Wir möchten – das ist das Entscheidende –, dass Schulen in der Fläche bleiben können – unabhängig davon, ob man da zu Werkrealschule oder Realschule sagt, denn im Grunde ge nommen tun diese das Gleiche – und man vor Ort ein Ange
bot entwickeln kann, wie es der Kollege Locherer, als er noch Bürgermeister war, an einer Schule in Amtzell gemacht hat.
Er hat ein Konzept entwickelt und dafür gekämpft, dass auch ein echter Realschulabschluss möglich ist. Dafür hat er ge kämpft. Leider ist er damit nicht ganz durchgekommen.
Wir möchten, dass dieses Konzept letztlich überall möglich ist und nicht – wie bei Ihnen – blockiert wird. Schulen, die bislang so etwas beantragten, haben von Ihnen die Rote Kar te erhalten.
Deswegen muss es nicht darum gehen, meine Damen und Her ren, einzuengen, sondern darum, Konzepte zuzulassen, damit Schulen am Standort gehalten werden, damit nicht unnötige Schülerbeförderungskosten und Schülerwege entstehen. Da mit können Schulen am Standort, am jeweiligen Wohnort der Schülerinnen und Schüler auch einen Realschulabschluss an bieten.
Dabei ist – ich sage einmal: ab 5 000 Einwohner – doch klar, dass ab dieser Größe ein Rechtsanspruch besteht. Kollege Lo cherer, beispielsweise hat die Gemeinde Bodnegg 3 000 Ein wohner und eine Schule mit 900 Schülerinnen und Schülern – weil sie so attraktiv ist. Dort wird doch niemand auf die Idee kommen, eine solche Schule zu schließen.
Aber wir wollen im Gegensatz zu Ihnen die Garantie geben, dass Kommunen sich nicht sorgen müssen, dass ihre Schule wegbricht. Ich nenne Ihnen ein Beispiel aus meinem Wahl kreis. Wenn Uhldingen-Mühlhofen mit 11 000 Einwohnern keine weiterführende Schule mehr hat, halte ich das für nicht akzeptabel.
(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Abg. Claus Schmiedel SPD: So ist es! – Abg. Karl Zimmermann CDU: 11 000 Einwohner!)
Herr Zeller, wenn Sie die Gleichwertigkeit eines mittleren Bil dungsabschlusses an dem festmachen, was in der Grundschul
empfehlung steht, sechs Jahre bevor es überhaupt um den mittleren Bildungsabschluss geht, was machen Sie dann ei gentlich mit den mittleren Bildungsabschlüssen bei berufli chen Schulen? In einer Schulempfehlung von der Grundschu le tauchen die gar nicht auf. Aber diese mittleren Bildungsab schlüsse sind selbstverständlich gleichwertig, wenn wir die Qualität erreichen und halten; und das wollen wir tun.
Deshalb benachteiligen wir auch keine Schwächeren. Sie se hen immer nur einen Bildungsgang und das, was in diesem Bildungsgang möglich ist. Alle in diesem Land wissen,
dass es bei uns vielfältige Wege gibt und dass es Berufsaus bildungen und berufliche Schulen mit ihren Bildungsgängen gibt, auf denen viele unterschiedliche Wege angeboten wer den.
Aber wir schaffen es mit der Werkrealschule, dass mehr Schü lerinnen und Schüler auf der ersten weiterführenden Schule, auf die sie gehen, den mittleren Bildungsabschluss erreichen. Das ist ein wichtiges Ziel, weil wir die Kinder und Jugendli chen für die Chancen im demografischen Wandel fit machen müssen. Wir schaffen das mit der Werkrealschulkonzeption.
weil wir uns zu Beginn dieser Legislaturperiode im Landtag einig waren, dass wir gemeinsam mit der Schulgesetzände rung über den Evaluationsprozess die Qualitätsentwicklung in die Schulen tragen wollen. Wenn Sie sich, nachdem wir das in dieser Legislaturperiode hier gemeinsam beschlossen ha ben, hier vorn hinstellen und sagen: „Endlich merken Sie die Qualität“, ist das einfach Unsinn.
(Abg. Siegfried Lehmann GRÜNE: Wissen Sie, wer die Qualitätsentwicklung gemacht hat? Sie wissen ja überhaupt nicht, was in der Qualitätsentwicklung ge macht wird!)
Wir waren uns darüber einig. Die Schulgesetzänderung ent wickelt Qualität und nicht die Frage von Schulkonzeptionen über die Schulsysteme.
Bei dem Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/4928, handelt es sich um einen Berichtsantrag, der mit der heutigen Aussprache erledigt ist.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/7261. Wer diesem Antrag zustim
men möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstim men? – Enthaltungen? – Das Zweite war die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Finanzministeriums – Klage gegen den Länderfinanz ausgleich – Substanz statt Show – Drucksache 14/7403
Es gelten die üblichen Redezeiten: fünf Minuten für die ein leitenden Erklärungen und fünf Minuten für die Redner in der zweiten Runde.
Herr Präsident, meine sehr ge ehrten Damen und Herren! Seit 1950 gibt es den Länderfi nanzausgleich. Seit 1950 ist unser Land, ist Baden-Württem berg das einzige Bundesland, das immer in den Ausgleich ein bezahlt hat bzw. als Geberland die Nehmerländer bei der Er füllung ihrer Aufgaben finanziell unterstützt.
Seit über 60 Jahren hat sich der Länderfinanzausgleich durch die Rechtsprechung, vor allem aber durch die politischen Vor gaben bis fast zur Unkenntlichkeit verändert. 13 Bundeslän der nehmen, drei geben. Eigentlich ist das Verhältnis 12 : 4, wenn man Hamburg mit derzeit gerade noch 80 Millionen € korrekterweise als Geberland hinzunimmt.
Dabei scheint die Ausgangslage recht einfach: Die Steuerein nahmen sollen auf der Ebene der Bundesländer so verteilt wer den, dass in allen Ländern gleiche Lebensverhältnisse geschaf fen werden können. Gleichzeitig ist aber bei dieser Einnah meverteilung aufgrund des föderativen Systems auch klar vor gegeben, dass die Verwendung der Einnahmen einzig und al lein Sache des jeweiligen Bundeslands ist.
Meine Damen und Herren, das ist bereits das erste ernsthafte Problem, mit dem wir uns im Weiteren auseinandersetzen müssen. Schon der gesunde Menschenverstand sagt uns, dass wir eine unbefriedigende Ausgangslage haben, weil der Län derfinanzausgleich in seiner jetzigen Ausprägung nicht nur kaum erklärbar ist, sondern auch inhaltlich größtes gesell schaftliches Unbehagen auslöst. Das ist keine Show, wie uns die SPD mit dem heute ebenfalls aufgerufenen Antrag weis machen will, sondern die Novellierung ist eine dringende Not wendigkeit.