Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn Sie, Herr Kollege Walter, über das Rechtsverständnis der Grünen reden, kann man sich schon fragen, was Sie darunter verstehen. Das kennen wir nämlich zur Genüge aus der Vergangenheit.
Wenn man Ihr Rechtsempfinden als Maßstab für unseren Staat anlegen würde, kämen wir weit ins Rechtschaos.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, was läuft denn überhaupt ab? In diesem konkreten Fall läuft ein normales behördenmäßiges Verfahren ab. Jemand baut ungenehmigt einen Parkplatz, die Behörde bemerkt es, prüft nach und trifft Vereinbarungen. Es wird geprüft, ob Bußgeldbescheide zu erteilen sind, ob strafrechtliche Verfehlungen vorliegen. All das läuft derzeit ab, in einem ganz normalen rechtsstaatlichen Verfahren.
Nur, eines ist klar: In einem Stadium, in dem die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen noch gar nicht abgeschlossen sind, werfen Sie ein mangelhaftes Rechtsempfinden vor. Sie unterschlagen, Herr Kollege Walter, dass mit Aurenz bereits eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung getroffen wurde, die ihn zu Leistungen und zur Kompensation verpflichtet: erstens im Bereich von Abwassermaßnahmen in diesem Moor, die nicht gerade umsonst zu haben sind,
(Zuruf von der CDU: Es ist überhaupt kein Moor, das muss man einmal klarstellen! – Zurufe vom Bündnis 90/Die Grünen und von der SPD)
und zweitens zur ökologischen Kompensation dieser 0,09 Hektar zugebauten und asphaltierten Flächen und auch zur Schließung eines Entwässerungsgrabens.
Mit einem minimalen Sachverstand für den Naturschutz müssten auch Sie, Herr Kollege Walter, wissen, dass damit für das Moor und für den Naturschutz weitaus mehr getan ist als mit Ihren kleinkarierten Vorhaltungen.
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es handelt sich um einen Berichtsantrag. Dieser ist mit der heutigen Aussprache erledigt. – Sie stimmen der Erledigterklärung zu.
Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses zu der Mitteilung des Wirtschaftsministeriums vom 21. Dezember 1999 – Von der Europäischen Kommission am 24. November 1999 verabschiedete Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen in Form von Haftungsverpflichtungen und Bürgschaften – Drucksachen 12/4735, 12/5030
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen von der SPD, statt der dummen Zwischenrufe mit Befangenheit würden Sie sich lieber – –
Was vertreten Sie? Vertreten Sie Ihre Sparkasse nicht, Herr Drexler? Sie sind, glaube ich, im Verwaltungsrat der Sparkasse in Esslingen.
Moment, Herr Drexler! Meine Damen und Herren, es gibt eine Geschäftsordnung des Landtags. Diese ist von Ihnen mit verabschiedet, und im Rahmen dieser Geschäftsordnung spricht Herr Abg. Haasis.
Herr Drexler, ich halte Ihren Zwischenruf „Interessenvertreter, Befangenheit“, den Sie jedes Mal, wenn ich im Plenum ans Podium gehe, machen, für eine Unverschämtheit, die ich mit allem Nachdruck zurückweise.
Ich werde hier zum öffentlich-rechtlichen Bankensystem reden. Jedermann weiß hier, welchem Beruf ich nachgehe. Wir haben in diesem Landtag das System des Teilzeitabgeordneten, wonach der Abgeordnete neben seinem Mandat noch einen Beruf hat. Es ist offen gelegt, als was ich beruflich tätig bin.
Im Übrigen rede ich zu einem Thema, bei dem es breite Übereinstimmung aller Parteien in der Bundesrepublik gibt.
Insofern glaube ich, dass ich durchaus in der Lage bin, das Thema objektiv hier darzustellen. Wenn Sie in allen Fällen Kollegen – –
Entschuldigung, Herr Kollege Haasis! Ich muss jetzt noch einmal darauf hinweisen: In keinem Parlament gibt es eine Befangenheitsvorschrift,
Wir haben hier eine Geschäftsordnung einvernehmlich verabschiedet, und ich bitte auch die Kollegen der SPD, dies zu respektieren.
Ich halte die Äußerung des Kollegen Drexler, die jedes Mal kommt, wenn ich hier stehe, deshalb für eine Unverschämtheit,