Auch hierzu liegt Ihnen eine Vorschlagsliste der Fraktionen vor (Anlage 3). Kein Widerspruch? – Dann stelle ich fest, dass das Haus die von den Fraktionen vorgeschlagenen Abgeordneten zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern und im Falle des Abgeordneten der Fraktion der FDP/ DVP zum beratenden Mitglied des Wahlprüfungsausschusses gewählt hat.
Meine Damen und Herren, nach der Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses gebe ich bekannt, dass elf Wahleinsprüche gegen die Landtagswahl eingegangen sind. Eine entsprechende Auflistung liegt ebenfalls auf Ihren Tischen (Anlage 4).
Ich schlage vor, die Wahleinsprüche dem Wahlprüfungsausschuss zur weiteren geschäftsordnungsmäßigen Beratung zu überweisen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Bestellung der Ausschüsse und Wahl der Ausschussmitglieder sowie der stellvertretenden Ausschussmitglieder
Meine Damen und Herren, nach § 18 der Geschäftsordnung bestellt der Landtag zur Vorbereitung seiner Verhandlungen Ausschüsse für die Dauer der Wahlperiode. Gemäß einer interfraktionellen Absprache sollen folgende Ausschüsse bestellt werden:
Dem Petitionsausschuss sollen 23 Mitglieder, dem Finanzausschuss und dem Innenausschuss jeweils 20 Mitglieder und allen anderen Ausschüssen jeweils 18 Mitglieder angehören.
Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass die Zahl der stellvertretenden Mitglieder bis zum Dreifachen der Zahl der ordentlichen Mitglieder betragen darf.
Ein gemeinsamer Vorschlag aller Fraktionen zur Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse liegt auf Ihren Tischen (Anlage 5).
Wenn keine Einwendungen erhoben werden und andere Vorschläge nicht gemacht werden, stelle ich fest, dass das Haus die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder der von mir genannten Ausschüsse entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen gewählt hat. – Kein Widerspruch.
Meine Damen und Herren, wir haben ferner die Mitglieder des Ausschusses nach Artikel 62 der Verfassung zu wählen, der nach § 19 b Abs. 1 der Geschäftsordnung aus 18 Mitgliedern und der gleichen Zahl von Stellvertretern besteht.
In Ziffer 1 Abs. 3 des Landtagsbeschlusses vom 19. Juni 2002 – hier abgedruckt – wird der letzte Satz wie folgt neu gefasst:
Das Verfahren darf erst eingeleitet werden, wenn die Mitteilung dem Präsidenten des Landtags zugegangen und dies gegenüber dem Justizministerium bestätigt worden ist.
Mit dieser Formulierung soll die bisherige Praxis zweifelsfrei bestätigt werden. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Meine Damen und Herren, die 2. Sitzung des 14. Landtags findet morgen, Mittwoch, 14. Juni 2006, um 11:00 Uhr mit folgender Tagesordnung statt:
Bevor ich die Sitzung gleich förmlich schließe, will ich nicht versäumen, unserem Kollegen Schebesta sehr herzlich zum Geburtstag zu gratulieren. Im Namen des ganzen Hauses wünsche ich Ihnen alles Gute.
Jetzt im Anschluss sind Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Gäste sowie die Mitglieder der Landespressekonferenz zu einem Stehempfang in der Eingangshalle im Erdgeschoss eingeladen.