(Abg. Stickelberger SPD: Sie gönnt uns keine Ru- he! – Abg. Kretschmann GRÜNE: Dann dürfen wir aber auch noch einmal schwätzen! Das geht ja nicht!)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem Sie zwei Runden hatten, gehe ich davon aus, dass die Regierung in der zweiten Runde zumindest etwas dazu sagen darf.
Vielen herzlichen Dank, Herr Kretschmann. Es ist schön, dass wir immer zu Beginn meiner Reden ein kleines Wortgefecht haben. Das macht auch große Freude. Denken Sie daran, dass Sie beim letzten Mal gesagt haben, Sie hätten lieber nichts gesagt. Ich möchte Sie nicht wieder in diese Verlegenheit bringen, die Sie im Protokoll wiederfinden.
Zunächst einmal möchte ich zu einigen Aspekten, die in dieser Diskussion hochgekommen sind, Stellung nehmen, bevor ich dann einiges zur Frage der Sicherheit und der Diskussion, die in den letzten Wochen geführt worden ist, sage.
Herr Drexler sagt, es sei richtig gewesen, dass die rot-grüne Bundesregierung gesagt hat: „Weg vom Öl, weg von der Atomkraft“, und wir seien die Einzigen, die aufs falsche Pferd setzten. Die Schwierigkeit ist nur, dass die rot-grüne Bundesregierung vergessen hat, auf irgendein Pferd zu setzen; denn sie hat uns nicht gesagt, wie sie zukünftig Energiepolitik in Deutschland betreiben will.
Die Schwierigkeit war, Herr Witzel, dass auch der grüne Umweltminister Trittin zugegeben hat, dass bis zum Jahr 2020 lediglich 20 % des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien gewonnen werden kann. Damit ist klar, dass das schlicht nicht machbar ist.
Zweitens zu der Aussage, die gerade noch einmal kam, wonach die EVUs nicht bereit seien, in irgendeiner Weise etwas zum Ausbau der erneuerbaren Energien beizutragen. Zunächst einmal gibt es hier deutliche Signale der Energieversorgungsunternehmen, im Interesse der Laufzeitverlängerungen dieser Idee entgegenzukommen. Jetzt sage ich Ihnen nur: Der Atomausstieg wurde auch über einen Vertrag zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen ausgehandelt, der im Übrigen beinhaltete, dass die Politik der Nadelstiche bei der Energieaufsicht beendet wird, was, wie man feststellen konnte, nicht der Fall war.
Insofern können Sie davon ausgehen, dass auch wir in der Lage wären, hier einen entsprechenden Vertrag zu schließen. Die Absicht, die damit verbunden ist, ist: Wenn es eine Laufzeitenverlängerung geben soll,
soll ein deutlicher Anteil der dadurch entstehenden Gewinne in die Förderung der erneuerbaren Energien gesteckt werden.
Der dritte Punkt ist: Wenn Sie für den Ausbau der erneuerbaren Energien sind, dann stellt sich die Frage, ob es richtig ist, zunächst einmal dafür zu plädieren, dass wir einen deutlichen Zubau an Kohle- und an Gaskraftwerken haben,
Ich habe mich da entsprechend geäußert. Sie wissen, ein Petitionsausschuss hat ein verfassungsmäßiges Recht, an die Regierung Fragen zu stellen.
(Abg. Kretschmann GRÜNE: Sicher! Der Kollege Döpper meint, Windmühlen müssten im Keller ste- hen, dann passt es!)
Herr Knapp, zu dem Thema, Obrigheim sei gern abgeschaltet worden. Zum einen bin ich erstaunt, dass Sie hier ein Plädoyer für den Abbau von Arbeitsplätzen bei Energieversorgungsunternehmen halten. Das erstaunt mich sehr, wenn ich mich daran erinnere, welche Diskussionen von Ihrer Fraktion in diesem Parlament zu einem anderen Thema der Energieversorgung, nämlich zum Großkraftwerk Mannheim, schon beantragt worden sind.
Zum Zweiten: Interessant ist, dass Obrigheim offensichtlich doch nicht so gern abgeschaltet wurde, weil man nämlich vom Kernkraftwerk Philippsburg 2 schon Strommengen auf Obrigheim übertragen hatte. Offensichtlich hat es sich gelohnt, Obrigheim laufen zu lassen.
(Abg. Drexler SPD: Nein! Das war vor der Wahl! Das wissen Sie doch genau! – Abg. Knapp SPD: Damit wollte man die Bundestagswahl überbrü- cken!)
Drittens zu dem Gutachten, das Sie, lieber Herr Drexler, immer wieder zitieren. Vorhin haben Sie gesagt, es hätte länger gedauert, bis Sie auf dieses Gutachten Zugriff gehabt hätten. Offensichtlich hat das dann dazu geführt, dass Sie es nicht sehr intensiv gelesen haben.
Der erste Punkt darin ist nämlich, dass wir 14 % unserer Energieversorgung in Zukunft importieren sollen. Wir können davon ausgehen, dass der Großteil der Importe aus Atomanlagen anderer Länder stattfinden wird. Ich weiß nicht, ob das eine ehrliche Politik ist.
Nein, darin steht: „14 % Import aus …“ Sie werden den Energieversorgungsunternehmen nicht vorschreiben können, welchen Strom sie importieren; das werden Sie nicht können.
Der zweite Punkt, den Sie immer unterschlagen, ist: Um das Ganze klimaunschädlich zu gestalten, sind Investitionen in Höhe von 29 Milliarden € notwendig, damit ich allein für Baden-Württemberg die Frage des CO2-Ausstoßes durch den Ausstieg neutral hinbekomme. Ich finde, auch das sollte gesagt werden, weil das keine kleinen Beträge sind, die wir in irgendeiner Weise einsetzen. Wir unterhalten uns immerhin über Beträge, deren Summe fast so hoch ist wie das Volumen des Jahreshaushalts des Landes Baden-Württemberg. Ich frage mich, wie Sie dies gestalten wollen.
Jetzt zum Thema Sicherheitsaspekte und zur Frage, wie wir uns sichern können. Vor nicht allzu langer Zeit haben wir in diesem Hause bereits eine intensive Diskussion darüber geführt. Die Frage der Vernebelung ist etwas, was unter den Fachleuten des Bundesumweltministeriums letzen Endes tatsächlich als richtig und notwendig angesehen worden ist und das interessanterweise kurz vor der Bundestagswahl so in die Presse gegeben worden ist, und zwar nicht von uns. Diese Antwort kommt tatsächlich vom Bundesumweltministerium.
Wenn es uns um den Klimaschutz und die CO2-Verringerung geht – ich bin der Überzeugung, dass wir uns bei diesen Fragen alle einig sind –, sollten wir versuchen, uns in Zukunft Gedanken über diese Themen zu machen. Es nützt uns nichts, wenn wir theoretische Berechnungen vornehmen, sie aber praktisch nicht umsetzen können. Wir sind uns wirklich darin einig, dass wir eine deutliche Erhöhung der erneuerbaren Energien brauchen. Wir werden unseren Teil dazu beitragen.
Die Große Wasserkraft wurde im Vermittlungsausschuss auf ausdrücklichen Wunsch des Landes Baden-Württemberg in das Gesetz aufgenommen – nicht auf Wunsch der rot-grünen Bundesregierung. Es wurde auf ausdrücklichen Wunsch des Landes Baden-Württemberg aufgenommen, das von der CDU und der FDP/DVP geführt wird, und dann anschließend so eingebracht. Es ist richtig, dass die Bundestagsfraktion der CDU nicht mit gestimmt hat.