Protokoll der Sitzung vom 30.01.2025

Damit kommen wir zur nächsten Frage. Die stellt Kollegin Eralp in der Linksfraktion. – Bitte schön!

Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Der Senat kündigte an, das sogenannte Treuhandmodell für leerstehende Wohnimmobilien zur Anwendung bringen zu wollen. Wie viele Geisterhäuser konnten mit dem Treuhandmodell bisher wieder bewohnbar gemacht werden?

Die Frage beantwortet der Stadtentwicklungssenator. – Bitte sehr, Herr Senator Gaebler!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Eralp! Wir sind mit den Bezirken da in Abstimmung. Wie Sie wissen, ist das ein kompliziertes Verfahren, vor dem die Bezirke auch bisher in der Regel zurückgeschreckt sind. Wir haben deshalb mit drei Bezirken vereinbart, dass wir dort mit Unterstützung der Senatsverwaltung Modellprojekte fahren – in Mitte, in Tempelhof-Schöneberg und in Steglitz-Zehlendorf – und dass wir dort eben sehen, wie weit wir kommen.

Die Bezirke müssen die entsprechenden Vorarbeiten machen. Wir sind jetzt so weit, dass tatsächlich in einem Bezirk der letzten Schritt, nämlich die Einsetzung eines Treuhänders, kurz bevorsteht. Wie ich schon gesagt habe, ist das aber ein langwieriges Verfahren. Deswegen gibt es im Moment noch keinen Fall, in dem ein Treuhänder eingesetzt wurde – einfach weil die Voraussetzungen an den Stellen noch nicht gegeben waren. Wir haben aber zusammen mit den Bezirken dafür gesorgt, dass wir jetzt auf den Schritten dahin sind und dann auch zeitnah zu konkreten Umsetzungen kommen können.

Vielen Dank! – Dann frage ich die Kollegin, ob sie nachfragen möchte. – Das ist der Fall. Bitte sehr!

Ich möchte noch einmal nachfragen, welche konkreten Hinderungsgründe es denn gibt und wie der Senat die Finanzierung unterstützt, wenn Bezirke das machen wollen.

Bitte sehr, Herr Senator!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Eralp! Als Juristin müssten Sie ja wissen, dass es da ziemlich komplexe

(Staatssekretärin Esther Uleer)

Regelungen gibt, was Eigentumsschutz und Gemeinnutz angeht, und dass das immer sehr genau nachgewiesen werden muss. Die Hinderungsgründe sind ganz einfach, dass die Bezirke jeweils zu konkreten Maßnahmen auffordern müssen, anschließend hat der Eigentümer oder die Eigentümerin Zeit, eine entsprechende Umsetzung vorzunehmen, dann muss wieder geprüft werden, ob das wirklich umgesetzt worden ist, dann muss die nächste Aufforderung kommen. Genau deshalb haben wir gesagt, dass wir diese drei Beispiele nutzen wollen, um mal diese ganzen Schritte durchzugehen und uns im Zweifelsfall verklagen zu lassen, um dann rechtlich zu sehen, welche Schritte wirklich notwendig sind, welche man vielleicht auch vereinfacht gehen kann, und wo man gegebenenfalls rechtlich nachbessern muss, um dieses Treuhändermodell auch wirklich in der Praxis umsetzen zu können. Es gibt dabei keine finanziellen Hinderungsgründe. Wir sind mit den Bezirken in einem engen Austausch. Es steht mit der STADT UND LAND auch ein Treuhänder bereit. Die hat sich bereiterklärt, dort die Funktion zu übernehmen, wenn der entsprechende Vorlauf gegeben ist. Es ist aber ein komplexes Verfahren, und die Schritte müssen von den Bezirken unternommen werden. Wir unterstützen sie dabei nach Kräften, können aber die Aufgaben nicht für sie übernehmen.

Für die zweite und letzte Nachfrage heute hat sich die Kollegin Schmidberger der Grünenfraktion eingedrückt. – Bitte sehr, Frau Kollegin!

Vielen Dank, Herr Senator! Man muss bei dem Thema eingestehen, dass auch die vorherigen Regierungen, also auch wir als Rot-Grün-Rot dieses Treuhändermodell eher theoretisch als praktisch genannt haben. Das ist sehr bedauerlich. Deswegen würde ich gerne einmal wissen – weil man schon sehr lange mit Bezirken im Gespräch ist –, wann der Senat denkt, dass es erste Ergebnisse geben wird. Sie haben gerade mögliche gesetzliche Änderungen oder auch andere Hürden angesprochen. Wann können wir denn mal mit einem Ergebnisbericht rechnen?

Bitte sehr, Herr Senator!

Herr Präsident! Frau Schmidberger! Der Ergebnisbericht kommt dann, wenn es Ergebnisse gibt. Was erwarten Sie jetzt? Ich habe Ihnen eben das Verfahren geschildert. Ich habe Ihnen gesagt, wo wir da stehen. Wir sind mit den Bezirken im Gespräch, wie gesagt. Es hängt auch nicht alleine an uns. Wir können als Senat nicht alle Aufgaben der Bezirke übernehmen, und vor allen Dingen laufen

diese Phasen, wo die Eigentümer, die Eigentümerinnen die Möglichkeiten haben, erst einmal selbst Maßnahmen in Angriff zu nehmen, teilweise noch.

Insofern müssen wir das abwarten und werden Ihnen dann zu gegebener Zeit berichten, wenn wir das das erste Mal umgesetzt haben, ansonsten können wir das gerne im Ausschuss noch einmal aufrufen. Sie können die beteiligten Bezirksstadträte dazu einladen. Die werden Ihnen das Gleiche schildern wie ich jetzt. Insofern verstehe ich Ihre Ungeduld, ich teile die auch, aber wir müssen schon nach Recht und Gesetz verfahren, und wir müssen vor allen Dingen sehen, dass wir möglichst die Schritte so machen, dass sie dann auch vor Gericht Bestand haben. Dazu, glaube ich, müssen Sie auch Unterstützung signalisieren.

Vielen Dank, Herr Senator! – Die Fragestunde ist damit für heute beendet.

Wir kommen zu

lfd. Nr. 3:

Prioritäten

gemäß § 59 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Ich rufe auf

lfd. Nr. 3.1:

Priorität der Fraktion der CDU

Tagesordnungspunkt 12

Gesetz zur Änderung des Laufbahngesetzes, des Landesbeamtengesetzes sowie der Laufbahnverordnung allgemeiner Verwaltungsdienst und weiterer Laufbahnverordnungen

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 22. Januar 2025 Drucksache 19/2184

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2159

Zweite Lesung

Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 14 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht.

Ich darf an dieser Stelle schon einmal darauf hinweisen, dass die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses auf Drucksache 19/2184 auch Änderungen des Landesbesoldungsgesetzes und des Landesbeamtenversorgungsge

(Senator Christian Gaebler)

setzes vorsieht. Änderungen dieser Gesetze waren in der Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2159 nicht vorgesehen und daher nicht Gegenstand der ersten Lesung, die in der letzten Plenarsitzung erfolgt ist. In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU und das mit dem Kollegen Goiny.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Präsident hat schon darauf hingewiesen, dass wir durch die Beratungen im Hauptausschuss noch weitere Ergänzungen vorgenommen haben, dass wir auch weitere Gesetze angefasst haben, weswegen wir heute abschließend über diese Gesetzesänderung nicht abstimmen können, sondern sie noch einmal vertagen müssen. Ich will aber eingangs sagen, dass das auch zeigt, dass die parlamentarische Beratung, die Beratung im Fachausschuss sinnvoll, dass da weitere Änderungen mit aufgenommen werden, und dass es deswegen auch gut war, dass wir uns die Zeit auch im Hauptausschuss noch einmal genommen haben. Wir hatten beim letzten Mal schon darauf hingewiesen, dass es ein weiterer Mosaikstein einer ganzen Reihe von Veränderungen ist, die wir im Dienst- und Laufbahnrecht vornehmen wollen. Es ist natürlich sehr schön, dass wir heute noch einmal die Gelegenheit haben, darauf hinzuweisen und das zu verdeutlichen.

Wir werden auch noch – das hat die Finanzverwaltung auch zugesagt; das will ich hiermit auch noch einmal sagen – eine für die interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung und allen sonstigen in Gewerkschaften oder an anderer Stelle interessierten Menschen etwas lesbarere Version herstellen. Das ist natürlich für die Rechtstechnik sehr detailliert ausgeführt. Manches, was wir an tatsächlich guten Veränderungen haben, erschließt sich nicht sofort, wenn man diese reine Gesetzestechnik vor Augen hat.

Deswegen ergibt es, glaube ich, Sinn, dass wir gerade im Bereich der Vereinfachung und Beschleunigung, bei der Berücksichtigung von Qualifikationen, bei der Auswahl, bei der Vereinfachung im Beförderungsverfahren, bei der Frage, welche Anerkennung von Laufbahnbefähigung wir zu berücksichtigen haben, bei Mindestdienstzeiten, die anders berücksichtigt werden, bei der Frage der Einstellung auch von Quereinsteigern, bei der Frage von Beförderung während der Probezeit, bei der Frage des Vorbereitungsdienstes eine ganze Reihe von Verfahrensvereinfachungen und -beschleunigungen gefunden haben. Ich glaube, das ist wirklich ein Beitrag dazu, den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen, insbesondere – und das war immer über viele Jahre ein Thema – wie es uns gelingen kann, Spezialisten gerade im Bereich der Informationstechnik für den öffentlichen Dienst zu gewinnen. Dass wir hier die Möglichkeit der Verbeamtungen auch von IT-Experten haben, stellt auch einen wesentlichen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung dar.

Deswegen glauben wir, dass wir hier tatsächlich einen guten Beitrag für die Menschen geleistet haben, die bei uns im öffentlichen Dienst sind, im Bereich der Beamten eine Verbesserung hinzubekommen, dass wir diese Bereiche auch für Leute attraktiver machen, die sich dafür entscheiden, auch aus anderen Bereichen oder Angestelltenverhältnissen in den Beamtendienst einzusteigen und damit einen guten Beitrag dafür leisten, dass wir auch in demografisch schwierigen Zeiten, wo es uns darum gehen muss, die wirklich guten Leute auch für die Berliner Verwaltung zu bekommen, und einen wichtigen Beitrag dazu geleistet haben, wettbewerbsfähig zu bleiben und noch wettbewerbsfähiger zu werden. Deswegen können wir diesem Gesetzesvorhaben bei der nächsten Lesung getrost zustimmen. Sollte es weiteres Interesse geben, hier im Detail zu diskutieren, können wir das gerne machen, aber ich denke, dass man es dann auch ohne eine weitere Diskussion beschließen kann. Ich bitte daher schon jetzt um Zustimmung. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Dann folgt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Wojahn. – Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der letzten Plenarsitzung hat unsere Fraktion das vorliegende Gesetz zu Änderung des Laufbahngesetzes, des Landesbeamtengesetzes sowie der Laufbahnverordnung allgemeiner Verwaltungsdienst und weiterer Laufbahnverordnungen ausdrücklich als einen Schritt in die richtige Richtung bereits begrüßt. Die Beratungen in den Ausschüssen laufen relativ unaufgeregt, und es stellt sich für mich die Frage, warum wir zweimal im Plenum darüber sprechen müssen. Sei es drum, wer sonst kaum Impulse für dieses Plenum liefert, zieht eben die einigen wenigen Projekte mehrmals hervor.

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Doppelt hält besser, so schauen wir noch einmal auf einige zentrale Punkte. Die Richtung ist klar: Es dient zum einen der Verbesserung der Personalausstattung der Berliner Verwaltung, damit die Kernaufgaben des öffentlichen Dienstes in Zeiten des Fachkräftemangels erfüllt werden können. So soll mit der Gesetzesänderung der Zugang von Absolventinnen neuerer Studiengänge zur Beamtenlaufbahn eröffnet werden. Zum anderen wird mit der Modernisierung des Laufbahnrechts der Aufstieg für Beamtinnen erleichtert, indem die persönliche Leistung gegenüber dem Ablauf von Dienstjahren in den Vordergrund tritt. Nicht zuletzt geht die Öffnung von Ausbildungsmöglichkeiten im Berliner Landesdienst für Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft in die richtige

(Vizepräsident Dennis Buchner)

Richtung, aber eben nicht weit genug. Diese Öffnung trägt eben nicht, wie die Senatsverwaltung für Finanzen das suggeriert, dazu bei – ich zitiere von der Homepage des Senats –, eine „vielfältige Beschäftigtenstruktur im Berliner Landesdienst“ zu erreichen. Denn eine Übernahme in die Beamtenlaufbahn bleibt Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft weiterhin verwehrt. Hier endet, wie auch nicht anders bei der CDU zu erwarten, der Modernisierungskurs. Von wegen nur die Leistung zählt, wie Finanzsenator Evers – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten – die Richtung der Gesetzesänderung hervorhebt; es sei denn, man hat den falschen Pass, dann gelten nur Formalitäten. Und wie wir seit gestern wissen, ist Verschärfung auch gegen bereits bestehendes Recht die neue Richtung bei der CDU.

Mein Dank gilt all denjenigen, die tagtäglich für das Land Berlin arbeiten. Ihre Leistung ist das Fundament unserer Stadt, sei es in der Verwaltung, in Schulen, bei der Polizei oder in den unzähligen anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes. Ihnen gebühren unsere Wertschätzung und unser Einsatz für bessere Arbeitsbedingungen.

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Deshalb ist es wichtig, dass Reformen nicht nur die Beamtenschaft betreffen dürfen. Tarifbeschäftigte gehören ebenso in den Fokus. Wenn für Beamte mehr Möglichkeiten geschaffen werden, muss sich das Land Berlin in Tarifverhandlungen ebenfalls für neue Modelle öffnen. Menschen müssen tatsächlich nach ihren Leistungen und ihrem Einsatz gefördert werden und nicht nach ihrem Pass. Wir blicken gespannt auf die Dienstrechtsreform II, die noch in diesem Jahr abgeschlossen werden soll. Da erwarten wir einiges von der Koalition. Das Land Berlin braucht ein zeitgemäßes Recht und eine echte Chancengleichheit, um nicht einige wenige, sondern die ganze Stadt abzubilden und mit ihr Schritt zu halten. – Vielen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Hendrikje Klein (LINKE) und Niklas Schrader (LINKE)]

Dann folgt für die SPD-Fraktion der Kollege Rauchfuß.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein ganz gewichtiger Vorteil unserer inzwischen ja intensiven Beratung zu Personalthemen hier im Plenum ist, dass wir inzwischen hoffentlich alle verinnerlicht haben, wie wichtig die Modernisierung des Dienstrechts ist, um als Arbeitgeber Land Berlin attraktiv zu sein; das haben wir hier verschiedentlich betont. Deshalb machen wir als Koalition das Laufbahnrecht flexibler, um damit Menschen in der Verwaltung zu halten, ihnen Auf