Protokoll der Sitzung vom 24.03.2022

Vielen Dank!

Für die FDP-Fraktion hat der Kollege Czaja die Gelegenheit zur Frage.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Wie bewertet der Senat das Auslaufen der Befreiung von Straßennutzungsgebühren für Veranstaltungen auf dem Berliner Straßenland zum 30. Juni 2022 mit Blick zum Beispiel auf die Pride Week oder den CSD im Juli 2022 vor dem Hintergrund genau dieser Großveranstaltungen und der Bedeutung, die das bundesweit und darüber hinaus für unsere Stadt hat?

[Zuruf von der AfD: Gibt es keine wichtigeren Probleme?]

Frau Senatorin Jarasch, bitte schön!

Das ist eine Diskussion, die wir noch führen müssen. In der jetzigen Situation stellen sich neue Fragen. Deswegen müssen wir solche Beschlüsse, wie wir sie bisher gefasst haben, noch mal besprechen, und das werden wir tun.

Dann hat der Kollege Czaja die Gelegenheit zur Nachfrage.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Kann ich Ihrer Antwort entnehmen, dass der Senat die Möglichkeit prüft, die Gebührenfreiheit für Straßennutzung bei kulturellen Veranstaltungen und gesellschaftlich relevanten Kundgebungen möglicherweise bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern?

Frau Senatorin Jarasch, bitte schön!

Wie gesagt: Wir haben Koalitionsverhandlungen mit den Fristen, die Sie gerade zitiert haben, geführt und haben jetzt noch mal eine andere Situation. An die Coronakrise schließen sich andere Krisen an, schließt sich die Ukrainekrise an. Wir wissen, dass die Wirtschaft in einer schwierigen Situation ist. Gleichzeitig wollten wir in Berlin einen Neustart schaffen, wozu insbesondere auch die Kultur und öffentliche Veranstaltungen beitragen. Vor dem Hintergrund werden wir das noch einmal neu bewerten. Das Ergebnis kann ich Ihnen jetzt nicht vorwegnehmen.

[Stefan Förster (FDP): Keine Meinung dazu! – Holger Krestel (FDP): Keine Antworten!]

Vielen Dank!

Die Runde nach der Stärke der Fraktionen ist damit beendet. Nun können wir die weiteren Meldungen im freien Zugriff berücksichtigen. Ich werde diese Runde mit einem Gongzeichen eröffnen. Schon mit dem Ertönen des Gongs, haben Sie die Möglichkeit, sich durch Ihre Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen werden hier nicht erfasst und bleiben unberücksichtigt.

[Gongzeichen]

Ich gehe davon aus, dass alle Fragestellerinnen und Fragesteller die Möglichkeit hatten, sich anzumelden und beende die Anmeldung hiermit.

[Gongzeichen]

Dann verlese ich die Liste der ersten vier, die sich eingedrückt haben, mit Blick darauf, dass wir nur noch 18 Minuten haben. Das ist die Kollegin Gennburg, Herr Schrader, Frau Neugebauer und Frau Klein. – Wir starten mit Frau Gennburg, bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich stelle folgende Frage: Trifft es zu, dass beim Berliner LKA Ende 2019 ein Schreiben eines Beschuldigten im NSU-2.0-Prozess

(Senatorin Katja Kipping)

eingegangen ist, in welchem unser bzw. mein Kollege Ferat Koçak beleidigt und bedroht wird, und wenn ja, warum wurde Herr Koçak nicht etwa in Form eines Sicherheitsgesprächs über dieses Schreiben informiert?

Herr Staatssekretär, bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frau Abgeordnete! Ich sage erst einmal: Ja, das ist richtig. – Lassen Sie mich aber zunächst für den Berliner Senat insgesamt sagen, dass er die Umtriebe des NSU 2.0 aufs Schärfste verurteilt.

Tatsächlich ging am 21. März 2019 beim LKA Berlin eine entsprechende E-Mail ein. Ich habe das, ehrlich gesagt, selbst auch erst durch die Zeitung erfahren. Ich war einigermaßen betroffen davon, weil der Fall Koçak natürlich eine gewisse Vergangenheit hat und es vorher schon einen entsprechenden Fall gab. Deswegen war ich sehr betroffen und habe gleich die Polizei gebeten, hierzu Stellung zu nehmen. Wie gesagt, es ging am 21. März 2019 beim LKA Berlin eine entsprechende E-Mail ein. Sie wissen vielleicht, dass die Ermittlungen im NSU-Komplex vom Landeskriminalamt Hessen geführt werden. Wir haben deswegen als Berliner Polizei beim Landeskriminalamt Hessen nachgefragt und dort den Kontakt hergestellt. Hessen hat uns mitgeteilt, dass es verschiedene Schreiben, auch andere Personen betreffend, gab. Es kam allerdings in keinem Fall zu einem Schadensereignis. Das heißt, es gab letztlich keine Anknüpfungspunkte für eine Gefährdung von Herrn Koçak.

Trotzdem – das sage ich hier ganz deutlich – hat die Polizei an dieser Stelle durch die Nichtinformation einen Fehler gemacht. Dafür möchte ich mich im Namen des Senats und vor allem stellvertretend für die Berliner Polizeipräsidentin entschuldigen. Sie wissen, ich stehe sonst hundertprozentig hinter der Polizei. An dieser Stelle hat die Polizei Berlin einen Fehler gemacht, und ich hoffe, dass das in dem NSU-Untersuchungsausschuss, den alle erwarten, noch einmal aufgeklärt wird. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN]

Dann hat die Kollegin Gennburg die Gelegenheit zur ersten Nachfrage.

Vielen Dank für die deutlichen Worte! Das möchte ich vorwegschicken. – Meine Nachfrage wäre: Wäre nicht,

obwohl die Ermittlungen zu NSU 2.0 vom LKA Hessen geführt wurden, das Berliner LKA für ein Sicherheitsgespräch zuständig gewesen? Immerhin gab es ja schon einen Anschlag in Berlin auf Herrn Koçak. Wurde in dem Schreiben die Privatadresse genannt? Es bestand ja schon ein regelmäßiger Kontakt zwischen dem LKA und Herrn Koçak. Würde es dabei nicht auch um mögliche Schutzmaßnahmen durch die Berliner Polizei gehen?

Herr Staatssekretär, bitte schön!

Ich dachte, das hätte ich eben schon beantwortet. – Der Fehler, den ich eben genannt habe, betrifft das Landeskriminalamt Berlin und nicht das Landeskriminalamt Hessen. Insoweit haben Sie recht.

Die zweite Nachfrage geht an den Abgeordneten Schrader. – Bitte schön!

Auch von mir noch einmal: Danke für die Worte und die aufrichtige Entschuldigung! – Ich habe folgende Nachfrage: Diese Mail an das LKA Berlin war auch eine Selbstbezichtigung, ein Bekenntnis zu dem Anschlag auf Herrn Koçak im Jahr 2018. Ob das stimmen mag oder nicht, sei dahingestellt. Wurde diese Mail von der Berliner Polizei an die ermittelnde Staatsanwaltschaft weitergeleitet? War diese Mail der BAO Fokus, die in diesem Zusammenhang ganz viel bei der Polizei ermittelt hat, sowie der zuletzt eingesetzten Sonderkommission von Herrn Diemer und Frau Leichsenring bekannt?

Herr Staatssekretär, bitte!

Ja, das ist so gewesen. Das LKA hat diese Mail dann natürlich an die BAO Neukölln weitergeleitet. Und selbstverständlich ist auch die Staatsanwaltschaft eingebunden worden. Wir haben aber keinerlei Bezüge zu dem Komplex Neukölln, der hier in Berlin ein besonderer Komplex ist, festgestellt. Da gibt es keine Verbindungen.

Im Übrigen kann ich noch mitteilen, dass wir inzwischen einen Tatverdächtigen in Sachen NSU 2.0 haben, der jetzt in Untersuchungshaft sitzt. Die entsprechende Hauptverhandlung ist bereits beim Landgericht Frankfurt am Main eröffnet worden.

(Katalin Gennburg)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär!

Dann hat der Abgeordnete Schrader Gelegenheit, seine Frage zu stellen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Bereich des Justizvollzugs?

Frau Senatorin, bitte schön!

Vielen Dank für die Frage! Es ist so, dass wir in einer Situation sind, in der die Inzidenzzahlen hochgehen. Im Vollzug sind wir von der einrichtungsbezogenes Impfpflicht dahingehend betroffen, dass wir ein Vollzugskrankenhaus, Ärzte und Geschäftsstellen haben. Ich möchte vorwegschicken, dass die Beschäftigten in den Justizvollzugsanstalten insgesamt über eine überdurchschnittliche Impfquote verfügen. Wir sind sehr glücklich, dass die Mitarbeitenden gewillt sind, sich und die Gefangenen zu schützen.

Wenn ich von den Beschäftigten in den Justizvollzugskrankenhäusern bzw. insgesamt in den medizinischen Einrichtungen spreche, dann spreche ich nicht nur von Pflegerinnen und Ärztinnen. Das betrifft auch das Reinigungspersonal und weitere Personen, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind. Allein die Ärztinnen und Krankenpflegerinnen machen 220 Personen aus. Diese hatten am 15. März gegenüber ihrer Dienstbehörde den Nachweis der Impfung zu erbringen. Darüber gab es schon im Januar 2022 entsprechende Hinweise.

Der aktuelle Stand ist, dass vier Bedienstete am 15. März 2022 den Nachweis nicht erbringen konnten. Insofern ist eine Meldung an die Gesundheitsämter gemäß Infektionsschutzgesetz erfolgt. Wir können aber insgesamt sagen, dass wir bei vier Personen von 220 wirklich nur einen vernachlässigbaren Anteil haben.

Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um auf eine Schwierigkeit hinzuweisen, die den Vollzug insgesamt betrifft. Aufgrund der Änderung des Infektionsschutzgesetzes zum 1. April sind wir in der Situation, dass die Verpflichtung zum Maskentragen in Justizvollzugsanstalten explizit nicht mehr vom Infektionsschutzgesetz umfasst ist. Ich sehe mich mit einer Situation konfrontiert, in der zu erwarten ist, dass im Vollzug die Infektionszahlen nach oben gehen werden. Wir wissen, dass die Omikron

Variante zu einer geringen Hospitalisierung führt. Gleichzeitig wissen wir aber auch, dass ganz unabhängig davon, dass nach wie vor die Pflicht zur Isolierung besteht, die Menschen krank werden. Man nennt das „grippeähnliche Symptome“. Dies wird nicht nur die Gefangenen betreffen, sondern auch die Beschäftigten. Wir sind gerade mit Nachdruck dabei, eine Lösung für die nächsten Wochen zu erarbeiten, damit Justizvollzugsanstalten aufgrund der misslichen bundesrechtlichen Regelungen nach wie vor funktionstüchtig sind. Das Problem verschärft sich dadurch, dass im April bekanntermaßen die Osterferien liegen. Ich kann in der Situation nur mit den Schultern zucken. Wir werden bestmöglich mit der Situation umgehen. – Danke!

Vielen Dank! – Dann hat der Kollege Schrader Gelegenheit zur Nachfrage.

Vielen Dank, dass Sie uns diese Situation geschildert haben! Wenn Sie jetzt in dieser misslichen Situation sind, was könnten denn Maßnahmen unterhalb dieser nicht mehr möglichen Verpflichtung zum Maskentragen im Vollzug sein, um sich zu schützen und die Infektionszahlen möglichst gering zu halten, sowohl unter den Inhaftierten als auch unter den Beschäftigten?

Frau Senatorin Kreck, bitte schön!

Danke schön! – Eins muss ich vorwegschicken: Wenn der Bundesgesetzgeber entsprechende Regelungen getroffen hat, dann sind wir natürlich daran gebunden. Wir haben intensiv geprüft, ob es andere Rechtsgrundlagen gibt, auf denen wir etwa eine Maskenpflicht begründen könnten. Wir sind mit der Prüfung noch nicht abschließend fertig. Aber es gibt den expliziten Willen des Bundesgesetzgebers, der natürlich für uns bindend ist.

Wir werden natürlich sowohl die Beschäftigten als auch die Gefangenen eindringlich darum bitten, freiwillig dem Tragen einer Maske nachzukommen. Das werden wir mit Nachdruck machen. In Anbetracht dessen, dass die Justizvollzugsanstalten unter Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über eine hohe Impfquote verfügen, gehen wir davon aus, dass es insgesamt eine hohe Bereitschaft gibt, das Infektionsgeschehen, das schon in den letzten Wochen extrem hochgegangen ist, durch freiwilliges Maskentragen weitergehend einzudämmen.

Darüber hinaus ist es so, dass das Infektionsschutzgesetz die Justizvollzugsanstalten explizit einbezieht, wenn es