Protokoll der Sitzung vom 18.05.2000

Das zweite Problemfeld sind die Sprachschwierigkeiten. Dieses Problem ist insbesondere für die Alltagsarbeit nicht hoch genug anzusetzen. Es betrifft uns in Baden-Württemberg ganz besonders im Verhältnis zu Frankreich. Die baden-württembergische Polizei arbeitet mit den Polizeien der verschiedenen Kantone der Schweiz – das war auch schon zu der Zeit der Fall, als es mit der Schweiz noch keine vertraglichen Grundlagen gab – bekanntlich traditionell gut zusammen. Das ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass es hier kein Sprachproblem gibt.

(Minister Dr. Schäuble)

Die Zusammenarbeit mit der Polizei in Frankreich, im Elsass, also mit der Gendarmerie oder mit der Police Nationale, ist nicht ganz so gut. Die Zusammenarbeit mit der Police Nationale ist noch etwas schwieriger, zumal auch die Zusammenarbeit zwischen der Police Nationale und der französischen Gendarmerie nicht ganz optimal ist. Im Verhältnis zu Frankreich also sind die Sprachschwierigkeiten einer der ganz großen Hemmschuhe. Auch deshalb ist es wichtig, bis hinein in den schulischen Bereich alles zu tun, was das gegenseitige Erlernen der Sprache verstärkt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Dass dies jetzt alles bei der Bereitschaftspolizei im Bereich Lahr eine besondere Vertiefung findet, ist auch Ausdruck des Respekts vor den beachtlichen Vorarbeiten, die der Kollege Rau in diesem Sektor auf pädagogischem Gebiet bereits erbracht hat.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Wir vergessen auch nicht, Herrn Abg. Caroli zu erwähnen – aber natürlich in dieser Reihenfolge.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Caroli SPD: Jetzt lassen Sie doch einmal den Wahlkampf bleiben! – Oh-Rufe von der CDU – Abg. Pfister FDP/DVP: Der versteht keinen Spaß! Da können Sie machen, was Sie wollen!)

Wir alle sind dankbar für die Probe, die Herr Dr. Caroli von seinem Humor gerade abgegeben hat.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU)

Die Sprachschwierigkeiten werden uns also noch lange begleiten. Deshalb ist es wichtig, alles zu tun, um diese Schwierigkeiten Schritt für Schritt, Zug für Zug – Entschuldigung, Herr Oelmayer –

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU – Abg. Oelmayer Bündnis 90/Die Grünen: Das ist kein guter Einstieg, Herr Minister!)

zu beseitigen.

Das dritte Feld ist ein Problem, über das sich ein Landtag und ein Innenausschuss, glaube ich, ganz besondere Gedanken machen. Darüber haben wir uns ja alle schon unterhalten. Das gilt auch für den festen Kreis der polizeipolitischen Sprecher, der so gut zusammenhält, dass er auch noch an den Reisen anderer Ausschüsse teilnehmen will.

(Heiterkeit des Abg. Rech CDU – Abg. Oelmayer Bündnis 90/Die Grünen: So weit kommt es noch!)

Es geht um das Thema: Deutschland, die Schweiz und Österreich haben eine föderalistische Ordnung. Aber die große Zahl der anderen Staaten der Europäischen Union hat keinen Föderalismus, und innerhalb von Deutschland ist, bis auf die dem Bund enumerativ vorbehaltenen Befugnisse, ausschließlich das jeweilige Land für die innere Sicherheit und die Polizei zuständig. Andererseits ist klar, dass im Rahmen der Europäischen Union natürlich schon darüber nachgedacht werden muss, wie einerseits die Zusammenarbeit, so wie jetzt in den letzten Jahren mit den

geschilderten Schritten geschehen, weiter vorangebracht werden und andererseits doch dabei der Föderalismus und unsere landesoriginäre Zuständigkeit der Polizei erhalten bleiben kann. Dass dies ein Thema ist, das bei der internationalen Zusammenarbeit zunehmend eine Rolle spielt, liegt, glaube ich, klar auf der Hand. Ich finde, es muss eigentlich das Ziel sein, dass diese Zuständigkeit im Rahmen des zusammenwachsenden Europas auch klar erhalten bleibt. Es geht ja schon los, wenn zum Beispiel die Länder die Frage stellen, wie Europol mit uns zusammenarbeitet, weil Europol ja logischerweise ein Interesse daran hat, sich als Ansprechpartner eigentlich auf das Bundeskriminalamt zu beschränken, und das wird mit anderen Fragen weitergehen. Wir müssen diesen Zielkonflikt klar im Auge behalten und, glaube ich, am Ende dafür sorgen, dass die föderale Zuständigkeit für die Polizei erhalten bleibt und gleichwohl die internationale Zusammenarbeit insgesamt vorankommt. Das ist manchmal ein bisschen schwer unter einen Hut zu bringen.

(Abg. Rech CDU: Ja, Sonderprogramm MIKA!)

Was konkret ansteht, ist doch Folgendes, Herr Kollege Oelmayer, weil Sie die Frage ja gestellt haben: Wir haben mit der Schweiz einen hervorragenden bilateralen Vertrag gemacht. Der sollte eigentlich auch Maßstab dafür sein, wie wir jetzt die Schengener Verträge nach einer gewissen Erfahrung evaluieren müssen und weiterentwickeln müssen. Wir haben heute den eigentlich widersinnigen Vorgang, dass die Befugnisse der baden-württembergischen Polizei im Verhältnis zur Schweiz und der Schweizer Polizei und umgekehrt intensiver sind, als es mit der Europäischen Union und auch mit Frankreich der Fall ist. Anders ausgedrückt: Unsere Polizei hat in der Zusammenarbeit mit der Schweiz nach diesem Vertrag inzwischen größere Befugnisse, mehr Rechte als in der Zusammenarbeit mit Frankreich und anderen Staaten. Die Schweiz beabsichtigt – das macht die ganze Geschichte doppelt skurril –, einen ähnlichen Vertrag, wie sie ihn mit uns abgeschlossen hat, auch mit Österreich abzuschließen. Dann kommen wir im Ergebnis zu dem im Grunde genommen nicht erträglichen Zustand, dass die Schweiz mit ihren direkten Angrenzerstaaten polizeilich intensiver zusammenarbeiten kann, als es die Staaten der Europäischen Union untereinander tun können.

Das macht ganz deutlich, was die nächstliegende Aufgabe ist, der wir uns stellen müssen, nämlich dass wir die Schengener Verträge nach einer gewissen Erfahrungszeit so fortführen und fortschreiben, dass innerhalb der Staaten der Europäischen Union die jeweiligen Polizeien wechselseitig mindestens die gleichen hoheitlichen Befugnisse erhalten, wie es heute im Verhältnis mit der Schweiz der Fall ist. Das ist die nächstliegende Aufgabe.

Sie können sich darauf verlassen, dass die Landesregierung auch mit der großen Kompetenz des Landespolizeipräsidiums hier alles tun wird, was in unserer Kraft steht, so wie es auch wir waren, die in den letzten Jahren diese Themen auf Bundesebene entscheidend vorangebracht haben. Ganz interessant ist ja auch, dass die entsprechende Arbeitsgruppe auf Bundesebene, die die Innenministerkonferenz eingesetzt hat, unter der Federführung Baden-Württembergs steht.

(Minister Dr. Schäuble)

In diesem Sinne darf ich mich ganz herzlich bedanken, dass Sie mir so ausführlich und geduldig zugehört haben. Ich wünsche Ihnen noch ein zeitiges Ankommen in Ulm, Herr Oelmayer. Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Aussprache zum Tagesordnungspunkt 7. Der Antragsteller hat beantragt, den Antrag mit der heutigen Debatte für erledigt zu erklären. Ich glaube nicht, dass ich darüber förmlich abstimmen lassen muss, ob Sie damit einverstanden sind. – Vielen Dank. Der Antrag ist für erledigt erklärt.

Punkt 7 ist damit erledigt.

Punkt 8 ist abgesetzt.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Beschlussempfehlungen und Berichte des Petitionsausschusses zu verschiedenen Eingaben – Drucksache 12/5146

Keine Wortmeldungen. Sie stimmen den Beschlussempfehlungen zu.

Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:

Beschlussempfehlungen und Berichte der Fachausschüsse zu Anträgen von Fraktionen und von Abgeordneten – Drucksache 12/5112

Sie stimmen den Beschlussempfehlungen zu.

Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:

Kleine Anfragen – Drucksachen 12/5004, 12/5065, 12/5114, 12/5120

Die Kleinen Anfragen sind inzwischen beantwortet worden.

Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der heutigen Sitzung angelangt. Ich darf mich herzlich bei Ihnen bedanken.

Ich darf Ihnen noch mitteilen, dass die nächste Plenarsitzung am 28. Juni 2000 um 10:00 Uhr stattfindet. Die Tagesordnung wird vom Präsidium aufgestellt und Ihnen rechtzeitig zugesandt werden.

Ich danke Ihnen, wünsche Ihnen noch einen schönen Abend und eine gute Heimfahrt und schließe die heutige Sitzung.

Schluss: 17:51 Uhr