Ich wiederhole: Sosehr wir es begrüßen, wenn die Behörden ihrerseits Datenschutzbeauftragte bestellen, so wollen wir dies doch vor allem den Behörden, aber ganz besonders der kommunalen Seite ans Herz legen, es ihnen aber nicht als Befehl vorgeben. Das ist unsere Philosophie.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Bebber SPD: Vielleicht mehr in den Kopf als ans Herz! – Abg. Birzele SPD: Ihre Par- teifreunde vor Ort sind aber immer dagegen! Das ist das Problem! Die kann man nicht überzeugen! – Gegenruf von der CDU: Eure!)
Wir haben gerade auch im Verhältnis zur kommunalen Seite, Herr Kollege Birzele, in dieser jetzt zu Ende gehenden Legislaturperiode das Verhältnis Land zu Kommune wie einen roten Faden immer so bestimmt, dass wir gesagt haben: Wenn es einigermaßen vertretbar ist, geben wir an die kommunale Seite keine Befehle, sondern vertrauen darauf, dass die dort von der Bevölkerung Gewählten in eige
ner Verantwortung richtig entscheiden werden. Dabei sollten wir auch in der nächsten Legislaturperiode bleiben.
Das Prinzip sollte dann eben auch die Praxis bestimmen, und die Ausnahme sollte nicht zur Regel werden.
Ich will noch kurz auf die Beratungen im Ständigen Ausschuss eingehen. Dort wurde wohl bestätigt, dass neben der zunehmend wichtiger werdenden Beratungstätigkeit natürlich die Kontrollarbeit des Landesbeauftragten weiterhin notwendig bleibt. Sie stellt sicher, dass auch in Einzelfällen der Datenschutz gewahrt bleibt und dass, soweit erforderlich, für Abhilfe gesorgt werden kann.
Allerdings kann es nicht ausbleiben, dass hin und wieder divergierende Ansichten zwischen dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und der Verwaltung bestehen. Dies kann erst recht nicht ausbleiben, wenn es sich in beiden Fällen um Juristen handelt. Dass dies insbesondere der Fall sein kann, wenn es um die Ausübung von Rechtsnormen geht, liegt eigentlich auf der Hand und gehört zum normalen Alltag bei der Zusammenarbeit von Behörden.
Dass über die Reichweite der Kontrollkompetenz des Landesbeauftragten bei den Gerichten vertiefende Gespräche – Herr Kollege Kiesswetter, das ist auch gesagt worden – zwischen dem Justizministerium und dem Landesbeauftragten aufgenommen werden, ist, glaube ich, ein Ergebnis der Beratungen des Ständigen Ausschusses, das wir heute Abend noch einmal mit Genugtuung hervor- und herausheben dürfen.
Ich will mit Folgendem schließen: Ich bin, offen gestanden, nicht ganz glücklich gewesen, Herr Schneider, dass, wenn mein Eindruck nicht trügt, bei den letzten Haushaltsberatungen in letzter Minute die eigentlich schon ins Auge gefasste Stelle für einen Informatiker doch nicht eingerichtet wurde. Ich finde, wir sollten immer die Sache in den Vordergrund stellen. Wenn wir dies tun, müssen wir sagen: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz braucht eine neue Stelle für einen Informatiker.
Mein Appell an den nächsten Landtag geht dahin, dies so schnell wie möglich zu korrigieren und zu beheben.
Meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass Sie der Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses zustimmen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist so beschlossen.
Ich frage zur Vereinfachung des weiteren Verfahrens, ob bei den folgenden Tagesordnungspunkten jemand von den Berichterstattern das Wort wünscht. – Dies ist nicht der Fall.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 29. Januar 2001 – Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland und zu dem Vertrag zum Europäischen Fernsehkulturkanal vom 19. November 1991 (GBl. S. 745); hier: Berichte des Südwestrundfunks, des Zweiten Deutschen Fernsehens und des DeutschlandRadios über die Finanz-, Haushalts- und Personalkostenentwicklung in den Jahren 1999 bis 2002 – Drucksachen 12/5950, 12/6017
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu der Mitteilung des Südwestrundfunks vom 19. Dezember 2000; hier: Bericht über die Nutzung der Übertragungswege gemäß § 42 Abs. 3 des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk – Drucksachen 12/5875, 12/6018
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 21. Dezember 2000 – Denkschrift 1999 des Rechnungshofs zur Landeshaushaltsrechnung von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 1997 (Nr. 19) – Zum Stand der DVUnterstützung in der Steuerverwaltung – Drucksachen 12/5881, 12/5924
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung des Finanzministeriums vom 23. September 1999 – Denkschrift 1998 des Rechnungshofs zur Landeshaushaltsrechnung von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 1996 (Nr. 10) – Betätigungsprüfungen im Eisenbahnbereich – Drucksachen 12/4437, 12/5923
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag des Finanzministeriums vom 23. Ja
nuar 2001 – Verkauf einer landeseigenen Grundstücksfläche Ecke Löwentor-/Pragstraße in Stuttgart (sog. Brixner-Areal) – Drucksachen 12/5936, 12/5997
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu der Mitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 5. Dezember 2000 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament,
den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Verwirklichung des ‚Europäischen Forschungsraums‘: Leitlinien für die Maßnahmen der Union auf dem Gebiet der Forschung (2002 bis 2006)“ – Drucksachen 12/5818, 12/5995
Die nächste Sitzung findet morgen, 21. Februar 2001, um 9:30 Uhr mit der Ihnen bekannten Tagesordnung statt.