Wie konnte es nach Erkenntnissen des Senats erneut zu einem Entweichen eines Insassen des Maßregelvollzug bei einem begleiteten Freigang kommen?
Tatsächlich ist es so, dass im Rahmen der Lockerungen, also wenn Menschen therapiert sind, keine Gefahr darstellen und deswegen auch Freigang haben, es häufiger mal dazu kommt, dass sie nicht zeitgerecht in das Krankenhaus des Maßregelvollzug zurückkehren. So einen Fall hatten wir auch diese Woche. Der Betreffende ist mittlerweile aufgefunden und auch wieder zurückgekehrt. Es ist halt so, dass es bei Lockerungen, bei der Gewährung von Freigang dazu kommen kann. Wir können nicht alle, die jemals in das Krankenhaus des Maßregelvollzugs gekommen sind, dort dauerhaft einschließen, sondern es muss zu diesen Lockerungen im Rahmen der Behandlung, der Genesung und der Therapie kommen. Insofern ist das ein Vorgang, der leider nicht so ungewöhnlich ist.
Meistens gelangt es auch gar nicht in die Presse. An dieser Stelle ist es dadurch in die Presse gekommen, dass sich der Staatsschutz hier wohl eingeschaltet und eine Öffentlichkeitsfahndung ausgerufen hat. Das war mit uns so nicht rückgekoppelt. – Aber tatsächlich ist der Betreffende wieder aufgefunden und zurückgekehrt, und da sind wir natürlich auch den Sicherheitsbehörden sehr dankbar.
Wegen welcher Delikte kam es dazu, dass der betreffende Patient dem Maßregelvollzug überstellt werden musste?
Auf die Überlastungssituation des KMV einzugehen, die ja sattsam bekannt ist und immer wieder debattiert wurde, zu der auf Schriftliche Anfragen geantwortet wurde, die im Ausschuss und auch in Fragestunden hier immer wieder dargestellt wurde, das kann ich natürlich machen. Es würde allerdings auch wieder etwas längere Ausführungen an dieser Stelle bedeuten.
Die Überlastungssituation ist dadurch gekennzeichnet, dass es eine hohe Anzahl von Zuweisungen ins Krankenhaus des Maßregelvollzugs auf der Grundlage verschiedener Paragrafen durch die Justiz gibt und das Krankenhaus des Maßregelvollzugs deswegen stark überbelegt ist. Wir sind seit einigen Jahren intensiv dabei, den Personalbestand zu erhöhen. Das gelingt uns auch.
Wir haben baulich schwierige Herausforderungen; auch das ist bekannt. Wir arbeiten an einem weiteren Standort, den wir noch dieses Jahr in Betrieb nehmen wollen, sodass wir da eine Entlastung bekommen.
Wir sind auch dabei, noch mal einen sehr ausführlichen Bericht zu erstellen, insbesondere auch über die Möglichkeiten, Menschen schneller aus dem Maßregelvollzug in andere Versorgungsformen zu entlassen, zu schnelleren Therapieerfolgen zu kommen, aber auch im Netzwerk mit anderen Psychiatrien in dieser Stadt Entlastung zu schaffen. Da sind wir sehr intensiv dabei, auch mit Unterstützung des Regierenden Bürgermeisters, bei dem wir einen Termin haben zu diesem Thema, wo es auch noch mal darum geht, den Senat insgesamt hier in die Lage zu versetzen, effizient zu handeln. Das ist ein Bündel von Maßnahmen.
Tatsächlich ist eben diese Überlastungssituation, die wir haben, dem geschuldet, dass wir eine sehr hohe Anzahl von Einweisungen ins KMV durch die Justiz immer wieder sehen. Auch hierüber reden wir. Die Senatsverwaltung für Justiz hat uns dankenswerterweise im Rahmen der Amtshilfe Plätze dort im Krankenhaus zur Verfügung gestellt. Dafür sind wir sehr dankbar. Das müssen wir an dieser Stelle auch sagen. Insgesamt ist es so, dass wir gemeinsam sehr intensiv an Lösungen arbeiten und im intensiven Austausch sind, wie wir die Tatsache, dass wir eben so viele Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen haben, die dann auch Straftaten begehen und dann im Krankenhaus des Maßregelvollzug landen, auch mit Mitteln der Prävention in den Griff bekommen. Aber wir müssen eben auch den Abschluss besser gestalten. Das ist sehr kleinteilig, aber das wird ganz intensiv in meiner Verwaltung bearbeitet.
Vielen Dank! – Die Koalition aus CDU und SPD hat wiederholt angekündigt, alle Kleingärten in Berlin, also nicht nur die auf den landeseigenen, sondern auch auf den privaten Flächen, gesetzlich zu sichern. Sie haben vor Kurzem dazu einen Referentenentwurf vorgelegt, den Sie wieder zurückgezogen haben. Deshalb frage ich den Senat: Welche Maßnahmen planen Sie, um Kleingärten auch auf privaten Flächen gesetzlich zu sichern?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Kurt! Der Senat hat zugesagt, die Kleingartenanlagen auf öffentlichen Flächen zu sichern. Zu privaten
Flächen gab es keine Zusage des Senates. Hinsichtlich der öffentlichen Flächen sind wir in den Endabstimmungen, um das Kleingartenflächensicherungsgesetz jetzt sehr kurzfristig in den Senat einzubringen und dann auch an das Abgeordnetenhaus weiterzuleiten. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Welche Gesetzgebungskompetenz sieht der Berliner Senat überhaupt angesichts der Tatsache einer gesetzlichen Regelung durch das Bundeskleingartengesetz?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Kurt! Der Senat sieht die Gesetzgebungskompetenz, die er jetzt aktuell ausschöpft, das heißt auf den öffentlichen Flächen Kleingartensicherung durchzuführen und die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner in Berlin zu sichern, deren Kleingärten sich auf öffentlichen Flächen befinden. Eine Gesetzgebungskompetenz für die privaten Flächen sieht der Berliner Senat nicht. Insofern beschränkt sich das Kleingartenflächensicherungsgesetz des Berliner Senats auf die öffentlichen Flächen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Frau Senatorin! Ich würde jetzt nicht eine Debatte eingehen, ob das zugesagt wurde oder nicht. Es gibt genug Dokumente, und in diesem Haus wurde ja auch darüber diskutiert. Ich stelle die Frage, ob der Berliner Senat es von Bedeutung findet, dass der KEP, der Kleingartenentwicklungsplan 2030, der schon vom vorigen Senat beschlossen wurde, auch hier in diesem Haus beschlossen werden sollte. Wie bewertet das der Senat? Findet der Senat das notwendig oder nicht? – Danke!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Altuğ! Ich habe das akustisch leider etwas schwer verstanden, insofern wäre ich Ihnen für eine Wiederholung dankbar.
Danke, Frau Präsidentin! – Ich wiederhole meine Frage: Der Vorgängersenat hat den Kleingartenentwicklungsplan 2030 beschlossen. Dieser Plan hätte auch hier im Parlament beschlossen werden sollen, es kam aber nicht dazu. Ich möchte gerne wissen, ob der jetzige Senat einen Beschluss des KEP 2030 durch dieses Parlament für nötig hält. – Danke!
Bitte schön, Frau Senatorin! Ich nehme an, Sie haben die Frage verstehen können, und Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Altuğ! Der Kleingartenentwicklungsplan, den Sie ansprechen, ist ein Instrument, das tatsächlich dem Abgeordnetenhaus obliegt. Ein Einbringen eines neuen Kleingartenentwicklungsplans sehen wir dadurch, dass wir jetzt zunächst einmal das Kleingartenflächensicherungsgesetz einbringen und verabschieden, aktuell nicht als erforderlich an.
Ich freue mich, heute nochmals Dienstkräfte der Polizeiakademie auf der Osttribüne als Gäste begrüßen zu können. – Willkommen bei uns im Abgeordnetenhaus und viel Erfolg für Ihre Arbeit!