Protokoll der Sitzung vom 31.01.2001

§§ 1 bis 16

zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 31. Januar 2001 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Neuorganisation der Führungsakademie des Landes Baden-Württemberg“. – Das Haus stimmt der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Wer stimmt gegen das Gesetz? – Wer enthält sich der Stimme? – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.

Damit ist der Tagesordnungspunkt 7 erledigt.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes – Drucksache 12/5606

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – Drucksache 12/5920

Berichterstatter: Abg. Seltenreich

Meine Damen und Herren, nachdem zu dem Gesetzentwurf in der Ersten Beratung gesprochen worden ist, war das Präsidium der Auffassung, dass in der Zweiten Beratung auf eine Aussprache verzichtet werden kann. Wir kommen also gleich zur A b s t i m m u n g.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 12/5920.

Ich rufe auf

Artikel 1

Nach der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses soll in Artikel 1 Nr. 1 Buchst. b das Wort „insgesamt“ durch die Worte „bis zu“ ersetzt werden. Wer dem Artikel 1 mit dieser Änderung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mit dieser Änderung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf

Artikel 2

Wer dem Artikel 2 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig angenommen.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 31. Januar 2001 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes“. – Das Haus stimmt der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. – Stimmt jemand gegen das Gesetz? – Das ist nicht der Fall. Wer enthält sich? – Niemand. Dem Gesetz ist einstimmig zugestimmt worden.

Damit ist der Tagesordnungspunkt 8 erledigt.

(Stellv. Präsident Birzele)

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Kirchensteuergesetzes – Drucksache 12/5792

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – Drucksache 12/5921

Berichterstatterin: Abg. Marianne Erdrich-Sommer

Die Berichterstatterin wünscht das Wort nicht.

Meine Damen und Herren, das Präsidium war auch bei diesem Gesetzentwurf der Auffassung, dass auf eine Allgemeine Aussprache verzichtet werden kann, nachdem in der Ersten Beratung ausführlich dazu gesprochen worden ist.

Wir kommen also zur A b s t i m m u n g. Der Finanzausschuss schlägt Ihnen auf Drucksache 12/5921 vor, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Wer dem Artikel 1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung so beschlossen.

Ich rufe auf

Artikel 2

Wer dem Artikel 2 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung so beschlossen.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 31. Januar 2001 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Kirchensteuergesetzes“. – Das Haus stimmt der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung ist dem Gesetzentwurf Drucksache 12/5792 mehrheitlich zugestimmt.