Vorgaben zum Umweltschutz und, Achtung, besonders verwerflich, Vorgaben gegen Kinderarbeit – um Gottes willen! Der Kern des Vergabegesetzes, das ist richtig gesagt worden, ist Art. 9 Abs. 1,
nämlich die Pflicht, seine Beschäftigten nach Tarif zu bezahlen, und die Pflicht, nach dem Vergabemindestlohn
12,50 Euro zu zahlen, den wir, das ist auch schon richtig gesagt worden, auf 13 Euro erhöhen werden.
Jetzt gibt es Experten, das mussten wir uns auch anhören, die sagen: 13 Euro, das ist doch viel zu viel! – Das sind in der Regel übrigens Leute, die noch nie für so wenig Geld arbeiten mussten.
[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Torsten Schneider (SPD): Ja, genau!]
Und ich sage Ihnen Folgendes: Ich kenne solche Leute. 13 Euro sind zu wenig. Ein Mensch, der 45 Jahre Vollzeit arbeitet, muss mindestens 14,30 Euro verdienen, damit er am Ende des Arbeitslebens nicht in die Altersarmut rutscht und eine Rente oberhalb der Mindestsicherung hat.
Das ist doch wohl das Mindeste. Es ist doch das Mindeste, dass jemand, der sein Leben lang malocht, am Ende nicht in die Altersarmut rutscht. Damit werden wir mit der öffentlichen Vergabe sorgen, das kann ich Ihnen zusagen.
Wer 13 Euro verdient, kommt im Monat auf nicht einmal 2 200 Euro brutto. Ich weiß nicht, ob Sie das schon mal erlebt haben, ob Sie sich das vorstellen können. Mit dem Geld – bzw. wenn man noch weniger bekommt –, kann man weder die Miete für eine Wohnung hier in Berlin bezahlen, noch seine Familie einigermaßen vernünftig ernähren. Deswegen, das ist auch schon richtig gesagt worden, werden wir in Berlin den Landesmindestlohn und den Vergabemindestlohn nicht abschaffen, sondern wir werden ihn weiter so erhöhen, dass Menschen in dieser Stadt von ihrer Arbeit leben können.
Kommen wir zu dem Argument der Superexperten, die sagen, wir brauchen gar keinen Vergabemindestlohn, wir haben ja den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn.
Klatschen Sie ruhig! – Wenn jemand diese beiden Lohnuntergrenzen vermischt, zeigt er schon, dass er überhaupt nichts verstanden hat. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gilt für jeden kleinen Krauter, für jedes kleine Unternehmen, also für Unternehmen, die überhaupt nichts mit öffentlichem Geld zu tun haben.
Der Vergabemindestlohn gilt für Aufträge, die mit unserem Geld, die mit unserer Kohle abgearbeitet werden.
Die Unternehmen müssen das Geld nur eins zu eins an ihre Arbeitnehmer weitergeben. Es ist doch wohl selbstverständlich, dass wir mit unserem öffentlichen Geld keine Armutslöhne und kein Lohndumping finanzieren.
Liebe Freunde von der FDP! Es ist doch ein guter alter marktwirtschaftlicher Grundsatz: Wer das Orchester bezahlt, bestimmt die Musik.
[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Lachen von Torsten Schneider (SPD) – Zuruf von Björn Matthias Jotzo (FDP)]
Die Menschen, die für uns die Kitas bauen, die die Gebäude reinigen, die das Schulessen zubereiten, die müssen von ihrer Arbeit leben können.
[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Sebastian Czaja (FDP): Deswegen nehmen Sie immer das günstigste Angebot bei jeder Ausschreibung!]
Deswegen werden wir mit dem Vergabemindestlohn von 13 Euro nicht nur eine Untergrenze einführen. Wir werden auch dafür sorgen, dass die jeweils geltenden Tarifverträge der Branche unbedingt zur Anwendung gebracht werden müssen. Wir werden die Kontrollgruppe verstärken, und wir werden dafür sorgen, dass auf den öffentlichen Baustellen die Arbeitszeit elektronisch erfasst wird, damit die Menschen, die dort arbeiten, eben nicht mehr um ihren Lohn betrogen werden.
[Dr. Kristin Brinker (AfD): Haben Sie jemals ein Unternehmen gegründet, jemals ein kleines Unternehmen geführt? – Zuruf von Torsten Schneider (SPD)]
Ja, im Gegensatz zu Ihnen habe ich sehr lange Unternehmen und auch Betriebsräte beraten, deswegen kann ich Ihnen sagen, dass die Nachweise der Informationspflichten in der Privatwirtschaft deutlich höher sind als bei öffentlichen Aufträgen. Deswegen stimmt es auch nicht, dass die Gegner des Vergabegesetzes die Bürokratie abbauen wollen.
Diejenigen, die gegen das Vergabegesetz wettern, wollen die Anwendung von Tarifverträgen unterlaufen.
[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Dr. Kristin Brinker (AfD): So ein Quatsch!]
Deswegen gilt für uns: Öffentliches Geld gibt es nur für gute Arbeit, öffentliche Aufträge gibt es nur nach Tarif. – Glück auf!
[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Zuruf von der FDP: Der muss euch doch peinlich sein! – Weitere Zurufe von der FDP – Torsten Schneider (SPD): So viele Herzkasper!]
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags federführend an den Hauptausschuss sowie mitberatend an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so.
[Torsten Schneider (SPD): Da kommt so ein neuer Kollege und macht euch alle platt! – Weitere Zurufe – Unruhe]
Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes – Rückkehr zur Freiheit der Wissenschaft bei der Übernahme von promovierten wissenschaftlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen
In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU. – Herr Abgeordneter Grasse, Sie haben das Wort! – Ich bitte um Ruhe, damit der Abgeordnete Grasse seine Rede hier halten kann. Ich danke Ihnen! – Sie haben das Wort!