Protokoll der Sitzung vom 30.01.2025

Ja, nichtsdestotrotz muss es jemanden geben, der das will. Wenn wir schon in den Bereichen, die wir jetzt haben, sehen, dass die Zurückhaltung relativ groß ist, dann finde ich es ganz gut, wenn das in den einzelnen Verwaltungen noch mal diskutiert wird. Da werden sicherlich die Personalräte, Beschäftigtenvertretungen und Gewerkschaften eingebunden sein, und dann kann man sich das mal angucken. Ich finde es richtig, wenn man noch mal im Detail hinguckt, was tatsächlich erforderlich und notwendig ist. Wie gesagt, es ist unabhängig davon niemandem verboten, mit dem Fahrrad zur Arbeit und zurück zu fahren. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der CDU – Beifall von Lars Rauchfuß (SPD) und Jörg Stroedter (SPD)]

Dann folgt für die Linksfraktion der Kollege Schenker.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrte Damen und Herren! Mehrere Bundesländer, das wurde schon gesagt, haben bereits die Möglichkeit geschaffen, dass Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung ein Fahrrad leasen können. Das ist die gute Nachricht. Damit ist also klar und deutlich, es geht.

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat kürzlich der Deutschen Steuer-Gewerkschaft geantwortet, dass es für das Land Berlin allerdings noch offen ist, ob und in welcher Form das Fahrradleasing tatsächlich Beamtinnen und Beamten sowie den Tarifbeschäftigten des Landes Berlin ermöglicht wird, und kann auch noch nicht mitteilen, wann eine Entscheidung hierzu getroffen wird. Ich kann grundsätzlich sagen, natürlich unterstützen wir das, wenn man sich aber intensiver mit dem Thema beschäftigt, fallen durchaus ein paar Schwierigkeiten bei der Umsetzung auf.

Es scheint so, als ob es sich finanziell nicht so richtig lohnt. Der Anreiz, sich über diesen Weg ein Jobfahrrad zuzulegen, fehlt ein Stück weit. Eher verschlechternd wirkt sich aus, dass sich das Bruttogehalt um die Leasingraten verringert. Das bedeutet, es gibt weniger Sozialabgaben und Rentenpunkte. Das ist ehrlicherweise schwierig. Darauf müssen wir bei der Ausgestaltung achten.

Eine europaweite Ausschreibung ist nicht unbedingt das Hemmnis, anders als es die Senatsverwaltung für Finanzen hier behauptet. Das ist nun wirklich gängige Praxis in der Verwaltung.

(Julia Schneider)

Der Tarifvertrag ist seit über einem Jahr abgeschlossen. Damit ist richtig und wichtig, dass dieser umgesetzt wird. Die Berliner Beschäftigten müssen selbst entscheiden, ob sie dieses Angebot annehmen wollen. Dazu muss es vom Senat erst mal das entsprechende Angebot geben. Deswegen ist für uns entscheidend, den Tarifvertrag umzusetzen und den Beschäftigten in der Berliner Verwaltung ein angemessenes Angebot zu machen, und dann können sie entscheiden. – Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN]

Dann folgt für die SPD-Fraktion der Kollege Rauchfuß.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will eine Vorbemerkung ganz deutlich sagen: Weil das Aufhalten des Klimawandels eine, wahrscheinlich die größte Menschheitsaufgabe unserer Zeit ist, steht die SPD selbstverständlich für wirksamen Klimaschutz, und zu dem gehört auch eine echte Mobilitätswende.

[Beifall von Torsten Schneider (SPD)]

Unser Planet verbrennt, das müssen wir zur Kenntnis nehmen.

[Zuruf von der AfD: So ein Quatsch!]

Wir stehen deshalb als SPD-Fraktion für eine Verkehrswende mit Stärkung des Umweltverbunds aus Fuß-, Rad- und öffentlichem Personennahverkehr.

[Zurufe von der AfD]

Und weil jetzt das Geschrei auf den Plätzen der AfD schon wieder losgeht: Sie können hier gerne weiter Theater machen, aber an der Physik, den Naturgesetzen und wissenschaftlichen Erkenntnissen kommen auch Sie nicht vorbei.

[Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN]

Dann seien Sie jedoch wenigstens so ehrlich und sagen Sie, dass Sie den nächsten Generationen einen verbrennenden Planeten hinterlassen wollen!

[Zurufe von der AfD]

Seien Sie wenigstens an der Stelle einmal ehrlich! – Zurück zur Sache: Zur Stärkung des Umweltverbunds trägt natürlich eine bessere Radinfrastruktur, vor allem sicherer Radverkehr, in unserer Stadt bei. Wir wollen damit Verbrenner und Emissionen reduzieren und mehr klimagerechte Mobilität ermöglichen. Deshalb habe ich mich persönlich gefreut, dass das Fahrradleasing in der Tarifeinigung der TdL von 2023 sozusagen für das vergangene Jahr als eine Option für öffentliche Beschäftigte bundesweit, mit Ausnahme von Hessen, mit ermöglicht wurde.

Letzten Endes müssen wir aber etwas genauer hingucken, weil es nicht nur darum geht, was wir heute Mittag besprochen haben, sozusagen die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu erhöhen, sondern weil wir auch ein funktionierendes System brauchen. Da würde ich sagen: Sorgfalt vor Schnelligkeit. In dieser Hinsicht, liebe Grünen, hat mich Ihr Antrag ein bisschen überrascht, weil er zu diesem Ihnen eigentlich wichtigen Thema fast ein bisschen lieblos daherkommt. Ich hätte Ihnen da im Detail deutlich mehr zugetraut. Sie schreiben in einem knappen Satz auf, die Tarifeinigung soll umgesetzt werden, Fahrradleasing soll damit ermöglicht werden, aber Sie gehen allen relevanten inhaltlichen Fragen aus dem Weg.

Drei kurze Punkte – erstens: Entgeltumwandlung. Das dienstliche Fahrradfahren mindert das sozialversicherungspflichtige Einkommen und damit Rentenansprüche, gegebenenfalls Erwerbsminderungsrente, Übergangsgeld, Krankengeld, sogar Elterngeld, letztlich auch Arbeitslosengeld. Das muss man doch einmal seriös vorrechnen, damit die Leute in den Verwaltungen eine vernünftige Entscheidung treffen können. Das finde ich wichtig.

Punkt zwei – Rechtssicherheit: Im angedachten Konstrukt ist der Arbeitgeber Land Berlin der Leasingnehmer. Er überlässt das Rad dann dem Beschäftigten. Der bezahlt von seinem Bruttogehalt und kann entsprechend der Tarifeinigung aber nicht auf Landeszuschüsse oder etwas anderes zugreifen. Was passiert nach Auslaufen des Leasingvertrags? Wem gehört dann eigentlich das Fahrrad? Das ist doch eine Frage, die geklärt werden muss. Was passiert eigentlich, wenn das Fahrrad geklaut oder bei einem Unfall beschädigt wird? Klärt solche Fälle dann der Leasingnehmer Land Berlin mit dem Unternehmen? Muss der Beschäftigte sich selbst darum kümmern? All das muss doch ausgestaltet werden, damit wir den Leuten ein seriöses und gutes Angebot machen können.

Letzter Punkt: Auch die Perspektive der Vertragshändler finde ich nicht ganz irrelevant, denn insbesondere bei EBikes müssen sie einkalkulieren, dass Einkaufsrabatte und Ähnliches Auswirkungen auf Geschäftsmodelle haben, entweder in die Richtung – –

Herr Kollege! Möchten auch Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Schneider beantworten?

Nein, danke! Ich würde gerne im Zusammenhang ausführen, ich bin auch gleich fertig. – Denn auf der anderen Seite der Skala besteht auch die Gefahr, dass wir unseren Beschäftigten vielleicht gerade im E-Bike-Bereich gar kein attraktives, sondern sogar eher ein zu teures Angebot machen.

(Niklas Schenker)

Ich plädiere deshalb dafür, dass wir uns die Zeit für eine Fachberatung nehmen. Letztlich wäre nichts schädlicher, als ein Modell mit der Brechstange einzuführen, das dann zu Frust bei unseren Beschäftigten führt. Das will ich jedenfalls nicht. Wir sehen auch, das klang schon an, dass es bisher keinen massenhaften Run auf die Option Fahrradleasing gibt. Das sollte uns doch bitte zu denken geben, mit einem wirklich guten, durchdachten und ausgereiften Modell um die Ecke zu kommen, jedenfalls nicht mit einem Schnellschuss, der gut gemeint, aber schlecht gemacht ist. Deshalb sollten sich der Senat und die Tarifparteien weiter verständigen und dann zu einer guten Lösung für alle Seiten kommen. Ihr Antrag gibt das leider bisher in der Sache nicht her.

[Zuruf von Julia Schneider (GRÜNE)]

Deshalb werden wir im Hauptausschuss vertieft beraten müssen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Dann folgt für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Wiedenhaupt.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche heute zum Antrag der Linken zum Fahrradleasing für Beschäftigte des Landes Berlin.

[Zurufe von der LINKEN]

Ja, es ist gut, dass immer mehr Menschen den Weg zur Arbeit, zur Hochschule oder zur Schule mit dem Fahrrad zurücklegen. Wir begrüßen das ausdrücklich und setzen uns dafür ein, dass das auch noch für die Menschen in Außenbezirken und die Pendler erleichtert wird, indem die Mitnahmemöglichkeit in Bussen und Bahnen erleichtert wird, denn es ist auch wichtig, dass Fahrradfahrer längere Wege zurücklegen können.

[Zuruf von Torsten Schneider (SPD)]

Wir müssen uns auch stärker mit der Frage beschäftigen, wie wir Fahrradfahrern am Arbeitsplatz helfen können, was beispielsweise die Umkleidefrage angeht.

Der hier gemachte Vorschlag, die Beschäftigten des Landes Berlin bei der Anschaffung eines Fahrrads durch die Leasingmöglichkeit als Entgeltumwandlung finanziell zu unterstützen, ist ein interessanter Weg, der aber eine Menge Stolpersteine hat. Er ist durch die Tarifeinigung im öffentlichen Dienst am 9. Dezember bereitet und in § 19b niedergelegt worden. Es könnte dadurch eine Attraktivitätssteigerung des Arbeitgebers Land Berlin geben. Es wäre wahrscheinlich kostenneutral und die Risiken bei Kündigung könnten rechtlich ausgeschlossen

werden. Trotzdem gibt es eine Menge von offenen Fragen.

Bisher hat Berlin nicht den Weg freigemacht wie andere Bundesländer und eine vergleichbare Regelung in die Besoldungsgesetze aufgenommen, um auch Beamten diese Möglichkeit zu geben. Dies halten wir für eine Ungleichbehandlung und für nicht fair. Die TV-LRegelung gilt auch nicht für Auszubildende, Dualstudierende oder Praktikanten. Die Rückgaberisiken beim Ablauf des Leasingvertrags müssen geklärt werden. Die Problematiken bei der gegebenenfalls einhergehenden Verringerung der Rentenansprüche müssen vorher auch mit den Arbeitnehmervertretungen abgesprochen werden. Die Abwägung des Leasings per Gehaltsumwandlung oder durch Gehaltsextras sind in dem Antrag gar nicht angesprochen worden. Die Problematik beim Diebstahl des Leasingfahrzeuges, die Frage der Gleichbehandlung mit Mitarbeitern, die ein anderes Fortbewegungsmittel bevorzugen, beispielsweise einen E-Roller – – Und insbesondere haben die bisherigen Beispiele in anderen Bundesländern gezeigt, dass oft die Geschäftsmodelle so überteuert sind, weil der von der öffentlichen Hand auserkorene Dienstleister ein Geschäftsmodell verfolgt, das im Endeffekt dem einzelnen Arbeitnehmer gar keinen wirtschaftlichen Vorteil mehr gibt.

Deshalb sind wir gespannt auf die Ausschussberatung. Wir haben eine Menge Punkte. Wir stehen dem Antrag grundsätzlich nicht negativ gegenüber, aber zurzeit jedenfalls ist er so auch nicht entscheidungsreif. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der AfD]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Die Tagesordnungspunkte 37 bis 47 stehen auf der Konsensliste. Tagesordnungspunkt 48 war Priorität der AfDFraktion unter der Nummer 3.5. Tagesordnungspunkt 49 steht auf der Konsensliste. Der Tagesordnungspunkt 50 war die Priorität der Fraktion Die Linke unter der Nummer 3.4.

Meine Damen und Herren! Damit sind wir am Ende unserer heutigen Tagesordnung. Die nächste Plenarsitzung findet am Donnerstag, den 13. Februar 2025 um 10 Uhr statt.

Die Sitzung ist geschlossen. Allen einen schönen Abend!

[Schluss der Sitzung: 17.52 Uhr]

(Lars Rauchfuß)

Anlage