Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben die Standpunkte dazu ja schon bei der ersten Lesung weitgehend ausgetauscht. Wir müssen die Beamten, die bei den kommunalen Spitzenverbänden tätig sind, noch einbeziehen. Das wird, glaube ich, kein Problem sein. Ich hoffe da auf eine breite Mehrheit, um diese Lücke zu schließen.
Eine Aussage von Ihnen irritiert mich etwas, Herr Kollege Fischer: Sie haben hier gesagt, die Gewerkschaften hätten der Einführung der Altersteilzeit in der Anhörung zugestimmt und die kommunalen Landesverbände auch.
Mit der ersten Aussage haben Sie Recht. Die Gewerkschaften haben zugestimmt. Da sind Sie aufmerksam an den Lippen dieser Leute gehangen.
Aber als die Leute von den kommunalen Landesverbänden gesprochen haben, müssen Sie die Ohren auf Durchzug gestellt haben;
Und Sie wollen das ja generell einführen. Das hat der Gemeindetag gesagt. Und der Landkreistag hat eine Regelung befürwortet, die es in das Ermessen eines jeden Dienstherrn stellt, ob er die Altersteilzeit einführen will oder nicht.
Auch der Städtetag will ausdrücklich keinen Rechtsanspruch. Wissen Sie, wenn man das so ausgestaltet, dass man sagt: „Der Dienstherr entscheidet, in welchen Bereichen er Altersteilzeit haben will, wem er erlaubt, in Altersteilzeit zu gehen, und wem er es nicht erlaubt“, dann kann man darüber ja reden. Wir haben schon mehrfach betont – mein Kollege Kiel hat das auch im Finanzausschuss noch einmal gesagt –: Wir haben überhaupt nichts dagegen, Altersteilzeit in personalabbauenden Verwaltungen zu machen, also zum Zweck des Stellenabbaus. Dagegen haben wir nichts. Aber schauen Sie doch einmal, was Sie wollen.
Sie wollen ein riesengroßes Mobbing gegen ältere Beamtinnen und Beamte in den Ämtern und Behörden lostreten,
(Beifall des Abg. Scheuermann CDU – Lebhafter Widerspruch bei der SPD – Abg. Fischer SPD: Das ist nicht wahr!)
und Sie wollen eine Lösung, die nicht bezahlbar ist. Streiten wir uns doch jetzt nicht über die Zahlen. Sind es 600 Millionen DM, oder sind es 1,2 Milliarden DM? Das ist doch völlig egal. Wenn Sie etwas wollen, was richtig ist, meine Damen und Herren, und wenn wir wirklich einmal so viel Geld übrig hätten, um hier etwas zu tun, dann nehmen wir doch lieber diese 600 Millionen DM oder diese 1,2 Milliarden DM und stellen dafür junge Leute ein, ohne die Alten rauszuschmeißen. Deswegen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der CDU – Abg. Fischer SPD: Das machen Sie aber doch auch nicht! Das machen Sie auch nicht, Herr Kluck! – Abg. Redling SPD: So ein Blödsinn!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei dem Gesetzentwurf der Landesregierung, den wir heute in zweiter Lesung verabschieden, geht es im Großen und Ganzen um die Umsetzung von bundesrechtlichen Rahmenvorgaben in Landesrecht. Dem stimmen wir Republikaner zu. Ich habe das bereits bei der ersten Lesung angedeutet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht aber auch um den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion. Die SPD-Fraktion legt hier wieder – es wird nicht dadurch besser, wenn das alle paar Monate geschieht – einen Gesetzentwurf zur Einführung der Altersteilzeit vor. Wir Republikaner haben überhaupt nichts gegen Altersteilzeit. Ich finde, das ist eine schöne Sache, und ich als 55-Jähriger könnte ja in diesen Genuss kommen.
Aber ich darf nicht bloß an mich denken und populistische Reden halten, sondern ich habe auch Verantwortung für den Landeshaushalt von Baden-Württemberg.
Jetzt kommen wir zu der Seite, die es nach meinem Kenntnisstand derzeit unmöglich macht, in die Altersteilzeit einzusteigen. Sie kostet nämlich sehr viel Geld. Es gibt verschiedene Modellrechnungen, die aber alle zu dem Schluss kommen, dass die Altersteilzeit nicht unter einer halben Milliarde Mark zu haben ist.
Das ist auch ganz leicht nachvollziehbar, wenn man in der Grundschule die Grundrechenarten gelernt hat. Wenn einer bloß die Hälfte schafft und dafür drei Viertel bezahlt kriegt, dann geht diese Rechnung unter dem Strich eben nicht auf.
Wenn vier Beamte in Altersteilzeit gehen, dann arbeiten sie nachher noch so viel wie zwei Vollzeitbeamte, aber sie kosten so viel wie drei. Wenn ich die zwei Stellen wieder besetze – beispielsweise bei den Lehrern und bei der Polizei muss ich das tun –, dann sind es drei plus zwei Vollbezahlungen, also fünf. Aber ich habe nur vier Arbeitskräfte.
Da ich weiß, dass es bei der SPD viele Sonderschullehrer gibt, habe ich das als Hauptschullehrer jetzt einmal etwas plausibel dargestellt, damit auch sie es verstehen.
(Beifall bei Abgeordneten der Republikaner – Abg. Brechtken SPD: Es mag schon sein, dass bei uns Lehrer sind, aber Blöde sind bei uns nicht!)
Aber Spaß beiseite! Wenn ich jetzt davon ausgehe, dass 20 000 Beamte die Altersteilzeit in Anspruch nehmen und immer vier praktisch einen mehr kosten, dann sind das 5 000 mal 100 000 DM und somit mindestens 500 Millionen DM.
Herr Abg. König, darf ich Ihre Rechenkunststücke kurz unterbrechen. Herr Abg. Wieser möchte eine Zwischenfrage stellen. Gestatten Sie die?
Herr Abg. König, Sie rechnen immer so, als hätten alle das gleiche Gehalt. Zwischen dem Anfänger, der einrückt, und dem, der in Altersteilzeit geht, ist aber ein Unterschied von fast 2 000 DM. Das müssen Sie in Ihrer Rechnung berücksichtigen. Dann kommen wir zu den richtigen Zahlen.
Richtig. Aber wenn ich 100 000 DM für einen Beamten ansetze, gehe ich davon aus, dass nicht nur Beamte der Besoldungsgruppe A 6 die Altersteilzeit in Anspruch nehmen, sondern dass von B 10 bis A 6 ein gesundes Mischungsverhältnis besteht. Außerdem dürfen Sie eines nicht vergessen, Herr Kollege Wieser – Sie sind ja auch Beamter –: Wir Beamte kriegen auch Beihilfe, und diese muss ins Jahresgehalt eingerechnet werden. Dann liege ich mit 100 000 DM ungefähr richtig.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn die SPDoder die Grünen-Fraktion belegt, dass es kostenneutral geht, dann machen wir Republikaner mit.
Aber wir wollen diese Rechnung schriftlich haben. Wir Republikaner buchen keine Luftnummern. Insofern wollen wir das auf dem Tisch haben, dann können wir darüber reden, und wenn das richtig ist, dann stimmen wir jedem An
trag auf Einführung der Altersteilzeit für Beamte – für Angestellte und Arbeiter haben wir sie ja sowieso – im Land Baden-Württemberg zu.
Wir lehnen den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion ab und stimmen dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu.