Der Poller ist im konkreten Einsatz leichter zu umfahren oder auch umzulegen als der Poller in den Köpfen von manchen Autoideologen, muss man sagen.
In Berlin können wir darüber reden, wie die Feuerwehr und der Rettungsdienst besser und schneller zum Ziel kommen, aber die Berliner Feuerwehr erhebt noch nicht einmal, was die größten, die häufigsten Hindernisse auf dem Weg zum Einsatz sind. Sind es falsch parkende Autos, schlecht geplante Baustellen, Stau, verstopfte Straßen, Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden? – Das wissen wir nicht so genau. Aber wenn wir über die freie Fahrt für Feuerwehr und Rettungsdienst diskutieren, dann sollten wir das auf der Grundlage von Fakten machen. Wer das auf Poller reduziert, der instrumentalisiert wirklich das Thema.
Das geht auch an Sie, Frau Innensenatorin! Sie haben da auch mal den einen oder anderen Spruch in diese Richtung geklopft. Das mit den Fakten und Erhebungen, da können Sie wirklich zur Klarheit und zur Diskussion beitragen. Da ist Luft nach oben. Das können wir wirklich rationaler diskutieren, wenn wir denn die Informationen dazu haben, und dafür können Sie dann auch etwas tun. – Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie mitberatend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung und an den Ausschuss für Mobilität und Verkehr. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so.
Tagesordnungspunkt 36 war Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter der Nummer 4.4. Tagesordnungspunkt 37 steht auf der Konsensliste.
In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön, Herr Dr. Taschner, Sie haben das Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beobachten derzeit eine überaus besorgniserregende Entwicklung im Berliner Tierschutz. Nach dem Tierschutzkahlschlag der letzten Jahre macht die CDU nun fröhlich und ohne Rücksicht auf Verluste weiter. Getroffen hat es diesmal wieder Berlins Landestierschutzbeauftragte, eine Tierschützerin, die es mit dem Tierschutz in Ihren Augen, liebe CDU, einfach zu ernst meinte und zu unbequem wurde. Die Antwort der Justizsenatorin kam deshalb prompt: vier Abmahnungen, Pressearbeit verboten, freigestellt. Was bleibt, ist ein großes Loch im Berliner Tierschutz und eine Ungewissheit, die Unzufriedenheit macht. Die jüngsten Ereignisse werfen aber auch ein erschreckendes Licht auf den Umgang des Senats und speziell der CDU-Senatorin mit kritischen Stimmen im Tierschutzbereich. Frau Herrmann verstand sich immer schon als unabhängige Stimme für den Tierschutz in unserer Stadt. Sie setzte sich unermüdlich für die Belange der Tiere ein und scheute auch nicht davor, Missstände offen anzusprechen. Doch statt die Expertise und ihr Engagement zu würdigen, wurde sie einfach kaltgestellt. Seitdem ist die Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten auch handlungsunfähig. Ein inakzeptabler Zustand, den wir so nicht länger hinnehmen dürfen.
Dieses Vorgehen erweckt auch eher den Eindruck, dass unbequeme Wahrheiten einfach unterdrückt werden sollen. Es scheint so, als wolle die CDU-Senatorin einfach nur eine Tierschutzbeauftragte, die schweigt, den Mund hält, anstatt Missstände offen zu benennen. Doch das Ganze passt dann schon auch in das größere Bild. Progressiver Tierschutz ist einfach mit der CDU nicht zu machen. Zunächst wurden drastische Kürzungen im Tierschutzetat vorgenommen. Konkret wurden 96 Prozent der Mittel gekürzt. Das hat viele Projekte in der Stadt zunichtegemacht und den Tierschutz in unserer Stadt massiv geschwächt. Und als nächstes ist eben nun die Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten dran.
Aber nun drängt sie den Tierschutz zugunsten eigener politischer Interessen in den Hintergrund und tritt das Staats- und Landesziel mit Füßen. Tierschutz hat keine politische Färbung. Wer Tiere wirklich schützen will, muss Missstände progressiv angehen können, egal wer gerade regiert.
Deshalb fordern wir in dem vorliegenden Antrag die gesetzliche Verankerung der Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten, damit dort unabhängig und ohne politischen Maulkorb agiert werden kann. Denn es bleibt ja zu befürchten, dass es bei der Freistellung nicht bleibt, sondern dass die ganze Stabsstelle in die Bedeutungslosigkeit umstrukturiert wird oder trotz der Beteuerungen der Senatorin gestern im Ausschuss gar mit der Aufstellung des neuen Doppelhaushalt einfach mal komplett verschwindet und abgeschafft wird. Doch wer es mit dem Tierschutz in Berlin ernst meint, der darf das nicht zulassen. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam dafür sorgen, dass der Tierschutz in unserer Stadt nicht vollends gegen die Wand gefahren wird. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Alle Jahre wieder. Heute ist wieder die Stelle der Tierschutzbeauftragten oder eines Tierschutzbeauftragten Thema hier im Abgeordnetenhaus. Ursprünglich als Ehrenamt eingesetzt, wurde 2017 die Stabsstelle eines hauptamtlichen Tierschutzbeauftragten durch den seinerzeit grünen Justizsenator eingerichtet. Rechtlich und politisch ist die Stabsstelle nach wie vor in der Senatsverwaltung für Justiz angesiedelt. Dies hat sich bewährt. Es wird damit sichergestellt, dass das Handeln im Einklang mit den politischen und administrativen Zielen des Senats steht. Die Stabsstelle ist für die Beratung des Senats, der Behörden und die Information der Bürger zuständig. Es gibt keine Hinweise, dass eine Neuordnung des Amts eine deutliche Verbesserung oder überhaupt eine Verbesserung des Tierschutzes bringt. Eine Umstrukturierung würde unnötig Verwirrung stiften, Ressourcen binden, die anderweitig besser für den Tierschutz eingesetzt werden können. Folglich besteht kein Bedarf an einer Änderung der Rechtsstellung. Lassen wir die politischen Spie
Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin Lüdke das Wort. – Bitte schön! – Entschuldigung! Ich habe mich vertan und einen zu früh angeklickt. Erst mal hat für die Fraktion Die Linke die Abgeordnete Seidel das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin! Der klassische staatliche Tierschutz fokussiert sich auf die Kontrolle tierschutzrechtlicher Vorschriften und auf die Ahndung von Verstößen. Das ist wichtig, reicht aber nicht, wenn wir das Staatsziel Tierschutz ernst nehmen. Dafür braucht es strategische, wissenschaftlich fundierte Lösungen, innovative Ansätze und präventive Maßnahmen, die das Entstehen von Tierleid im Vorfeld verhindern können. Und das Ganze muss natürlich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. All das setzen Landestierschutzbeauftragte um und schließen damit eine entscheidende Lücke im staatlichen Tierschutz.
In Berlin gibt es seit 2017 – das wurde schon gesagt – die Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten, immer der Senatsverwaltung zugeordnet – zugeordnet und nicht unterstellt. Das hat bislang hervorragend funktioniert. Seit 2020 ist Dr. Kathrin Herrmann amtierende Landestierschutzbeauftragte. Sie ist angetreten mit vielen Ideen der präventiven Tierschutzarbeit, ob nun beim Stadttaubenmanagement oder im Bereich der Regulierung von Tierversuchen in der Tierversuchshauptstadt Berlin oder bei der Stärkung des Tierschutzverbandsklagerechts, um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Seit vier Jahren hat Kathrin Herrmann eine hervorragende Arbeit gemacht.
Aber nun gibt es aktuell eine für Tierschutz zuständige Senatsverwaltung, die zu der Aufgabenbeschreibung der Beauftragten grundsätzlich andere Auffassungen hat, wie beispielsweise bei der bisher geltenden fachlichen Unabhängigkeit und der eigenständigen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Ich meine, Beauftragte vertreten die Interessen von benachteiligten Gruppen, und zwar unabhängig von gerade geltenden politischen Mehrheiten. Sie dürfen, sie müssen kritisch und unabhängig agieren können.
Ich erinnere nur an die Datenschutz- oder Behindertenbeauftragten, die selbstverständlich auch Politik beraten und kontrollieren. Das ist beim Tierrecht in Berlin offensichtlich nicht mehr gewollt, was gestern im Ausschuss noch mal ganz deutlich geworden ist. Es kann jeder nachsehen, was Frau Dr. Badenberg gesagt hat. Nach der Kürzung von Sachmitteln – der Kollege Taschner hat es schon aufgezählt –, dem Verbot einer eigenständigen Öffentlichkeitsarbeit folgte für die Tierschutzbeauftragte Berlin dann im Januar die Freistellung vom Dienst, sodass nunmehr der Bereich brachliegt, bis ein Güterichterverfahren hoffentlich zu ihrer Wiedereinsetzung führt. Sachlich nachvollziehbar sind diese Maßnahmen nicht. Ich habe leider nicht genug Zeit, um das alles hier aufzulisten. Deshalb mache ich es mal ganz kurz. Gucken Sie es bitte nach. Das kann jeder einsehen. Es entsteht der Eindruck, dass die schrittweisen Einschränkungen und die Kaltstellung der Beauftragten politisch motiviert sind, mit dem Ziel, eine unabhängige, kritische Stimme im Tierschutz zum Schweigen zu bringen.
Kurzum: Die Forderung der Grünen, die Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten gesetzlich zu verankern, könnte die Stelle langfristig sichern, obwohl es bei politischem Willen auch ohne das geht, wie wir in den letzten sieben Jahren gesehen haben, und obwohl es, bei politischem Willen, auch möglich ist, dass die Stabsstelle weisungsfrei sowie politisch und fachlich unabhängig arbeiten kann. Das werden wir im Ausschuss noch ausführlich beraten. – Danke schön!
Vielen Dank! – Und nun hat für die SPD-Fraktion die Kollegin Lüdke das Wort. – Bitte schön! – Die Kollegin wünscht bitte keine Zwischenfragen während ihrer Rede.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In Berlin kann man über so einiges streiten, aber auf eines kann man sich ganz sicher verlassen: Irgendwo ist immer eine Taube. Tauben auf dem Alexanderplatz haben damit aber mehr Sichtbarkeit als der Tierschutz in der Berliner Verwaltung.
Es ist nicht überraschend, dass eine einzige Freistellung schon ausreicht, um eine ganze Debatte über die Zukunft des Berliner Tierschutzes auszulösen, denn sie berührt einen wunden Punkt, und zwar die Verlässlichkeit politischer Strukturen. Und sie trifft einen Bereich, in dem sehr viele Berlinerinnen und Berliner sehr wohl genau hinschauen.
Eine Landestierschutzbeauftragte ist nicht einfach nur ein Aushängeschild. Sie ist eine fachliche Stimme mit einer eigenen Expertise, die Berlin in der Tierschutzpolitik vorangebracht hat.
Mit dieser Freistellung steht nicht einfach nur eine Personalie im Raum, sondern die Frage, wie Berlin künftig mit dem Tierschutz umgeht; strukturell, finanziell, politisch. Was ist ihre Rolle? Was gehört zum Aufgabenprofil? Wie viel Wirksamkeit trauen wir dem Tierschutz auf Landesebene überhaupt zu? Diese Debatte führen wir als SPDFraktion mit großem Ernst und mit Respekt gegenüber allen, die sich dafür engagieren, in der Verwaltung, in den Bezirken und auch in der Zivilgesellschaft. Aktuell erleben wir aber in der Senatsverwaltung tatsächlich eine Entwicklung, bei der zentrale Funktionen wie Öffentlichkeitsarbeit, Projektförderung oder Beraten der Bezirke offenbar nicht mehr selbstverständlich zum Profil gehören sollen. Das ist ein struktureller Rückschritt, und das ist auch ein politisches Signal.
Wenn genau diese Aufgaben dann plötzlich entfallen und nicht mehr eigenständig geführt werden können, dann ist das kein Umbau. Das wäre ein Rückschritt, und den sehen wir mit großer Sorge.
Tierschutz verdient Verlässlichkeit in der Struktur, in der Finanzierung und in der politischen Haltung. Berlin braucht einen Tierschutz, der nicht einfach nur mitläuft, sondern Impulse gibt, der sichtbar ist, der kritisch sein darf und nicht alle zwei Jahre neu verhandelt wird.