Das ist doch der falsche Ansatz. Kinderschutz geht vor. Nicht die Rahmenvereinbarung muss geändert werden. Die Bürgerämter müssen so ausgestattet werden, dass dort schnell ein Führungszeugnis beantragt werden kann. Wir wollen keine Wartezeiten für dringend benötigte Fachkräfte und Sicherheit für unsere Kinder. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Simon! Ich befürchte, auch zu dieser späten Zeit braucht es keinen unpolitischen Antrag, der nämlich schon bestehende Gesetze umsetzen oder neue Tatbestände schaffen soll. Es gibt nämlich keinerlei Überlegungen von den Vertragsparteien der RV Tag, den Trägern der Kindertagestätten, im Übrigen den Eigenbetrieben genauso wenig von den freien Trägern, die Option einzuräumen, Personal ohne ein erweitertes Führungszeugnis einzustellen. Die RV Tag und die entsprechenden fachlichen, inhaltlichen Grundlagen gelten für alle Träger und auch alle Vertragsparteien.
Sie wissen, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und somit auch die Träger von Kindertagestätten sind verpflichtet, sich gemäß § 72a Abs. 1 SGB VIII vor jeder Einstellung oder Vermittlung von Personen, die in der Kinder- und Jugendhilfe tätig werden möchten, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen zu lassen. Im Übrigen gab es explizit 2015/2016 für unsere erste Bewältigung der Flüchtlingswelle genau diese Erleichterung. Sie können es nämlich online beantragen. Wie ich festgestellt habe, geht das sogar innerhalb von 48 Stunden.
Deshalb sind die Bürgerämter auch gar nicht Ihre Adressaten. Die Bürgerämter sammeln auch nur die Anträge bzw. leiten sie an das Bundesamt für Justiz weiter. Dementsprechend wissen Sie auch, dass nämlich nur in diesen Ausnahmefällen, beispielsweise nicht um den Fachkräftemangel an Kitas zu beheben, sondern in diesen Notsituationen, wenn wir wie zum Beispiel bis zum 20. März eine Phase des eingeschränkten Regelbetriebs hatten, also coronabedingte Personalengpässe, aber eben auch zur Bewältigung in der Flüchtlingskrise dies möglich war, weil nämlich so ein Arbeitsgebiet kurzfristig besetzt werden musste. Deshalb war dann der erste Schritt, dass diese Person eine Selbstauskunft abgeben konnte. Das ersetzt jedoch nicht das erweiterte Führungszeugnis. Deshalb muss auch selbstständig und unverzüglich das erweiterte Führungszeugnis beantragt und unverzüglich dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Auch diese Personen haben selbstverständlich keine alleinigen Betreuungs- und Beaufsichtigungsfunktionen. Deshalb handelt es sich
bei diesem Verfahren eben nicht um eine regelmäßige Vorgehensweise, sondern um die Möglichkeit, in Notsituationen den kurzen Zeitraum zu überbrücken. Es ist auch kein Novum, das jetzt bei den RV-Tag-Verhandlungen aufgekommen ist, sondern wir haben es seit 2015 mit dem Jugendrundschreiben geklärt.
Unpolitisch ist der Antrag für mich leider deshalb, weil der Schutz des Kindeswohls, die Sicherung des Kinderschutzes, keine politische Haltung oder Meinung ist hier in diesem Haus, sondern fundamentaler Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe und unseres gemeinsamen Werte- und Rechtssystems innerhalb des SGB VIII. Deshalb hat auch nicht ohne Grund die Einrichtungs- und Kitaaufsicht die entsprechenden Kompetenzen und Kontrollfunktionen. Ich kann Ihnen versichern, die Koalition hat keine Intentionen, zukünftig auf die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses in der Kinder- und Jugendhilfe zu verzichten,
Vorschriften etwa sogar zu lockern und auch keinen Deut nachzugeben bei der Sicherstellung des Kindeswohls und des Kinderschutzes.
Ich persönlich könnte mir vorstellen, dass gerade angesichts der vielen Kinder, Jugendlichen, Frauen, die in private und öffentliche Einrichtungen derzeit aufgrund des Ukraine-Krieges in Berlin ankommen, dass man es ähnlich wie 2015 und 2016 macht, dass über die Einrichtungen diese Anträge gesammelt und an die Bürgerämter gegeben werden, gebührenbefreit werden und über das Backoffice des Bürgeramtes weitergereicht werden, um schnell bearbeitet zu werden. Das kann ich mir vorstellen. Diesem Antrag, obwohl wir ihn jetzt überweisen, können wir leider nicht zustimmen. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Verehrte Berliner! Dass wir uns heute mit diesem CDU-Antrag befassen müssen, den wir selbstverständlich unterstützen, ist in vielerlei Hinsicht traurig. Offenbart es doch in dieser schon länger, seit Jahrzehnten, schlecht regierten Stadt ein Versagen, das einer führenden Industrienation unwürdig ist.
Gleichzeitig wirft es dringende Fragen des Kinderschutzes auf, wenn simple Mindestregeln leichtfertig missachtet werden, sei es auch nur temporär. Herr Simon hat es schon eindringlich erklärt.
Die Mindestanforderung an eine Kindertageseinrichtung, die Eltern völlig zu Recht erwarten dürfen, ist, die Sicherheit ihrer Kinder zu gewährleisten. Es gibt daher nicht einen einzigen validen Grund, bei Fragen des Kinderschutzes eine Abkürzung zu wählen. Warum sich allerdings überhaupt eine derartig fragwürdige und für den Schutz der Kinder gefährliche Praxis eingeschlichen hat, gilt es noch weiter zu hinterfragen.
Die geringe Leistungsfähigkeit der Bürgerämter ist ein strukturelles Problem und steht stellvertretend für ein umfassendes Versagen der verschiedenen Berliner Landesregierungen in den letzten Jahrzehnten. Schauen Sie doch einmal exemplarisch nach Estland oder nach Polen. Beide Länder sind beim Thema Digitalisierung der Verwaltung um Jahre weiterentwickelt. Für eine Hauptstadt, die von sich selbst behauptet, sie sei der Zukunft zugewandt, bleibt nicht viel übrig, wenn ein Berliner einmal mit der Verwaltung hier in Berlin zu tun hat. Zumindest in den letzten Bildungsausschüssen hatte ich den Eindruck, dass Senatorin Busse die Praxis einer Selbsterklärung von Bewerbern nicht akzeptiert.
Für eine gute frühkindliche Bildung und damit einen chancengleichen Start für alle Kinder ins lebenslange Lernen bedarf es vieler Voraussetzungen, die der Staat mit den ihm zur Verfügung gestellten Steuergeldern zu erfüllen hat. Für Eltern, die sich für eine Fremdbetreuung entscheiden, müssen ausreichend Plätze in den Kindertageseinrichtungen möglichst wohnortnah vorhanden sein. Haben wir so etwas in Berlin? – Nein! Für eine gute frühkindliche Bildung, die Kindern unabhängig von ihrer Herkunft gleiche Chancen ab der 1. Klasse bietet, bedarf es eines Senats, dem Kinder bei Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung nicht durch die Maschen schlüpfen. Ist das so in Berlin? – Das muss man leider auch mit Nein beantworten.
Für eine gute frühkindliche Bildung bedarf es in den Kindertageseinrichtungen eines ausreichenden FachkraftKind-Schlüssels, sodass der Kitabesuch nicht zur Aufbewahrung verkommt, sondern der Entwicklung, der Förderung unserer Kinder dient.
Haben wir in Berlin flächendeckend die dafür nötige Betreuer-Kind-Relation? – Das muss man leider auch mit Nein beantworten.
Herr Kollege! Ich darf Sie jetzt einmal fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Düsterhöft zulassen würden.
Haben Sie vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage erlauben! Teilen Sie die Auffassung, dass es sinnvoll ist, in einer Plenardebatte einander zuzuhören und auf die Argumente und Ausführungen der Vorrednerrinnen und Vorredner einzugehen? Mein Eindruck ist, dass Sie eben nicht zugehört haben.
Vielen Dank! Selbstverständlich habe ich zugehört, aber wie Sie wahrscheinlich schon wissen, sind das, was man sagt und das, was tatsächlich getan wird, in Berlin zwei verschiedene Paar Schuhe. Von daher haben wir unsere Forderung ganz klar: Das muss so schnell wie möglich abgestellt werden. Wenn es tatsächlich so kommt, das war in den letzten Bildungsausschüssen noch nicht klar, umso besser, aber so lange in der Realität keine Verbesserungen zu erkennen sind, halte ich diese Rede, auch wenn meine Vorgängerin gerade dazu etwas anderes gesagt hat. – Vielen Dank!
Ich mache weiter: Für eine frühkindliche Bildung bedarf es in den Kindertageseinrichtungen eines ausreichenden Fachkraft-Kind-Schlüssels, was wir in Berlin nicht haben. All das ist traurig, zieht sich schon über viele Jahre in Berlin hin und manifestiert sich in den meisten Bildungsrankings, in denen Berlin nur bei den Ausgaben auf Platz eins steht. Im Ländervergleich teilt man sich mit Bremen leider regelmäßig die rote Laterne.
Nichts davon rechtfertigt allerdings, beim Kinderschutz unzulässige Abkürzungen zu nehmen und es leichtfertig in Kauf zu nehmen, dass unsere Kinder in die Hände von einschlägig vorbestraften Sexualstraftätern gelangen könnten. Ich kann Frau Senatorin Busse nur wirklich dazu auffordern: Bitte unternehmen Sie alles erdenklich Mögliche, damit die Wahrscheinlichkeit in Zukunft wieder gegen null tendiert, dass eine zarte Kinderseele ein Leben lang geschädigt wird, nur weil die Verwaltung nicht ausreichend und zeitnah gehandelt hat. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU hat den Antrag auf Einhaltung eines bestehenden Gesetzes gestellt. Herr Simon! Sie sind der Jurist und nicht ich, aber meines Wissens sind Gesetze bindend. Die Regelungen des § 72a des Sozialgesetzbuches VIII binden das Land Berlin und die Träger. In den Rahmenvereinbarungen, die gerade verhandelt werden, kann also gar nicht davon abgewichen werden.
Die Situation, auf die Sie sich beziehen, war Folgende: Während der Hochphase von Omikron in der Coronapandemie wurden Eltern in Kitas zur Unterstützung bei der Betreuung hinzugezogen. Diese Eltern haben Selbsterklärungen vorgelegt. Führungszeugnisse werden nachgereicht. Das ist in Ausnahmesituationen wie dieser eine schnelle und gute Lösung.
Wir legen einen großen Fokus auf Präventions- und Bildungsarbeit. Im Koalitionsvertrag sind sowohl die Stärkung der Rechte von Kindern in gerichtlichen Verfahren verankert als auch der Ausbau der Gewaltschutzambulanz. Wir unterstützen beispielsweise auch die Kinderschutzsiegel bei Vereinen. Wir können deswegen leider Ihrem Antrag nicht zustimmen, denn er ist wenig fundiert, nicht besonders aktuell und, ehrlich gesagt, auch ein bisschen absurd. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin der CDU dankbar, dass sie diesen Antrag heute eingebracht hat. Gibt er uns doch Anlass, in diesem Hohen Haus über ein Thema zu sprechen, das ein sensibles Thema ist, ein Thema, über das wir gar nicht oft genug sprechen können, nämlich den Kinderschutz in dieser Stadt.
Da ist es sicherlich ein Gesprächsanlass, den der Kollege Simon gefunden hat, als im eingeschränkten Regelbetrieb in den Kindertagesstätten die Eltern bei der Betreuung
der Kinder unterstützen sollten und dies mit einer Eigenehrenerklärung machen durften, ohne ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Es ist schon ein kritischer Zustand, über den wir hier sprechen.