Das ist nicht Ihre Klientel. Das sind nicht Ihre Menschen. – Noch ein bisschen mehr Wallung! So ist es!
[Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Zurufe von der SPD: Woohoo! Zurufe von Jeannette Auricht (AfD), Gunnar Lindemann (AfD), Harald Laatsch (AfD) und Frank Scheermesser (AfD) – Weitere Zurufe von der AfD]
Vielen Dank, lieber Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss dem Kollegen Sven Meyer an einer Stelle widersprechen – sonst sind wir immer einer Meinung –: Die AfD ist nicht nur eine neoliberale Partei. Die AfD ist der Feind aller arbeitenden Menschen in diesem Land,
ganz egal, welchen Ausweis man in der Tasche hat, und das zeigt sie mit diesem Antrag. Sie hetzt normalerweise am liebsten gegen Minderheiten. Jetzt stellt sie sich gegen die Ausbildungsplatzumlage. Die AfD ist der Knecht des Kapitals, der Büttel der Bonzen.
[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Lachen bei der AfD – Zuruf von Jeannette Auricht (AfD)]
Das zum Antrag; jetzt zur Ausbildungsplatzumlage. Natürlich brauchen wir die Ausbildungsplatzumlage, nicht nur, um vielen Tausend jungen Menschen in unserer Stadt einen Ausbildungsplatz und damit eine Perspektive im Leben zu geben.
Wir brauchen die Ausbildungsplatzumlage auch, um die Unternehmen nicht aus ihrer Verantwortung zu entlassen für die duale Ausbildung in dieser Stadt. Man muss sich nur die Zahlen angucken: Zu Beginn des laufenden Ausbildungsjahres hatten wir in Berlin ungefähr 22 000 Bewerber auf ungefähr 16 500 offene Stellen, also einen Mangel von ungefähr 5 500 Stellen, nur im letzten Ausbildungsjahr. Wenn man sich diese Zahlen anguckt, dann sieht man schon, dass es eigentlich absurd ist, das zu machen, was die Koalition gemacht hat, nämlich die Einführung der Ausbildungsplatzumlage davon abhängig zu machen, ob innerhalb von zwei Jahren 2 000 zusätzliche Ausbildungsverträge entstehen. Das sieht man doch schon, wenn man die Zahlen nebeneinander hält: nämlich, dass zum einen 2 000 Verträge viel zu wenig sind und dass zum anderen so eine einmalige Kraftanstrengung der Unternehmen natürlich überhaupt nichts an dem grundsätzlichen Problem und an dem strukturellen Mangel ändert. Deswegen waren diese Zahlendiskussion, die wir zwei Jahre, fast drei Jahre erleben mussten, und diese Diskussion um irgendwelche freiwilligen Maßnahmen keine Antwort auf die Ausbildungskrise in dieser Stadt. Das war einfach nur eine Fassade für die Blockadehaltung der CDU. Das muss jetzt endlich aufhören! Wir brauchen jetzt so schnell wie möglich die Ausbildungsplatzumlage.
Die Ausbildungsplatzumlage ist natürlich das effektivste Mittel, um zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen. In jeder Branche, in der die Ausbildungsplatzumlage eingeführt worden ist, war zu beobachten, dass die Ausbildungsquote direkt gestiegen ist. Deshalb ist es das Mittel der Wahl, das wir jetzt ergreifen müssen. Leider mussten wir nicht nur erleben, dass die Einführung, obwohl wir schon 2022 ein Konzept vorgelegt hatten, mehrere Jahre verschoben und verzögert worden ist.
Jetzt höre ich, dass die Umlage vielleicht 2027 gezahlt wird – vielleicht auch nicht, also eine Verzögerung von ungefähr fünf Jahren. Das ist schlimm. Es ist aber auch etwas misslich, dass wir bisher immer noch nicht den Gesetzesentwurf zur Ausbildungsplatzumlage vorliegen haben.
Wir warten händeringend darauf. Ich hoffe, dass er bald vorliegt. Da er noch nicht vorliegt, will ich Ihnen ein bisschen unter die Arme greifen und ein paar gute Vorschläge machen, was man in dieses Gesetz hineinschreiben muss.
Erstens: Über die Umlage muss natürlich die volle Ausbildungsvergütung an den Ausbildungsbetrieb refinanziert werden. Es bringt überhaupt nichts, wenn nur ein kleiner Teil der Ausbildungsvergütung finanziert wird, weil man damit für die Unternehmen keinen finanziellen Anreiz setzt, auszubilden.
Zweitens: Das, was über die Umlage eingenommen wird, muss auch komplett an die Ausbildungsbetriebe ausgeschüttet werden. Die Verwaltungskosten sollten nicht aus der Umlage bezahlt werden, damit sicher ist, dass das Geld auch eins zu eins an die Ausbildungsbetriebe geht.
Drittens: Wir sollten das so gestalten, dass Branchenlösungen gefördert werden – fördern und fordern. Das heißt: Wenn in einer Branche eine Ausbildungsplatzumlage auf Branchenebene eingeführt wird, müssen wir das so gestalten, dass die Verwaltung auch durch die zentrale Ausbildungskasse übernommen wird, sodass diese Branche auch Verwaltungskosten spart.
Letzter, wichtiger Punkt: Wir müssen über die Umlage nicht nur finanzielle Anreize setzen, auszubilden, sondern wir müssen auch die Ausbildungsqualität verbessern. Das heißt: Wenn ein Ausbildungsbetrieb die Auszubildenden gar nicht ausbildet, sondern sie als billige Arbeitskraft missbraucht und die Pflichten des Ausbildungsbetriebs nicht erfüllt, dann muss es natürlich so geregelt sein, dass dieser Ausbildungsbetrieb die Umlage zurückzahlen muss. Das ist ein ganz wichtiger Punkt.
Wenn der Gesetzesentwurf nicht bald vorliegt, dann schreibe ich Ihnen das gern auch so auf. – Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/2241 empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2495 mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion – die Ablehnung. Wer den Antrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion. Wer enthält sich? – Das ist ein fraktionsloser Abgeordneter. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Lachgasverkauf und -nutzung effektiv einschränken – neue Maßnahmen zum Jugendschutz über eine Bundesratsinitiative
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute wollen wir uns mit dem Antrag und dem Ziel beschäftigen, dass wir Lachgas nicht mehr frei verkäuflich anbieten und zugleich auch die Prävention in diesem Bereich verstärken, damit Jugendliche und junge Menschen nicht mehr dazu verleitet werden, einigermaßen sorglos und damit die Realität verkennend Lachgas zu konsumieren.
Lachgas, das klingt ja erst einmal ziemlich harmlos – auch wenn man sich ansieht, wofür Lachgas eigentlich hergestellt wird und verwendet werden soll, nämlich seit den Sechzigerjahren zur Beruhigung beim Zahnarzt für ängstliche Patientinnen und Patienten oder auch bei der Geburt zur Schmerzlinderung oder in industrieller Weise zum Aufschäumen von Sprühsahne. Doch wenn es beim Zahnarzt zur Beruhigung verwendet wird, wird Lachgas
nicht in reiner Form, sondern immer in einem bestimmten Mischverhältnis mit Sauerstoff verabreicht. Das ist eben der Unterschied dazu, wenn man das Ganze inhaliert.
Bei jungen Menschen ist Lachgas aber als Droge immer beliebter. Zwar wird es schon seit 250 Jahren konsumiert beziehungsweise ist seitdem bekannt, war aber weitestgehend in einer Nische versteckt und noch nie so weit verbreitet wie jetzt. Laut jüngsten Erhebungen hat jeder sechste Jugendliche in Deutschland mindestens schon ein Mal Lachgas konsumiert. Insbesondere seit 2017 und noch verstärkter seit Anfang der Zwanzigerjahre steigt der Konsum in ganz Europa rapide an. In gleichem Maß registriert man immer häufiger Meldungen von Vergiftungen.
Was passiert, wenn man Lachgas konsumiert? – Es gibt eine veränderte Reaktion und auch einen veränderten Stoffwechsel von Nervenzellen. Schon nach wenigen Sekunden macht sich ein Gefühl von Entspannung und Euphorie breit, das für gewöhnlich einige Minuten anhält. Es können aber auch Halluzinationen, Losgelöstheit und Benommenheit auftreten. Aber: Es ist ein Irrglaube, davon auszugehen, dass ein Stoff, der nur so relativ kurz wirkt und auch überall erhältlich ist, gar nicht schädlich sein kann, denn oftmals treten Nebenwirkungen wie Schwindel und Übelkeit oder Bewusstlosigkeit auf, Kopfschmerzen oder Herzrasen oder auch Erfrierungen an Händen und im Mundbereich sowie Taubheitsgefühle. In der Zeit, in der das Lachgas inhaliert wird, gelangt nämlich – da es anders als beim Zahnarzt nicht mit Sauerstoff gemischt ist – kein Sauerstoff über die Lunge in das Gehirn. Daher besteht das Risiko, das leider tatsächlich auch immer wieder eintritt, dass Sauerstoffmangel zu Hirnschäden, Bewusstlosigkeit und Herz-KreislaufVersagen führen kann.
Außerdem können Erfrierungen und sogar Lungenverletzungen riskiert werden, denn in den Kartuschen, in denen das Gas erworben werden kann, ist es komprimiert und stark auf -55 Grad herabgekühlt. Wenn es vor dem Inhalieren nicht die Chance hat, sich ein wenig zu erwärmen, kommt es beim Inhalieren zu Erfrierungen an Schleimhaut, Zunge oder auch Stimmbändern. Es gab auch schon Extremfälle, in denen die Lunge gerissen und in sich zusammengefallen ist. Wenn man es häufig über einen langen Zeitraum konsumiert, können die Nervenzellen geschädigt werden, die für die Blutbildung wichtig und wesentlich sind. Eine mögliche Folge ist daher die Blutarmut.
Aus welchem Grund wird das Lachgas dennoch immer beliebter? Über die Gefahren ist wenig bekannt, und in den sozialen Medien gibt es immer wieder verharmlosende oder gar animierende Videos. Es ist sehr preiswert, und – das ist auch bei diesem Antrag der entscheidende Grund – man kann es unkompliziert erwerben. Es gibt Spätis in Berlin, da stehen die Kartuschen werbewirksam
in den Schaufenstern. Leider haben sich auch die Lieferanten inzwischen auf den Freizeitmarkt ausgerichtet. Dann stellt sich doch zu Recht die Frage, weshalb alle, die es möchten, einfach Lachgas kaufen können, obwohl die Kartuschen schon vom Zweck her für ganz andere Einsatzgebiete ausgelegt sind, nämlich für industrielle und medizinische Zwecke. Denn die Kartuschen müssen vor dem Inhalieren erst einmal aufgebrochen werden.
Es leuchtet nicht ein, weshalb wir zusehen, wie sich junge Menschen ihre Gesundheit und ihre Zukunft durch den Konsum des vermeintlich harmlosen Lachgases versauen – obwohl die Kartuschen nicht in Spätis, sondern einzig in den Fachhandel gehören, wo sie bestimmungsgemäße Verwendung finden sollten. Hier genau wollen wir ansetzen, indem der Erwerb durch Privatpersonen nicht mehr möglich sein soll und eine bundesweite Regelung angestrebt wird, damit Lachgas zum Beispiel durch die Aufnahme in das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz seinen Status als Legal High, also als frei verkäufliches Mittel, verliert.
Niemand erleidet einen Nachteil, wenn man sich nicht mal eben noch ein paar Kartuschen aus dem Laden nebenan oder auch online mit wenigen Klicks kaufen kann. Nein, denn wir schützen damit besonders junge Menschen vor von ihnen völlig unterschätzten Gefahren. Erst Ende 2024 verstarb ein Neunzehnjähriger in Oldenburg an einer Überdosis Lachgas, und in diesem Frühjahr erlag eine Einundzwanzigjährige wohl ebenfalls ihrer Sucht. In anderen europäischen Ländern gab es in den letzten beiden Jahren gesetzliche Verschärfungen, wodurch der Vertrieb deutlich eingeschränkt wurde. In Dänemark oder Zypern macht sich sogar strafbar, wer Lachgas bei sich führt.
Ich weiß, dass auch die Opposition bereits einen Antrag zur Regulierung eingebracht hat. Der greift aber unseres Erachtens zu kurz,
da er nur zu geringe Verkaufshürden einbauen will und sich darauf beschränkt, eine Regelung nur für Berlin einzuführen. Wir brauchen aber eine bundesweite Regelung. Nach dem Kabinettsbeschluss und der Bundesratsentschließung Ende 2024, Anfang 2025 gab es leider keine konkreten Resultate, weshalb wir einen neuen Anlauf nehmen müssen. Wir brauchen keine Flickenteppiche mit unterschiedlichen Regelwerken in den einzelnen Bundesländern. Wir brauchen eine bundeseinheitliche Lösung zum Schutz unserer jungen Menschen. – Herzlichen Dank!