Wer § 1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – § 1 ist mehrheitlich angenommen.
Wer § 2 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke. § 2 ist mehrheitlich angenommen.
Wer § 3 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke. Auch § 3 ist mehrheitlich angenommen.
Darf ich ohne förmliche Abstimmung die Zustimmung des Hauses zu den Übergangsbestimmungen feststellen? –
Wer § 5 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Das Erstere war die Mehrheit.
Entschuldigung, wir sind in der Abstimmung. Ich bitte, jetzt wenigstens etwas Aufmerksamkeit aufzubringen.
In § 5 Abs. 2 sollen aufgrund der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses nach dem Wort „Landesbesoldungsgesetz“ die Worte „in der Fassung“ eingefügt werden. – Sie sind auch damit einverstanden, sodass § 5 in der geänderten Fassung mehrheitlich angenommen ist.
Wer § 6 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Das Erstere war die Mehrheit. § 6 ist mehrheitlich angenommen.
Wer § 8 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke. Das Erstere war die Mehrheit.
lautet: „Gesetz über die Landesversicherungsanstalt BadenWürttemberg (Landesversicherungsanstaltsgesetz)“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Meine Damen und Herren, wir haben noch über die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses zu beschließen. Danach soll die Eingabe des Gesamtpersonalrats und des Personalrats der Hauptverwaltung der LVA Württemberg vom 10. Dezember 1999 für erledigt erklärt werden. Wer der Erledigterklärung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses ist mehrheitlich verabschiedet.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landespflegegesetzes – Drucksache 12/4742