Im Anordnungsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgestellt ich lese das wörtlich vor :
Das rechtliche Fundament der Ehe erfährt keine Veränderung. Sämtliche Regelungen, die der Ehe einen rechtlichen Rahmen geben und das Institut mit Rechtsfolgen ausstatten, bleiben unabhängig davon, ob das Gesetz in Kraft tritt oder nicht,
Das stellt das Bundesverfassungsgericht fest. Es hilft nicht, wenn Sie ständig wiederholen, dass durch diese gesetzliche Regelung das Institut der Ehe in irgendeiner Weise beeinträchtigt oder in seiner Bedeutung
Es wird nichts relativiert, sondern Menschen, die eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft eingehen wollen, wird
Ich gebe Ihnen zu: Man kann durchaus unterschiedlicher Auffassung darüber sein, ob das vor dem Standesamt, vor dem Notar oder sonst wo geschieht. Wir haben Gründe für unsere Auffassung. Wir halten den Notar in diesem Fall für nicht sinnvoll, zumal das zusätzlich Geld kostet. Es ist jedoch aus ganz praktischen Erwägungen heraus sinnvoll, das vor dem Standesamt zu machen, weil die dort beschäftigten Beamten nämlich wissen, wie man solche Partnerschaften beurkundet, festhält.
Das ist als Partnerschaft etwas, was nicht von dem abweicht, was sonst als Partnerschaft beurkundet wird.
Sie sind Rabulist. Vom verwaltungstechnischen Vorgang her weicht das nicht wesentlich ab. Standesbeamte können das leichter machen ein Notar könnte das natürlich auch machen , als das Verwaltungsbeamte beim Landkreis machen können.
Dann bräuchten ja die Beamten bei den Landkreisen jetzt keinen Nachhilfeunterricht zu nehmen, um darüber informiert zu werden, wie das Ganze abzulaufen hat, wenn sie das von vornherein könnten.
Der Landkreistag hat übrigens haben bei der Ersten Beratung verschiedene von Ihnen, Lasotta, Hillebrand und andere, dazwischengerufen, das, was ich gesagt habe, sei falsch es nicht für sinnvoll gehalten, die Zuständigkeit den Landkreisen zuzuordnen.
Herr Kollege, Sie können sich ja an den Fingern einer Hand ausrechnen, wie sich CDU-Landräte gegen ein Gesetz oder eine Regelung wehren, die die CDU-geführte Landesregierung für richtig und für gut hält. Darüber können wir diskutieren.
Er hat ausdrücklich erklärt, dass es nicht sinnvoll sei, diese Partnerschaften beim Landkreis zu schließen.
Jetzt kommt das Argument, man wolle das nicht zum Standesbeamten bringen. Herr Pauli, das haben Sie gesagt. Sie regeln das aber so, dass die Stadtkreise und die Landkreise zuständig sind. Das heißt, eine große Stadt wie Heilbronn ist zuständig, und dann kann das genau zum Standesbeamten kommen.
Das muss nicht so sein, das kann behördenintern anders geregelt werden. Aber Sie verhindern doch nicht, wie Sie behaupten, dass es zum Standesamt kommt.
Glauben Sie, die Bedeutung eines solchen Partnerschaftsschlusses sei deshalb geringer, weil das nicht mehr der Standesbeamte, sondern der Landrat macht?
Sie können das gar nicht verhindern, das haben Sie ja gar nicht im Griff. Der Landkreis kann das so regeln, wie er es für richtig hält.
Auch die Stadt kann es regeln, wie sie will, und es wird bei einigen Städten beim Standesamt landen. Dann haben Sie zweierlei Recht, und dann haben Sie eine Bürokratie. Herr Dr. Glück, das ist das, was wir auch in Bezug auf die Notariatsregelung für nicht sinnvoll halten: Sie bauen über das notarielle Beurkundungssystem zusätzliche Aufwendungen auf. Denn auch der Notar müsste nach der gesetzlichen Regelung die beurkundete Verbindung weitermelden, zurückmelden an den Standesbeamten, so wie übrigens auch der Beamte beim Landkreis das an das zuständige Standesamt weitermelden muss. Sie bauen Bürokratie und Verwaltungsaufwand zusätzlich auf, die keinen Sinn machen, keinen Vorteil bringen.
Ich wollte Ihnen das nur vorhalten, weil Sie das so dargestellt haben, als wäre das richtig und gut und Sie würden all das, was Sie verhindern wollen nämlich eine Gleichsetzung mit der Ehe , damit erreichen, indem Sie das verwaltungstechnisch auflösen. Das erreichen Sie damit gar nicht, und es stört auch überhaupt niemanden, wie das technisch abgewickelt wird.
Ich möchte aufgreifen, was der Herr Innenminister in der letzten Debatte erklärt hat. Er hat das ja zum gesellschaftspolitischen Problem hochstilisiert: Die Rot-Grünen wollen eine andere Republik. Mit dieser Regelung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft? Da muss man aber wirklich alle möglichen Gehirnwindungen, die sonst überhaupt nicht beschäftigt werden, in Bewegung setzen, um auf die Idee kommen zu können, dass hier eine gesellschaftspolitische Weichenstellung erfolgt.
(Abg. Hillebrand CDU: Sie hat es aber letztes Mal so gesagt! Abg. Gall SPD: Nein, das können die nicht! Zuruf der Abg. Ursula Haußmann SPD)
Das ist doch Unsinn; das hat der Innenminister gesagt. Sie müssen einmal Ihr Erinnerungsvermögen ein bisschen
Ich zitiere doch nur den Innenminister. Er wird es nachher wieder sagen oder rücken Sie von der Behauptung ab, dass das eine gesellschaftspolitische Weichenstellung sei? Genau das entlarvt eigentlich die Kritik an dieser Regelung, wenn so argumentiert wird. Das ist doch nichts anderes als der Versuch einer Ablenkung davon, dass man in der Familienpolitik, in der Hochhaltung der Ehe ansonsten politisch nicht so erfolgreich aktiv gewesen ist. Was haben Sie denn für die Familie und für die Ehe getan, dass Sie sich hier als Held hinstellen könnten, der Ehe und Familie so hochhält?
Sie haben sich doch vom Bundesverfassungsgericht bescheinigen lassen müssen, dass der Familienlastenausgleich, den Sie gestaltet haben, verfassungswidrig ist.
Jetzt haben Sie wieder voll auf den Ohren gesessen. Es war die gesellschaftspolitische Weichenstellung, die die Ehe und das Institut der Familie gefährdet. Ich sage Ihnen: Sie haben nicht das Recht, sich wegen eines Partnerschaftsgesetzes auf diese Höhe zu schwingen, wenn Sie selbst die Familie damit gefährdet haben, dass Sie einen verfassungswidrigen Familienlastenausgleich gestaltet haben.