichtiger ist es, mit Sachlichkeit auf die bestehende Rechtslage zu blicken. Bereits heute regeln umfassende Datenschutzvorschriften den Einsatz algorithmischer Systeme, zudem stehen mit dem geplanten europäischen KI-Gesetz weitere Vorgaben bevor. Bevor Berlin vorschnell eigene bürokratische Strukturen errichtet, sollten wir zunächst abwarten, wie die europäischen Regelungen im Detail ausgestaltet werden. Selbstverständlich ist es sinnvoll, dass die Berliner Verwaltung beim Thema KI abgestimmt agiert und ihre Ressourcen effizient nutzt. Initiativen wie ein KI-Hub oder praxisnahe Schulungen sind in diesem Zusammenhang begrüßenswert. Ebenso ist es notwendig, klare Richtlinien zu schaffen, damit öffentliche Bedienstete KI-Anwendungen rechtssicher und verantwortungsvoll einsetzen können.
Doch eines muss klar sein: Eine bessere Koordination darf nicht in einem weiteren Gremiendschungel münden. Für meine Fraktion steht fest, dass wir mehr Praxisnähe und weniger Symbolpolitik brauchen. Der Antrag der Grünen hingegen gleicht einem unverbindlichen Wünschdir-was, das den Senat auffordert, eine Vielzahl vager Maßnahmen ohne eine klare Kosten-Nutzen-Abwägung zu ergreifen. Wir hingegen wollen sicherstellen, dass Fortschritte im Bereich der KI nicht durch übermäßige Regulierungen und unklare Zuständigkeiten erstickt werden. Künstliche Intelligenz bietet enorme Chancen für Wirtschaft, Wissenschaft und den normalen Bürger. Unser Ziel muss es sein, Innovationen zu fördern und gleichzeitig die Bürgerrechte, insbesondere den Datenschutz, wirksam zu schützen. Dafür setzen wir uns ein. Den vorliegenden Antrag werden wir daher ablehnen. Gleichzeitig werden wir darauf achten, dass Berlin im Bereich der künstlichen Intelligenz handlungsfähig bleibt, ohne sich in einem Dickicht aus Bürokratie zu verlieren. – Vielen herzlichen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 19/1670 empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2048 mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke – die Ablehnung. Wer den Antrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der AfD-Fraktion und – Enthaltungen? – bei Enthaltungen der Linksfraktion und eines fraktionslosen Abgeordneten ist der Antrag damit abgelehnt. Tagesordnungspunkt 23 steht auf der Konsensliste.
Aufgabe einer gedeckten Sportfläche zugunsten einer geplanten Wohnbebauung am Standort Wollenberger Straße 1, 13053 Berlin, gemäß § 7 Absatz 2 Sportförderungsgesetz
Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Vorlage – zur Beschlussfassung – auf Drucksache 19/1374 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke – die Zustimmung. Wer der Vorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2144 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion und die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Enthaltungen? – Bei Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und eines fraktionslosen Abgeordneten ist die Vorlage so angenommen.
Benachteiligung mobilitätseingeschränkter Menschen beenden – Taxi-Eigenanteil im Sonderfahrdienst abschaffen und Erstattungsbeträge im Taxikonto erhöhen
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sichere Mobilität ist zentral für gesellschaftliche Teilhabe – für Menschen, die mobilitätseingeschränkt sind, allemal. Deswegen sind der Sonderfahrdienst und das Taxikonto auch ganz zentrale Elemente der Inklusionspolitik hier in Berlin. Jetzt haben wir die Situation, dass die Taxikosten in den letzten Jahren um über 20 Prozent gestiegen sind – zu Recht, auch die Taxifahrer müssen ja von ihrer Arbeit leben können. Das Geld für ein Taxikonto blieb aber bei 125 Euro. Deswegen haben wir einen Antrag gestellt, dass die Eigenanteile am Sonderfahrdienst abgeschafft werden und vor allen Dingen das Taxikonto auf 150 Euro erhöht wird. Wird das nicht getan, heißt das, diese Menschen sind weniger mobil, weil sie für die gleiche Summe, 125 Euro, eben weniger Taxi fahren können. Das ist das Einmaleins der Mathematik.
Nun hatten wir diesen Antrag auch schon im Ausschuss, und dort beschieden uns die Kolleginnen und Kollegen der Koalition und die Kollegin Senatorin: Das ist eigentlich ein richtiger Antrag, es ist nur leider kein Geld da. – Da sage ich: Dann werden hier die Prioritäten falsch gesetzt.
Wir haben viel Zeug hier in Berlin, das finanziert wird, das man alles haben kann, wenn man viel Geld hat – ich sage mal, American-Football-Spiele oder Ähnliches. Das kann man dann machen. Es gibt aber ein paar Grundbedürfnisse, die müssen geklärt sein, die müssen garantiert sein. Es ist völlig eindeutig, dass Menschen, die mobilitätseingeschränkt sind, sicher von A nach B kommen müssen und das auch noch finanzieren können müssen. Ich empfehle einen Blick in den Schattenbericht der Nationalen Armutskonferenz, was alles so Armut bewirkt, und was eigentlich daraus folgt, wenn Menschen keine volle Teilhabe haben. Auch das ist eine Gefährdung von Demokratie. Teilhabe ist essenziell für demokratische Entwicklungen,
und Inklusion ist nicht etwas, was man mal machen kann, wenn gerade genug Geld da ist. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist auch nichts, was nice to have ist, sondern die Bundesrepublik Deutschland hat sie ratifiziert. Sie ist hier umzusetzen, und deswegen muss der Senat seine Prioritäten anders setzen und dafür sorgen, dass gerade das Thema Inklusion, gerade das Thema Teilhabe armer Menschen – – Ich sage mal 29-EuroTicket, Sozialticket mehr als verdoppelt, das ist auch so ein Thema. – Kollege Düsterhöft! Ich möchte einmal
sagen, die Krise ist eben nicht vorbei, sondern arme Menschen leiden doppelt und dreifach unter der Krise und den hohen Preisen, die wir immer noch haben.
Berlin ist eine Stadt der Vielfalt, das haben wir heute schon mehrfach gehört – und das finde ich auch richtig, und ich unterstütze das –, und zu dieser Vielfalt gehören eben auch Menschen mit Beeinträchtigungen, mit Behinderungen. Wie gesagt: Die Bundesrepublik und Berlin haben sich dazu verpflichtet, Inklusion zu garantieren und Hürden abzubauen, die diskriminierend wirken. Die Qualität und der Grad des sozialen Zusammenhalts in einer Gesellschaft bemessen sich immer an der Frage: Wie geht eine Gesellschaft mit den Benachteiligtsten oder den Schwächsten um? Das muss auch für Berlin der Maßstab sein, dass diejenigen, die am wenigsten Chancen auf Wohlstand und auf Teilhabe haben, diejenigen sind, die auch die Unterstützung bekommen.
Auch das ist eine der Lehren aus dem Faschismus, über die wir heute Morgen gesprochen haben. Wir erinnern uns noch gut an die Zeit, auch wenn wir sie selbst nicht erlebt haben, als hier Menschen als unwertes Leben disqualifiziert wurden. Ich erinnere mich gut an die Äußerungen des Herrn Höcke von ganz rechts, der erklärt hat, Inklusion müsse man nicht machen, weil das ja Investition in unwerte Menschen sei. Das darf niemals wieder sein. Von daher ist auch deswegen das, was gestern im Deutschen Bundestag passiert ist, ein unfassbarer Tabubruch.
Und noch ein Satz, der sein muss: Ich glaube, wir müssen uns auch fragen: Wie gehen wir eigentlich mit Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, mit psychischen Krankheiten um? Dass ein ganzes Land kopfsteht, weil ein Mensch, der psychisch krank ist, eine fürchterliche Mordtat begangen hat, weil er keine Hilfen bekommen hat, weil er keinen Zugang zu psychiatrischen Einrichtungen bekommen hat, das muss uns doch fragen lassen, was eigentlich in diesem Land schiefgeht, anstatt mit den Rechten zu paktieren
und neuem Faschismus den Weg zu weisen –, und deswegen meine herzliche Bitte: Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass Inklusion wirklich alle Arten von Beeinträchtigungen umfasst. Da geht es nicht nur um das Taxikonto, sondern es geht wirklich darum, dass Hilfe und Unterstützung für die Menschen da ist, die sie brauchen, dass sie volle Teilhabe an dieser Gesellschaft haben. Das ist nicht nur eine Frage der Demokratie, sondern wie wir leider fürchterlicherweise erleben müssen,
ist es auch eine Frage der Sicherheit und der Qualität demokratischer Fortentwicklung. – Danke schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen im Abgeordnetenhaus! Sehr geehrte Damen und Herren! Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Staaten dazu, Maßnahmen zur Förderung der Mobilität von Menschen mit Behinderungen zu ergreifen. Für Menschen mit Behinderungen soll größtmögliche Unabhängigkeit bei erschwinglichen Kosten sichergestellt werden. Bewusst schreibt die Behindertenrechtskonvention aber keine vollständige Kostenübernahme oder eine spezifische Höhe der Erstattung vor. Die Vertragsstaaten haben einen Gestaltungsspielraum in der Umsetzung. Die von Ihnen geforderte Abschaffung der Eigenbeteiligung für Fahrten mit Sonderfahrdiensten und die weitere Erhöhung des Erstattungsbetrags für Taxifahrten würden zu erheblichen Mehrkosten für das Land Berlin führen. Die unkalkulierbaren Kosten können wir im Landeshaushalt zumindest zum aktuellen Zeitpunkt nicht abbilden. Mit der Koalition aus CDU und SPD haben wir die Landesmittel für die Taxikostenerstattung im Rahmen des besonderen Fahrdiensts von 451 000 Euro auf 741 000 Euro jährlich erhöht, und wir stellen weiterhin die Finanzierung des Sonderfahrdiensts sicher. Wir fördern damit die Mobilität von Menschen mit Behinderungen. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen, Zuschauende und Gäste! Wir sprechen über den Sonderfahrdienst, den Menschen mit Behinderungen, Menschen, die körperlich nicht in der Lage sind, den öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen oder deren Wohnort oder ihr Ziel nicht barrierefrei ist, nutzen können. Der Antrag will zuerst einmal ganz technisch das Leben dieser Menschen einfacher und einen Tick besser machen. Die bisher gestaffelten Eigenanteile für die Fahrten mit dem Sonderfahrdienst sollen entfallen und damit eine finanzielle Gleichstellung mit Menschen mit Behinderungen herstellen, die den ÖPNV mit dem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen H nutzen. Gleichzeitig werden damit die §§ 4, 5 und 12 des Landesgleichberechtigungsgesetzes weiter umgesetzt.
Ähnliches soll beim Taxi geschehen. Wer eine Teilnahmeberechtigung zum Sonderfahrdienst hat und in der Lage ist, ein Taxi zu nutzen, kann das Taxikonto in Anspruch nehmen. Mit Taxikonto können momentan, das wurde schon gesagt, für 125 Euro monatlich die Kosten erstattet werden. Dieser Beitrag soll laut diesem Antrag auf 150 Euro erhöht werden. Diese Verordnung wurde zuletzt im Jahr 2005 geändert – vor 20 Jahren. Manche erinnern sich vielleicht noch an so Kleinigkeiten wie Kostensteigerung, Inflation und so weiter. Wenn Sie im Jahr 2005 für 125 Euro eine Strecke mit einem Taxi am Stück gefahren sind, dann waren das 80,7 Kilometer. In diesem Jahr sind es gerade mal 57,4 Kilometer, das heißt 23 Kilometer weniger Teilhabe und 23 Kilometer weniger Inklusion. – So viel zum Technischen oder zum Menschlichen.
Vier Jahre, nachdem die Verordnung, über die wir heute sprechen, zuletzt angefasst wurde, hat Deutschland die UN-BRK ratifiziert – die Konvention, für die alle demokratischen Fraktionen in diesem Haus und auch im Behindertenparlament nach Umsetzung verlangen. Das heißt, Vertragsstaaten treffen wirksame Maßnahmen. Das heißt nicht, wir machen eine Deckelung, und wir machen dies und jenes und ganz krasse Bürokratie. Denn wir haben hier eine Person, die ein Mobilitätsbedürfnis hat, ein Recht darauf hat, aber zwei Anträge und zwei Bezahllogiken. Das ist nicht im Sinne der UN-BRK. Es ist auch nicht im Sinne der Verwaltungsreform.
Bitte lassen Sie mich am Ende meine sehr geschätzte Kollegin Stephanie Aeffner zitieren, die leider kürzlich verstorben ist:
„Gerade … Menschen … mit Behinderungen sind überdurchschnittlich oft von Armut betroffen. Mobilität für alle gehört zur Daseinsvorsorge und muss allen Menschen Teilhabe garantieren.“
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Sonderfahrdienst, ein Berliner Unikat, ist und bleibt unersetzlich. Egal, wie barrierefrei das Angebot der BVG noch werden mag, wir werden stets einen Bedarf in Berlin für Punkt-zu-Punkt-Verbindungen inklusive Treppenhilfe haben. Der Sonderfahrdienst und auch die Erstattung von Taxifahrten über das Taxikonto sind richtig und unverzichtbar, um den Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht zu werden.
Zugleich wissen wir auch, dass wir gerade leider nicht in der finanziellen Lage sind, weitere Wohltaten zu verteilen beziehungsweise – und das unterstelle ich Ihnen bei Ihrem Antrag – weitere Schritte hin zu einem inklusiven Angebot zu machen, welches gänzlich unabhängig ist von einem Eigenanteil. Ein Blick auf die letzten zwölf Monate, Haushaltsberatungen, Haushaltskürzungen, Haushaltsdisziplin, zeigt, dass es hier keinen Puffer gibt, keinen Spielraum. Im Gegenteil, wir müssen die nachvollziehbar steigenden Kosten des Sonderfahrdienstes abpuffern und zusätzlich schultern. Das werden wir. Das wollen wir. Für ein Mehr bleibt da aber gerade keine Luft.
Das ist auch die Maßgabe für die kommende Ausschreibung: Erhalt des Angebotes bei steigender Qualität, einer weiteren Digitalisierung, und das bei zugleich möglichst stabilen Kosten.
Ich will es aber noch einmal ganz deutlich sagen: Linke, Grüne und auch die SPD stehen hier auf derselben Seite. Wir kämpfen gemeinsam für Inklusion, für inklusive Mobilität, für eine inklusive Stadt. Hieran wird sich auch nichts ändern. Darauf können sich die Menschen verlassen.