Protokoll der Sitzung vom 12.04.2000

Vielen Dank.

(Beifall bei den Republikanern)

Das Wort erhält Herr Minister Dr. Palmer.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Schön, dass hier im Haus in dieser Frage Konsens herrscht. Es wäre schön, liebe Frau Kipfer, lieber Herr Oelmayer, wenn Sie der Landesregierung in noch wichtigeren Materien gelegentlich das gleiche Vertrauen entgegenbringen würden.

(Beifall der Abg. Dr. Inge Gräßle CDU – Zuruf der Abg. Birgit Kipfer SPD)

Das würde dem Land und allen Materien sicher gut tun. Aber auch in dieser Frage nehmen wir das Vertrauen natürlich gern entgegen.

Das Ihnen vorliegende Änderungsprotokoll vom 9. September 1998 zum Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen dient der inhaltlichen Anpassung des Fernsehübereinkommens an die Regelungen der EG-Fernsehrichtlinie. Es schafft eine weitgehend einheitliche gemeinsame Rechtsbasis der Vertragsparteien für die grenzüberschreitende Verbreitung von Fernsehsendungen.

Es ist damit ein Regelwerk – ich will das nur noch einmal in Erinnerung rufen –, das der Ratifikation durch die Mitgliedsstaaten des Europarats bedarf. Die Zustimmung der Bundesrepublik insgesamt wird deshalb durch ein Bundesgesetz unter Zustimmung des Bundesrats erfolgen.

Zugleich möchte ich aber auch betonen, dass das Protokoll überwiegend Bestimmungen enthält, die in die Medienund Rundfunkkompetenz der Länder fallen. Aus genau diesem Grund ist ein gesondertes landesrechtliches Verfahren in den Ländern erforderlich. So hat der Landtag bereits – Kollege Kluck hat darauf hingewiesen – 1992 ein entsprechendes Zustimmungsgesetz zum zugrunde liegenden Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen verabschiedet.

In einigen anderen Ländern wird die jetzt erforderliche Zustimmung zusammen mit der Verabschiedung der jeweiligen Zustimmungsgesetze zum Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag verbunden. Wir waren aber schneller, und deshalb müssen wir getrennt sukzessive beraten. Zum Zeitpunkt der Beratung des Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrags, die wir hier im hohen Haus ja sehr zügig durchgeführt haben, lag uns die offizielle amtliche deutsche Übersetzung des Änderungsprotokolls noch nicht vor. Deshalb heute dieses gesonderte Verfahren.

Die wichtigsten Punkte noch einmal in Kürze: die gegenseitige Anerkennung von nationalen Regelungen über die Ausstrahlung von Großereignissen im frei empfangbaren Fernsehen und die Liberalisierung von Werbebestimmungen, insbesondere im Fall des Teleshoppings. Wir haben über diese beiden Fragen vor wenigen Monaten in der Tat eine breite inhaltliche Diskussion geführt, sodass sich eine weitere Diskussion hier erübrigt.

Den entscheidenden Unterschied will ich noch einmal in Erinnerung rufen: Während die mit dem Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag umgesetzte EG-Fernsehrichtlinie nur die EU-Mitgliedsstaaten betrifft, erstreckt

sich die Geltung des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen auf ganz Europa, also auch auf die Nicht-EU-Staaten. Grenzüberschreitendes Fernsehen differenziert nicht nach EU-Mitgliedschaft oder -Nichtmitgliedschaft; insoweit muss auch der Rechtsrahmen innerhalb Europas einheitlich sein. Damit werden über die EU hinaus klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten geschaffen.

Das Änderungsprotokoll ist ein wichtiger Baustein eines einheitlichen medienrechtlichen Ordnungsrahmens in Europa. Im Namen der Landesregierung bitte ich daher um die Zustimmung zu diesem Protokoll.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Bünd- nisses 90/Die Grünen – Abg. Oelmayer Bünd- nis 90/Die Grünen: Gute Rede!)

Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur E i n z e l a b s t i m m u n g. Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen auf Drucksache 12/5048 einstimmig, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.

Ich rufe

§ 1 und § 2

des Gesetzentwurfs auf. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 12. April 2000 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zu dem Protokoll zur Änderung des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen“. – Das Haus stimmt der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Wer stimmt gegen das Gesetz? – Wer enthält sich? – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.

Damit ist Tagesordnungspunkt 6 erledigt.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Große Anfrage der Fraktion der SPD und Antwort der Landesregierung – Zukunft des ländlichen Raums – Drucksache 12/3894

Das Präsidium hat für die Besprechung eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion bei gestaffelten Redezeiten und für das Schlusswort eine Redezeit von fünf Minuten festgelegt.

Das Wort erhält Herr Abg. Teßmer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hätte gerne auch die Ministerin begrüßt, aber sie ist noch nicht da.

Bei dieser Großen Anfrage zur Zukunft des ländlichen Raums geht es ausnahmsweise einmal nicht nur um die Landwirtschaft, sondern um die Möglichkeiten, wie Chancengleichheit zwischen dem flachen Land und unseren Ballungsräumen geschaffen werden kann. Wir haben uns an die Landesregierung gewandt, um zu erfahren, was sich die Landesregierung hierzu vorgenommen hat. Wir müssen feststellen: Es fehlt leider noch vieles. Einige Beispiele möchte ich hier exemplarisch herausgreifen.

Zunächst wird der Verkehr zu Lande, auf der Straße und auf der Schiene angesprochen. Es wird in der Antwort der Landesregierung aber nicht gesagt, dass sich die Bahn – zumindest im Bereich Cargo – immer mehr aus dem ländlichen Raum zurückzieht. Das liegt vor allen Dingen daran, dass es im ländlichen Raum keine so großen Mengen zu transportieren gibt wie in Ballungsräumen.

(Abg. Scheuermann CDU: Sagen Sie uns mal, wie wir das beeinflussen sollen!)

Lieber Herr Scheuermann, Herr Mappus hat gesagt, das könne man. Er hat aber nicht gesagt, wie.

(Abg. Zeiher CDU: Dann sagen Sie es doch! – Zu- ruf des Abg. Scheuermann CDU)

Ich bin gerade dabei. Gehen Sie lieber weiterhin in den Wald, Herr Zeiher. Der Forst braucht Sie.

(Zuruf des Abg. Zeiher CDU)

Ja, ich weiß es. Aber da hat der Forst Sie auch schon gebraucht.

Herr Scheuermann, es geht einfach darum, dass die Preise bisher bei etwa 3 000 DM für einen Gleisanschluss lagen und jetzt auf 17 000 DM erhöht werden. Der Rat der Regierung lautet: „Schaut, dass ihr einen Rabatt bekommt!“ Aber das ist bei diesen Mengen nicht möglich; wenn man es nicht koppelt, schafft man es nicht.

Die zweite Möglichkeit: Informationstechniken. Wir haben uns schon heute Morgen darüber unterhalten. Da hat die Landesregierung mit viel Pomp in einigen exemplarischen Bereichen Telehäuser teuer eingerichtet. Diese Telehäuser sind leider kaum drei Jahre alt geworden. Dann waren sie wieder weg, weil man erst einmal die passende Ausbildung haben muss, um sich fortbilden zu können.

In der Landwirtschaftsförderung hören wir – und da gibt es die ersten Ansätze, die ich nicht falsch finde – dauernd das Wort der Selbstvermarktung. Aber das sollten wir nicht zu oft gebrauchen, denn was das für die Familien bedeutet, wissen die Frau Ministerin und die anderen auch. Das bedeutet noch mehr Zeitaufwand mit relativ unsicheren Einnahmen. Frau Ministerin, ich hoffe, dass Sie bei MEKA II noch etwas nachbessern, damit unsere Landwirte flexibler reagieren können, und auf fünf Jahre die MEKA-Punkte – dazu werden wir auch einen Antrag einbringen – flexibler festlegen. Man darf dann innerhalb dieser fünf Jahre auch variieren, ohne die Punktzahl zu verändern.

Was uns sehr fehlt, ist die Förderung der nachwachsenden Rohstoffe. Was die Ministerin aus der Chance von Boxberg gemacht hat, ist jämmerlich und kläglich. Ich habe jetzt schon das dritte Mal gehört, dass da irgendwann einmal ein Konzept erstellt werden soll. Das gibt es immer noch nicht, weil das Geld fehlt. Ich bin der Meinung, dass wir in Boxberg nicht irgendwelche Schweine von A nach B verlagern sollten, sondern dass wir dort unser Zentrum für nachwachsende Rohstoffe neu entstehen lassen sollten.

Dann haben wir gehofft, dass uns in einem Landesentwicklungsplan deutlich gesagt wird, welche Planungen vorliegen. Es gibt inzwischen Planungen für Regionalflughäfen, für FOCs, also diese Factory-Outlet-Centres, aber wir haben keinen Landesentwicklungsplan, in dem die Regionalpläne planmäßig festgelegt sind. Ich habe jetzt zum dritten Mal gehört: Der kommt demnächst. Am 9. April 1999 haben wir die Anfrage gestellt. Am 12. November hat es geheißen: Der kommt bald. Ich habe das Gefühl, er kommt erst nach der Wahl.

Der letzte Bereich, den ich ansprechen muss, ist eigentlich am kläglichsten, und da haben wir am meisten Nachholbedarf. Das ist der Bildungsbereich. Wir haben gehört, dass man im ländlichen Raum die Ganztagsangebote fördern und fordern soll. Das tun wir. Aber außer der Forderung ist nichts geblieben. Es müssen nicht alle Schulen Ganztagsschulen werden, aber es muss ein flächendeckendes Angebot bestehen.

(Zuruf des Abg. Göbel CDU)

Ich muss am Schluss der ersten Runde noch eines erwähnen: Es kann ja wohl nicht sein – das hat diese Anfrage ergeben –, dass im ländlichen Raum die Übergangsquoten an weiterführende Schulen gravierend unter den Quoten der Ballungsräume liegen.

(Abg. Göbel CDU: Das stimmt aber nun wirklich nicht! – Abg. Mappus CDU: Das stimmt doch auch nicht!)

Dann haben Sie uns falsche Zahlen gegeben, Herr Mappus.

(Abg. Mappus CDU: Sie können nicht lesen, das ist das Problem!)