Das bezieht sich auch auf die Pläne der Berliner Regierung, die Beamtenbezüge künftig nur noch in Höhe der Inflationsrate anzuheben. Das ist ein Sonderopfer, das wir unseren Beamten nicht zumuten können. Wir sollten gemeinsam versuchen, das zu verhindern.
(Beifall der Abg. Lieselotte Schweikert FDP/DVP – Abg. Hackl Bündnis 90/Die Grünen: Das klang aber vor zwei Jahren noch ganz anders! – Zuruf des Abg. König REP)
Es wird immer das Argument gebraucht, der Beamte habe einen sichereren Arbeitsplatz. Aber der Angestellte im öffentlichen Dienst hat einen genauso sicheren Arbeitsplatz.
Es geht nicht an, hier Unterscheidungen zu treffen. Das versteht doch kein Mensch mehr, der dort schafft, vor allem, wenn er die gleiche Arbeit machen muss.
Die Einführung der begrenzten Dienstfähigkeit – Herr Hackl hat daran etwas herumgemäkelt – ist zu begrüßen. Das hilft allen. Denn ich schicke nicht gleich jeden, der nicht mehr so leistungsfähig ist, in die Ruhestandswüste, sondern ermögliche ihm, weiterhin bis zu 50 % seiner Arbeitsleistung zu erbringen. Dass hier der Grundsatz „Rehabilitation vor Versorgung“ gilt, ist doch ganz wichtig.
Ach, Herr Hackl! Wissen Sie: Es gibt eine alte Volksweisheit, die heißt: Arbeit ist das halbe Leben. Und Sie gehören doch zu den Leuten, die sogar in die Verfassung das Recht auf Arbeit hineinschreiben wollen. Andererseits aber wollen Sie es den Leuten verwehren, zu arbeiten. Irgendwo passt das alles doch nicht zusammen.
Dass derjenige Beamte, der auf eigenen Antrag hin wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand geschickt werden will, dann auch gleich gehen soll und nicht noch eine gleitende Übergangszeit von drei Monaten hat, halten wir für folgerichtig. Das ist richtig so. Dagegen ist auch in der Anhörung etwas gesagt worden. Aber wir stehen zu dieser Regelung.
Genauso richtig ist es, den Hinzuverdienst bei Schwerbehinderten, die zwischen 60 und 63 Jahren in den Ruhestand gehen, nicht mehr zu begrenzen, weil sie ja Versorgungsabschläge hinnehmen müssen. Denen muss man die Möglichkeit geben, das auszugleichen.
Die flexible Regelung, die Mehrarbeitsvergütung künftig statt auf 40 Stunden im Monat auf 480 Stunden im Jahr zu beziehen, ist schon erwähnt worden. Die Zahl bleibt die gleiche, aber man kann es flexibler handhaben. Wir dürfen gerade bei der Polizei keine zu großen Überstundenberge anwachsen lassen. Das ist uns auch klar.
In diesem Zusammenhang will ich auch noch einmal erwähnen, dass wir durch die zunehmende Zahl von Polizeibeamtinnen das Problem mit den Mutterschaftszeiten haben. Das Problem ist bei der FDP/DVP und auch bei der CDU, glaube ich, nicht vergessen.
Wenn wir die Zahlen auf dem Tisch haben, werden wir hier für eine Reserve sorgen. Aber, Herr Hackl und Herr Fischer: Wir brechen solche Sachen nicht übers Knie,
Unser Standpunkt ist bekannt, Herr Fischer: Wir sind für Regelungen – diese können Sie mit uns sofort haben – zum vorzeitigen Abbau von künftig wegfallenden Stellen. Das wäre unproblematisch.
Alles darüber Hinausgehende ist angesichts der uns bisher vorliegenden Zahlen nicht finanzierbar. Kollege Hofer hat aber heute Morgen schon gesagt: Wenn es neue Zahlen gibt, können wir sofort darüber reden. Da sind wir in der Sache offen und machen das dann auch.
Offen stehen wir auch dem Wunsch nach neuen Jubiläumszuwendungen oder etwas Ähnlichem gegenüber. Das will ich hier auch sagen. Die Wiedereinführung der alten Regelung würde nicht viel helfen. Wir wissen ja, dass das Finanzamt sehr viel davon abschöpft. Deswegen sollten wir über neue Lösungen nachdenken.
Aber zuerst schicken wir einmal diesen Gesetzentwurf über die parlamentarischen Hürden. Wie sich heute gezeigt hat, sind die ja nicht allzu hoch.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf ist weithin durch bundesrechtliche Rahmenvorgaben bestimmt. Insofern ist der Landtag von Baden-Württemberg gehalten, diese Vorgaben in Landesgesetze zu übernehmen.
Wenn man den Gesetzentwurf im Einzelnen durchsieht, so muss man ihm in der Tat in weiten Teilen auch zustimmen. Trotzdem erheben sich einzelne Fragen, so zum Beispiel gerade bei der Einführung der begrenzten Dienstfähigkeit. Meine Damen und Herren, auf den ersten Blick ist das alles sehr vernünftig. Das wurde auch von den Vorrednern ausgeführt. Aber für mich ergeben sich trotzdem verschiedene Fragen, und diese sollten auch im Ausschuss erörtert werden.
Die zweite Frage ist: Warum soll die Einführung der begrenzten Dienstfähigkeit zeitlich bis zum Jahr 2004 begrenzt sein?
Die dritte, für mich sogar entscheidende Frage ist die der Besoldung. Der dienstunfähige Beamte bzw. der zu mindestens 50 % dienstfähige Beamte – wenn man es von der anderen Seite her sieht – soll entsprechend seiner geminderten Leistung, aber mindestens in Höhe des zu errechnenden Ruhegehalts besoldet werden. Damit ergibt sich die Frage: Soll die Besoldung dieses voll beschäftigten Beamten mit geminderter Dienstfähigkeit – er läuft ja nicht als Teilzeitbeamter herum – künftig ruhegehaltsfähig sein? Das würde nämlich bedeuten, dass dieser Beamte im Endeffekt eine jährlich höhere Besoldung erhält. Das muss vorher geklärt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch einen Satz zu den Stellungnahmen der kommunalen Landesverbände und des Beamtenbundes usw. sagen. Darin wird angeführt, dass man mit diesem Gesetzentwurf auch gleich die Jubiläumsgaben hätte einführen können. Ich habe gelesen, dass auch verschiedene Mitglieder der Regierungsfraktionen die Wegnahme der Jubiläumsgabe als großen Blödsinn bezeichnet haben. Deshalb wundere ich mich – man kann das Landesbeamtengesetz ja nicht alle sechs, acht Wochen ändern –, dass man dies nicht gleich mit aufgenommen hat.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion wird in den Ausschussberatungen beantragen, die Jubiläumsgaben erneut aufzunehmen.
Wir reden, hauptsächlich in Sonntagsreden, immer von der Motivation und den motivierten Beamten. Die Jubiläumsgabe, die den Beamten in der Regel einmal in seiner beruflichen Laufbahn erreicht, ist so motivationsfördernd wie sonst eigentlich nichts.
In der Regel spielt sich ein Dienstjubiläum doch so ab, dass der Beamte in einer kleinen Feierstunde geehrt wird und danach die Kollegen mit ihm zusammensitzen und sein Jubiläum feiern.
Das bedeutet auf der anderen Seite, dass der Beamte, der ein Jubiläum hat und geehrt wird, auch einen ausgeben muss. Das wird doch in einer solchen Situation verlangt.