Das ist der einzige Zusammenhang, der neu ist, und das ist das einzige Argument, das zum Nachdenken Anlass geben könnte.
eine Partei, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, weil es nachgewiesenermaßen Zweifel an deren Verfassungskonformität gibt, ist, meine Damen und Herren, wirklich ein Widerspruch in sich.
Sie sollten sich wirklich fragen, meine Herren von den Republikanern, ob Sie nicht selber mit Ihrem Parteiprogramm gegen die Verfassung verstoßen,
ob Sie zum Beispiel mit Ihrer permanenten Polemisiererei gegen Ausländer nicht gegen Artikel 3 des Grundgesetzes verstoßen, wo es heißt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.
(Beifall bei Abgeordneten des Bündnisses 90/Die Grünen und der FDP/DVP sowie des Abg. Dr. Ca- roli SPD)
Oder Sie sollten sich fragen, ob die von Ihnen an die Wand gemalte angebliche Bedrohung Deutschlands durch den Islam nicht gegen Artikel 4 des Grundgesetzes verstößt,
wo die Glaubensfreiheit und das Gebot der ungestörten Religionsausübung niedergelegt sind. Ich habe schon erhebliche Zweifel, ob nicht die Republikaner selber gegen den Geist und die Buchstaben der Verfassung verstoßen.
Diese Zweifel teilen das Innenministerium in Baden-Württemberg und die bundesdeutsche Justiz, die ja bekanntlich in einer Vielzahl von Urteilen die Beobachtung der Republikaner als rechtmäßig und auch als zulässig beurteilt hat.
Bleibt viertens die Frage – das ist ein Fakt –, wie dieses Missverhältnis zwischen Verfassungsgebot und Realität beseitigt werden kann. Wir schlagen vor, meine Damen und Herren, im Zusammenhang mit der ohnehin anstehenden Verfassungsänderung, die hoffentlich noch vor der Sommerpause hier im Parlament diskutiert wird, Artikel 49 Abs. 1 zu ändern. Man könnte beispielsweise, Herr Kollege Herrmann, aus dieser Mussvorschrift eine Sollvorschrift machen.
Darüber kann man reden. Aber eine Sollvorschrift wäre vielleicht das akzeptablere oder das zweckmäßigere Vorgehen; denn es ist klar, dass der Anspruch weiterhin besteht, aber es ist auch klar, dass dargelegt werden muss, weshalb gegen diese Vorschrift verstoßen wird. Wir sind für eine vernünftige Formulierung offen. Ich will mich da nicht definitiv festlegen. Aber ich glaube, es macht Sinn, wenn wir bei der anstehenden Verfassungsänderung diesen Punkt mit aufnehmen, damit endlich Verfassung und Realität in Einklang gebracht werden können.
Wenn ich einmal bedenke, dass diese Legislaturperiode, die Regierungszeit der jetzigen Koalition schon vier Jahre andauert
und Sie zum Ende der Legislaturperiode eine Geschäftsordnung für das Kabinett einfordern, dann muss ich sagen: Ihnen sind die Themen ausgegangen. Deshalb sind Sie jetzt auf die Idee gekommen, hierzu einmal einen Antrag zu stellen.
Herr König, kümmern Sie sich lieber einmal um die ordentliche Einhaltung der Geschäftsordnung des Landtags durch die Republikaner, um Ihre ureigensten Sachen und Hausaufgaben hier im Hause, statt um das Kabinett.
(Abg. Deuschle REP: Sie blicken ja auch nicht durch! – Abg. Wilhelm REP: Je kürzer, desto bes- ser! In der Kürze liegt die Würze! – Zuruf des Abg. Dr. Schlierer REP)
Ich kann mich den Ausführungen der Herren Herrmann, Bebber und Jacobi anschließen und möchte für die FDP/ DVP-Fraktion – die einen ähnlichen Antrag schon einmal gestellt hat, was angesprochen wurde – feststellen:
(Abg. Herrmann CDU: Man kann ja klüger wer- den! – Gegenruf des Abg. Käs REP: Aber nicht, wenn man nicht zuhört!)
Man kann immer klüger werden, Herr Herrmann. Deshalb hat schon damals die FDP/DVP-Fraktion nach der Plenardebatte den Antrag im Ständigen Ausschuss zurückgezogen.
Wenn die Republikaner die letzte Debatte nachgelesen hätten, dann hätten sie sich heute diese Peinlichkeit ersparen können.
Zum Kollegen Bebber möchte ich noch eines sagen: Wenn er jetzt der Meinung ist, wenn die SPD an der Regierung beteiligt wäre, würde sie sich eine dementsprechende Geschäftsordnung geben – –
(Abg. Bebber SPD: Dann haben wir die Mehrheit! – Abg. Jacobi Bündnis 90/Die Grünen: Die Allein- regierung!)
Dazu kann ich nur eines feststellen: Sie kommen mir heute vor wie ein einsamer Rufer im Walde. Während der großen Koalition hätten Sie wunderbar eine Geschäftsordnung für die Landesregierung einführen können.
(Abg. Jacobi Bündnis 90/Die Grünen: Das ist der Rufer im Weinberg! – Abg. Bebber SPD: Um wie viele Flaschen wetten wir?)
und braucht sich hier zum Schluss der Legislaturperiode von den Republikanern nicht vorführen zu lassen.