In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion. – Bitte schön, Herr Abgeordneter Vallendar, Sie haben das Wort!
Der Abgeordnete stellt für seine Fraktion einen Zitierantrag nach § 84 der Geschäftsordnung und wünscht, dass die zuständige Senatorin Frau Badenberg erscheint.
Darüber werde ich einmal abstimmen lassen. Ich frage: Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die AfDFraktion. Wer stimmt dagegen? – Das ist ein Abgeordneter der CDU-Fraktion. Und Enthaltungen? – Das sind alle weiteren hier Anwesenden. Damit ist dem Antrag stattgegeben. Wir warten einen Moment. Ich habe auch gehört, dass sie schon auf dem Weg sei.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Tat sorgte für blankes Entsetzen: Am Morgen des 22. Mai griff ein 13-Jähriger mit einem Messer seinen Mitschüler an. Der Angreifer ging in der Umkleidekabine der Sporthalle der Grundschule in der Daberkowstraße in Spandau auf den zwölfjährigen Maximilian los und verletzte ihn lebensgefährlich. Nur eine Not
OP rettete ihm das Leben. Der Täter? – Minderjährig und nicht strafmündig, aber bereits mehrfach bei der Polizei in Erscheinung getreten.
Viele erinnern sich auch an den geplanten und vollendeten Mord an der zwölfjährigen Luisa aus Freudenberg im vergangenen Jahr, bei dem zwei Mitschülerinnen, 12 und 13 Jahre alt, die Tat gestanden. Das Landesjugendamt in Nordrhein-Westfalen hatte kein Verfahren für den Umgang mit den Täterinnen parat. „So einen Fall gab es noch nie“ –, und entsprechend haben wir dafür auch kein Standardverfahren, äußerte ein Behördenleiter.
Doch diese Taten sind bei Weitem keine tragischen Einzelfälle mehr. Immer mehr Kinder unter 14 Jahren werden straffällig. Die Zahl der Tatverdächtigen in diesem Alter verdoppelte sich im Zeitraum von 2016 bis 2024 bundesweit auf 13 755 Fälle. Allein von 2023 auf 2024 nahm die Zahl der tatverdächtigen Kinder um 11,3 Prozent zu. Gerade bei Gewalt- und Rohheitsdelikten sind dramatische Anstiege zu verzeichnen. Die Jugendämter und Schulverwaltungen sind of rat- und hilflos. Überweisungen in psychiatrische Einrichtungen und mögliche Schulverweise sind oft die einzigen rechtlichen Mittel, die übrig bleiben. Den Opfern dieser Taten geht es ähnlich: Außer einer Beantragung eines Annäherungsverbots beim Familiengericht bleiben die Taten so gut wie ohne wirksame Konsequenzen.
Der Reifegrad der Kinder und Jugendlichen heutzutage ist leider höher, als er das noch vor 20 Jahren war. Jugendgefährdende Inhalte im Internet sind frei verfügbar. Die ach so moderne antiautoritäre Laissez-faireErziehung führt immer mehr dazu, dass Kinder ihre Grenzen nicht kennen oder aufgezeigt bekommen, und negative kulturelle Einflüsse, in denen Probleme mit Gewalt bewältigt werden und der Respekt gegenüber Autoritäten abhandengekommen ist, greifen immer mehr um sich. Es ist also an der Zeit, dass die Politik in diesem Feld handelt. Wir können nicht länger zusehen.
Das fordert nicht nur die AfD. Noch im Bundestagswahlkampf hatte sich die CDU/CSU für die Senkung der Strafmündigkeit ausgesprochen, nach dem Vorbild anderer EU-Länder. In Frankreich liegt zum Vergleich die Grenze bei 13 Jahren, in den Niederlanden bei zwölf Jahren und in Großbritannien bei zehn Jahren. Doch im Koalitionsvertrag mit der SPD ruderte die CDU wieder zurück. Nun wird nur eine Studie in Auftrag gegeben. Das, meine lieben Kollegen, dauert zu lange.
Wir brauchen keine Studie, um zu erkennen, dass es hier dringend einer Änderung bedarf. Es gibt auch ausreichend Argumente dafür: Erstens ist die juristische Auf
arbeitung nach einem schweren Verbrechen von großer Bedeutung für die Opfer, für die Öffentlichkeit, aber auch für die Täter. Im Fall von Kindern bleibt die Aufklärung der näheren Umstände vollkommen aus. Zweitens kann der Prozess Folgetaten verhindern. Insbesondere würde eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters es ermöglichen, früher und verlässlicher gegen sich verfestigende Delinquenzmuster vorzugehen. Das Jugendstrafrecht verfolgt vorrangig das Ziel, erneute Straftaten von Jugendlichen oder Heranwachsenden zu verhindern. Allzu lange Verzögerungen bei der Ahndung können hingegen das Risiko für weitere Straftaten erhöhen. Drittens wurde die Strafmündigkeit im Jahr 1923 willkürlich von 12 auf 14 Jahre mit dem Argument angehoben, dass in diesem Alter die Schulpflicht endete. Diese Altersgrenze hat also überhaupt nichts mit der tatsächlichen Straffähigkeit zu tun. Viertens werden Kinder heute eben früher straffällig, wie die Statistik zeigt. Wir haben bereits beim Wahlrecht die Altersgrenze gesenkt, warum also nicht auch bei der Strafmündigkeit?
Da sich der Bund leider nicht handlungswillig gezeigt hat, liegt es an den Landesregierungen, diesbezüglich im Bundesrat eine Initiative zu ergreifen. Wir als Alternative für Deutschland laden Sie herzlich dazu ein, sich unserer Initiative anzuschließen. Die Bürger da draußen erwarten, dass Sie endlich handeln. – Vielen herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Zuschauer hier und daheim an den Empfangsgeräten! Kollege Vallendar! Sie hätten vielleicht Ihrem Kollegen Laatsch zuhören sollen. Er hat es in einfacher Sprache erklärt, sodass es gut verständlich war, was Regelungskompetenz Bund und was Regelungskompetenz Land ist. Eine Änderung des Strafgesetzbuchs ist Regelungskompetenz Bund. Das vielleicht zur Einleitung!
Eine Bundesratsinitiative können wir machen, aber wenn der Bundesgesetzgeber an der Stelle den Handlungsbedarf nicht sieht, glaube ich, wird eine Bundesratsinitiative daran nichts ändern. Er sieht diesen aber, um dort einmal ein wenig zu spoilern.
Ja, wir erleben einen besorgniserregenden Anstieg von Gewaltkriminalität von unter 14-Jährigen. Fälle von Raub, Körperverletzung, Bedrohung auch mit Waffen durch Kinder nehmen leider zu. Zunehmend werden Kinder gezielt von kriminellen Gruppen und auch Clans instrumentalisiert und Schutzlücken im Strafrecht ausge
nutzt. Das muss uns zum Handeln animieren. Als CDU nehmen wir diese Entwicklung sehr ernst. Der Rechtsstaat muss handlungsfähig bleiben, auch zur Prävention.
Aber wie gesagt, gefragt ist hier der Bundesgesetzgeber, und Ihre Idee ist ja nicht neu. Sie hatten auf den Wahlkampf im Bund abgestellt. Ich mache es konkreter: Wir als CDU haben mit Beschluss unseres Landesvorstands auf der Klausurtagung im April 2024 eine Herabsetzung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre durch eine Bundesratsinitiative gefordert.
Wir haben damit einen wichtigen Impuls für die politische Debatte geliefert. Sie sind also wieder nur jemand, der diesen Fall nimmt und hier populistisch versucht, Kapital daraus zu schlagen. Das Thema ist aber viel komplexer, als Sie es jetzt hier eben versucht haben darzustellen.
Eine Mehrheit im Bundesrat, die Sie hier suggerieren, gibt es hierfür bislang nicht, auch wenn zum Beispiel der CDU-Innenminister Herbert Reul aus NordrheinWestfalen erst kürzlich die Herabsetzung der Strafmündigkeit für denkbar gehalten hat, aber, ich glaube durchaus auch mit Blick auf seinen Koalitionspartner einige offene Fragen gesehen hat, die es zu klären gilt. Das ist eben die Frage, mit der wir uns jetzt gemeinsam beschäftigen müssen, die der Bund aktuell diskutiert.
Eine mögliche Absenkung der Strafmündigkeit, ohne dabei auch die konkreten Schritte für die Folgen dieser Entscheidung zu regeln und zu bedenken, ist eben keine Lösung. Wo wollen Sie denn die ganzen Kinder – Sie wollen die ja alle wegsperren – unterbringen?
Es gibt ja – auch das haben Sie verschwiegen – selbst von Ihrer Fraktion auf der Bundestagsebene aktuell einen Antrag, der dort beraten wird und sicherlich auch noch mal neue Erkenntnisse und auch neue Argumente bringt. Sie haben eben so getan, als ob das alles quasi ein Selbstläufer wäre. Nein, ist es nicht, weil das Thema viel komplexer ist.
Wir brauchen nämlich keine Strafrechtsreform auf Zuruf, sondern auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse. Auf dieser Basis, so hat es sich die schwarz-rote Koalition im Bund ins Pflichtenheft geschrieben, müssen dann gesetzgeberische Handlungsoptionen benannt und natürlich, das ist klar, zügig umgesetzt werden. Denn auch klar ist: Strafrecht ist keine pädagogische Notlösung, wie Sie sie jetzt hier versuchen zu erzeugen. Jugendhilfe, Sozialarbeit und Prävention müssen weiterhin an erster Stelle stehen. Ich glaube, da sind wir uns hier zum überwiegenden Teil im Saal auch einig.
Für schwere Wiederholungtaten brauchen wir jedoch flexiblere Reaktionsmöglichkeiten im Jugendstrafrecht.
Strafmündigkeit bedeutet aber nicht automatisch Jugendhaft – ich hatte es eben schon dargestellt –, denn Jugendstrafrecht ist auf Erziehung ausgelegt, und das muss es auch bleiben. Das sollten uns die jungen Menschen wert sein. Jugendstrafvollzugsangebote in freier Form, wie es zum Beispiel in Hessen mit dem Projekt Seehaus umgesetzt wird, halte ich für eine interessante Variante. Da sollten wir schauen. Auch wenn dieses Projekt, das gehört zur Ehrlichkeit dazu, natürlich in einem Stadtstaat wie Berlin nicht eins zu eins umsetzbar ist, ist das eine Möglichkeit, junge Menschen zurückzuholen und ihnen auch die Verwerflichkeit ihrer Tat aufzuzeigen.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch kurz auf das Argument eingehen: Aber andere europäische Staaten haben das auch! Andere europäische Staaten haben sogar eine Strafmündigkeit ab zehn Jahren! – Fakt ist aber, dass auch in diesen Ländern mit niedriger Strafmündigkeit die Zahl an jugendlichen Gewalttätern immer weiter gestiegen ist. Denn eine Herabsetzung der Strafmündigkeit, anders als von Ihnen hier suggeriert, ist eben kein Allheilmittel.
Wir verschließen nicht die Augen vor der Realität, aber ein starker Rechtsstaat handelt nicht hastig und populistisch, sondern auf Basis empirischer Fakten. Ich freue mich auf die Debatte, wir werden den Antrag aber ganz sicher ablehnen. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann es etwas kürzer machen als mein Kollege von der CDU. Wie so oft verwechselt der AfD-Antrag Ursache und Wirkung. Die Frage bei straffälligen Kindern und Jugendlichen muss nicht heißen: Wie bestrafen wir Kinder? Die Frage muss heißen: Wie helfen wir rechtzeitig, damit Kinder und Jugendliche gar nicht erst straffällig werden?
Kinder im Alter von zwölf Jahren befinden sich in einer Entwicklungsphase. Ihre emotionalen und kognitiven Fähigkeiten sind noch nicht vollständig ausgereift. Viele Handlungen von Zwölfjährigen sind von impulsiven Entscheidungen oder äußeren Einflüssen wie Peer Groups geprägt. Eine strafrechtliche Verantwortung in diesem Alter ist schlicht nicht gegeben.
Außerdem stehen Kinder unter 14 keineswegs, so wie die AfD fälschlicherweise meint, außerhalb des Rechts. Das ist schlicht falsch. Wenn ein Kind straffällig wird, greifen Instrumente der Jugendhilfe, betreute Wohnformen bis hin zur geschlossenen Unterbringung bei einer akuten Gefährdung.
Frau Kollegin! Ich darf Sie kurz fragen, ob Sie die Zwischenfrage des Abgeordneten Vallendar aus der AfDFraktion zulassen möchten.
Nein, vielen Dank! – Statt auf strafrechtliche Maßnahmen zu setzen, muss der Fokus auf Prävention liegen. Programme, die soziale Kompetenzen und Konfliktlösungsstrategien fördern, sind wirksam. Schulische Projekte helfen. Wir brauchen mehr Schulsozialarbeit.