nein; darauf komme ich noch – darüber besteht, wie sich die EU-rechtliche Situation hinsichtlich des Ziellandprinzips darstellt.
Denn es ist gefestigte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, dass ein Mitgliedsstaat die Erbringung von Dienstleistungen nicht von der Einhaltung all derjenigen Voraussetzungen abhängig machen darf, die für eine Niederlassung gelten. Das ist doch der entscheidende Punkt. Genau dies aber würde passieren, wenn wir in der Dienst
leistungsrichtlinie nur das Ziellandprinzip verankerten. Dann bestünde doch die Gefahr, dass die Dienstleistungsrichtlinie mit dem Ziellandprinzip vom Europäischen Gerichtshof wieder einkassiert würde.
Deswegen kann man sich darüber mokieren, dass wieder ein Gutachten erstellt werden soll. Aber ich sehe es als notwendig an, die Frage „Herkunftslandprinzip oder Ziellandprinzip?“ unter diesen Gesichtspunkten noch einmal gründlich zu prüfen, wie das in Ziffer 6 der Beschlussempfehlung vorgesehen ist. Die Landesregierung ist dazu auch bereit.
(Abg. Ruth Weckenmann SPD: Aber, Herr Mehr- länder, welche Erkenntnisse erwarten Sie sich denn davon? Wie viele Gutachten hatten wir zum Kopf- tuchverbot? Da bleiben doch nach jedem Gutach- ten unterschiedliche Meinungen! Das ist doch eine Lachnummer!)
Wir wollen einmal sehen, ob da unterschiedliche Meinungen bleiben. Das ist eine rechtliche Prüfung. Darum geht es doch.
Zweitens: Der Binnenmarktausschuss hat auch schon wesentliche Änderungen am Herkunftslandprinzip beschlossen. Das muss man doch sehen. Ich habe sie erwähnt. Natürlich sollen sie auch einem Sozialdumping entgegenwirken. Sozialdumping wollen wir ja alle nicht.
Drittens hätte das Ziellandprinzip aus meiner Sicht zur Konsequenz, dass die Chance für Baden-Württemberg vertan wäre, von der Dienstleistungsrichtlinie in der ersten Stufe mit den technischen und unternehmensnahen Dienstleistungen zu profitieren. Das ist unsere Stärke, und das wollen wir zunächst öffnen. Denn das Potenzial der Dienstleistungen beschränkt sich doch schon lange nicht mehr auf Haareschneiden oder Pizzaservice. Vielmehr ist es doch ganz überwiegend auf unternehmensintensive, wissensintensive Dienstleistungen ausgerichtet.
sind in unserem Land rund 1,1 Millionen Personen im Dienstleistungsbereich beschäftigt. Es geht doch um Wachstum und Beschäftigung. Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung hat klar gesagt:
Wir brauchen den Übergang in dieser Richtung zur so genannten tertiären Ökonomie. Genau dafür ist diese Dienstleistungsrichtlinie, wie wir sie jetzt auf den Weg bringen wollen, der richtige Ansatz.
Es wäre doch – damit möchte ich zum Schluss kommen – für uns alle ein politischer Offenbarungseid, wenn als Resultat der politischen Debatte wieder der Rückverweis an die Gerichtsbarkeit übrig bliebe.
Diese Gefahr sehe ich eben. Daher bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zuzustimmen.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung.
Ich lasse zunächst über Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses, Drucksache 13/5057, abstimmen. Darin wird vorgeschlagen, von der Mitteilung der Landesregierung, Drucksache 13/3988, Kenntnis zu nehmen. – Sie stimmen dem zu.
Zu den Ziffern 2 bis 10 der Beschlussempfehlung liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/5103, vor. Ich lasse zunächst über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei wenigen Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse nunmehr über die Ziffern 2 bis 10 der Beschlussempfehlung Drucksache 13/5057 abstimmen. Wer diesen Ziffern zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich so beschlossen.
Es ist noch über Ziffer 11 der Beschlussempfehlung abzustimmen. Darin wird vorgeschlagen, den Antrag Drucksache 13/4149 für erledigt zu erklären. – Sie stimmen der Erledigterklärung zu.
a) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung des Rechnungshofs vom 30. Juni 2005 – Denkschrift 2005 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg mit Bemerkungen zur Landeshaushaltsrechnung 2003 – Drucksachen 13/4453, 13/5068
b) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag des Rechnungshofs vom 22. September 2005 – Prüfung der Rechnung des Rechnungshofs (Epl. 11) für das Haushaltsjahr 2003 durch den Landtag – Drucksachen 13/4672, 13/5069
c) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag des Finanzministeriums vom 26. Januar 2005 – Haushaltsrechnung des Landes Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2003 – Drucksachen 13/3986, 13/5070
Das Präsidium hat für die Aussprache zu den aufgerufenen Drucksachen eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Das Präsidium hat fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Wollen Sie einen Geschäftsordnungsantrag stellen, die Redezeit auf zehn Minuten je Fraktion zu erhöhen?
Zehn Minuten, wobei wir uns alle darüber im Klaren sind, dass die Zeit nicht ausgeschöpft werden muss. Die Erfahrung zeigt aber, dass sie ausgeschöpft wird.