Protokoll der Sitzung vom 14.12.2000

rent und nicht so intensiv, und die Berichte sahen anders aus. Zweitens war der Spielraum von Regierungen und Parlamenten gegenüber dem KEF-Bericht auch noch ein anderer, als er es seit dem Urteil von Karlsruhe von 1994 ist. Die Situation hat sich eindeutig verändert.

Dritte Bemerkung: Finanzausgleich innerhalb der ARD. Ich finde es schon ein wenig amüsant, dass dieses Verhandlungsergebnis von Ihnen, verehrter und geschätzter Kollege Jacobi, hier in dieser Weise relativiert worden ist. Wenn wir bei jedem deutschen Finanzausgleichssystem vor das Parlament treten könnten und fast die Halbierung des Ausgleichs vorlegen würden, dann wäre das ein großer und allgemein anerkannter Erfolg. Es ist, soweit ich sehe, zum ersten Mal gelungen, ein vorhandenes Finanzausgleichssystem, das sich über Jahre hinweg entwickelt hat, jetzt nahezu zu halbieren.

Der in der ersten Lesung erhobene Vorwurf, der heute nicht wiederholt worden ist – zum Glück, weil er auch nicht zutreffend gewesen ist –, bestand doch darin, wir hätten, seitdem sich die politische Farbe im Saarland verändert hat, anders verhandelt. Das ist einfach nicht so! Wir haben in der Rundfunkkommission der Länder harte Auseinandersetzungen mit Ministerpräsident Müller und mit dem Chef der Staatskanzlei im Saarland, Staatssekretär Rauber, gehabt, und wir haben unsere Position überhaupt nicht verändert. Sie haben sich bei Radio Bremen und beim Saarländischen Rundfunk mit Händen und Füßen gegen den bayerischen und baden-württembergischen Vorschlag gewehrt, der diese Änderung des ARD-Finanzausgleichssystems erbracht hat. Ich stelle gern auch die Protokolle über die Sitzungen der Rundfunkkommission der deutschen Länder zur Verfügung.

Deshalb lasse ich das heute hier auch nicht schlecht reden oder gering reden. Wir gehen im ARD-Finanzausgleich von 186 auf 120 Millionen DM im Jahr 2006 bei gestiegenem Gebührenvolumen zurück, wir reduzieren im Ausgleichssystem von 1,9 % auf 1,1 % der ARD-Finanzmasse. Das bedeutet für unseren SWR, dass wir im Jahr 2006 – Kollege Rech hat es gesagt – statt 27 Millionen DM nur noch 14 Millionen DM pro Jahr in den Finanzausgleich der ARD geben.

(Beifall des Abg. Rech CDU – Abg. Rech CDU: Großer Erfolg!)

Das ist doch ein Erfolg, und diesen Erfolg sollten wir einmal zur Kenntnis nehmen.

Vierte Bemerkung: Stimmrecht innerhalb der ARD. Es hat eine lange Zeit gebraucht, bis der Vorstoß Baden-Württembergs jetzt erfolgreich war. Wir werden im Zusammenhang mit der ARD-Struktur- und -Finanzreform nach dem Beschluss der ARD-Hauptversammlung von Stuttgart Ende November nun ein Modell innerhalb der ARD haben, welches sich an das Bundesratsmodell anlehnt. Die großen Anstalten WDR, SWR, NDR, Bayerischer Rundfunk werden mit jeweils vier bzw. drei Stimmen stärker in der ARD in den relevanten Fragen abstimmen, die mittleren Anstalten mit je zwei Stimmen und die kleinen Anstalten künftig nur noch mit je einer Stimme. Es ist doch auch ein medien

(Minister Dr. Palmer)

politischer Erfolg für unser Land, dass die Größe und die Bedeutung des SWR in der fusionierten Gestalt jetzt auch zum Ausdruck kommen.

Fünfte und letzte Bemerkung, meine sehr verehrten Damen und Herren: Wir legen Ihnen ja auch Änderungen zum Landesmediengesetz vor. Darin ist unter anderem die Erhöhung des Vorwegabzugs der Landesanstalt für Kommunikation aus der Rundfunkgebühr um 3 % zugunsten der Filmförderung Baden-Württemberg enthalten. Dies wird dazu führen, dass wir ab dem Jahr 2001 weitere 2 Millionen DM für die im ganzen Land stattfindende Filmförderung haben. Wir werden ab dem Jahr 2001 pro Jahr 20,5 Millionen DM in die Filmförderung Baden-Württemberg geben können.

Damit haben wir in dieser Legislaturperiode die Filmfördermittel am Medienstandort Baden-Württemberg nahezu verdoppelt: 1996 waren es etwas über 10 Millionen DM, 2001 kommen wir bei 20,5 Millionen DM an. Auch das ist ein großer Erfolg. Wir sind auf dem richtigen Weg. Natürlich müssen wir den Weg konsequent weitergehen. Wenn man sich das Filmfördervolumen von Nordrhein-Westfalen und von Bayern und neuerdings auch vom Mitteldeutschen Rundfunk anschaut, fällt auf: Die tun gewaltig was. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf Filmproduktionsfirmen im ganzen Land und stellt Wirtschaftsförderung im besten Sinne dar. Wir müssen da weitermachen, aber immerhin haben wir jetzt eine Größenordnung erreicht, die uns als Filmland und Filmproduktionsstandort wahrnehmbar macht. Dies ist ein Erfolg, den ich heute bei der Verabschiedung des Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrags und der Novelle zum Landesmediengesetz gern unterstreiche.

Ich möchte mich abschließend für die sachliche Beratung im Ausschuss bedanken, auch für den wohltuenden Ton in der ersten und in der heutigen abschließenden Lesung, und ich danke Ihnen für die breite Zustimmung zu dem ausgehandelten Vertragswerk, das in seinen markanten Teilen baden-württembergische Handschrift aufweist.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Kleinmann FDP/DVP – Abg. Rech CDU: Sehr gut!)

Meine Damen und Herren, mir liegen in der Allgemeinen Aussprache keine Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur E i n z e l a b s t i m m u n g. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 12/5797.

Ich rufe auf

Artikel 1

Gesetz zum Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Wer dem Artikel 1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Der Artikel 1 ist bei einigen Gegenstimmen mehrheitlich angenommen.

Ich rufe auf

Artikel 2

Änderung des Landesmediengesetzes

Wer dem Artikel 2 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Das war einstimmig. Der Artikel 2 ist damit angenommen.

Ich rufe auf

Artikel 3

Änderung des Gesetzes zum Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Wer dem Artikel 3 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Das war einstimmig. Damit ist der Artikel 3 angenommen.

Ich rufe auf

Artikel 4

Aufhebung von Rechtsvorschriften

Wer dem Artikel 4 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Auch das war einstimmig. Damit ist auch der Artikel 4 angenommen.

Ich rufe auf

Artikel 5

Inkrafttreten

Hier schlägt der Ständige Ausschuss eine Änderung von Absatz 1 Satz 1 vor. Wer dem Artikel 5 mit der vom Ständigen Ausschuss vorgeschlagenen Änderung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Enthaltungen wurde auch dem Artikel 5 mehrheitlich zugestimmt, und zwar in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 14. Dezember 2000 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zum Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, zur Änderung des Landesmediengesetzes und zur Aufhebung von Rechtsvorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Bei einigen Gegenstimmen ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt.

Damit ist Punkt 8 der Tagesordnung erledigt.

(Stellv. Präsident Weiser)

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung

a) des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für BadenWürttemberg – Drucksache 12/5676

b) des Gesetzentwurfs der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung – Drucksache 12/5001

Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses – Drucksache 12/5769

Berichterstatter: Abg. Schuhmacher

Für die Allgemeine Aussprache sind fünf Minuten je Fraktion bei gestaffelten Redezeiten vorgesehen.

Das Wort hat Herr Abg. Fleischer.