Protokoll der Sitzung vom 22.03.2000

(Beifall bei Abgeordneten der Republikaner)

Das Wort erteile ich Herrn Innenminister Dr. Schäuble.

(Abg. Nagel SPD: Herr Schäuble, können Sie das vom Herrn König noch einmal erklären? Herr Oet- tinger möchte es auch noch hören!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf zunächst feststellen, dass in diesem hohen Haus offensichtlich ein breites und allseitiges Einverständnis darüber besteht, was im Regierungsentwurf enthalten ist. Denn ich habe im Rahmen der Zweiten Beratung keine einzige Kritik daran gehört.

Es geht also nur noch um das Thema Altersteilzeit. Da, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist nichts mehr nachzuliefern. Die Fakten liegen auf dem Tisch und sind insbesondere noch einmal im Innenausschuss zusammen mit dem Herrn Kollegen Finanzminister und seinen Fachleuten in aller Ausführlichkeit diskutiert worden.

Deshalb gestatten Sie mir am Schluss des heutigen Plenartags nur einige wenige Bemerkungen.

Wenn ich an die heutige Diskussion um die Greencard denke, kann ich mir nicht verkneifen, zu sagen: Wenn Sie im gesamten Arbeitsleben, also nicht nur bei den Beamten, weniger Arbeit und mehr Altersteilzeit einführen wollen, werden wir die Diskussion darüber, ausländische Experten und überhaupt Arbeitskräfte einführen zu müssen, in Baden-Württemberg noch oft haben, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das kann ich nur mit aller Eindeutigkeit sagen.

(Beifall des Abg. Hans-Michael Bender CDU)

Das Zweite, Herr Kollege Fischer, Frau Kollegin ErdrichSommer – Kompliment für Ihren Auftritt –: Ich darf noch einmal festhalten: Es ist eindeutig erwiesen und auch in allen Diskussionen, insbesondere in der erwähnten Innenausschusssitzung, klargestellt worden,

(Zuruf des Abg. Redling SPD)

dass Sie die Altersteilzeit nicht zum Nulltarif einführen können. Sie könnten das, Herr Kollege Fischer, nur dann zum Nulltarif tun, wenn mit der Einführung der Altersteilzeit keine Nachbesetzungen verbunden wären.

Nun kann man, wenn ich Ihren Gedanken, Frau Kollegin Erdrich-Sommer, aufnehmen darf, natürlich darüber reden. Darüber hat auch das Innenministerium im Vorfeld sehr lange mit dem von uns allseits geschätzten Finanzministerium diskutiert. Wenn wir die Altersteilzeit in dem Segment, in dem es Personalüberhänge gibt, einführten, würde das nicht nur zum Nulltarif erfolgen, sondern wäre damit auch ein kleiner, überschaubarer, aber immerhin feststell

barer Spareffekt verbunden. Insofern gäbe es einen kleinen Spareffekt, wenn Sie die Altersteilzeit nur auf das Segment beschränken würden, in dem es Personalüberhänge gibt.

Bei uns kommt aber Folgendes hinzu: Wir wissen alle: Die großen Personalblöcke in der Beamtenschaft des Landes Baden-Württemberg finden sich zum einen bei der Polizei und zum anderen, und zwar in noch stärkerem Maß, bei der Lehrerschaft. Für beide Bereiche steht fest, dass die Altersteilzeit nicht eingeführt werden könnte, ohne dass es dort überall zu gleichwertigen Nachbesetzungen kommen müsste. Andernfalls wäre bei der Polizei die innere Sicherheit und bei der Lehrerschaft die Unterrichtsversorgung sofort in der Diskussion.

(Unruhe)

Weil die Altersteilzeit in diesen zwei großen Blöcken nicht ohne Nachbesetzungen eingeführt werden könnte, sind wir nach Adam Riese zu dem Ergebnis verurteilt, dass sich die Altersteilzeit nur mit hohen Kosten einführen ließe.

Jetzt kann man darüber streiten, wie hoch der Umfang dieser Kosten wäre. Aber eines ist klar: Auch wenn wir Pi mal Daumen rechneten, lägen wir bei einem hohen Kostenfaktor. Dies verbietet sich angesichts der Haushaltslage und der allgemeinen arbeitsmarktpolitischen Erwägungen. Dieser Finanzbeitrag könnte nicht geschultert werden.

Im Übrigen darf ich auf eines hinweisen.

(Zuruf des Abg. Hauk CDU)

Ist noch etwas zu sagen, Herr Kollege Hauk?

(Abg. Hauk CDU: Herr Minister, wenn Sie spre- chen, nie!)

Die Altersteilzeit wäre für die Perspektive von jungen Menschen, die zu einem späteren Zeitpunkt als Beamte in den öffentlichen Dienst eintreten wollten, mit erheblichen Nachteilen verbunden. Die gesamte Beamtenschaft hätte die Belastungen dafür zu schultern, dass eine Altersgruppe, die fünf Jahrgänge umfasst, das Privileg genießen dürfte, frühzeitiger in Altersteilzeit gehen zu können.

(Zuruf des Abg. Redling SPD)

Deshalb meine ich: Abgesehen von der nicht zu schulternden und nicht zu schaffenden Kostenneutralität sprechen auch diese Gesichtspunkte eindeutig dafür, dass wir summa summarum – es ist immer eine Abwägung – von diesem Instrument angesichts der konkreten Gestaltung unseres Personalkörpers im Land Baden-Württemberg die Finger lassen müssen.

Deshalb bitte ich, den Regierungsentwurf zum Thema der beamtenrechtlichen Änderung so anzunehmen, ohne das Thema Altersteilzeit weiterzuverfolgen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher zur A b s t i m m u n g. Wir stim

(Stellv. Präsident Birzele)

men zunächst über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 12/4794, ab. Ich weise darauf hin, dass Abstimmungsgrundlage Abschnitt I der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 12/4902, ist.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Landesbeamtengesetzes

Der Innenausschuss schlägt Ihnen in seiner Beschlussempfehlung vor, zwei neue Nummern, Nummer 9 und Nummer 10, einzufügen. Die bisherigen Nummern 9 und 10 werden zu den Nummern 11 und 12.

Ich stelle Artikel 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zur Abstimmung. Wer Artikel 1 so zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf

Artikel 2

Änderung des Landesrichtergesetzes

Wer dem Artikel 2 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf

Artikel 3

Änderung des Ernennungsgesetzes

Wer zustimmen möchte, möge bitte die Hand heben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig beschlossen.

Ich rufe auf

Artikel 4

Änderung des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg

Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf

Artikel 5

Neubekanntmachung des Landesrichtergesetzes

Wer zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.