Im Einzelnen geht es bei der Anpassung der Bezuschussungsvorschriften um die Zuschüsse, die im Privatschulgesetz an das Gehalt einer bestimmten beamteten Lehrkraft gekoppelt sind. Weil sich die Berechnung der Gehälter der Beamten durch das Bundesbesoldungsgesetz geändert hat, muss die Berechnungsgrundlage im Privatschulgesetz an das geänderte Bundesgesetz angepasst werden. Mit dieser Anpassung sind materielle Veränderungen – insbesondere finanzielle Auswirkungen –, abgesehen von Rundungen in der Berechnung zugunsten der Privatschulen, nicht verbunden.
Im zweiten Punkt geht es um die Delegation von Aufgaben vom Ministerium an Oberschulämter im Hinblick auf die Verfahren zur staatlichen Anerkennung von Ersatzschulen und die Genehmigung von Prüfungsordnungen.
Der entscheidende Punkt in dieser jetzigen Novellierung aber ist die strukturelle Verbesserung der Zuschüsse für die beruflichen Ersatzschulen. Sie wissen, dass darüber in den letzten Jahren mehrfach gesprochen wurde, dass wir zuletzt in einer gemeinsamen Kraftanstrengung bei der Beratung des Doppelhaushalts 2000/2001 auf die vorher noch vorgesehene – –
Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, unaufschiebbare Gespräche nach außerhalb des Plenarsaals zu verlegen.
Ich war gerade dabei, daran zu erinnern, dass wir bei der Beratung des Doppelhaushalts 2000/2001 eine zuvor noch im Haushaltsentwurf enthaltene Zuschussabsenkung zurückgenommen haben. Das, was im Zusammenhang mit Dynamisierung ab 1. August 1997 abgesenkt worden war, ist also gestoppt worden. Den allgemein bildenden Privatschulen fließen durch den Verzicht auf die Fortführung der Absenkung in den beiden Jahren des Doppelhaushalts 2000/2001 insgesamt 42 Millionen DM mehr zu als ursprünglich geplant.
Mit dieser Entscheidung werden jetzt die Zuschüsse für Privatschulen von den im öffentlichen Schulbereich eingetretenen Veränderungen und Entwicklungen abgekoppelt. Mit der jetzt eingebrachten Novellierung des Privatschulgesetzes wird eine Verbesserung der Bezuschussung der beruflichen Ersatzschulen erreicht, deren Höhe bekanntlich
hinter der Höhe der Zuschüsse für die allgemein bildenden Schulen zurückliegt. Im Umfang von jährlich 7 Millionen DM werden die Zuschüsse für die privaten beruflichen Schulen angehoben, was einer Erhöhung der Zuschüsse um rund 10,5 % entspricht. Die Erhöhung soll rückwirkend zum Beginn des jetzt ablaufenden Schuljahres, also zum 1. August 1999, wirksam werden.
Das ist, meine Damen und Herren, ein erster wichtiger Schritt, der den betroffenen Privatschulen eine deutlich spürbare Verbesserung der finanziellen Situation bringt und diesen Schulen zeigt, dass die Landesregierung die Belange der Privatschulen und deren wertvollen Beitrag in der Landschaft des baden-württembergischen Schulwesens sieht.
Mit diesem wichtigen Schritt ist die von der Landesregierung im Jahr 1995 zum Ausdruck gebrachte und wegen der angespannten Haushaltslage bisher nicht umgesetzte Absicht bestärkt, eine Erhöhung der Bezuschussung der privaten beruflichen Schulen auch in schwieriger Zeit aufzugreifen.
Es haben eine Menge Gespräche stattgefunden, und dabei wurde ersichtlich, dass der jetzt vorgesehene Schritt für die Privatschulen ein Stück Stabilisierung im Blick auf die nächsten Jahre und im Blick auf ihre Perspektiven bedeutet.
Nach einem Ländervergleich der alten Bundesländer ist die Schülerzahl an privaten Gymnasien und freien Waldorfschulen vom Schuljahr 1995 zum Schuljahr 1998 im Bundesdurchschnitt um 6,1 % und in Baden-Württemberg um 8,2 % und bei den privaten beruflichen Schulen im Bundesdurchschnitt um 5 % und in Baden-Württemberg um 6,9 % angestiegen.
Das heißt, Baden-Württemberg liegt hier gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Bayern bundesweit an der Spitze. Die Kenner unter Ihnen wissen, dass dies vor allem mit einer starken Verankerung der Waldorfschulen und der Waldorfbewegung in unserem Land zusammenhängt.
Ich bin davon überzeugt, dass die Schulen in freier Trägerschaft, ganz besonders die beruflichen Schulen in freier Trägerschaft – das lässt sich an vielen und vor allen Dingen auch pädagogisch-inhaltlichen Entwicklungen der letzten Jahre festmachen –, einen wichtigen Beitrag zum Bildungswesen in Baden-Württemberg leisten. Deshalb bin ich froh darüber, dass wir jetzt die Novellierung mit einer Erhöhung der Zuschüsse für die privaten beruflichen Ersatzschulen um gut 10 % möglich machen konnten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Gesetzesnovelle, die wir vor uns liegen haben, ist zum Teil eine Art Pflichterfüllung und eine technische Anpassung an geänderte Grundlagen. Die Besoldungsstruktur der Beamten hat sich geändert, und die Zu
Meine Damen und Herren, ich darf noch einmal darum bitten, unvermeidbare Gespräche nach außerhalb zu verlegen.
Damit ist auch noch die dringend erforderliche Anpassung der Zuschüsse für private berufliche Schulen verbunden.
Die Privatschulen halten die vorgesehene Anhebung in ihrer Stellungnahme nicht für ausreichend und fordern darüber hinaus eine besondere Art der Koppelung der Zuschüsse an die Entwicklung der Kosten eines Schülers in einer staatlichen Schule. Beides hängt inhaltlich eng zusammen.
Die CDU-Fraktion wird der vorgelegten Gesetzesnovelle zustimmen, obwohl diese beiden Forderungen in der Gesetzesnovelle nicht erfüllt sind. Aber auch wenn sie in dem Gesetz nicht erfüllt sind, so behaupten wir doch, dass im Vergleich zu vergangenen Jahren im Zusammenhang mit der Privatschulfinanzierung ein gewaltiger Schritt weitergegangen wurde. Die CDU-Fraktion sagt zu – sie hat dies bereits in einem Gespräch in der letzten Woche den Privatschulen verdeutlicht –, diesen Schritt rechtlich und tatsächlich umzusetzen.
Was ist eigentlich an dem, was wir vorhaben, neu? Die beiden Fraktionen von CDU und FDP/DVP haben eine kleine Kommission gebildet. Ich spreche ausdrücklich von einer „kleinen Kommission“; denn sie bestand offiziell nur aus vier Mitgliedern, nämlich aus zwei Abgeordneten und zwei Vertretern der Privatschulverbände.
Die Kommission hatte den Auftrag – dazu hatte es schon mehrere Anläufe gegeben –, die Kosten eines Schülers an einer staatlichen Schule auf Schularten bezogen zu ermitteln.
Die erste Entscheidung in der Kommission war, nur Zahlenmaterial aus dem Landeshaushalt und vom Statistischen Landesamt beizuziehen, also Zahlen, die auf Nachfrage jedermann zugänglich sind.
Wenn ich etwas über- oder auch untertreibe, so kann ich sagen, dass wir – ich war ein Mitglied dieser Kommission – Sitzung für Sitzung nichts anderes getan haben, als Zahlentabellen zu erarbeiten, zu verfeinern und zu ergänzen. In der Beschaffung dieser Zahlen wurden wir von je einem Vertreter des Kultusministeriums und des Finanzministeriums unterstützt. Ich bedanke mich an dieser Stelle ausdrücklich für deren Mitarbeit.
aber, meine Damen und Herren, es war keineswegs langweilig. Denn das Entscheidende an dieser Vorgehensweise war – und deswegen habe ich dies hier auch so ausführlich beschrieben –, dass wir Schritt für Schritt miteinander abgestimmt haben. Es wurde kein weiterer Schritt gemacht, bevor beim vorhergehenden Einigkeit erzielt war.
Einige werden nun fragen: „Warum hat man diese Zahlen nicht schon lange zusammengestellt?“ Ich habe mir ja erlaubt, darauf hinzuweisen, dass die Vorgehensweise das Besondere war. Das Ungewöhnliche war nämlich, dass wir Schritt für Schritt gemeinsam gegangen sind. Diese Vorgehensweise war effektiv und hat zu Transparenz geführt.
Wir haben jetzt zumindest für das allgemein bildende Schulwesen übereinstimmend die Höhe der Kosten für einen Schüler an einer staatlichen Schule erarbeitet. Daraus haben wir abgeleitet, welche Prozentsätze davon die Zuschüsse für die Privatschulen ausmachen.
Es ist der Wunsch der Privatschulen, dass diese Berechnungsmethode Grundlage für die zukünftige Zuschussregelung sein soll. Das wäre ein gewaltiger Schritt, der die Grundlagen, die wir jetzt haben, verändert. Mit Sicherheit braucht dieser Schritt auch entsprechende Vorbereitungen.
Die CDU-Fraktion sagt zu, diesen Weg zu gehen und im nächsten Doppelhaushalt auch in Stufen finanzielle Konsequenzen zu ziehen.
Indirekt hat es auch im Doppelhaushalt 2000/2001 Konsequenzen aus den Kommissionsergebnissen gegeben.
Ich nenne das einmal die „Stufe null der zukünftigen Verbesserungen“. Die Kürzungen mittels Haushaltsstrukturgesetz, die mit etwa 40 Millionen DM in der Haushaltsvorlage noch durchaus enthalten waren, wurden im Doppelhaushalt nämlich total zurückgenommen. Ich denke, dass das Ergebnis dieser Kommissionsarbeit, das den Regierungsfraktionen vorlag, in der Argumentation recht gute Dienste geleistet hat.
Dieser Befreiungsschlag hat damit meiner Meinung nach auch den Willen dokumentiert, das nun gesetzte Ziel erreichbar zu machen.