Protokoll der Sitzung vom 10.07.2025

Diese Regelung hat sich bewährt, hat aber aktuell nur empfehlenden Charakter. In das Neutralitätsgesetz nehmen wir nun eine klarstellende Ergänzung speziell für den Schulbereich auf, um rechtliche Sicherheit zu schaffen.

Mit der Modernisierung des ASOG gehen wir einen großen Schritt nach vorn für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt. Die Polizei bekommt mit der anstehenden Änderung des ASOG die Werkzeuge an die Hand, um uns alle wirksamer vor Kriminalität zu schützen. Sie kann damit Verbrechen besser verhindern und uns allen ein Plus an Sicherheit geben. Diese Modernisierung hat die Sicherheit der Menschen dieser Stadt im Fokus.

Ich möchte Sie aber auch zu einer zweiten Sicht auf diese Gesetzesnovelle motivieren. Die politisch Verantwortlichen bringen mit dem neuen ASOG genauso ihre Wertschätzung und Anerkennung für die Menschen zum Ausdruck, die für die Sicherheit Berlins rund um die Uhr da sind: die Kolleginnen und Kollegen der Polizei Berlin – und dort oben sitzen sie.

[Beifall bei der SPD und der CDU – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Wir schaffen für die Kolleginnen und Kollegen klare rechtliche Regelungen. Wir brauchen für die Sicherheit in dieser Stadt motivierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Polizei Berlin. Es ist richtig und wichtig, dass wir ihnen auch rechtlich den Rücken stärken.

Diese Gesetzesnovelle wahrt die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit. Wir schaffen ein Gesetz, das auch auf künftige Herausforderungen Antworten bereithält. Lassen Sie uns diese Reform gemeinsam zum Erfolg führen! Lassen Sie uns gemeinsam das Versprechen an die Berlinerinnen und Berliner einlösen! Diese Koalition schafft ein deutliches Plus für den Schutz der Berlinerinnen und Berliner. Berlin soll ein sicherer Ort für alle Menschen sein, in jedem Kiez, zu jeder Zeit. Sicherheit ist die Grundlage für Freiheit, und das ASOG ist eines unserer wichtigsten Instrumente, um dieses Fundament zu sichern. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der SPD und der CDU]

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aktuelle Stunde hat damit ihre Er

(Senatorin Iris Spranger)

ledigung gefunden, und wir kommen noch zur weiteren Behandlung der Gesetzesanträge.

Zum Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/2350 – Recht auf Filmen von Polizeieinsätzen klarstellen – Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes – wird die Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie an den Hauptausschuss vorgeschlagen. – Widerspruch höre ich dazu nicht, dann verfahren wir so.

Zum Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/2553 – Gesetz zur Reform des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin – wird folgende Überweisung vorgeschlagen: federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie mitberatend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie, den Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz, den Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung sowie an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich auch hier nicht, sodass wir so verfahren können.

Zum Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/2554 – Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin – wird folgende Überweisung vorgeschlagen: federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie mitberatend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie, den Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung sowie an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich auch hier nicht, sodass wir so verfahren können.

Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, möchte ich weitere Dienstkräfte der Berliner Polizei sehr herzlich im Berliner Abgeordnetenhaus begrüßen. – Vielen Dank für Ihren Einsatz!

[Allgemeiner Beifall]

Dann komme ich zu

lfd. Nr. 2:

Fragestunde

gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Nun können mündliche Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung, kurz gefasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen; sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein. Ansonsten werde ich die Fragen zurückweisen. Zuerst erfolgen die Wortmeldungen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht mindestens eine Zusatzfrage dem anfragenden Mitglied zu,

eine weitere Zusatzfrage einem weiteren Mitglied dieses Hauses.

Es beginnt die CDU-Fraktion und hier der Kollege Herrmann. – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Die Innensenatorin hat gerade betont, wie wichtig stetige Nadelstiche sind. Ich frage daher: Wie ist der aktuelle Stand der Bemühungen der Justiz beim Kampf gegen die organisierte Kriminalität?

Frau Senatorin Dr. Badenberg, bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Abgeordneter Herrmann, für die Frage! Was die Bekämpfung der organisierten Kriminalität angeht, haben wir uns als Koalition im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass wir die Bemühungen für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität nicht nur fortsetzen, sondern auch intensivieren wollen. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten im Kampf gegen die organisierte Kriminalität. Wir haben auf der einen Seite den strafrechtlichen Bereich, wir haben aber auf der anderen Seite auch rechtliche Instrumente, gerade im Bereich von Ordnungswidrigkeiten.

Da die Bekämpfung der organisierten Kriminalität immer den Einsatz mehrerer Behörden beinhaltet, ist immer eine gute Koordinierung erforderlich, damit entsprechend der Sachverhalt, das Phänomen umfassend aufgeklärt werden kann und damit darauf aufbauend entsprechende Maßnahmen und Einsätze auch vorbereitet werden können. Wir haben eine solche Koordinierungsstelle für den strafrechtlichen Bereich. Das ist die KO-OK, die Koordinierungsstelle organisierte Kriminalität, die bei der Innensenatorin angesiedelt ist.

Was aber noch nicht existiert hat, ist so etwas für den Bereich der Ordnungswidrigkeiten. Dabei geht es um das Feststellen von Ordnungswidrigkeiten und darauf aufbauend Maßnahmen zur Vermögensabschöpfung. Wir haben jetzt für diesen Bereich ebenfalls eine Koordinierungsstelle bei mir in der Senatsverwaltung eingerichtet. Dabei geht es darum, für entsprechende Phänomene, beispielsweise wenn es um illegale E-Zigaretten geht oder aber auch das Betreiben von illegalen Spielautomaten, genau solche Einsätze vorzubereiten, durchzuführen und später auch auszuwerten.

Bei dieser Koordinierungsstelle sind, wie ich schon gesagt habe, mehrere Behörden, mehrere Stellen involviert. Das sind in erster Linie natürlich die Bezirke, die daran

(Präsidentin Cornelia Seibeld)

sehr intensiv mitwirken und mitarbeiten. Insofern möchte ich auch die Gelegenheit nutzen, mich bei den Bezirken dafür zu bedanken, dass sie so engagiert bei diesem Projekt mitmachen. Das sind auf der anderen Seite insbesondere die Amtsanwaltschaft, aber auch die Staatsanwaltschaft und natürlich auch die Polizeikräfte. Hier möchte ich mich auch bei der Innensenatorin dafür bedanken, dass die Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden, damit wir auch Verbundeinsätze im Bereich von Ordnungswidrigkeiten durchführen können.

Warum machen wir das? – Das Ziel bei solchen Einsätzen ist letztendlich, dass wir die organisierte Kriminalität dort treffen wollen, wo es am meisten wehtut. Wir müssen schauen, dass die finanziellen Handlungsmöglichkeiten entsprechend eingeschränkt werden. Insofern haben wir gerade beim Thema Vermögensabschöpfung den großen Fokus: Wir wollen illegal erwirtschaftetes Vermögen schnell einziehen, um damit die Handlungsmöglichkeiten der OK entsprechend einzuschränken. – Vielen Dank!

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Dann geht die erste Nachfrage an den Kollegen Herrmann. – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Frau Senatorin! Ich frage in dem Zusammenhang: Wie bewertet der Senat den Verbundeinsatz im April 2025?

Frau Senatorin Dr. Badenberg, bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Abgeordneter Herrmann! In der Tat, am 2. April 2025 hat ein entsprechender Verbundeinsatz stattgefunden. Dort ging es um das Phänomen illegale Glücksspiele. Es sind an 80 unterschiedlichen Orten entsprechende Kontrollmaßnahmen durchgeführt worden. Am Ende sind insgesamt 109 Spielgeräte beschlagnahmt worden. Im Nachgang sind die beschlagnahmten Gegenstände ausgewertet worden. Ich würde den Einsatz schon als sehr erfolgreich bezeichnen, denn es ist insgesamt Bargeld in Höhe von über 100 000 Euro sichergestellt worden, also Bargeld, das sich in den Glücksspielautomaten befunden hat. Darüber hinaus sind in den letzten Wochen die eingebauten Chips in den Spielautomaten ausgelesen worden, und bei der Auslesung hat man festgestellt, dass mit diesen Geräten circa 3 Millionen Euro illegal eingenommen worden sind. Derzeit werden die entsprechenden Einziehungsbescheide erstellt, um diesen illegal erwirtschafteten Gewinn entsprechend dauerhaft einzuziehen. – Vielen Dank!

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Dann geht die zweite Nachfrage an den Kollegen Bocian. – Bitte schön!

Danke schön, Frau Präsidentin! – Ich möchte wissen, warum der Senat diese Verbundeinsätze nicht regelmäßig durchführt.

Frau Senatorin Dr. Badenberg, bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bocian! Ja, in der Tat stellt man sich, wenn doch solche Verbundeinsätze so erfolgreich sind, die Frage, warum man sie nicht häufiger durchführt. – Das hört sich alles immer relativ einfach an, aber solche Verbundeinsätze müssen monatelang vor-, vor allem aber auch nachbereitet werden. Es sind, das hatte ich vorhin schon gesagt, unterschiedliche Stellen dabei involviert. Neben den Bezirken, die bei diesen Maßnahmen sehr stark involviert sind, sind es natürlich auch die Polizeikräfte, zum Teil die Steuerfahndung und Kräfte vom Zoll, die dann alle mitwirken müssen. Außerdem müssen diese Maßnahmen entsprechend vorbereitet werden. Damit hört die Arbeit aber nicht auf – wenn man sich vorstellt, wie viele Leute dann gleichzeitig an mehreren Stellen in Berlin tätig sind –, sondern die Arbeit beginnt erst nach dem Verbundeinsatz, wenn es darum geht, die beschlagnahmten und sichergestellten Gegenstände entsprechend auszuwerten und die erforderlichen Einziehungsbescheide zu erstellen. Ich will damit nur sagen, dass es ein sehr komplexes Verfahren mit sehr viel Vor- und Nacharbeit ist, aber wir sind bemüht – das haben wir uns als Senat zum Ziel gesetzt –, diesen Weg weiterzugehen und Verbundeinsätze auch künftig fortzuführen, sowohl im strafrechtlichen Bereich unter Leitung der Innensenatorin als auch im Bereich der Ordnungswidrigkeiten in meinem Haus. – Vielen Dank!

Vielen Dank, Frau Senatorin!

Die nächste Frage geht an die SPD-Fraktion und an den Kollegen Özdemir. – Bitte schön!

Vielen Dank! – Ich frage den Senat: Wie geht der Senat mit der erheblichen Steigerung der Einbürgerungsanträge in Berlin um?

(Senatorin Dr. Felor Badenberg)

Frau Senatorin Spranger, bitte schön!

Verehrte Frau Präsidentin! Verehrter Herr Abgeordneter! Viele Menschen mit Migrationshintergrund leben seit vielen Jahren bei uns. Allein in Berlin sind dies knapp 25 Prozent aller Berlinerinnen und Berliner. Ich begrüße es ausdrücklich, dass mit der Einbürgerung am Ende einer gelungenen Integration der Weg zur gleichberechtigten Teilhabe eröffnet wird. Der Senat hat die Steigerung der Anträge frühzeitig zum Anlass genommen, die Verwaltungsstrukturen und Prozesse zu optimieren und im Landesamt für Einwanderung zentral neu und digital aufzusetzen. Wir haben im LEA das Personal für die Einbürgerung verdoppelt. Sie als Haushaltsgesetzgeber haben uns dafür die Stellen gegeben. Dadurch konnte das LEA sehr gut arbeiten. Die Prozesse werden digitalisiert und mit einheitlichen Standards optimiert.

Dadurch konnte das LEA im Jahr 2024, um hier auch Zahlen zu nennen, 21 802 Menschen einbürgern. Im ersten Halbjahr 2025 waren es bereits 20 060 Personen, eine Vervierfachung gegenüber den Zahlen von 2023. Aus meiner Sicht ist das ein großer Erfolg, der zeigt, wie wichtig und richtig die Entscheidung des Senats war, die Einbürgerungen zu zentralisieren.

[Beifall bei der SPD – Beifall von Dirk Stettner (CDU)]

Anders als in Einbürgerungsbehörden anderer Bundesländer müssen Antragsteller in Berlin nicht mehr um einen Beratungstermin bitten, bevor sie einen Antrag stellen können. Im LEA haben wir erreicht, was wir uns für viele Berliner Behörden wünschen: Im LEA laufen die Daten, nicht die Bürger. Das ist Digitalisierung von Behörden.

[Beifall bei der SPD]

Andere Bundesländer, auch das darf ich hier sagen, wollen es uns nachmachen. Berlin ist absoluter Vorreiter. Einbürgerungswillige können rund um die Uhr online einen kostenlosen Quick-Check des LEA nutzen und schnell feststellen, auch das ist ja wichtig, ob ihre Anträge mit den rechtlich erforderlichen Unterlagen Aussicht auf Erfolg haben. Sie können 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche, einen digitalen Antrag stellen und ihre Unterlagen digital einreichen. Die Anträge und Unterlagen laufen automatisiert in das Fachverfahren des LEA, sodass die Mitarbeiter, die Zugriff auf die gesamte Ausländerakte haben, anhand von Prüf- und Checklisten die gesetzlichen Voraussetzungen und die Identität für die Einbürgerung prüfen können, die Sicherheitsabfragen durchführen und dann die Antragsteller zum Termin zur Abgabe des erforderlichen Bekenntnisses und zur Einbürgerung einladen. Diese Einladung wird natürlich nur