Es ist mir ein tief empfundenes Anliegen, auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landtags und in den Fraktionen zu danken, die nicht im Rampenlicht der politischen Auseinandersetzungen stehen, und auch jenen, die hinter dem „politischen Vorhang“ in vielerlei Funktionen zu einem lebendigen politischen Gemeinwesen beitragen.
Es ist auch eine gute Tradition, meine Kolleginnen und Kollegen, dass der Alterspräsident zu Beginn der Legislaturperiode Dinge anspricht, die ihn persönlich berühren und die auch gesellschaftliche Beachtung finden müssen. Themen, die ihm ein Anliegen sind, müssen angesprochen werden, und ich bitte um Verständnis, dass ich die Gelegenheit nutze, auch im Detail einige Punkte anzusprechen.
Die Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre hat sich ebenso positiv auf die Arbeit des Parlaments ausgewirkt wie bei wichtigen Themen die Einführung von Debatten ohne Redezeitbeschränkung. Die Sorge um endlose Debatten – diese Sorge hat es ja auch gegeben – hat sich nicht als berechtigt erwiesen. Vielmehr wurde dadurch eine strukturelle Benachteiligung des Parlaments gegenüber der Regierung zumindest gemildert – ich sage „gemildert“. Ich plädiere sehr dafür, die Redezeitregelung in die neue Geschäftsordnung der 14. Wahlperiode zu übernehmen.
Ich plädiere auch für die grundsätzliche Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen. Dies war bereits 1992 bzw. 1993 ein Diskussionsthema. Denn es ist einem jungen, politisch interessierten Menschen nicht zu vermitteln, weshalb er gerade von der Beobachtung jener Beratungen ausgeschlossen sein soll, auf deren besondere Bedeutung in diesem Hause immer wieder hingewiesen wird.
Ich denke, dass wir darin übereinstimmen, dass unsere Länderparlamente wieder an Regelkompetenz, Einfluss und damit an Bedeutung gewinnen sollten. Wenn die entsprechenden Bemühungen im Zusammenhang mit der Föderalismusreform erste Erfolge bringen werden, wird uns dies freuen – auch unter dem Aspekt der Aufgabenentflechtung und Aufgabentransparenz.
Das gilt auch für das in der Landesverfassung verbürgte Recht des Landtags, zu europäischen Initiativen Beschlüsse zu fassen, die von der Landesregierung beim Auftreten im Bundesrat zu berücksichtigen sind. Es geht darum, dass wir
unsere Kompetenzen auch tatsächlich ausschöpfen. Wir sollten auch mehr als in der Vergangenheit darum bemüht sein, Wichtiges von Unwichtigem zu unterscheiden und dementsprechend auch parlamentarisch zu behandeln.
Es besteht kein Zweifel daran, dass wir auch in der Wertschätzung der demokratischen Staatsform übereinstimmen. Die Demokratie ist die einzige Staatsform, die beständig die Grundrechte gewährleistet, die Würde des Menschen schützt und bewahrt und deshalb sowohl nach innen wie auch nach außen auf Frieden und Gerechtigkeit ausgerichtet ist. Sich selbstlos und ohne Unterlass für das einzusetzen, wofür Generationen – schon vor Jahrzehnten und auch noch in der jüngsten Zeit – oft erbittert und unter Opfern haben kämpfen müssen, dies ist unsere vornehmste Aufgabe. Ich würde mich freuen, wenn wir uns dieser Verpflichtung gemäß stets vorbildlich zeigen würden. Denn unsere Demokratie ist es wert. Und auch hier überzeugt nichts mehr als das gute Vorbild.
Wir haben in der Tat Grund, über die Einschätzung nachzudenken, die unser Parlament in der wahlberechtigten Bevölkerung hat und die es mit dieser verbindet.
Bei der Wahl am 26. März 2006 hat beinahe nur noch jeder zweite Wahlberechtigte von der Möglichkeit der Mitwirkung am politischen Geschehen Gebrauch gemacht – ein Rückgang um beinahe zehn Prozentpunkte gegenüber den Landtagswahlen 2001. Dies ist meines Erachtens kein Anlass, um über eine verminderte Legitimation für das Parlament zu räsonieren oder gar eine unmittelbare Gefahr für die repräsentative Demokratie zu konstatieren. Wir sollten aber auch nicht ungerührt und reaktionslos zur Tagesordnung übergehen.
Es gibt viele Anregungen, wie wir in unserer Bevölkerung wieder ein breiteres und gefestigteres Grundbewusstsein über die Vorzüge unserer repräsentativen Demokratie vermitteln könnten. Dabei sollten wir stets bei uns selbst beginnen und uns fragen, ob unser Denken und Handeln als Parlamentarier andere Menschen überzeugt und sie für ein aktives Eintreten für die lebendige Demokratie gewinnen kann. In autoritären Staatsformen wird das individuelle Engagement der Frauen und Männer in der Regel als belastend, ja störend empfunden, es sei denn, es lässt sich für die jeweils Herrschenden instrumentalisieren. Eine Demokratie hingegen benötigt – im wahrsten Sinne des Wortes Not – die Mitwirkung der Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Das Verantwortungsbewusstsein und das Engagement der Bevölkerung für die öffentliche Sache sind also das Fundament unserer Staatsform. Wo aber Verantwortung verweigert wird, kehren allzu leicht Distanzierung und Zynismus bis hin zur Gleichgültigkeit ein. Auch wenn es nicht besonders originell klingt: Ich denke, dass es sich mehr denn je lohnte, wenn wir in der Erziehung zur demokratischen Bürgerin, zum demokratischen Bürger einen Schwerpunkt unserer künftigen Arbeit sehen würden. Deutschen und ausländischen Mitbürgern würden wir einen guten Dienst erweisen. Dabei denke ich nicht allein an die Vermittlung von Wissen und Fakten oder von staatlichen Normen, sondern vor allem an das Praktizieren demokratischen Verhaltens und an das Mitwirken bei der Festigung unserer freiheitlich
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hatte bereits das Wahlverhalten unserer baden-württembergischen Bevölkerung angesprochen und möchte hierauf noch einmal kurz eingehen. Wir, die gewählten Abgeordneten, die von 53,4 % der 7,5 Millionen Wahlberechtigten – dies sind 4,05 Millionen Wählerinnen und Wähler – gewählt worden sind, müssen uns fragen, weshalb sich 46,6 % – das sind 3 495 000 Wahlberechtigte – nicht – ich betone: nicht – am Wahlgeschehen beteiligt haben. Ist es prinzipielles Desinteresse, oder liegt es am allgemeinen Politikstil, den wir praktizieren?
Wie empfinden unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger die Politik? Ist sie ihnen nah oder fern in dem Sinn, dass sie ihre Probleme wahrzunehmen in der Lage ist – oder auch nicht? Fühlen sie sich von den politischen Repräsentanten vertreten oder nicht? Interessieren sie sich nur zeitweise für Politik und nur dann, wenn für sie persönlich wichtige Debatten über den Medientisch gereicht werden? Kann es sein, dass uns, den Politikerinnen und Politikern, bei der Lösung der tatsächlichen, die Menschen belastenden Probleme gar nicht mehr so viel zugetraut wird? Zum Beispiel: Wie freundlich sollen denn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von der Politik noch gestaltet werden, bis es endlich die vielen Arbeitsplätze gibt, die unsere Gesellschaft so dringend benötigt? Behandeln wir unsere Bürgerinnen und Bürger, die, aus welchen Gründen auch immer, in Not geraten sind, tatsächlich so, dass sie Vertrauen zu unserem Staat entwickeln können?
Der Rückgang der Wahlbeteiligung war bei den Personen zwischen 30 bis unter 60 Jahren am stärksten, und diese Entwicklung ist besonders erschreckend. Denn hier hat sich ein Bevölkerungsteil bewusst für die Wahlenthaltung entschieden, der zu den leistungsstärksten Schichten in unserer Gesellschaft zählt.
Nach meiner Auffassung ist die Demokratie im Kern gefährdet, wenn sich die eigentlichen Leistungsträger unseres Landes von der Politik verlassen fühlen oder, milder ausgedrückt, nicht mehr vertreten fühlen oder, allgemein gesprochen, wenn die Unfähigkeit zur Problemlösung mehr oder weniger allen Parteien gleichermaßen unterstellt wird und wenn Wahlen am Ende nur noch über die Frage entschieden werden, wer schönere Wahlplakate hat.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich nun ein Thema ansprechen, das vielen Familien große Sorgen bereitet und das typisch ist für die entstandene Unsicherheit, die mit der vielfach unterstellten Unfähigkeit zur politischen Lösung einhergeht. Es geht mir um den beruflichen Weg unserer jungen Hochschulabsolventen, der heute in den meisten Fällen vom Hörsaal in die Warteschleife der Praktika führt und leider viel zu selten in tragfähige Anstellungen mündet. Wenn unsere Hochschulen immer wieder beteuern, ihre Ab
solventen seien alle untergekommen, dann muss man schon genau hinschauen, was damit eigentlich gemeint ist.
Prekäre Beschäftigungsverhältnisse – Sie sehen, dafür gibt es auch schon einen Begriff – von jungen Menschen haben in den letzten Jahren in Deutschland stark, ja massiv zugenommen. Um der Arbeitslosigkeit zu entgehen, sehen sich immer mehr Hochschulabsolventen genötigt, Zeit- und Werkverträge anzunehmen oder in unter- oder gar unbezahlten Praktikumsverhältnissen zu arbeiten. Auf diese Weise hoffen sie den Einstieg in das Berufsleben zu schaffen. Wie in Deutschland, so hat sich auch in anderen Ländern der EU – besonders in Frankreich, Italien und Spanien – und auch auf der Ebene europäischer Institutionen ein regelrechter „Praktikanten-Arbeitsmarkt“ herausgebildet; die Franzosen sprechen gar von der „Génération Précaire“. Kennzeichnend für diese Generation sind ein extrem hohes Qualifikationsniveau, flexibelste Arbeitszeiten, niedrige Sozialstandards und geringe oder gar keine Entlohnung.
Dasselbe Trauerspiel gibt es heute in der Berufseinmündungsphase der Schulabgänger. Von 50 000 fehlenden Ausbildungsplätzen spricht die Kanzlerin; 40 % aller Schulabgänger finden sich den Erhebungen der Kultusministerkonferenz zufolge in Warteschleifen wieder anstatt in einer Lehrstelle. Ob der Enkel eine Lehrstelle hat, wie viele Bewerbungen die Tochter vergeblich geschrieben hat und ob es nicht irgendwelche Übergangsmöglichkeiten gibt, die den Makel der Arbeitslosigkeit vermeiden, das sind die Themen, die heute bei Familienfesten, im Bus, in der Straßenbahn und überall dort, wo sich Menschen treffen, die Gespräche beherrschen. So reiht sich, meine Kolleginnen und Kollegen, oftmals Warteschleife an Warteschleife. Wer sich „ausschleifen“ will, stößt dann ein Jahr später auf noch aktueller vorbereitete Nachrücker, und es bleiben viel zu viele übrig – übrig im wahrsten Sinne des Wortes.
Wir werden nicht müde, den Geburtenmangel zu beklagen, und beschreiben seine demografischen Folgen in den grellsten Farben. Es gibt auch vernünftige Lösungsansätze, etwa die Kleinkindbetreuung und die Ganztagsschulen. Wenn es aber nicht gelingt, unseren jungen Menschen stabile Beschäftigungsverhältnisse und damit tragfähige Lebensverhältnisse zu geben, dann werden all diese Maßnahmen keine durchschlagende Wirkung haben.
Denn wer als examinierter Praktikant auch noch mit 30 Jahren auf den Zuschuss aus dem Elternhaus angewiesen ist, weil sein Gehalt gerade einmal für die Miete reicht, wer auf befristeten 50-%-Stellen einmal in Paris und ein Vierteljahr später in Tokyo arbeitet, der wird sich den Kinderwunsch eben nicht erfüllen. Und dann reicht auch der Impuls von Kleinkind- und Ganztagsbetreuung nicht aus.
Auch der Landtag von Baden-Württemberg ist aufgerufen, sich dieser Probleme anzunehmen und über die Ursachen und ihre Lösungen für den oft so schwierigen Berufseinstieg zu diskutieren – dies mit Unternehmen, Gewerkschaften und Wissenschaftlern und selbstverständlich auch in ernsthafter Weise mit den Betroffenen selbst.
Ich komme zu einem anderen, kaum weniger brisanten Thema: Für mich, der ich mein Berufsleben und auch mein politisches Leben weitgehend in der Kommunalpolitik verbracht habe, gilt, dass in der Zukunft die Aufgaben bleiben und dass ihre Erledigung auch weiterhin den Gemeinden und den Stadt- und Landkreisen gemeinsam mit dem Land obliegen muss. Hierzu möchte ich noch einige wenige Bemerkungen machen.
Nach meiner Überzeugung muss in der 14. Wahlperiode das Konnexitätsprinzip – wer bestellt, bezahlt – zwischen Land und Kommunen für neue Aufgaben durchgängig realisiert und strikt eingehalten werden.
Entsprechend der verfassungsrechtlichen Stellung der Gemeinden in Baden-Württemberg muss es auch bei einer Unternehmensteuerreform dabei bleiben, dass quantitativ und qualitativ gleichwertige Lösungen gefunden werden, die die Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit der Gemeinden sicherstellen. Es darf zu keinem Steueraustausch zwischen Landkreisen und Gemeinden als Ausgleich für die Abschaffung der Kreisumlage kommen. Die Gewerbesteuer ist kein Objekt für nebulöse Erklärungen.
Es gilt auch zu beachten, dass die Stadt- und Landkreise über die steigenden Kosten im Sozialbereich stöhnen. Ich war selbst 25 Jahre lang Mitglied des Kreistags im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und habe dabei all diese Finanzentwicklungen miterlebt. Die Kreisumlagehebesätze steigen, die Investitionsmöglichkeiten sind rückläufig. Vor diesem Hintergrund sind die vom Land eingesparten Mittel für die Zahlung von Wohngeld aufgrund der Hartz-IV-Gesetzgebung voll an die Stadt- und Landkreise als neue Aufgabenträger vom Land weiterzugeben.
Eine Verrechnung der Neuverteilung der Umsatzsteuer zwischen den Ländern und dem Bund in diesem Zusammenhang muss aus kommunaler Sicht über den Steuerverbundsatz der Kommunen mit dem Land in Höhe von 23 % erhalten bleiben.
Ein weiterer Punkt, der mich derzeit beschäftigt, sind die Absichten zum Verkauf von Wohnungsbestand, wie dies etwa im Freistaat Sachsen das Beispiel Dresden zeigt. Auch in baden-württembergischen Kommunen ist dies der Fall. Die Stadt Freiburg hat offenbar eine Vorreiterrolle übernommen mit der Absicht, dadurch wieder einen finanziellen Spielraum für die kommunale Gestaltungsfreiheit zu erhalten. Meine Meinung dazu ist, dass Wohnungsbestände und Versorgungsbetriebe und auch soziale Einrichtungen in einer Kommune lebenswichtige Bestandteile der unmittelbar bürgerbezogenen Infrastruktur sind. Sie dürfen nicht zum veräußerbaren Tafelsilber erklärt werden, sondern müssen als unveräußerbares kommunales Eigentum bei den Kommunen bleiben.
Das Land Baden-Württemberg und die Landesregierung bitte ich, darüber zu wachen, dass die Kommunen die wertvollsten Teile ihres Besitzstands nicht verkaufen dürfen, schon gar nicht an ausländische Finanzjongleure, die welt
weit handeln. Die Daseinsfürsorge für die Bevölkerung hat größeren Wert als angepeilte Investitionsmaßnahmen, die für Prestigeeinrichtungen gedacht sind.
Ich bin mir sehr wohl bewusst, dass die kommunalen Sachinvestitionen im Jahr 2005 um 8,1 % niedriger lagen als im Jahr 2004 und dass für den Erwerb von Vermögen lediglich 0,8 Milliarden € ausgegeben wurden; dies waren 4,5 % weniger als im Jahr 2004. Trotzdem gilt, meine Damen, meine Herren: Hände weg von Finanztransaktionen, die hohe Unsicherheit in große Teile der Bevölkerung tragen und Wahlmüdigkeit verursachen! Aufgrund solcher Transaktionen kann nicht mehr gewährleistet sein, wie die Zukunft unserer Mitmenschen, vor allem der finanziell schwächer gestellten, in einem vitalen Lebensbereich aussieht. Das Zusammenbrechen von Versicherungspools in den USA, die angeblich die gesetzliche Rentenversicherung, wie wir sie kennen, ersetzen sollten, müsste uns Warnung genug sein.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, es käme einer Unterlassungssünde gleich, wenn ich mich zu Beginn der 14. Legislaturperiode um das aktuelle Thema des Landtagswahlrechts drücken würde. Wir tun uns alle sicherlich schwer damit, das geltende Wahlrecht angesichts seiner Auswirkungen auf das Ergebnis vom 26. März 2006 zu rechtfertigen.
Das Wahlrecht hat einerseits gegenüber dem Kandidaten gerecht zu sein, aber es hat insbesondere die gleiche Gewichtung der Wählerstimmen zu gewährleisten. Wenn die Zahl der Wahlberechtigten in manchen Wahlkreisen von dem Durchschnitt der Zahl der Wahlberechtigten in allen Wahlkreisen um über 20 % nach unten bzw. nach oben abweicht, dann bedeutet dies, dass das Gewicht der Stimmen des Wählers um nahezu 50 % differiert. Dabei schreibt das Grundgesetz bei den Wahlrechtsgrundsätzen in Artikel 38 zwingend die Gleichheit der Stimmen vor. Dieser Wahlrechtsgrundsatz wurde bei der Wahl am 26. März 2006 nicht gebührend beachtet.
Ein Übergang der Rangfolge bei der Zweitauszählung von der absoluten Stimmenzahl zum prozentualen Anteil löst diesen Mangel nach meiner Meinung übrigens nicht.
Die Diskussion um das Wahlrecht wird meines Erachtens viel zu wenig unter dem Aspekt der Gleichbehandlung des Wählers, wie er im Grundgesetz auf der Basis historischer Erfahrung aus gutem Grunde postuliert wurde, geführt.
Als Betroffener erkläre ich dazu noch einmal: Solange die Wahlkreisgrößen nicht an die Durchschnittszahl der Wahlberechtigten angeglichen werden, haben wir in BadenWürttemberg unterschiedliche Gewichte der Wählerstimmen. Ich wünsche mir sehr, dass sich das Parlament dieser Problematik annimmt, wie es ja auch vorgesehen ist.