Insofern glaube ich, dass die Beschlusslage des Ausschusses von heute Morgen auch jetzt im Parlament nachvollzogen werden sollte, zumal auch keine Gefahr im Verzug ist. Wenn diese Grunderwerbsteuerproblematik eintritt, muss man sie auch entsprechend lösen. Ziel war für uns aber immer, dieses neue Studentenwerk möglichst zum 1. Januar 2007 in Gang zu bringen. Deshalb haben wir im Wissenschaftsausschuss darauf gedrängt, dies per Rechtsverordnung noch in diesem Jahr zu klären.
Meine Damen und Herren, Herr Finanzminister Stratthaus hat einen Verfahrensvorschlag gemacht. Können Sie diesem Vorschlag zustimmen?
(Zurufe von allen Fraktionen: Nein! – Abg. Carla Bregenzer SPD: Ich habe eine Frage zum Verfah- ren! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Ein paar Fragen kann man doch stellen!)
Herr Staatssekretär, wenn die Grunderwerbsteuer anfallen würde, könnte diese Rechtsverordnung nicht umgesetzt werden. Auf welcher Grundlage wird dann zum 1. Januar 2007 ein Zusammenschluss dieser beiden Studentenwerke stattfinden? Wenn er nicht zum 1. Januar 2007 stattfinden kann, gibt es auch einen wirtschaftlichen Schaden, weil er dann frühestens im März erfolgen kann, da der Wissenschaftsausschuss erst im März wieder tagen wird. Welche Grundlage ist für Sie dann bindend, um die beiden Studentenwerke zusammenzuführen?
(Zuruf von der CDU: Wenn der Punkt von der Ta- gesordnung abgesetzt wird, ist ein Zusammen- schluss zum 1. Januar sowieso nicht möglich! – Abg. Gundolf Fleischer CDU: Warum stellt ihr dann einen Antrag? – Zuruf von der CDU: Dann gibt es halt eine Sondersitzung! – Unruhe – Glocke der Präsidentin)
Frau Kollegin Bregenzer, die Rechtsverordnung – so sich dieses herausstellen sollte – wird dann nicht in Kraft gesetzt. Dann ist schon jetzt absehbar, dass das gemeinsame Studentenwerk nicht zum 1. Januar 2007 gegründet werden könnte, und dann traue ich dem Parlament auch zu, dass wir sehr rasch, gegebenenfalls im Wege einer Sondersitzung des Wissenschaftsausschusses, die Voraussetzungen schaffen können, dass das gemeinsame Studentenwerk zu einem möglichst frühen Zeitpunkt gegründet werden kann.
Ich sage dies auch ausdrücklich seitens der Regierung zu. Wir sind in einem parlamentarischen Verfahren, wir haben eine Auskunftspflicht gegenüber dem Ausschuss. Dies haben wir heute Morgen nochmals betont. Dieser Auskunftspflicht gegenüber dem Parlament werden wir nachkommen. Wir wollen auch den Ausschuss im weiteren Verfahren mit einbeziehen.
Wer dem Antrag auf Vertagung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Gegenstimmen waren bei Weitem die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir müssen jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Drucksache 14/694, abstimmen.
Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Beschlussempfehlung ist mehrheitlich zugestimmt.
Beschlussempfehlungen und Berichte des Petitionsausschusses zu verschiedenen Eingaben – Drucksachen 14/490, 14/598, 14/599, 14/600, 14/601
Der Vorsitzende des Petitionsausschusses hat darum gebeten, die in der Drucksache 14/599 unter der laufenden Nummer 4 aufgeführte Petition 13/6586 und die in der Drucksache 14/601 unter der laufenden Nummer 10 aufgeführte Petition 13/5506 an den Petitionsausschuss zurückzuverweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Sie stimmen dem zu.
Im Übrigen stelle ich gemäß § 96 Abs. 5 der Geschäftsordnung die Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. – Es ist so beschlossen.
Beschlussempfehlungen und Berichte der Fachausschüsse zu Anträgen von Fraktionen und von Abgeordneten – Drucksache 14/579
Gemäß § 96 Abs. 5 der Geschäftsordnung stelle ich die Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. – Es ist so beschlossen.
Die auf der Tagesordnung stehende Kleine Anfrage ist inzwischen beantwortet worden. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt.