Protokoll der Sitzung vom 30.01.2025

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein ganz gewichtiger Vorteil unserer inzwischen ja intensiven Beratung zu Personalthemen hier im Plenum ist, dass wir inzwischen hoffentlich alle verinnerlicht haben, wie wichtig die Modernisierung des Dienstrechts ist, um als Arbeitgeber Land Berlin attraktiv zu sein; das haben wir hier verschiedentlich betont. Deshalb machen wir als Koalition das Laufbahnrecht flexibler, um damit Menschen in der Verwaltung zu halten, ihnen Auf

stiegsperspektiven zu bieten und natürlich auch, um neue Menschen, gerade auch mit Berufsausbildung oder Berufserfahrung in anderen Bereichen für das Land Berlin zu gewinnen. Das ist gut und richtig und wichtig für eine moderne Verwaltung.

Da wir dies mit einigen wenigen Ausnahmen fast alle verinnerlicht haben und die Koalition hier auch regelmäßig liefert, kann ich mich auf unseren Änderungsantrag aus der Beratung im Hauptausschuss konzentrieren, der seinerseits noch wichtige Punkte enthält. Vor die Klammer können wir, denke ich, alles ziehen, was gesetzgeberische Reparaturen sind. Wir hatten bereits gesetzliche Überleitungen der Leitungen unserer Justizvollzugsanstalten in eine höhere Besoldungsgruppe hier miteinander geregelt. Aus Gleichbehandlungsgründen soll das natürlich auch für diejenigen Leiterinnen und Leiter gelten, die ihr Amt erst im vergangenen Jahr 2024 angetreten haben. Das ist vor allen Dingen auch eine wichtige Wertschätzung für die Menschen, die diese wirklich schwierige und herausfordernde Aufgabe in unseren JVAs übernehmen.

Wir halten uns damit, nebenbei gesagt, auch ganz vorbildlich an das Strucksche Gesetz, wonach ein Gesetz das Parlament anders verlässt, als es im Entwurf eingebracht wurde. Auch da sind wir also vorbildlich unterwegs.

Ein paar Worte zur Flexibilisierung des Dienstrechts, denn wir haben mit unserem Änderungsantrag einen Kernsatz ergänzt, der darauf abzielt, die Stellenbesetzung im Zuge der Verbeamtung zu beschleunigen. Diesen Kernsatz des Änderungsantrags möchte ich Ihnen gern sinnerfassend einmal zerlegen, denn wir sagen: Eine Stellenausschreibung ist – Zitat –

„nicht erforderlich, sofern Stellen mit Beamtinnen oder Beamten besetzt werden sollen, die aufgrund einer öffentlichen Stellenausschreibung bereits als angestellte Dienstkräfte im … Berliner Landesdienst tätig sind und denen die Aufgaben der jeweiligen Stelle bereits vor der Begründung des Beamtenverhältnisses als angestellte Dienstkraft übertragen wurden“.

So der Wortlaut. – Wir erfüllen damit bei der Übernahme von Angestellten in das Beamtenverhältnis zwei wichtige Anforderungen: Erstens stellen wir nämlich sicher, dass die richtige Dienstkraft verbeamtet wird, also jene Angestellten, die bereits für das Land Berlin arbeiten und entsprechende Erfahrung im jeweiligen Aufgabenbereich haben. Damit bleiben wir auch bei dem Prinzip der Bestenauslese, will ich ausdrücklich betonen, da ja schon bei der Einstellung ins Angestelltenverhältnis diese Bestenauslese stattgefunden hat.

[Beifall bei der SPD]

Zweitens beschleunigen wir natürlich die Besetzung, was dem Land Berlin und der Verwaltung hilft, vor allem aber natürlich auch dem Menschen, der dann künftig bei uns verbeamtet ist. Das ist also gut für unsere Beschäftigten,

(Tonka Wojahn)

es ist gut für die leistungsfähige Verwaltung und damit auch gut für alle Berlinerinnen und Berliner.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Wir haben dabei natürlich auch berücksichtigt, was der Landesrechnungshof denkt. Auch dem haben wir zugehört, und der Landesrechnungshof hat hier einen Änderungsbedarf an diesem Flaschenhals zur Verbeamtung gesehen, eine Beschleunigung befürwortet, und genau das machen wir mit unserem Änderungsantrag.

Weitere Ausnahmen, will ich auch noch erwähnen, kann die für das Beamtenrecht zuständige Senatsverwaltung durch Verwaltungsvorschriften regeln. Ich will aber auch ausdrücklich betonen: Hier bleiben wir auf der klaren bisherigen Grundlage, die der Landespersonalausschuss mit seinen bisherigen Beschlüssen über allgemeine Ausnahmen von der Pflicht zur Stellenausschreibung bereits gelegt hat. Bei allen anderen weiteren denkbaren Ausnahmen bleibt es im Übrigen auch dabei, dass der Landespersonalausschuss entscheidet.

Ich will noch einen Punkt aufgreifen. Weil es in der ersten Lesung von ganz rechts außen ein bisschen anklang, will ich den Punkt direkt selbst aufgreifen: Wir modernisieren das Dienst- und Laufbahnrecht. Was wir ganz ausdrücklich nicht machen, ist das Verramschen von Laufbahnperspektiven. Das haben Sie in der ersten Lesung so angedeutet, und ich will Ihnen mal deutlich mit auf den Weg geben: Andere hauptberufliche Tätigkeiten zum Beispiel können nur dann im Laufbahnrecht berücksichtigt werden, wenn die beruflichen Erfahrungen nach Fachrichtung und Anforderung denen der Tätigkeit einer Beamtin oder eines Beamten der angestrebten Laufbahn entsprechen. Ich erwähne das deshalb so ausführlich, weil ich mich noch nicht damit abfinden mag, dass Ihnen von der AfD nicht begreiflich zu machen sein soll, dass eine moderne Verwaltung auch ein modernes Dienstrecht braucht.

[Beifall bei der SPD]

Dieses moderne Dienstrecht sieht nun mal anders aus als das Dienstrecht aus Kaisers Zeiten, an dem Sie von der AfD offenbar festhalten wollen; jedenfalls haben Sie das in den Beratungen bisher insinuiert.

Ich wiederhole mich: Wenn wir zum Wohle der Berlinerinnen und Berliner in der Konkurrenz um die besten Köpfe mithalten wollen, dann müssen wir unseren Dienstkräften eine beamtenrechtliche Laufbahn- und Aufstiegsperspektive geben.

Es ist schon angeklungen, wir reden hier über die Dienstrechtsreform I, mit der wir wichtige Weichen stellen. Die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit, gerade auch für Teilzeitkräfte, wird deutlich verbessert. Modernes Dienstrecht muss eben auch die Lebensrealität der Menschen und neue Arbeitsmodelle entsprechend abbilden, und das tun wir hiermit.

[Beifall bei der SPD]

Herr Kollege, Sie müssen zum Schluss kommen!

Sie merken an meiner Formulierung schon, dass wir als Koalition nicht locker lassen werden und weitere Dienstrechtsreformschritte erfolgen werden. Dass wir zur zügigen Verbesserung kommen wollen, sehen Sie auch daran, dass wir hier mal wieder mit einem Fraktionsantrag operieren. Ob eine weitere Lesung erforderlich ist, darüber kann man bekanntermaßen unterschiedliche Rechtseinschätzungen haben, aber ich freue mich jedenfalls, Sie dann auch im Februar wieder an die Notwendigkeit und Bedeutung eines modernen Dienstrechts erinnern zu dürfen. – Damit für heute vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der SPD – Beifall von Roman Simon (CDU) und Stephan Schmidt (CDU)]

Dann folgt die Kollegin Klein für die Linksfraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Bereits in der letzten Plenarsitzung sprachen wir hier über die Dienstrechtsreform, auch als Priorität der CDUFraktion, und auch der Finanzsenator nutzte die Rederunde vor zwei Wochen.

Nach dem gestrigen Dammbruch allerdings im Bundestag fällt es mir schwer, zur Tagesordnung zurückzukehren. Beamtinnen und Beamte sind Teil der Demokratie, und auch sie schützen sie und exekutieren die Gesetze. Ich appelliere an alle in der Verwaltung: Seien Sie mutig, zeigen Sie Zivilcourage im Amt! Stellen Sie sich gegen diese rechte Demontage der Demokratie!

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Rolf Wiedenhaupt (AfD): Och!]

Noch kurz zum Artikelgesetz: Es gibt da noch weitere Änderungen aus dem Hauptausschuss, dazu wurde jetzt auch schon berichtet. Das heißt, dass wir auch eine dritte Lesung benötigen und heute die Reform damit nicht beschließen werden.

Was die Inhalte betrifft, haben wir uns auch bereits im letzten Plenum ausgetauscht. Es ist ein sehr kleinteiliges Werk, das zwei Jahrzehnte brauchte. Wir sind uns auch alle einig, dass es nicht die letzte Reform sein kann. Denn es ist immer noch nicht das modernste Dienstrecht

(Lars Rauchfuß)

Deutschlands, wie es der Finanzsenator behauptet. Wir begrüßen es, wenn weiter daran gearbeitet wird, und hoffen im nächsten Schritt auf noch mutigere Schritte. Es ist noch Luft nach oben für ein tatsächlich modernes Dienstrecht. – An alle Mitarbeitende, die sich mit der Umsetzung und der Weiterentwicklung des Dienstrechts beschäftigen: Viel Kraft dafür!

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Vielen Dank! – Dann folgt der Abgeordnete Wiedenhaupt für die AfD-Fraktion.

Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute zum zweiten Mal über einen Gesetzesentwurf, der das Laufbahnrecht in Berlin umfassend reformieren soll. Wie ich schon gesagt habe, ist das notwendig, denn seit 2011 ist nichts mehr in diesem Umfang gemacht worden, obwohl sich die Rahmenbedingungen deutlich verändert haben: der demografische Wandel, die vielen Beschäftigten, die in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen werden, große Schwierigkeiten, qualifiziertes Personal für den öffentlichen Dienst zu bekommen, und der Anpassungsbedarf an veränderte Anforderungen, zum Beispiel bei der Durchlässigkeit von Laufbahnen. Wir müssen also, und darin, denke ich, stimmen wir alle überein, eine flexiblere Personalentwicklung fördern, und wir müssen die Wettbewerbsfähigkeit Berlins als öffentlicher Auftraggeber gegenüber der Privatwirtschaft stärken. Dazu gehört für uns eine Optimierung der Beförderungs- und Einstellungspraxis. Wir benötigen verkürzte und vor allem effizientere Verfahren.

Die Frage ist nur, ob der vorliegende Entwurf dies alles dann auch so widerspiegelt und darstellt. Der Entwurf will eine Vereinfachung von Laufbahnvorschriften, die Anforderungen an Ausbildung und Qualifikation in bestimmten Bereichen absenken. Das sehen wir kritisch, denn gerade der öffentliche Dienst braucht diese hohe Leistungsfähigkeit und diese hohe Qualifikation, um seinen Aufgaben nachzukommen. Deshalb werden wir das auch in den Ausschussberatungen noch mal sehr kritisch angehen.

Zweitens: In diesem Antrag wird ein Fokus darauf gelegt, dass die Personalgewinnung möglichst auch durch den direkten Eingang in höheren Positionen von Mitarbeitern in privatwirtschaftlichen Betrieben zur öffentlichen Hand ermöglicht werden soll. – Herr Kollege Rauchfuß! Sie haben hier gesagt, wir denken da an kaiserliche Zeiten. – Nein, das denken wir nicht, aber wir denken schon, dass sehr oft eine formal gleiche Qualifikation im privaten Bereich nicht unbedingt dem entspricht, was wir im öf

fentlichen Dienst brauchen. Ich freue mich, mit Ihnen noch weiter im Ausschuss darüber diskutieren zu können.

Was der vorliegende Entwurf überhaupt nicht in der Weise behandelt, die wir gerne hätten, ist die Problematik der überbordenden Bürokratie und der ineffizienten Strukturen. Es wird zwar viel von Flexibilität gesprochen, doch die eigentlichen Herausforderungen, wie die übermäßige Belastung durch Bürokratie und die mangelnde Digitalisierung verringert werden können – das sind ja die Faktoren, die die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst ständig nach hinten drängen, belasten und nicht schnell genug arbeiten lassen –, werden hier sehr wenig behandelt.

Wir als AfD-Fraktion fordern eine klare, zukunftsorientierte Reform. Wir brauchen keine Flickschusterei, sondern ein Gesamtkonzept, und das muss die Grundsätze von Leistung, Gerechtigkeit und Transparenz beinhalten, eine echte Entbürokratisierung, die Verwaltung muss von unnötigen Vorschriften und internen Hürden befreit werden, wir müssen die Digitalisierung fördern. Und: Leistung statt Privilegien; Beförderung und Einstellung dürfen sich ausschließlich an der Leistung des Bewerbers orientieren.

Was wir begrüßen, ist die Besserstellung der Mitarbeiter im Justizvollzugsdienst. Das ist schon lange notwendig gewesen, insofern hier ein guter Nachgang, dass wir es jetzt zumindest im Bereich dieser Reform schaffen werden. Aber wir sehen immer noch sehr viel Licht und Schatten auf beiden Seiten, freuen uns deshalb auf eine Ausschussberatung und werden dann auch klären, ob wir uns hier enthalten oder anschließen können. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der AfD]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wie bereits eingangs mitgeteilt, sieht die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses Änderungen weiterer Gesetze vor. Im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot von zwei Lesungen ist daher vorgesehen, heute keine Abstimmung über die Gesetzesvorlage vorzunehmen, sondern den Vorgang zu vertagen. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so. Die zweite Lesung der Gesetzesvorlage wird in der nächsten Sitzung fortgesetzt.

Dann rufe ich auf

lfd. Nr. 3.2:

Priorität der Fraktion der SPD

Tagesordnungspunkt 33

Erhalt der Stadtteilmütter

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 9. Januar 2025 und dringliche Beschlussempfehlung des

(Hendrikje Klein)

Hauptausschusses vom 22. Januar 2025 Drucksache 19/2185

zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1954