Protokoll der Sitzung vom 24.02.2022

Die nächste Frage stellt Herr Laatsch.

Herzlichen Dank, Frau Vorsitzende! – Ich frage den Senat: Wie steht der Senat zu den Vorwürfen des Vereins für die Geschichte Berlins, der archäologische Sensationsfund eines historischen Bohlenwegs am Molkenmarkt sei überstürzt und handstreichartig zerstört und beseitigt

worden, ohne eine ausreichende Prüfung des öffentlichen Erhaltungsinteresses vorzunehmen?

[Torsten Schneider (SPD): Unerhört!]

Herr Senator Lederer! Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Sie alle wissen, ist der Umbau des Quartiers Molkenmarkt aktuell eines der aufwändigsten und größten Straßenbauprojekte in unserer Stadt. Da gibt es erhebliche Beeinträchtigungen des Verkehrs und enge Zeittaktungen für Bauphasen. Auch deswegen ist es nicht möglich, das gesamte Areal langfristig stillzulegen.

Wir haben als Koalition vor drei oder vier Jahren entschieden, dem Landesdenkmalamt erhebliche Mittel zur Verfügung zu stellen, um mit mehreren Grabungsteams quasi die Wiege der Stadt zu erforschen, und wir haben sehr früh begonnen, um das auch großflächig und gut machen zu können. Es ist im Normalfall absolut nicht üblich, dass solche Grabungen mit so einem zeitlichen Vorlauf durchgeführt werden können.

Nun ist der Denkmalschutz ein öffentlicher Belang von vielen, aber weiß Gott nicht der einzige. Es gibt dort einen B-Plan, und im Rahmen dieses B-Plans ist dort festgestellt, dass an der Stelle, wo der Bohlenweg entdeckt worden ist, eine Straße langgeführt wird. Das ist der Plan, und wenn mich nicht alles täuscht, ist dieser Plan sogar vom Abgeordnetenhaus verabschiedet worden. Der wird jetzt in die Realität umgesetzt.

Was wir bis dahin machen – das ist tatsächlich ein großartiger Fund, ein Sensationsfund –, ist: Er wird auf 6 Metern Länge und Breite komplett geborgen und konserviert werden. Das geschieht unter der Fachaufsicht des Museums für Vor- und Frühgeschichte mit Blick auf eine spätere museale Präsentation beziehungsweise – das können wir durchaus noch entscheiden – ein archäologisches Fenster in räumlicher Nähe zum Fundort. Alle weiteren geborgenen Teile werden ebenfalls aufbewahrt, aber ja: Ein Teil der mittelalterlichen Straße wird unberührt unter den Versorgungsleitungen und unter der künftigen Straßenführung im Boden verbleiben. Das ist das, was in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht passieren muss.

Insofern kann ich nur sagen: Ich verstehe, dass man die Begeisterung, die ich hatte, als wir diesen Bohlenweg gesehen haben, teilt. Ich kann allerdings die Anwürfe, die daraus resultieren, so nicht verstehen, denn Sie alle wissen: Es gibt geltende gesetzliche Regelungen zum Umgang mit solchen Bauprojekten, und die gelten auch hier. Wie gesagt: Wir haben mit großen Ressourcen, mit

(Bürgermeisterin Bettina Jarasch)

großem Einsatz dafür gesorgt, dass wir eine nahezu flächendeckende Erhebung des Bodens unterhalb dieses zukünftigen Stadtquartiers und der Straßen dort vornehmen können.

Herr Laatsch, bitte schön!

Danke, Frau Präsidentin! – Welche Empfehlung sprach das Landesdenkmalamt zum Umgang mit dem Fund aus?

Herr Senator Lederer, bitte schön!

Das Landesdenkmalamt musste überhaupt keine Empfehlung aussprechen, denn das Landesdenkmalamt führt die Grabungen selbst durch. Der Landeskonservator Dr. Rauhut und unser Landesarchäologe und unser Grabungsleiter Dr. Malliaris waren mit vor Ort, als wir dort waren. Wir haben über diese Frage gesprochen, wir haben auch darüber gesprochen, wie man dem gewachsenen Interesse an der Geschichte der Stadt Rechnung tragen kann in diesem Quartier, mit archäologischen Fenstern, mit der Bergung der Funde.

Der Fund ist im Übrigen auch nur deshalb so gut erhalten, weil eine dicke Torfschicht sozusagen dafür gesorgt hat, dass dieser Zustand des Fundes über einen so langen Zeitraum erhalten werden konnte. Normalerweise ist es so: Wir machen es wieder zu. Wir schauen, was dort ist, es wird Bestand erhoben, und danach wird wieder zugemacht. – In dem konkreten Fall jetzt haben wir aufgrund der Besonderheit entschieden, dass ein Teil dieses Bohlenwegs entnommen wird, dass er Untersuchungen zum Alter, zur Funktionsweise, zum Erhaltungszustand ausgesetzt wird, und der Rest wird sozusagen unter den neuen Leitungen wieder zugemacht. Den geborgenen Teil werden wir dann für eine museale Präsentation zur Verfügung stellen.

Für eine zweite Nachfrage hat sich niemand eingewählt.

Die nächste Frage geht an Herrn Rogat.

Vielen lieben Dank! – Ich wiederhole meine Frage aus der 6. Plenarsitzung, die da lautete: Zum Aufbau und Betrieb der WLAN-Infrastruktur an 811 Schulstandorten wurde durch das ITDZ ein Vergabeverfahren in insge

samt 13 Losen durchgeführt, das Ende Januar beendet wurde. Ich frage daher den Senat: Wie viele Angebote gab es auf die einzelnen Lose, und ist der in der Ausschreibung genannte Zeit- und Kostenrahmen noch realistisch?

[Oliver Friederici (CDU): Das ist ein ganz heißes Eisen!]

Frau Senatorin Busse! Bitte schön, Sie haben das Wort!

Bei so vielen Zahlen – die kenne ich nicht auswendig –, gucke ich mal.

[Oliver Friederici (CDU): Ja, wo ist er denn, der Brief? – Torsten Schneider (SPD): Ganz schön langweilig da hinten, was?]

Ja, wo ist er? – So! Wir sind seit Anfang des Jahres gut mit mobilen LTU-Routern ausgestattet, das heißt, in der ersten Januarwoche wurden 3 500 verteilt. Insgesamt sind es 15 000, die ermöglichen, dass man in einem Raum, wo kein schnelles Internet ist, jetzt sehr gut arbeiten kann.

Herr Rogat, Sie haben die Möglichkeit einer Nachfrage!

Das sind sehr interessante Informationen, Frau Senatorin! Meine Frage bezog sich jedoch auf das Vergabeverfahren durch das ITDZ, und ich würde gern wissen, wie da der aktuelle Stand ist, nachdem das jetzt ausgeschrieben wurde.

Bitte schön, Frau Senatorin!

[Oliver Friederici (CDU): Mit der Abkürzung kann sie nichts anfangen!]

Sie können es mir ja auch noch mal langsam buchstabieren! – Die Angebotsfrist ist im Januar ausgelaufen, und das genannte Verfahren ist noch nicht beendet. Der Abschluss des Verfahrens mittels Zuschlagserteilung ist für Ende März 2022 geplant.

Die zweite Nachfrage wurde zurückgezogen.

(Bürgermeister Dr. Klaus Lederer)

Die nächste Frage stellt Herr Grasse.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Ist es zutreffend, dass die Humboldt-Universität es trans- und intersexuellen Studierenden gern ermöglichen würde, ihren selbstgewählten Namen auf Dokumenten wie dem Studierendenausweis zu führen, die Senatsverwaltung dies jedoch untersagt?

[Paul Fresdorf (FDP): Nein!]

Frau Senatorin Gote, bitte schön!

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Da bin ich jetzt aber sehr dankbar für diese Frage, denn da kann ich gleich sehr deutlich sagen: Natürlich untersagen wir das nicht! Es ist nun aber leider so, dass sowohl die Humboldt-Universität als auch die Senatsverwaltung ja auch an Bundesrecht gebunden sind und dass es deshalb in offiziellen Urkunden leider – ich sage wirklich: leider – noch immer nicht möglich ist, den selbstgewählten Namen einzutragen, sofern das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Deshalb sind uns da einfach die Hände gebunden.

[Thorsten Weiß (AfD): Das ist aber bedauerlich – sich an Gesetze halten!]

Ich begrüße aber sehr, dass an vielen Universitäten – und wir empfehlen das auch der Humboldt-Universität, sofern sie es noch nicht tut – in allen Schriftstücken, wo es nicht unbedingt nötig ist, auf jeden Fall natürlich der selbstgewählte Name der Person verwendet wird. Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, dass auf Bundesebene jetzt auch wirklich schnell eine rechtliche Grundlage geschaffen wird, damit wir zu einer befriedigenden Lösung kommen, denn so ist es tatsächlich für uns alle eine sehr unbefriedigende Situation, die uns keineswegs gefällt.

[Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Herr Grasse, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

Ja, vielen Dank! – Dann kann man also festhalten, dass die Diskriminierungsvorwürfe, die sich gegen die Humboldt-Universität richten, das Ergebnis einer Vorgabe Ihrer Senatsverwaltung sind?

[Zuruf von den GRÜNEN: Oh Mann!]

Frau Senatorin, bitte schön!

Nein, das kann man ganz und gar nicht festhalten! Das ist im Transsexuellengesetz im Bund leider so geregelt, wie es geregelt ist. Es ist aus unserer Sicht und auch aus Sicht der Humboldt-Universität nicht ausreichend geregelt, aber uns sind da zurzeit noch die Hände gebunden.

Die zweite Nachfrage kommt von Herrn Krestel.

Da möchte ich noch mal nachfragen: Sind die entsprechenden Personen denn in ihrer Namenswahl vollkommen frei, oder gibt es dort noch eine Art Logikprüfung, wenn sie zum Beispiel Namen wählen, die man schon mal in der Geschichte gefunden hat oder so? – Danke!

[Sebastian Walter (GRÜNE): Stellen Sie jetzt die Beschlüsse Ihrer eigenen Partei auf Bundesebene infrage? Auch Sie wollen das TSG doch ändern!]

Bitte schön, Frau Senatorin!

Mir steht es ja nicht zu, Nachfragen zu bewerten. Aber für mich gehört es selbstverständlich zum Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen, selbst über sein Geschlecht zu entscheiden und auch seinen Namen zu wählen.