Protokoll der Sitzung vom 28.06.2000

1. Abschnitt: Obligatorische Schlichtung

§ 1

Anwendungsbereich

(Stellv. Präsident Weiser)

Nach der Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses soll in Artikel 1 § 1 Abs. 1 Nr. 1 die Zahl „500“ durch die Zahl „1 500“ ersetzt werden. Wer § 1 mit dieser Änderung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank. Damit ist § 1 mit dieser Änderung angenommen.

Innerhalb von Artikel 1 rufe ich auf

§§ 2 bis 22

Änderungsanträge liegen dazu nicht vor. Wer den §§ 2 bis 22 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Einige Abgeordnete haben sich an der Abstimmung nicht beteiligt.

(Abg. Junginger SPD: Die haben geschlafen!)

Ich kann niemanden dazu zwingen. Ich stelle das nur fest. Die vorausgegangene Abstimmung war einstimmig. Ich stelle fest: Auch den §§ 2 bis 22 des Artikels 1 wurde zugestimmt und damit dem gesamten Artikel 1.

Ich rufe auf

Artikel 2

Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Wer Artikel 2 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Artikel 2 ist damit einstimmig angenommen.

Ich rufe auf

Artikel 3

Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Insolvenzordnung

Wer Artikel 3 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Artikel 3 ist damit einstimmig zugestimmt.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf

Artikel 4

Änderung des Baden-Württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch

Wer Artikel 4 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Das war einstimmig. Artikel 4 ist damit zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 5

Änderung des Landesjustizkostengesetzes

Wer Artikel 5 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Damit ist Artikel 5 angenommen.

Ich rufe auf

Artikel 6

Änderung des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit

Wer Artikel 6 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Stimmt jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist auch Artikel 6 einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 7

Inkrafttreten

Wer Artikel 7 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Artikel 7 ist einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 28. Juni 2000 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung und zur Änderung anderer Gesetze“. – Das Haus stimmt der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Vielen Dank. Auch dies war einstimmig. Damit ist der Gesetzentwurf verabschiedet und Punkt 8 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule, Jugend und Sport zu der Mitteilung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport vom 19. April 2000 – Entwurf einer Rechtsverordnung über die Schultypen des Gymnasiums – Drucksachen 12/5141, 12/5216

Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank. Stimmt jemand dagegen? – Dies ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.

Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der heutigen Sitzung. Ich darf mich bei Ihnen für die zügige Beratung herzlich bedanken.

Ich berufe die nächste Sitzung auf Donnerstag, 29. Juni 2000, 9:30 Uhr ein. Die Tagesordnung ist Ihnen bereits zugegangen.

Ich schließe die heutige Sitzung und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.

(Abg. Brechtken SPD: Gleichfalls, Herr Präsident! – Abg. Pfisterer CDU: Gut gemacht, Herr Präsi- dent!)

Schluss: 18:42 Uhr

Ausschuss Funktion scheidet aus tritt ein

Enquetekommission ordentliches Mitglied Rudolf Hausmann Seltenreich stellvertretendes Mitglied Seltenreich Rudolf Hausmann