nichts gemerkt und, was die Ergebnisse betrifft – das gilt dann für die CDU-Fraktion –, nichts gelernt.
Dem im Rechnungsprüfungsamt klar dargestellten Befund der Doppelabrechnung der Bauernverbände ist der Sachverhalt der Doppelförderung seitens der Landesregierung gegenüberzustellen, und das muss man auch bei der Bewertung entsprechend berücksichtigen.
Wie schreibt doch die Staatsanwaltschaft Stuttgart – ich muss wirklich sagen, sie bringt das originell auf den Punkt – über die Behauptungen aus dem Landwirtschaftsministerium so schön? Sie spricht da von der „angeblichen Unkenntnis... der offenkundigen Tatsachen“.
Eine solche Charakterisierung einer Regierungspolitik durch die Staatsanwaltschaft, das ist doch irgendwie ein tolles Lob. Oder, Herr Weiser?
Auch die Staatsanwaltschaft erkannte, dass die Richtlinie unpräzise formuliert und inhaltlich unbestimmt war und dass es faktisch keine effiziente Kontrolle der Mittelverwendung gab.
Aber die ganze Landwirtschaftsverwaltung hat ja nichts gewusst, Minister Weiser hat nichts geahnt und wurde auch über Wichtiges nicht informiert. So war das Ministerium halt organisiert. Obwohl der Bericht des Rechnungsprüfungsamts angeblich im Ministerium wie eine Bombe einschlug – so sagten das die Mitarbeiter im Untersuchungs
ausschuss –, sagte der Minister vor dem Ausschuss, er sei nicht informiert worden. So behauptete er es.
Niemand von den Bauernverbänden hat mir gegenüber jemals den Eindruck erweckt, er könne sich vorstellen, dass dem doch stets gut informierten Minister Weiser die offenkundige Tatsache, dass von zwei Seiten Geld für die Sozialversicherungsberatung floss, nicht bekannt war. Also machen wir uns doch nichts vor.
Dass die Bauernverbände jetzt die Welt nicht mehr verstehen, wundert mich nicht. Erst wird ihnen zusätzliches Geld aufgedrängt, und dann werden sie von der nächsten, auf Minister Weiser folgenden CDU-Landwirtschaftsministerin bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und mit einem Betrugsvorwurf konfrontiert. Sie konnten sich gar nicht vorstellen, dass diese Doppelförderung politisch nicht gewollt war und sie nun plötzlich als betrügerische Doppelabrechner dastehen sollten.
Dass aufseiten der Bauernverbände kein Unrechtsbewusstsein vorhanden war oder zumindest, sage ich mal, nie mit einer Kontrolle gerechnet wurde, das dokumentiert auch die Buchhaltung des BLHV. Dort ist alles genau aufgelistet, die gleichen Kosten sind an zwei verschiedenen Stellen abgerechnet. Ich denke, die Bauernverbände haben in vielen Bereichen wirklich mit gutem Gewissen agiert und haben gedacht, das müsse alles so sein.
Aber die Frage ist ja: Wie agiert unsere jetzige Landwirtschaftsministerin, die ja nur CDU-Parlamentariern Zwischenfragen gestattet? Sie schließt mit den Bauernverbänden einen Vergleich, bei dem sie nach Ansicht des der CDU gegenüber sehr wohlmeinenden Rechnungshofs auf Ansprüche in Höhe von 4 Millionen DM verzichtet. Klar ist aus meiner Sicht, dass der jetzige Rechnungshofpräsident diesen Verzicht als politisch vertretbar betrachtet. Er weiß ja, wer ihn protegiert, und zeigt sich erkenntlich.
Aber es kommt noch besser. Schauen wir einmal in die Zukunft. Über Herrn Menz im Staatsministerium signalisiert der Ministerpräsident den Bauernverbänden vor Abschluss der Arbeit des Untersuchungsausschusses, dass sie für eine nach wie vor völlig unspezifizierte Sozialberatung weiter mit Unterstützung rechnen können.
Die Dimension ist hinter den Kulissen auch schon festgezurrt: 8 DM pro Mitglied, so heißt die Marge unter schwarzen Brüdern, die angepeilt wird.
Dabei hat der Ministerialdirektor im Ausschuss öffentlich gesagt, 5 DM wären die fachlich vertretbare Grenze, und ein bisschen mirakulös hinzugefügt,
Der Ausschuss konnte nicht aufklären, welches die politischen Gründe für diese 20 DM sind. Ist das vielleicht eine Art politischer Wiedergutmachung für Ihre dilettantische Doppelförderung? Die sollten Sie dann aber aus Ihrer Parteikasse und nicht aus der Landeskasse finanzieren, weil Sie es denen ja eingebrockt haben.
(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD – Zuruf des Abg. Oelmayer Bündnis 90/Die Grünen)
Ist es eine Entschädigung dafür, dass Sie den Bauernverbänden mit Ihrem zweimaligen dilettantischen Vorgehen einen Imageschaden zugefügt haben, das eine Mal, als Sie die Richtlinie erließen, das andere Mal, als Sie die Angelegenheit – aus der Sicht des Kollegen Mayer-Vorfelder dilettantisch – an die Staatsanwaltschaft gaben? War es vielleicht das, dass Sie da politisch etwas nachlegen müssen?
Die Sozialberatung für Landwirte – das jedenfalls ist ein eindeutiges Ergebnis der öffentlichen Beratungen des Untersuchungsausschusses – ist bis auf einen Punkt auch ohne die Gelder des Landes gut finanziert. Der einzige Punkt, bei dem man darüber reden kann, dass die Landwirte noch einen Beratungsbedarf haben, der nicht gesponsert ist, das ist die Hofübergabe. Aus unserer Sicht kann man darüber reden, ob das die Bauernverbände, ob das Rechtsanwälte oder Notare machen sollten. Wichtig ist nur eines: Das Geld muss den Landwirten zugute kommen. Wo die Landwirte die Beratung einholen, sollten sie selber entscheiden. Wir wollen die Landwirte fördern und nicht weiter eine Pauschalförderung für die Bauernverbände betreiben.
Meine Damen und Herren, die nicht nachvollziehbare Unkenntnis der gesamten Landwirtschaftsverwaltung über die bezahlte Tätigkeit der Bauernverbände als Verwaltungsstellen der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger erscheint aus unserer Sicht nach dem Ergebnis der Beweis
aufnahme politisch gewollt. Die Kontrolle der Mittelverwendung wurde durch die Neufassung der Richtlinie 84 stark eingeschränkt. Intransparenz und faktischer Unkontrollierbarkeit wurde damit Vorschub geleistet.
Die Zeugin Karle, eine Mitarbeiterin des Regierungspräsidiums Tübingen, hatte auf diese Gefahr in einer offiziellen Stellungnahme zur Neufassung der Richtlinie aufmerksam gemacht.
Die vom Ministerium im Untersuchungsausschuss vorgetragene Begründung, man habe eine Verwaltungsvereinfachung bezweckt, ist unglaubhaft. Weder wurde die Verwaltungsvereinfachung bewirkt, noch wurde in anderen Fällen auch nur irgendwie ähnlich verfahren.
Ein weiterer Punkt ist das Schreiben der Ministerin an die Staatsanwaltschaft. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hat ja auch im Untersuchungsausschuss gesagt, wie er es bewertet hat bzw. welchen Eindruck er gewonnen hat. Es handelte sich um eine Art Empfehlungsschreiben für die Bauernverbände. In einer Situation, in der die Staatsanwaltschaft unter dem Aspekt des Betrugsverdachts gegen sie ermittelt, ist ein solches Schreiben natürlich äußerst aufschlussreich.
Ein dritter Beleg für die politisch gewollten Unzulänglichkeiten der Förderpraxis zugunsten der Bauernverbände liegt in der Art und Weise, wie Sie, Frau Ministerin, den Vergleich mit den Bauernverbänden zustande brachten. Eine Landesregierung, die sich in ihrem Vertrauen in die korrekte Abrechnung der Bauernverbände getäuscht fühlt, hätte auch fristgerecht ein Rückforderungsverfahren eingeleitet. Stattdessen wurde während des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ein für die Bauernverbände sehr komfortabler Vergleich geschlossen, der ihnen die ungerechtfertigte Bereicherung durch die jahrzehntelange Doppelförderung weitgehend beließ.
Weiser, Schaufler, Staiblin: Diese Namen stehen für die vielfältigen Facetten der Regierungspraxis der CDU in Baden-Württemberg. Der Untersuchungsausschuss hat einen Teil dieses Sittengemäldes enthüllt.
Wenn Sie weiterhin Pauschalen für nicht spezifizierte Leistungen an die Bauernverbände überweisen wollen, dann bestätigen Sie den Verdacht, dass Sie damit die Alimentierung einer politischen Vorfeldorganisation nachträglich legitimieren wollen.
(Beifall bei Abgeordneten des Bündnisses 90/Die Grünen und der SPD – Abg. Dr. Carmina Brenner CDU: Ihr Vorschlag ist doch auch eine Fallpau- schale! – Abg. Hauk CDU: Sie haben doch selbst Fallpauschalen vorgeschlagen!)