Protokoll der Sitzung vom 14.12.2000

Das ist ja wohl das Letzte und eine Umkehrung und Verdrehung der Tatsachen.

(Abg. Dr. Schäfer Bündnis 90/Die Grünen: Herr Hauk, lachen Sie mal laut!)

Wir wissen heute mehr, als wir zu Anfang wussten. Deshalb kann man auch sagen, dass die Staatsanwaltschaften wohl drei Strafbefehle ausgestellt haben, dass aber der pauschale Vorwurf des Staatlichen Rechnungsprüfungsamts Tübingen, dass die Bauernverbände Beratungsleistungen doppelt abgerechnet und sich deshalb bereichert hätten, bereits entkräftet war, wie auch vom Rechnungshofvizepräsidenten in der gemeinsamen Anhörung des Landwirtschaftsausschusses und des Finanzausschusses und auch im Untersuchungsausschuss dargelegt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, an der Politik in Baden-Württemberg ist – entgegen Ihrer Absicht – nichts, aber auch gar nichts hängen geblieben.

(Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Teßmer)

Alle Zeugenaussagen waren in dieser Richtung eindeutig.

(Abg. Teßmer SPD: Nichts gewusst, nichts gehört, das ist eindeutig!)

Sie haben versucht, den handelnden Personen von früher – Fritz Brünner, Gerhard Weiser, heute Gerdi Staiblin, Erwin Teufel – etwas in die Schuhe zu schieben.

(Zuruf des Abg. Teßmer SPD)

Das ist Ihnen nicht gelungen, und das hat auch gute Gründe – weil in diesem Land rechtsstaatlich gehandelt wurde und auch in Zukunft rechtsstaatlich gehandelt werden wird.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme zum Schluss: Ich bekenne mich eindeutig zu der Empfehlung, den Bauernverbänden für ihre Beratungsleistungen eine Pauschale zu zahlen. Ich bekenne mich zu der Empfehlung, in Zukunft den Bauernverbänden für die ländliche Sozialberatung einen Pauschalbetrag zu geben. Warum? Wir

wollen keine unnötige Bürokratie und keinen unnötigen Verwaltungsaufwand.

(Zuruf des Abg. Dr. Schäfer Bündnis 90/Die Grü- nen)

Wenn wir dem Vorschlag der Grünen, Herr Kollege Schäfer, folgten, würde das unter dem Strich für das Land noch deutlich teurer.

(Abg. Rech CDU: Das ist denen egal!)

Wir haben fachkompetente Berater, die Kreisgeschäftsführer der Bauernverbände, und diese Beratungsleistung muss entlohnt werden. Das geht am besten über eine Pauschale. Die Vorschläge hierzu haben wir eingebracht.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Untersuchungsausschusses. Diese finden Sie auf Seite 482 der Drucksache 12/5777. Wer den Ziffern 1 bis 4 der Beschlussempfehlung des Untersuchungsausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Empfehlungen wurden mehrheitlich angenommen.

Meine Damen und Herren, ich darf am Schluss der Beratungen allen Mitgliedern des Untersuchungsausschusses, insbesondere dem Herrn Vorsitzenden Heribert Rech, für die geleistete Arbeit sehr herzlich danken. Ebenso danke ich dem wissenschaftlichen Mitarbeiter des Untersuchungsausschusses, Herrn Jesse-Allgöwer.

Punkt 5 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Medienzentren (Medienzentren- gesetz) – Drucksache 12/5743

Das Präsidium hat übereinstimmend festgelegt, dass weder eine Begründung gegeben wird noch eine Aussprache erfolgt. Das Präsidium schlägt vor, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Schule, Jugend und Sport zu überweisen. – Sie stimmen dieser Überweisung zu.

Damit ist Punkt 6 der Tagesordnung abgeschlossen.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion Die Republikaner – Gesetz zum Schutz des freien Informationszugangs in Baden-Württemberg (Landesinforma- tionsfreiheitsgesetz – IFG) – Drucksache 12/5776

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Wem darf ich das Wort erteilen? – Herr Abg. Krisch, Sie erhalten das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Grundlage unserer Demokratie ist Freiheit; denn Demokratie ohne Freiheit gibt es nicht. Freiheit beinhaltet selbstverständlich auch Verantwortung.

(Zuruf des Abg. Buchter Bündnis 90/Die Grünen)

Die Freiheit verpflichtet, Herr Kollege, zur Einhaltung gesellschaftlicher und rechtlicher Regeln; denn sonst wird Freiheit zur Anarchie und zerstört die Gesellschaft.

Meilensteine zur Freiheit sind beispielsweise das Hambacher Fest, die Freiheitskämpfe in Baden, Bauernaufstände früherer Zeiten oder weltweite Freiheitsbewegungen. Das alles waren Forderungen nach Freiheit. Menschen wollen frei sein.

(Zuruf des Abg. Haas CDU)

Ich bin in diesem hohen Haus der Siebtälteste.

(Abg. Haas CDU: Bloß?)

Ich habe ganz bewusst noch eine Zeit erlebt, die Jüngere nur vom Hörensagen kennen. Selbst 1944 habe ich manch Schönes erlebt und viele Dinge, die bei dem damals Zehnjährigen zu zwei Entschlüssen führten. Der erste Entschluss: Wenn ich einmal groß bin, wird mir niemand, aber auch niemand Befehle erteilen.

(Abg. Kluck FDP/DVP: Was?)

Der zweite Entschluss: Wenn ich einmal groß bin, werde ich nie und nimmer Uniform tragen.

Ich habe beides umgesetzt. Allerdings sehe ich heute den Begriff Uniform weiter gehend als damals der Zehnjährige. Denn Uniform als Kleidung ist doch nur der Ausdruck einer tiefer gehenden Einstellung und der Hinweis auf die Uniformierung der Gedanken und der Persönlichkeit. Uniform in diesem weiter gehenden Sinn ist auch das Betroffenheitsritual nach jeder „Bild“-Zeitungsmeldung: die Betroffenheit zum Beispiel nach dem Handgranatenanschlag der Russen-Mafia, also einem Bandenkrieg unter Russlandaussiedlern.

Uniform in diesem Sinne ist auch das Betroffenheitsritual, wenn Palästinenser oder Islamisten ihren Krieg gegen Israel an Synagogen in Deutschland führen.

Meine Damen und Herren, diese geistige Uniform ist die wahre Gefahr für unsere Demokratie; denn Terror und die Morde der RAF haben wir doch ohne Schaden für unsere Demokratie überstanden.

(Abg. Jacobi Bündnis 90/Die Grünen: Zu welchem Tagesordnungspunkt ist denn das Gerede?)

Sie wurde dadurch eher gefestigt, Herr Kollege Jacobi. Wenn Schaden entstand, dann erst heute, da einige der damaligen Terroristenfreunde – auch aus Ihrer Partei – in politisch einflussreiche Positionen rücken.

(Beifall bei Abgeordneten der Republikaner – Abg. Jacobi Bündnis 90/Die Grünen: Verschlu- cken Sie sich mal nicht an Ihren Worten, Herr Krisch!)

Die ernst zu nehmende Gefahr, Herr Kollege Jacobi,

(Abg. Jacobi Bündnis 90/Die Grünen: Sie sollen sich nicht verschlucken!)

für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ist doch der zur Duldsamkeit und zur Fernsehkultur erzogene Bürger, der Bürger ohne eigenes Denken. Die Gefahr liegt in der Uniformierung des Denkens, im fehlenden kritischen Nachdenken und Querdenken.

Um aber querdenken und nachdenken zu können, sind Wissen und Information Voraussetzung. Der Wissenserwerb, der Zugang zur Information setzt wiederum den freien, ungehinderten Zugang zu dieser Information voraus. Genau das sichert der vorliegende Gesetzentwurf, der damit ein Grundstein unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sein wird.

Drei Bundesländer – Schleswig-Holstein, Brandenburg und Berlin – haben das vor uns erkannt und Informationsfreiheitsgesetze geschaffen. Die Bundesregierung müht sich mit Vorbereitungen. Sie hat das in ihrem Koalitionsvertrag stehen. Meine Damen und Herren, Baden-Württemberg war in politischen Dingen immer ein Vorreiter.