Das ist doch immerhin schon mal beispielhaft. Ich möchte, damit wir wissen, woran wir arbeiten, Ihnen darlegen, warum wir ein Berliner Vergabegesetz brauchen.
Nein, keine Zwischenfragen! – Und vor allem, auf welche Wirtschaftsförderung wir verzichten würden, würden wir dem FDP-Ansinnen folgen. Bis zu 5 Milliarden Euro gibt das Land Berlin jedes Jahr für die öffentliche Beschaffung aus. Es ist damit ein bedeutender Marktakteur, und damit einher geht eine große Verantwortung. Und dieser Verantwortung wollen wir uns stellen. Als öffentliche Auftraggeberin hat die Stadt Berlin eine Vorbildrolle. Das ist ja auch schon gesagt worden. Deshalb ist es erklärtes Ziel der Koalition, die Stadt zu einem Leuchtturm für nachhaltiges Wirtschaften zu machen, weil, und das glauben wir, nur eine an sozialen und ökologischen Zielen orientierte, innovative Wirtschaft in der Lage ist, nicht allein diese Krise, sondern auch die anstehenden Herausforderungen zu meistern. Es ist darum legitim und geboten, mit der öffentlichen Auftragsvergabe eine nachhaltige Entwicklung zu unterstützen. Wir stehlen uns nicht aus dieser Verantwortung.
Und zu dieser Verantwortung gehört auch, die durch die Modernisierung des Vergaberechts eröffneten Spielräume zu nutzen. Mit dem Berliner Ausschreibegesetz tun wir genau das. Wir sorgen dafür, dass öffentliche Mittel, Steuermittel nur für gute Arbeit gezahlt werden. Wir gehen gegen Lohndumping vor. Lohndumping geht nicht nur zulasten der Beschäftigten, sondern auch der Unternehmen, die tariftreu sind. Jetzt reicht nicht mal der Lohn von 13 Euro, um Altersarmut sicher zu verhindern.
Und wir verpflichten uns zur Beschaffung von umweltverträglichen und energieeffizienten Waren und Dienstleistungen. Wir berücksichtigen besonders die Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen. Das ist gesetzlich festgelegt. Und ja, wir verlagern bürokratische Lasten von den Unternehmen auf die Auftraggeberinnen und Auftraggeber, und wir ermöglichen damit auch eine effizientere Kontrolle.
Und jetzt können Sie sagen, das ist hier und dort noch unzureichend gelöst, das kann man dort und dort noch besser machen. Natürlich besteht immer ein Spannungsverhältnis zwischen Wirtschaftlichkeitsgebot und den Nachhaltigkeitszielen. Oder Sie können sagen, hier und hier ist aber noch etwas zu tun für den Bürokratieabbau. Aber gerade das tun Sie von der FDP nicht, denn mit Ihrem Antrag verabschieden Sie sich eigentlich erneut aus der Diskussion.
Doch! Was Sie hier vorschlagen, das ist die Flucht aus der Verantwortung nach dem Motto: Das sollen mal andere für uns regeln.
Verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer! Denn Sie betrifft das, was wir hier besprechen. Die wirtschaftlichen Folgen der Coronamaßnahmen haben den unternehmerischen Mittelstand hart getroffen. Er erlitt in den Jahren 2020/21 massive Umsatzverluste und musste die Investitionen deutlich zurückfahren. Nachdem sich im Jahr 2021 die Erwartungen der mittelständischen Unternehmen zunächst verbesserten, gingen sie bald wieder zurück und stabilisieren sich bis heute auf einem niedrigen Niveau. Die Gründe dafür sind neben den länger als erwartet andauernden Coronaeinschränkungen auch das, was wir heute besprochen haben, die Ukrainekrise, aber eben auch Material- und Lieferengpässe.
Von den immer weiter ansteigenden Energiepreisen, die einerseits von der ideologisch getriebenen Energiewende und andererseits im Zuge der Eskalation des russischen Angriffs auf die Ukraine getrieben werden, sind auch die Unternehmen in immer größer werdendem Ausmaß betroffen. Die akuten Herausforderungen sind für kleine und mittlere Unternehmen wesentlich schwerer zu meistern als für Großunternehmen. Das gilt auch für bürokratische Hürden, die den Unternehmen von der Politik in den Weg gestellt werden. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist der politisch forcierte Anstieg des Mindestlohns hier in Berlin eine Hiobsbotschaft, Herr Schneider, denn die Forschung ist sich weitgehend darüber einig, dass es ab einer bestimmten Mindestlohnhöhe zu deutlich spürbaren Beschäftigungseffekten kommt. Sie können sich vorstellen, Herr Schneider: Die sind negativ! – Auch wenn von links eingewendet wird – und der Satz an sich ist ja auch richtig –, man solle von seiner Arbeit auch anständig leben können – wir sagen das übrigens auch –, so ist er doch in der wirtschaftlichen Realität, in der wir heute leben, falsch. Denn wenn der Mindestlohn überzogen wird, fällt der entsprechende Arbeitsplatz, wenn er sich dann nicht mehr rentiert, schlicht weg; von dem kommt dann eben gar kein Lohn mehr, auch nicht der mindeste. Er ist dann halt weg.
[Torsten Schneider (SPD): Das höre ich seit 20 Jahren, und es ist seit 20 Jahren Quatsch! Das vertritt niemand mehr!]
In dieser immer noch angespannten wirtschaftlichen Situation will der Senat die in diesem Jahr vorgesehene Mindestlohnerhöhung des Bundes mit einer eigenen Regelung übertreffen und über das Bundesniveau hinausgehen. Die Kollegen haben schon eindrücklich dargestellt, dass das ein Irrweg ist. Diese Politik gefährdet die Arbeitsplätze, von denen ich gesprochen habe, übrigens zum Beispiel gerade in der für Berlin so wichtigen Branche der Gastronomie, Herr Senator. Da entscheidet nämlich nicht der Mindestlohn, ob man davon leben kann, sondern das Trinkgeld. Das fällt weg, wenn der Laden zumachen muss – so einfach ist das –, wenn man sich im Konkurrenzkampf in dieser Situation und wegen der Coronamaßnahmen nicht mehr behaupten kann. Das ist ganz einfach.
Ebenso falsch sind die weiterhin ständig wachsenden Belastungen für kleine und mittlere Unternehmen. Immer strengere Klimavorschriften, Brandschutzbestimmungen, Dokumentationspflichten – wir haben das alles gehört – treiben die Kosten in die Höhe und würgen Investitionen ab. Heute müssen Mitarbeiter bereits dafür eingestellt werden, die Bearbeitung von Bürokratie zu bewältigen und Vorgaben zu erfüllen, die viele Unternehmen kaum noch erfüllen können und manche auch nicht mehr erfüllen wollen. Vor allem Informations- und Dokumentationspflichten im Bereich Kaufrecht, im Verbraucherrecht, im Steuerrecht und im Umweltrecht machen den Unternehmen zu viel zu schaffen. Dafür ist ein immenser personeller, zeitlicher und finanzieller Aufwand notwendig, der von Großunternehmen und Konzernen leichter abzufedern ist, kleine und mittlere Unternehmen aber eben belastet.
Ich kann mich noch gut an die dringliche Aufforderung der Berliner Handelskammer erinnern, diesem Vergabegesetz nicht zuzustimmen. Da lagen alle Argumente vor, das ist schon besprochen worden; es lag alles auf dem Tisch. Ich gehe mal davon aus, dass sich der Wirtschaftssenator, der bis vor Kurzem auf der anderen Seite saß, an die entsprechenden Argumente erinnert. – Ich unterstelle Ihnen hier keine kognitive Dissonanz, Herr Senator. Sie wissen, es gibt viel zu tun, um in Berlin den bürokratischen Dschungel zu lichten und einen unternehmerfreundlichen Kurs zu fahren, ja, eine Willkommenskultur für Unternehmer, wie wir es in unserem Blue Deal 2030 vorgeschlagen haben. Dazu gehört auch, öffentliche Vergabeverfahren zu vereinfachen und zu professionalisieren, zu digitalisieren und zu beschleunigen.
Vor allem für mittelständische Unternehmen müssen die Hürden so niedrig wie möglich sein. Unternehmen dürfen
nicht durch komplizierte Regeln von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen abgeschreckt werden; das ist nicht nur schlecht für die gewerbliche Wirtschaft, sondern auch für die öffentliche Hand. Ich nenne beispielhaft, der Kollege Gräff hat es schon gemacht, die Schulbauoffensive. Welche Handwerker sollen hier überhaupt noch arbeiten? Ich rede noch nicht einmal vom Bauen. Alleine schon für das Sanieren und die Ausschreibungen, die hier laufen, kriegen wir die Leute nicht her! Ein Problem übrigens, das auch die landeseigenen Unternehmen in Berlin belastet: Es gibt keinen, der von heute auf morgen mit dem öffentlichen Vergaberecht zurechtkommt.
Was nötig ist, sind Entlastungen, keine weiteren Belastungen, gerade von kleinen und mittleren Unternehmen. Die Unternehmen brauchen mehr Freiraum für ihre Geschäftstätigkeit. Das nennt man wie, Herr Schneider? – Unternehmerische Freiheit. Ein Fremdwort für Sie. Das wissen wir.
Hier steht aber unternehmerische Freiheit gegen die Politik, die in Ihren Augen – links der Mitte – erfolgreiches Unternehmertum an der Quote und am Geschlecht festmacht.
Ein erster Anfang wäre tatsächlich die Abschaffung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes. Wir haben das übrigens kurz vor Ende der letzten Legislaturperiode gefordert.
Eine abweichende Berliner Regelung zu den europäischen und bundesdeutschen Vergabegesetzen ist überflüssig, nein, für unseren Standort kontraproduktiv.
Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und vor allem auf Ihre Auffassung dazu, Herr Senator. Das ist eine Art erste harte Bewährungsprobe für Sie.
Sie sind von der Wirtschaft als Quereinsteiger gekommen, und ich gehe davon aus, dass die Wirtschaft, nicht nur die kooperierte Wirtschaft, also die Kollegen der IHK und Ihres ehemaligen Wirkungsfeldes, der Handwerkskammer, sondern auch die davon beschwerten Unternehmer sich ganz genau anschauen, ob und welche Erleichterungen Sie in dieser konkreten Lage den Berliner Unternehmerinnen und Unternehmern anzubieten haben. Wenn Sie sich tatsächlich für mehr freies Unternehmertum
starkmachen und gegen mehr staatliche Bevormundung und Reglementierung vorgehen oder mal ein Veto einlegen, dann, Herr Senator, haben Sie uns auf Ihrer Seite, ob Sie das wollen oder nicht. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP beantragt allen Ernstes, das Berliner Vergabegesetz abzuschaffen, komplett.
Also, weg mit dem Vergabemindestlohn, weg mit der Bezahlung nach Tarif, weg mit all den Regelungen, die dafür sorgen, dass die Menschen, die in unserer Stadt öffentliche Aufträge abarbeiten, von ihrer Arbeit zumindest einigermaßen leben können. Ich muss sagen: Eigentlich muss man der FDP für diesen klaren Antrag fast dankbar sein, denn es soll ja tatsächlich die Gefahr gegeben haben, dass Sie hier in Berlin in die Landesregierung reinrutschten. Jetzt ist zumindest klar: Niemand, der noch etwas Respekt für die arbeitenden Menschen in unserer Stadt hat, kann diese neoliberalen Radikalinskis auch nur in die Nähe einer Regierungsbank lassen.
Was enthält das Vergabegesetz für schlimme Zumutungen für die Unternehmen? – Vorgaben zur Frauenförderung,
Vorgaben zum Umweltschutz und, Achtung, besonders verwerflich, Vorgaben gegen Kinderarbeit – um Gottes willen! Der Kern des Vergabegesetzes, das ist richtig gesagt worden, ist Art. 9 Abs. 1,