Protokoll der Sitzung vom 24.03.2022

Auch hier haben Sie der Dringlichkeit bereits eingangs zugestimmt, und auch hier ist keine Beratung vorgesehen. Der Hauptausschuss empfiehlt mehrheitlich – gegen die Fraktion der FDP sowie bei Enthaltung der Fraktion der CDU und der AfD-Fraktion – die Zustimmung zu dem Vermögensgeschäft. Wer dem Vermögensgeschäft Nummer 7/2022 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Ich frage nach Gegenstimmen. – Das ist die FDP-Fraktion. Ich frage dann nach Enthaltungen. – Das sind die Fraktionen der CDU und der AfD. Damit ist die Zustimmung zu diesem Vermögensgeschäft ebenfalls erfolgt.

Tagesordnungspunkt 21 steht auf der Konsensliste.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 21 A:

Elfte Verordnung zur Änderung der Zweiten Schul-Hygiene-Covid-19-Verordnung

Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/0256

(Präsident Dennis Buchner)

Die Vorlage hat das Abgeordnetenhaus hiermit zur Kenntnis genommen. Vorgeschlagen wird die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie sowie auch an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. – Widerspruch höre ich nicht; dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 22:

Achte Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin und § 3 Satz 1 des Berliner COVID-19-Parlamentsbeteiligungsgesetzes Drucksache 19/0237

und

lfd. Nr. 22 A:

Neunte Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin und § 3 Satz 1 des Berliner COVID-19-Parlamentsbeteiligungsgesetzes Drucksache 19/0257

Die Vorlagen hat das Abgeordnetenhaus hiermit ebenfalls zur Kenntnis genommen. Vorgeschlagen wird die Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. – Widerspruch höre ich dazu nicht; dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 23:

Dritte Verordnung zur Änderung der Vierten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung

Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/0255

und

lfd. Nr. 23 A:

Vierte Verordnung zur Änderung der Vierten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung

Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/0258

Die Vorlagen hat das Abgeordnetenhaus hiermit ebenfalls zur Kenntnis genommen. Vorgeschlagen wird auch hier die Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. – Widerspruch höre ich auch hier nicht; dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 23 B:

Vierte Verordnung zur Änderung der Dritten Krankenhaus-Covid-19-Verordnung

Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin und § 3 des Berliner COVID-19- Parlamentsbeteiligungsgesetzes Drucksache 19/0259

Auch hier: Die Vorlage hat das Abgeordnetenhaus ebenfalls zur Kenntnis genommen. Vorgeschlagen wird hier ebenfalls die Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. – Auch hier höre ich keinen Widerspruch; dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 24:

Zusammenstellung der vom Senat vorgelegten Rechtsverordnungen

Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/0238

Das ist die Zusammenstellung der vom Senat vorgelegten Rechtsverordnungen. Von den vorgelegten Rechtsverordnungen hat das Abgeordnetenhaus hiermit Kenntnis genommen.

Tagesordnungspunt 25 steht auf der Konsensliste.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 26:

Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses muss auch weiterhin Voraussetzung für die Tätigkeit in einem Kindergarten sein!

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 19/0211

In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU. Für die CDU spricht der Abgeordnete Simon.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Weshalb brauchen Menschen, die Minderjährige beaufsichtigen, betreuen oder erziehen, ein erweitertes Führungszeugnis? Weshalb gibt es diese Regelung im VIII. Sozialgesetzbuch schon viele Jahre? – Eltern und Familien müssen darauf vertrauen können, dass der Staat alles tut, um einschlägig rechtskräftig Verurteilten eine erneute Tätigkeit mit Kindern zu verwehren. Mehr als 160 000 Kinder besuchen in Berlin einen Kindergarten. Alle, und ich meine wirklich alle Eltern, vertrauen darauf, dass es ihrem Kind bzw. ihren Kindern im Kindergarten gutgeht.

Vermutlich können sich hinter meinen bisherigen Worten alle hier im Haus versammeln. Wieso bringt die CDU den

(Präsident Dennis Buchner)

Antrag „Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses muss auch weiterhin Voraussetzung für die Tätigkeit in einem Kindergarten sein“ ein? Wieso gibt es auf Antrag der CDU heute eine Rederunde zu diesem Thema? – Der Grund ist folgender: Die schon erwähnte Vorschrift im VIII. Sozialgesetzbuch verbietet es unmittelbar nur den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe, Menschen, die einschlägig vorbestraft, verurteilt sind, zu beschäftigen. In Berlin bieten freie Träger aber etwa 80 Prozent der Kindergartenplätze an. Darüber freuen wir uns. Das ist gut. Es eröffnet den Familien, sofern freie Plätze vorhanden sind, Wahlfreiheit, sehr positiv.

Diese 80 Prozent sind aber nicht unmittelbar Adressat der Vorschrift, sondern erst über eine Rahmenvereinbarung zwischen Berlin und den Verbänden freier Träger werden die freien Träger dazu verpflichtet, sich von allen, die bei ihnen tätig sein wollen, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen zu lassen. Ein solches Führungszeugnis kann von Menschen, die gerne in einem Kindergarten tätig sein möchten, bei einem Bürgeramt beantragt werden. Die Wartezeiten bei den Berliner Bürgerämtern machen einen fassungslos. Wir hatten das schon in der Haushaltsdebatte, der Kollege Goiny hat das erwähnt.

Nun gab es wegen des Fachkräftemangels bei Erzieherinnen und Erziehern Überlegungen bei den Vertragsparteien dieser Rahmenvereinbarung, dass Menschen auch ohne Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach Vorlage einer Selbsterklärung, dass sie nicht einschlägig verurteilt sind, eingestellt werden. Sie müssen nur selbst erklären, dass es so und so ist. Begründung dieser Überlegungen: Bummelnde Bürgerämter. Ich zitiere: „bummelnde Bürgerämter“. – Das macht mich noch fassungsloser.

[Beifall bei der CDU und der FDP – Vereinzelter Beifall bei der AfD]

Mit fast allen Personalausweisen kann direkt beim Bundesamt für Justiz ein Führungszeugnis beantragt werden. Wieso gibt es in Berliner Bürgerämtern nicht einen Rechner mit dem erforderlichen Programm, mit dem erforderlichen Lesegerät für Personalausweise, an dem Bürgerinnen und Bürger auch ohne Termin ein Führungszeugnis beantragen können? Wieso kümmert sich der Senat nicht darum, sondern überlegt, wie man mit der Bummelei von Bürgerämtern zulasten der Sicherheit unserer Kinder umgeht?

[Beifall bei der CDU und der FDP]