Protokoll der Sitzung vom 12.10.2006

(Beifall bei der FDP/DVP)

Denn das ist eigentlich logisch, und es ist nicht einzusehen, dass irgendjemand für Leistungen zahlt, die er gar nicht in Anspruch nimmt und auch nicht in Anspruch nehmen will. Wir haben ja auch schon bei der letzten Debatte hierzu deutlich gemacht, wie verquer das bei Bäckereifilialen ist, die den PC zum Bestellen brauchen und die für die Geräte, weil es jeweils eine andere Betriebsstätte ist, jeweils eine Gebühr zahlen müssten.

Ich möchte noch einmal klarstellen, dass wir generell natürlich der Meinung sind, dass wir Rundfunkgebühren brauchen. Wir stehen zum gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wir betonen auch immer wieder, dass er staatsfern sein muss. Das heißt, er kann nicht aus Steuermitteln bezahlt werden. Wir betonen also diese Staatsferne. Deswegen müssen wir die Gebühr auf eine Grundlage stellen, die auch bei der Bevölkerung akzeptiert wird

(Beifall bei der FDP/DVP)

und die nicht mit merkwürdigen Methoden eingezogen werden muss. Es ist ganz wichtig, dass wir daran arbeiten und dies tun.

Der Antrag, den wir jetzt haben, ist ordentlich. Er fordert die Landesregierung klar auf, zu schauen, ob man nicht doch eine Verlängerung dieses Moratoriums erreichen kann.

(Zuruf des Abg. Reinhold Gall SPD)

Wenn das nicht geht – aber wir vertrauen da auf die Stärke unserer Regierung in den Verhandlungen –,

(Abg. Reinhold Gall SPD: Da werden Sie eine Ent- täuschung erleben!)

wenn das nicht gelingen sollte, müssten wir eben versuchen, die Gebühr für internetfähige PCs zum frühestmöglichen Zeitpunkt wieder außer Kraft zu setzen.

Ich empfehle allen Menschen, die sich über diese Gebühr ärgern, sich über ein neues Angebot einer Berliner Firma zu informieren, die eine Software gegen GEZ-Gebühren für Internet-PCs entwickelt hat.

(Heiterkeit der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP)

Sie können also für 40 € eine solche Software auf Ihrem PC installieren. Dann wird das vom TÜV abgenommen, und es

wird Ihnen bestätigt, dass Sie mit dem PC, wenn diese Software da fest installiert ist, keinen Rundfunk und kein Fernsehen mehr empfangen können. Das wäre der letzte Ausweg. Aber der andere Ausweg, Herr Ministerpräsident, Herr Minister Stächele, wäre uns lieber.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Minister Stächele.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben eine Debatte, bei der, ganz offen gesagt, Scheinheiligkeit und Sachlichkeit dicht nebeneinander liegen. Da wird gesagt: Die sind hilflos in der Regierung;

(Zuruf von der SPD: Ha jo!)

macht es in der Rundfunkkommission! Aber, lieber Herr Prewo, es wird verschwiegen, wer der Vorsitzende dieser Rundfunkkommission ist. Das ist Kurt Beck. Haben Sie mit ihm schon telefoniert?

(Abg. Reinhold Gall SPD: Ja! Täglich!)

Wissen Sie, dass bei der Ministerpräsidentenkonferenz das Einstimmigkeitsprinzip herrscht? Haben Sie denn schon Signale aus Mainz, dass sich Kurt Beck, der zu dieser Frage ganz anders steht als Sie, und zwar mächtig und prächtig anders steht als Sie,

(Heiterkeit bei der CDU und der FDP/DVP)

vielleicht umstimmen lässt?

(Abg. Birgit Kipfer SPD: Wie stehen Sie denn da- zu?)

Ich sage Ihnen: Man darf doch hier nicht etwas aufbauen, was politisch nicht der Realität entspricht. Vor allem darf man nicht vorgaukeln, als ob man als SPD eine Meinung hätte.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Sprechen Sie einmal über den Antrag!)

Ist es möglich, dass Sie einmal einen Moment zuhören? Dann können Sie im Wege einer Fragestellung eine Auskunft erhalten.

Ich will ein Zweites anfügen: Frau Kipfer, es tut mir leid, aber ich muss es hier einbringen. Denn Sie haben damals nicht für sich gesprochen, sondern für die SPD. Im Jahr 2005, also vor einem Jahr, sagten Sie zur Haltung der SPD:

Zum Zweiten begrüßen wir, dass künftig, nämlich ab dem 1. Januar 2007, auch PCs gebührenpflichtig werden...

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Herr Prewo, damals waren Sie noch nicht hier. Da waren Sie noch im Heimatverein Nagold irgendwo unterwegs und nicht hier im Landtag von Baden-Württemberg. Aber wenn Sie hier für die SPD in Baden-Württemberg reden, dann

(Minister Willi Stächele)

schauen Sie sich bitte vorher an, was in den letzten Monaten von dieser SPD gesagt worden ist.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Jawohl! – Glocke des Präsidenten)

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Prewo?

Nein. Im Moment nicht.

(Unruhe bei der SPD)

Kollege Prewo, Sie hören mir jetzt zu! Ich mache meine Ausführungen, und dann bin ich bereit, Zwischenfragen bis zur Mittagszeit zu beantworten.

(Zurufe von der SPD)

Was ist denn der Ausgangspunkt? Der Ausgangspunkt ist hoffentlich das einmütige Bekenntnis, die Grundversorgung im Wege einer Finanzierung sicherstellen zu wollen. Dass dann der Weg der Finanzierung in der Höhe wie in der Art umstritten sein kann, ist ganz selbstverständlich. Dass wir damit mittlerweile an einer Wegscheide sind, spüren wir. Darüber haben wir im Ausschuss diskutiert. Die technologische Entwicklung, die Möglichkeit, über unterschiedliche Geräte empfangen zu können, stellt das bisherige System, nämlich die Gebühr an die objektive Empfangsbereitschaft des Geräts zu knüpfen, infrage.

(Abg. Birgit Kipfer SPD: Wem sagen Sie das?)

Da waren wir uns einig. Jetzt ist natürlich die Frage, wie sich das auch im Zuge der Digitalisierung umsetzt, was ganz gewaltige Veränderungen bringen wird. Wie setze ich jetzt eine neue Gebührenordnung ein?

(Zuruf des Abg. Alfred Winkler SPD)

Die Ministerpräsidenten und die Landtage haben beim letzten Rundfunkänderungsstaatsvertrag schon gespürt, dass sich da etwas entwickeln muss. Dass man ein Moratorium verordnet hat, zeigt ja die Nachdenklichkeit, die damals schon zum Ausdruck gekommen ist. Nur war damals schon klar: Nicht einfach an der Rechtslage vorbei ein neues und ein anderes System! Ich muss mich zunächst bis zur kompletten Änderung innerhalb dieses Systems bewegen. Das heißt, wenn denn bei PCs eine objektive Empfangbarkeit besteht, dann muss ich die PCs ob dieser objektiven Empfangbarkeit systemgerecht entsprechend der Rechtsordnung – außerhalb der Rechtsordnung wollen wir uns ja nicht bewegen – in die Gebührenpflicht hineinnehmen.

Jetzt war die Frage, wie man nach dem Ablauf des Moratoriums damit umgeht. Klar ist, dass jeder Mittelständler sagt, er brauche den PC nicht, um Rundfunk zu hören oder um fernzusehen; er brauche den PC für ganz andere Dinge. Das nehmen wir ihm auch ab. Deswegen hat man mit der Auslegung, die von ARD und ZDF und all den anderen Beteiligten gefunden wurde, im Grunde fast schon einen kompletten Ausnahmetatbestand geschaffen. Dieser lautet:

Erstens: Zunächst einmal setzen wir das Ganze auf eine Grundgebühr.

(Zuruf des Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP)

Zweitens: Die Dämonisierung, die mit dem Hinweis auf unendlich hohe Millionensummen aufgebaut worden ist, ist falsch. Vielmehr ist eine Zweitgerätebefreiung vorgesehen.

Ich habe dieser Tage im Kreis von Mittelständlern gesagt: Eine Zweitgerätebefreiung kann ich natürlich nur in Anspruch nehmen, wenn ich das Erstgerät angemeldet habe.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Haben Sie das Ihrer Fraktion einmal erklärt?)

Tatsächlich ist es so, dass in den Betrieben – separat zum Privatbereich – immer dann der Befreiungstatbestand gegeben ist, wenn dort ein Erstgerät vorhanden ist. Und die neue Auslegung sagt, dass dies selbst dann gilt, wenn dieses Erstgerät in Form eines Autoradios vorhanden ist. Man muss einmal genau hingucken, was sich dann wirklich noch an Finanzbelastungen für den Mittelstand „auftürmt“.