und qualitativ begründet sind und im Übrigen durch das in frage stehende Urteil überhaupt nicht angezweifelt werden. Die Zweizügigkeit ist kein Thema.
Wir haben argumentiert, dass eine bestimmte Größenordnung fachlich und pädagogisch notwendig ist, um Schule dauerhaft so zu machen, dass die jungen Menschen die Qualifikationen erhalten, die sie in einer sich ständig weiterentwickelnden Qualifikationsgesellschaft brauchen.
Wir haben die Diskussion über die Frage geführt: Wer darf Werkrealschule werden? Ich sage es deutlich – vielleicht auch provozierend, in jedem Fall aber ganz deutlich –: Wir werden die nächste Stufe mit der Fragestellung angehen müssen: Kön nen wir es uns überhaupt erlauben, dass eine Schule in Ba den-Württemberg perspektivisch nicht Werkrealschule ist? Aber dies geht nicht durch Etikettenschwindel,
indem man sagt: Jetzt etikettieren wir einmal ganz schnell um, und alle Schulen heißen Werkrealschule, meine Damen und Herren.
Warum werden wir diese Frage in den nächsten Monaten und Jahren viel intensiver stellen müssen? Das hat damit zu tun,
dass wir uns nicht in einem x-beliebigen Land befinden, son dern in Baden-Württemberg, einem Land, das bestimmte Qua lifikationen braucht. Ich will deutlich sagen: Ich gehe davon aus, dass wir die Arbeit der gut funktionierenden Hauptschu len, die wir haben und denen wir durch das Partnerschaftspro gramm in den letzten Monaten schon eine Perspektive gege ben haben, sich an den Entwicklungsprozess zur Werkreal schule anzudocken und sich hier einzuklinken, in Zukunft nicht weiterhin allein aufgrund quantitativer Kriterien bewer ten werden,
sondern dass wir die Qualität der Arbeit einer Schule intensiv mit in den Blick nehmen müssen. Die Zeiten müssen vorbei sein, meine Damen und Herren, in denen wir Bildungspolitik mit dem Rechenschieber machten.
Vielmehr müssen wir natürlich Differenzierung zwischen den Schulen zulassen, und zwar aufgrund der Frage, welchen qua litativen Wert ihr Konzept hat.
Warum habe ich Berufung gegen das Urteil des Verwaltungs gerichts Sigmaringen eingelegt? Ganz klar: Weil die Aussa ge, die in der Urteilsbegründung breiten Raum einnimmt, aber die nach der mündlichen Verhandlung schon abzusehen war, weit über die Werkrealschulthematik hinausgeht. Diese Aus sage lautet schlicht und ergreifend in zwei Punkten: Wenn ein mal eine Genehmigung für eine Schule erteilt worden ist, dann
hat das Land bei weiteren Standort- und sonstigen Fragen nicht mehr mitzureden. Diese erste Aussage ist von grundle gender bildungspolitischer Bedeutung. Deswegen muss man in die nächste Instanz gehen und darf dies nicht aufgrund des Urteils eines Verwaltungsgerichts in unserem Land akzeptie ren.
Es geht aber noch weiter. Die weiterführende Aussage in der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts ist nämlich: Es gibt kaum einen Grund, einen Antrag eines Schulträgers auf Errichtung einer Schule abzulehnen.
Wenn Sie dies beides zusammennehmen, dann bedeutet das strukturell für eine Bildungspolitik, die in einem Flächenstaat einen verlässlichen Rahmen schaffen muss, dass sie letztend lich handlungsunfähig werden könnte. Deswegen muss man das in einer zweiten Instanz überprüfen lassen.
Meine Damen und Herren, dass ein Verwaltungsgericht eine Revision zulässt, hat immer damit zu tun, dass dieses Gericht selbst die grundlegende Bedeutung seines Urteils herausstrei chen will und quasi dazu einlädt, in der Revision noch einmal intensiv hinschauen zu lassen. Das tun wir auch. Aber wir trennen davon bitte die weitere Entwicklung der Werkreal schulen und ihrer Standorte.
Ich wiederhole: Ich will keine Verlierer in diesem Prozess. Ich will, dass perspektivisch für jede Hauptschule im Land klar ist, dass sie sich qualitativ zur Werkrealschule weiterentwi ckeln wird. Aber ich will auch, dass sie sich nicht unter quan titativen Druck gesetzt fühlt, weil man nur deshalb, weil sie im Moment eine bestimmte Größenordnung nicht erreicht, ih re Qualität gar nicht anschaut.
Was bedeutet das konkret, meine Damen und Herren? Ich wer de mit den Spitzen der kommunalen Landesverbände Gesprä che darüber führen,
wie wir diese qualitative Ebene in die bislang rein quantitati ve Diskussion einbringen. Ich will, dass Bildungspolitik sich dieses Feld wieder zurückerobert,
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Das war jetzt ungefähr 27-mal „quantitativ“ und „qualitativ“! – Gegenruf des Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Halten Sie sich zu rück, Herr Schmiedel!)
Herr Schmiedel, denken Sie einfach einmal ein bisschen mit, dann verstehen Sie es mit etwas gutem Willen sicherlich auch.
(Abg. Peter Hauk CDU: Sie sollten es wiederholen, Frau Ministerin, zum besseren Verständnis! – Abg. Claus Schmiedel SPD: Wer regiert denn hier? – Ge genruf des Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Wir! – Zu ruf: Seit 58 Jahren! – Gegenruf des Abg. Wolfgang Drexler SPD: Seit 58 Jahren keine Qualität! – Weite re Zurufe – Unruhe)
Ich verstehe, dass es schwierig ist, Wege zu beschreiten, die beide Aspekte beinhalten, wenn man gern schwarz-weiß denkt. Herr Schmiedel, Quantität und Qualität – ich wieder hole: Quantität und Qualität –,
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Claus Schmiedel SPD: Nach 58 Jahren kommen Sie dar auf!)
Meine Damen und Herren, was wird das bedeuten, und was sind die nächsten Schritte? Das Thema Berufung bezieht sich auf ein bildungspolitisches Grundmodell, nämlich auf die Fra ge, welche Gestaltungsmöglichkeiten das Land hat und wel che Gestaltungsmöglichkeiten die Kommunen haben. Es ist interessant, sich das einmal vor dem Verwaltungsgerichtshof anzusehen.
Wir werden die zweite Stufe des Ausbaus der Werkrealschu len einläuten. Das bedeutet, dass wir die Schulverwaltungen in einen intensiven Dialog mit den Hauptschulen vor Ort brin gen werden. Dabei werden wir einen Punkt aufnehmen, den mir viele Hauptschullehrerinnen und -lehrer gesagt haben.
unter den Generalverdacht gestellt werden, wir wären nicht in der Lage, den Weg zur Werkrealschule zu gehen.
Meine Damen und Herren, das ist die zweite Ausbaustufe. Wir lassen die Hauptschulen im Land nicht zurück, sondern wir werden ihnen Brücken bauen. Dabei werden wir darauf schau en, welche Schulen über ein Qualitätskonzept verfügen. Es geht nicht darum, ein Etikett „Werkrealschule“ zu vermitteln oder nicht zu vermitteln, sondern es geht darum, die Entwick lung der Schule zuzulassen.
Ein Akzeptieren des Urteils des Verwaltungsgerichts Sigma ringen würde bedeuten, dass es in diesem Land keinerlei
Strukturvorgaben mehr für diesen Prozess geben würde. Das wäre Beliebigkeit, und das geht mit uns nicht.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Claus Schmiedel SPD: Was denn jetzt? Strukturpolitik auf einmal? Quantität mit Qualität? – Gegenruf des Abg. Peter Hauk CDU: Sie verstehen es nicht!)
Meine Damen und Herren, hiermit stelle ich meine Bemühun gen ein, einzelnen Herren in diesem Auditorium klarzuma chen, dass Qualität und Quantität keine Gegensätze sind,
(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Das hat auch niemand gesagt! – Abg. Claus Schmiedel SPD: Was heißt denn das konkret?)