Außerordentlich wichtig ist auch der Erweiterungsbau für die Staatsgalerie, mit dem dieses bedeutende Haus endlich in die Lage versetzt wird, notwendige zusätzliche Ausstellungsflächen zu bespielen.
Auch im Bereich Film- und Medienstandort Baden-Württemberg sind unsere Anstrengungen sehr vielfältig. Ich nenne hier den Ausbau der Filmakademie Ludwigsburg mit neuen Studiengängen, und ich nenne die Komplementärfinanzierung zur Kooperation zwischen der Medien- und Filmgesellschaft und dem ZDF.
Im Museumsbereich, meine Damen und Herren, wollen wir mit der Kooperation zwischen dem Sammler Frieder Burda und der Staatlichen Kunsthalle Baden-Baden modellhaft aufzeigen, was möglich ist, wenn privates Engagement und staatliche Kunstförderung zusammenwirken. Denn ich denke, wir sind uns in diesem Hause alle einig, dass künftig dem privaten Engagement im Bereich der Kunstförderung größere Bedeutung zukommen wird. Dafür müssen allerdings auch die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden.
Ich stelle hier ausdrücklich fest: Die Bundesregierung ist mit der Ergänzung des Stiftungssteuerrechts auf dem richtigen Weg.
Aber ich räume ein, dass es lange genug gedauert hat, bis es überhaupt zu diesem Schritt kam, und ich begrüße ihn ausdrücklich.
Zu den Kommunaltheatern: Meine Damen und Herren, ich finde es eine große kulturpolitische Tat, diesen Kommunaltheatern wieder eine verlässliche Perspektive zu vermitteln und ihnen durch einen Festbetrag und durch die Übernahme eines bestimmten Personalkostenanteils Planungssicherheit zu gewähren. Das Gleiche gilt für unsere anderen Theaterbereiche wie Landesbühnen, freie Theater, Kleinund Puppentheater, wo wir ebenfalls die Empfehlungen der Kommission aufgegriffen haben.
Nun noch eine offene Anmerkung zum Thema Landesbühnen, weil diese Thematik hier sehr unterschiedlich bewertet wurde. Zunächst einmal die Ausgangslage: Der Rechnungshof hat bemängelt, dass sich das Förderverhältnis, das einmal 80 : 20 betragen hat, in einem Einzelfall auf 87 : 13 verschoben hat. Nun stimmt es, Herr Deuschle: Die Kommission hat gesagt, wir sollten auf einen Förderanteil von zwei Drittel gehen. Das Ministerium hat in der Kabinettsvorlage diesen Vorschlag abgemildert und formuliert: Wir wollen eine erheblich höhere Finanzquote der Kommunen erreichen.
Nun muss man wissen – ohne jetzt hier aus den kommunalen Haushalten zu viel auszuplaudern –, dass natürlich die Sitzstädte sehr unterschiedliche Finanzkraft haben und dass in einem Fall wie Bruchsal ein Verein, der aus Mitgliedsgemeinden bis hin zum Odenwald besteht, natürlich ganz andere Finanzprobleme hat als beispielsweise eine Sitzgemeinde hier in der Nähe von Stuttgart.
Deswegen halte ich das Angebot, das wir jetzt machen werden, dass wir eine Zielvorgabe machen und jeder Bühne einen anderen Zeitraum gewähren, für sehr fair und angebracht – übrigens muss das Kabinett das noch beschließen –,
auch deswegen, Herr Deuschle, weil die Landesbühnen nach wie vor den Auftrag haben, den sie erfüllen, nicht nur ihre Sitzgemeinde, sondern auch Gemeinden zu bespielen, die eben von einem Theater weit entfernt weg liegen. Deswegen bekennen wir uns nach wie vor zu diesem Landesbühnenauftrag.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Sie sehen, dass die Kulturpolitik bei der Landesregierung und den Regierungsfraktionen in allerbesten Händen ist. Das haben wir auch in sehr schwierigen Zeiten bewiesen. Diese Landesregierung kennt die Bedeutung der Kunst und Kultur für die Zukunft Baden-Württembergs. Diese Landesregierung bekennt sich zu Kunst und Kultur als einem außerordentlich wichtigen Faktor für eine menschliche Gesellschaft. Deswegen bleibt die Kunstförderung auch in schwierigen Zeiten im Zentrum der Landespolitik.
Meine Damen und Herren, es gibt keine weiteren Wortmeldungen in der Allgemeinen Aussprache. Wir kommen deshalb in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Einzelplan 14 – Minis
terium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 12/4814 Abschnitt I. Die vorliegenden Änderungs- und Entschließungsanträge werde ich bei den entsprechenden Kapiteln aufrufen und zur Abstimmung bringen.
Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich so beschlossen.
Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich so beschlossen.
Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.
Internationale Kulturpflege, Bildungshilfe für Entwicklungsländer sowie Aufbauhilfe für die neuen Bundesländer
Hierzu rufe ich zunächst den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 12/4837-5, auf. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich abgelehnt.
Damit kommen wir zur Abstimmung über das Kapitel 1406 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Sie müssen sich schon beteiligen, damit festgestellt werden kann, wie die Mehrheitsverhältnisse sind.
und dazu den Änderungsantrag der Fraktion Die Republikaner, Drucksache 12/4837-2. Ich lasse zunächst über die
sen Änderungsantrag der Fraktion Die Republikaner abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mit großer Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über Kapitel 1407. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mit großer Mehrheit so beschlossen.